MV:Landesmitgliederversammlung 2013.1/SÄA04
Satzungsänderungsantrag SÄA 04 (Verkürzte Einladungsfrist unabhängig vom Modell II)
Antragsteller: Robert Schiewer
Antragstext
Der Text zur Einladungsfrist soll wie folgt lauten:
Die Einladungsfrist für Aufstellungsversammlungen zur Landesliste beträgt vier Wochen, für alle anderen Aufstellungsversammlungen drei Wochen ab Verschicken der Einladung.
Begründung
Die Aufstellungsversammlungen für Direktkandidaten zur Bundestagswahl sind damit vor dem 31.03.2013 (Ostern) möglich.