MV:Antragsleitfaden

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Antragsleitfaden für den Landesverband MV der Piratenpartei Deutschland

1 Vorbemerkung

Dieser Leitfaden soll dazu dienen, einen Standard zu etablieren, der von jedem berechtigten und potentiellen Antragsteller erreicht werden kann. D.h., dass es jedem Mitglied des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern (=LVMV) bei Beachtung einiger wesentlicher Kriterien möglich sein sollte, einen Antrag einzubringen, der sich, selbst wenn es der erste ist, nicht sonderlich von anderen Anträgen in formaler Hinsicht abgrenzt. Ziel ist es, dass allein der Antragsinhalt dafür verantwortlich ist, dass ein Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Ferner sollen die Mitglieder sensibilisiert werden, auf formale Schwächen zu achten.

2 Bestimmungen und Illustration

2.1 Antragsberechtigte des LVMV

Antragsberechtigte innerhalb des LVMV sind alle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben (siehe § 2 der Satzung des LVMV).

2.2 Antrag innerhalb des LVMV

Ein Antrag innerhalb des LVMV ist ein Text, der von einem oder mehreren Antragsberechtigten des LVMV mündlich oder schriftlich an den Landesverband gerichtet wird, der einen präskriptiven (=auffordernden, vorschreibenden) Charakter hat und über den während einer Landesmitgliederversammlung durch eine Abstimmung entschieden werden kann.

2.3 Antragstitel (nicht notwendig)

Ein Antragstitel bezeichnet einen ihm entsprechenden Antrag, indem er dessen Inhalt in wenigen Worten zusammenfasst.

2.4 Antragsbegründung (nicht notwendig)

Eine Antragsbegründung ist ein Text, der eine Argumentation für das im Antrag Geforderte bzw. für den präskriptiv formulierten Willen des Antragsberechtigten darstellt.

2.5 Beispiel - Geschäftsordnungsantrag

Antragsberechtigter: Der Querulant

Antragstitel: Sitzungspause während der Landesmitgliederversammlung des LVMV der Piratenpartei Deutschland vom 08.07.2012

Antrag: Der LVMV der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, dass eine Sitzungsunterbrechung von 15 Minuten anberaumt wird.

Antragsbegründung: Die Gesundheit aller Bürger des Landes ist laut dem Programm des LV ein wichtiges Anliegen der Partei. Drei Mitglieder haben sich bereits in die Hosen gepinkelt und sich infolgedessen unterkühlt, während sechs weitere auf ihren Stühlen hin und her wackeln. Eine Pause ermöglicht es, durch einen Kleidungswechsel den Heilungsprozess der drei Erkrankten zu beschleunigen, die sechs anderen Pionierblasen auf das WC zu entlassen, bevor ihnen dasselbe Schicksal zuteil wird, und somit dem Anliegen aus dem Programm in der Realität nachzukommen. Daher soll umgehend eine Sitzungsunterbrechung von 15 Minuten erfolgen.

3 Antragsarten innerhalb des LVMV

Es gibt verschiedene Antragsarten, von denen im Folgenden die wichtigsten vorgestellt werden sollen.

3.1 Geschäftsordnungsantrag (siehe das Beispiel unter 2.5)

Ein Geschäftsordnungsantrag (auch: GO-Antrag) ist ein Antrag, der in der Geschäftsordnung (Regelwerk) der jeweils zugrundeliegenden Versammlung geregelt ist und mit dem sich auf den Ablauf derselben bezogen wird.

3.2 Satzungsänderungsantrag innerhalb des LVMV

Ein Satzungsänderungsantrag innerhalb des LVMV ist ein Antrag, der sich auf die Satzung des Landesverbandes bezieht und mit dem eine Novellierung derselben angestrebt wird.

3.3 Programmänderungsantrag innerhalb des LVMV

Ein Programmänderungsantrag innerhalb des LVMV ist ein Antrag, der auf das Parteiprogramm des Landesverbandes referiert und mit dem neue Programmelemente aufgenommen oder bestehende Punkte des Programms abgeändert oder entfernt werden sollen.

3.4 Positionierungsantrag innerhalb des LVMV

Ein Positionierungsantrag innerhalb des LVMV ist ein Antrag, mit dem angestrebt wird, ein Positionspapier zu beschließen. Im Unterschied zu einem Programmänderungsantrag folgt bei ausreichender Zustimmung kein Eintrag in das Programm des LVMV. Das Positionspapier ist vielmehr eine allgemeine und noch nicht vollständig ausgearbeitete Richtung, der sich der LVMV grob verpflichtet fühlt. Oftmals dienen Positionspapiere als Grundlage für spätere Programmänderungsanträge. Sie sind jedoch in aller Regel zu vage und noch nicht differenziert genug, um ihr Inhalt in das Programm aufzunehmen. Außerdem helfen sie dabei, sich unnötige Arbeit zu ersparen. Wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung dagegen stimmen, Bäume in Mecklenburg-Vorpommern gegen Skulpturen auszutauschen, braucht man nicht weiter zu überlegen, wie das genau realisiert werden kann.

4 Worauf sollte man bei der Antragsstellung achten?

Man kann davon ausgehen, dass kein vernünftiger Antragsteller resp. keine vernünftige Antragstellerin möchte, dass sein/ihr Antrag aufgrund formaler Schwächen abgelehnt wird. Nachfolgend werden daher typische Fehler zusammengetragen, die es zu vermeiden gilt:

4.1 Irreführende Antragstitel

Einen passenden Titel für einen Antrag zu finden, kann mitunter sehr schwer sein. Die Aufgabe, in wenigen Worten einen Antrag zusammenzufassen, wird häufig unterschätzt. Wichtig ist es vor allem, dass sich der Antragsteller darüber klar ist, dass der Titel eine Erwartungshaltung beim Leser oder Hörer erzeugt, die der Antrag erfüllen sollte. Der allgemeine Titel „Ernährungsprogramm für das Land MV“ etwa entspricht einem Antrag nicht korrekt, wenn es darin nur um die Versorgung von Rentnern geht. Dadurch werden Erwartungen enttäuscht, die zur Ablehnung eines Antrags führen können. Ein Antragstitel sollte, um dies zu vermeiden, genauer auf den Antragstext verweisen (z. B. „Ernährungsprogramm für die RentnerInnen in MV“). Erst recht zu vermeiden sind Titel, die gar nichts mit dem Antragsinhalt zu tun haben, zumal dabei ein Verdacht auf absichtliche Täuschung hervorgerufen werden kann.

4.2 Deskriptive statt präskriptive Aussagen im Antrag

Wie in der Antragsbestimmung unter 2.3 betont, hat ein Antrag die Eigenschaft, präskriptiv zu sein. Es werden darin Sollensaussagen formuliert (z.B. „Der Landesverband soll/möge beschließen, dass__“, „Der LV wird hiermit aufgefordert, __“, „Ich/wir beantrage/n, dass__“). Leider geschieht es hierbei, dass deskriptive (=beschreibende) Aussagen in einem Antrag geäußert werden. Dies trägt zur Verwirrung bei, da nicht eindeutig bestimmbar ist, was mit dem Antrag gefordert wird. Zum Beispiel gehören Aussagen der Form „Die Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern setzt sich dafür ein, dass Schulbusse pünktlich losfahren“ nicht in den jeweiligen Antragstext. Es ist für den Antrag unerheblich, wofür sich die Partei derzeit bereits einsetzt. Entscheidend ist, was von wem bei wem beantragt werden soll. Überflüssige Informationen erschweren darüber hinaus das Verständnis eines entsprechenden Antrags.

4.3 Antragsbegründungen im Antragstext

Stehen Antragsbegründungen bereits im Antragstext, stellt sich die Frage, wozu es einer gesonderten Begründung bedarf. Wird eine solche zusätzlich genutzt, wird es kompliziert. Der Leser oder Hörer ist ratlos bei der Entscheidung, welche der Argumentationen relevanter ist, falls sie sich inhaltlich nicht gleichen, und ärgert sich, dass er zum Verstehen des Antrags mehr Interpretationsschritte vornehmen muss, als nötig wären. Um solche Irritationen zu vermeiden, sollte ein Antragsteller vor der Antragsstellung über die Präsentation seines Antrages nachdenken. Behauptete, angezogene, angenommene oder gefolgerte Aussagen, die Argumentationsindikatoren wie „sicherlich“, „gewiss“, „da“, „weil“, „denn“, „folglich“, „daher“, „falls“, „deswegen“, „nämlich“ usw. enthalten können, sollten zur besseren Übersicht einen festen Platz in der Antragsbegründung und keinen Platz im Antrag selbst finden. Dagegen ist die Anführung des Beantragten in der Antragsbegründung erwünscht und, wenn es am Ende folgt, auch hilfreich, da die Abstimmungsberechtigten dadurch leichter überzeugt werden können.

4.4 Platittüden im Antragstext und/oder in der Antragsbegründung

Es sollte jedem Piraten klar sein oder klar gemacht werden, dass mit Platittüden bzw. Allgemeinplätzen im öffentlichen politischen Rahmen nur das Ziel verfolgt werden kann, vom Wesentlichen abzulenken. Wer sie in einem Antrag oder einer Antragsbegründung verwendet, verlässt jegliche vernünftige Diskussionsbasis, wird polemisch und oberflächlich, fügt Überflüssiges hinzu und möchte höchstwahrscheinlich den „brisanten“ Inhalt seiner Ausführungen verschleiern und damit die Abstimmungsberechtigten in die Irre führen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass das unabsichtlich geschieht, was kein Grund ist, den Antragsteller nicht auf diesen Mangel hinzuweisen. Eine Platittüde ist eine Aussage, die keine konkrete Bedeutung für ein gerade behandeltes Thema hat. „Bildung ist der Motor für die Wirtschaft“, „Wir dürfen uns in dieser Sache nicht auseinander dividieren lassen“, „Unsere Entscheidung ist alternativlos“ oder „Wir müssen für eine nachhaltige Politik sorgen“ sind Beispiele dafür.

4.5 Nichtargumentative Bestandteile in der Antragsbegründung

Sicherlich kann nicht von jedem Antragsteller des LVMV verlangt werden, ein Argumentationstheoretiker oder eine Argumentationstheoretikerin zu sein. Es ist aber trotzdem vorteilhaft, sich ein grundlegendes Verständnis davon anzueignen, was eine Antragsbegründung enthalten sollte und was nicht dazu gehört. Nicht relevant für die entsprechende Argumentation ist zum Beispiel eine Erklärung für den Antrag. Diese kann ihm beigefügt werden, jedoch sollte sie nicht in der Begründung, sondern an anderer Stelle stehen. In aller Regel überzeugt man nicht, wenn man klärt, warum ein Antrag gestellt wurde, sondern indem man dafür spricht, warum ein Antrag angenommen werden sollte. Ein Antragsteller will den Landesverband schließlich zu einer bestimmten Handlung auffordern. Und vor diesem Hintergrund ist zu überlegen, welche Argumente den Antrag stützen, während redundante Aussagen möglichst zu vermeiden sind.

4.6 Mehrere Forderungen in einem Antrag

Je mehr Forderungen in einem Antrag gestellt werden, desto undurchsichtiger wird er. Eine Fülle davon als Sammlung aus einem größeren Themenkomplex in einem Zuge abzustimmen kann für den jeweiligen Antragsteller eine Erleichterung und Zeitersparnis sein. Hingegen wird derjenige, der darüber abstimmt, belastet. Das Kriterium der Einfachheit sollte dahingehend über dem Wunsch nach einer schnellen Entscheidung gesetzt werden. Auch auf Bundesebene der Piratenpartei kommt es vor, dass größere Themenbereiche in einer einzigen Abstimmung beschlossen werden sollen, wobei jedoch bei ausreichend großem Widerspruch alternativ alle entsprechenden Forderungen einzeln behandelt werden können.