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Ziele und Anlässe für Parteitagsbeschlüsse

Die Satzungsbestimmung zu den Programm-Änderungen (§ 12 Abs. 3 der Satzung) bezieht sich durch ihre Einordnung und ihre Formulierung auf § 6 Parteiengesetz (»Die Partei muss eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm haben.«)

Das kann vernünftigerweise nur auf das Grundsatzprogramm bezogen sein. Denn das vom Parteiengesetz geforderte Programm ist eben nicht eine Sammlung tagespolitischer Forderungen, sondern eine über den Tag hinausreichende Verortung in Werten, Grundlagen und Zielen einer gesamtpolitischen Perspektive.

Bei einer jungen und in schnellem Wandel befindlichen Partei ist es sinnvoll, hier eine strengere Regelung für solche Programm-Änderungen festzulegen.

Doch darf die Partei nicht darin beschränkt werden, auch kurzfristige Forderungen für das tagespolitische Geschäft durch einen Parteitag beschließen zu lassen. Diese kurzfristigen Forderungen sind ihrem Zweck nach keine Forderungen für einen langen Zeitraum. Es ist daher auch nicht einzusehen, dass sie dem Erfordernis einer 2/3-Mehrheit unterworfen werden müssten.

Daher gibt es diese zu unterscheidenden politischen Beschlüsse der Piratenpartei:

  • Programmbeschlüsse für das Grundsatzprogramm (2/3-Mehrheit nötig)
  • Programmbeschlüsse für ein Wahlprogramm (jeweils im Vorfeld von allgemeinen Wahlen, 2/3-Mehrheit sinnvoll)
  • Positionspapiere zur detaillierteren Ausführung von Programmbeschlüssen, die leichter überarbeitet werden können, (einfache Mehrheit sinnvoll)
  • Positionspapiere zu tagesaktuellen Themen (mit oder ohne Rückendeckung durch vorhandene Programmbeschlüsse – einfache Mehrheit sinnvoll)
  • Tendenzpapiere und Meinungsbilder, die die kommende Arbeit strukturieren helfen, (einfache Mehrheit sinnvoll)

Einzig die Positionspapiere, die Programmbeschlüsse des Grundsatzprogramms oder eines Wahlprogramms mit detaillierteren Ausführungen ergänzen, können bestimmten Passagen der Programmbeschlüsse zugeordnet werden.

Solange die Programmatik der Piraten eher kursorisch ausgearbeitet ist, werden tagesaktuelle Themen in den meisten Fällen nicht auf Programmbeschlüssen aufbauen können. In diesen Fällen ist ein Verweisen auf Grundsatz-/Wahlprogramm eher schwierig. Das darf aber nicht verhindern, dass tagesaktuelle Beschlüsse gefasst werden.

Tendenzpapiere und Meinungsbilder können sowohl auf bereits getroffenen Programmbeschlüssen aufbauen als auch gänzlich neue Themenfelder ansprechen. Eine verpflichtende Verknüpfung mit Grundsatz- oder Wahlprogramm ist nicht sinnvoll.

--etz 17:40, 10. Okt. 2011 (CEST)