LiquidFeedback/Themendiskussion/784
Der Bundesparteitag möge als Positionspapier und Grundlage für Wahlprogramme beschließen:
Inhaltsverzeichnis
Wahrnehmung staatlicher Aufgaben durch Staat und Öffentlichkeit – Modul 2
Infrastruktursicherung und Daseinsvorsorge
Bei den Einrichtungen zur Daseinsvorsorge ist zwischen der reinen Infrastruktur und der Nutzung der Infrastruktureinrichtungen zu unterscheiden. Infrastruktur bedarf der Organisation in staatlichen, kommunalen oder öffentlich-rechtlichen Strukturen, wenn eine Monopolbildung nicht zu vermeiden ist. Doch soll die Nutzung der Infrastruktur (also z.B. der Verkehr auf den Verkehrswegen) im Rahmen marktwirtschaftlichen Wettbewerbs konkurrierenden Unternehmen übertragen werden. In gleicher Weise ist auch bei anderen Infrastruktur-Einrichtungen der Zugang und die Nutzung durch verschiedene konkurrierende Unternehmen sicherzustellen. So sind Strom- und Gasnetz für alle Anbieter zu öffnen. Für Netze, die aufgrund ihrer Struktur nur in einem engen örtlichen Gebiet wirtschaftlich organisierbar sind, ist auch die Belieferung der Netze kommunalen Unternehmen zu übertragen (Wasserversorgung und Abwasserbehandlung).
Eine besondere Situation besteht im Aufgabenbereich der Abfallbehandlung. Private Siedlungsabfälle bedürfen geringerer Kontrolle als Reststoffe aus gewerblicher Produktion. Die bisherigen Systeme privater Reststoff-Verwertung haben sich auch durch unzureichende Kontrollierbarkeit als in hohem Maße gefährlich für den Schutz und Erhalt der Umwelt erwiesen, das gilt gerade für Unternehmen außerhalb der Ballungszentren. Soweit nicht wirksame Kontrollmechanismen gefunden werden können, ist eine Überführung der Reststoff-Abfuhr und der Vorbereitung für ein Recycling in kommunale Unternehmen vorzusehen.
Die technischen Bedingungen der Kommunikationsinfrastruktur sind inzwischen so vielfältig, dass eine Monopolbildung im Bereich der Infrastruktur nicht zu rechtfertigen ist, mittelfristig ist auch das Monopol der »letzten Meile« in den Festnetzangeboten zu überwinden. Andererseits hat sich im Bereich der Anbieter der Kommunikationsdienstleistungen ein Oligopol herausgebildet, das der Kontrolle durch die Netzagentur bedarf. Die Netzagentur hat auch dafür zu sorgen, dass ein flächendeckendes Angebot der Kommunikationsinfrastrukturen gewährleistet ist.
Für die Aufsicht über das Angebot an Infrastruktur und über den Betrieb in den Netzen sind Institutionen zu schaffen, die organisatorisch selbstständig, unabhängig und transparent arbeiten können.
Begründung (nicht Bestandteil des Antrags)
Aus der Antragsbegründung des Ursprungsantrags PA077 vom BPT 2011.1 (gesamtes Thema):
- Marktwirtschaft wird erst auf der Grundlage einer gesicherten Infrastruktur möglich. Daher hat die Sicherung von Infrastruktur im weitesten Sinne (Verkehrswege, Telekommunikation, Bildung, Krankenversorgung, Energie- und Wasserversorgung, Abfallentsorgung usw.) Vorrang vor dem Streben nach Profit. Die Lösung besteht allerdings nicht darin, alle im Bereich der Infrastruktur beteiligten Unternehmen zu verstaatlichen oder zu vergesellschaftlichen, denn es ist höchst unsicher, dass Bürokraten die besseren Manager sind.
Diese Initiative klammert die Bereiche der Sozial- und Gesundheitsvorsorge zunächst vollständig aus, da hier sehr spezifische Aspekte zu berücksichtigen sind. Auch der Bereich der Bildungseinrichtungen bedarf separater Betrachtung.
Zusätzlicher Begründungstext nach verschiedenen Diskussionen in der Partei:
- Mit dem Beispiel Verkehr ist nicht der Straßenverkehr gemeint, sondern der Schienenverkehr. Hier geht es um die Möglichkeit nichtbundeseigener Eisenbahnbetriebe auf öffentlicher Eisenbahn-Infrastruktur Verkehrsleistungen zu erbringen. Mir scheint das ein Musterbeispiel für die angestrebte Aufteilung zu sein. Damit meine ich nicht die derzeitige Situation, sondern eine Neuordnung, wie sie im Antragstext beschrieben und gefordert ist. Im Bereich der Straßen-Infrastruktur sind bislang vergleichsweise wenig Versuche unternommen worden, private Investoren tätig werden zu lassen (v.a. PPP-Projekt Autobahn-Sanierung A1 und Warnow-Tunnel). Andererseits ist die Nutzung der Verkehrsinfrastruktur durch private Unternehmer (Speditionen) allgemein unbestritten, trotz der sich dadurch ergebenden Probleme, was die Refinanzierung der Infrastruktur betrifft.
- Der Antrag steht nicht im Widerspruch zur #LqFb-Initiative Gegen die Privatisierung öffentlicher Straßenverkehrsinfrastruktur …. Es ist wünschenswert, für die anschließende Gesamt-Initiative eine gemeinsame Formulierung unter Einbeziehung dieser Initiative zu finden.
- Die Überlegungen und Forderungen dieser Initiative lassen sich unmittelbar ableiten aus dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Einzig das dort benutzte Wort von den »natürlichen Monopolen« löst bei mir Vorbehalte aus, da ich für Ergebnisse der Technik ungern der Biologie bzw. der Natur entlehnte Begriffe verwende. Warum soll allerdings die staatliche / kommunale Verantwortlichkeit bei »natürlichen« Monopolen weniger verwerflich sein als die Zuständigkeit von Staat, Kommunen oder öffentlichen Trägern für nicht vermeidbare Monopole? Der Inhalt beider Aussagen ist identisch.
- Was die Abfallbehandlung betrifft, scheint mir im Antrag nichts wirr. Der Antrag versucht in der gebotenen Kürze ein differenziertes Bild der Abfall/Reststoff-Situation zu zeichnen. Wenn das für den Zuschnitt dieses Antrags als zu komplex angesehen wird, so dürfen die im Antragstext durchgestrichenen Textpassagen als aus dem Antrag herausgenommen verstanden werden.
- Zur Kommunikationsinfrastruktur: Es gibt inzwischen neben dem traditionellen (Telefon-)Festnetz die ebenfalls weit verbreitete Verkabelung mit Breitband-(Fernseh-)Kabel, das auch für Kommunikationsinfrastruktur genutzt wird. Dazu kommen verschiedene Funknetze unterschiedlicher technischer Standards und die Download-Angebote per Satellit. Zur Telekom konkurrierende Angebote traditioneller Festnetz-Telefonie sind zwar weiterhin nur vereinzelt physisch gebaut (z.B. Netcologne oder Versatel in Berlin), die »letzte Meile« der Telekom führt aber vielfach zu unbeherrschbaren Marktkonflikten. Daher sind hier Nachbesserungen sinnvoll, die auch den Abbau dieses Monopols zum Ziel haben können. Die Vergabe der neuen Frequenzbereiche hat überdies dargelegt, wie durch regulierenden Eingriff der Netzagentur ohne Schaffung eines staatlichen Netzes bislang unterversorgte Regionen an die Kommunikationsinfrastruktur angebunden werden können.
- Aus diesem Grund vermag ich auch die im Landesverband Berlin geführte Diskussion, die Kommunikationsinfrastruktur grundsätzlich in öffentlicher Trägerschaft aufzubauen, nicht ohne weiteres zu teilen.
Der ursprüngliche Gesamt-Antrag wurde in LiquidFeedback erarbeitet und war dort erfolgreich mit:
Ja: 172 (61%) • Enthaltung: 28 • Nein: 112 (39%) • Angenommen
https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1438.html
Warum erneut als Initiative in LiquidFeedback?
Die ursprüngliche Initiative in LiquidFeedback enthielt den Gesamtantrag. Im Zuge der nachträglichen Diskussion ergaben sich Änderungswünsche, denen sich diese Initiative gern öffnen will. Daher scheint eine erneute Diskussion in LiquidFeedback sinnvoll, die hier zunächst auch mit getrennten Initiativen zu den beiden Modulen stattfinden kann. Die Zeit bis zum Bundesparteitag reicht aus, die Ergebnisse dieser modularen Diskussion noch in einer abschließenden Initiative in ein Gesamt-Meinungsbild Mänaden zu lassen.
Anregungen
zur Anregung /a3306:
Man muss unterscheiden:
- der eigenwirtschaftliche Verkehr (also Güterverkehr und Fernverkehr)
Hier können nicht bundeseigene Eisenbahnen ohne Beschränkung, aber nach Maßgabe verfügbarer Trassen, Züge fahren lassen. Dafür gibt es private Spezial-Bahnen etwa für die Chemie-Branche, aber auch Bahnen, die als Töchter ausländischer Bahnen organisiert sind.
Probleme bestehen durch Stations-/Trassenpreise und -verfügbarkeit (DB-Netz bzw. DB-Station&Service bevorzugen DB-Gesellschaften), fehlende oder unzulängliche Tarifverträge (Entlohnung und Arbeitszeiten).
- der subventionierte Personen-Nahverkehr
Hier werden zur Zeit Streckennetze ausgeschrieben und auf Zeit Eisenbahnverkehrsunternehmen beauftragt. Wenn sich das einmal eingespielt hat, können die Eisenbahnunternehmen, die ein solches Teilnetz verlieren, sich um andere Teilnetze bewerben. So hat sich die Prignitzer Eisenbahn nach Stornierung der Beauftragung für Strecken in der Prignitz erfolgreich um Strecken in NRW beworben. Zusätzlich wurde der Bahn die Bedienung einer RB-Linie von Berlin aus im Wechsel mit der DB übertragen.
Probleme können entstehen durch die Verfügbarkeit von Loks und Wagen. Dem kann man mit einem Fahrzeugpool begegnen (Niedersachsen). Problematisch sind auch Inselnetze wie die Hamburger und Berliner S-Bahn, die Rübelandbahn (wegen abweichender Elektrifizierung) und die Schmalspurstrecken.
- Notwendige Änderungen
Wichtig ist die Entflechtung des Netzes (und der Stationen) vom DB-Betriebs-Unternehmen. Dafür wäre es wohl am besten, eine Eisenbahn-Infrastruktur-Anstalt des öffentlichen Rechts zu schaffen. Auch die nach dem Verkauf der Landes- und Kreisbahnen in »privates« Eigentum übergegangene Infrastruktur müsste sicher rückübertragen werden.
zu Anregung 3347:
Ob es noch möglich ist, in den letzten 20 Minuten noch die Initiative zu ändern, weiß ich nicht. Mir erscheint die Ergänzung des letzten Satzes der Initiative / des Antrags um transparent sinnvoll:
Neu dann:
» Für die Aufsicht über das Angebot an Infrastruktur und über den Betrieb in den Netzen sind Institutionen zu schaffen, die organisatorisch selbstständig, unabhängig und transparent arbeiten können.« --etz 16:41, 23. Sep. 2011 (CEST)
Modul 1 | Hoheitliche Aufgaben