LiquidFeedback/Themendiskussion/3214

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Stellungnahme zur Anregung von UlliZ

Die Anregung von UlliZ stellt keine Veränderung zum jetzigen Heizkostenabrechnungssystem dar. Die Folge seines Änderungsvorschlages wird sein, dass weniger saniert wird, da sich grundlegende Sanierungen für den Eigentümer nicht lohnen. Sie werden an den Energiekosteneinsparung nicht beteiligt. Die Mieter müssen weiter in unsanierten Gebäuden leben und hohe Heizkosten zahlen. Ihre einzige Möglichkeit ist weniger zu heizen, was zu verschimmelten Wohnungen führt.

Bei unserem Antrag geht es in einem ersten Schritt um die Umstellung des Wärmeabrechnungssystems. Der Eigentümer wird verantwortlich für den Energiebedarf des Gebäudes, denn nur er kann diesen, durch die Begrenzung des Energieverlustes und durch anlagentechnische Maßnahmen, verändern.

Dem Eigentümer werden die Energiekosten erst dann deutlich, wenn er den Teil des Energiebedarfs zahlt. Dann erkennt er auch das Potential einer energetische Sanierung. Damit nicht die finanzschwachen Mieter vertrieben werden, soll dieses Basis-Mietenneutral durchgeführt werden.

Stellungnahme im Einzelnen

Der Antrag leidet an verschiedenen Problemen Umsetzungsprobleme Bei Feststoffheizung/Einzelöfen/Gasetagenheizung usw. besteht überhaupt kein Vertragsverhältnis zum Vermieter bezüglich der Wärmelieferung.

Die Energiebedarfslieferung soll zukünftig zum Bestandteil des Mietvertrages werden. Bei Feststoffheizungen liefert der Vermieter dem Mieter z.B. 10 Zentner Kohle pro Jahr. Wenn der Mieter es gern wärmer hat, dann muss er sich noch 3 Zentner nachkaufen. Gasetagenheizungen sind energetisch nicht sinnvoll, da es in einem Mehrfamilienhaus viele kleine Wärmeerzeuger gibt, die im Vergleich eines Gebäudezentralen wesentlich höhere Eigenverluste haben. Auch eine gebäudezentrale Warmwasseraufbereitung mit solarthermischer Unterstützung ist energetisch sinnvoll, da die Heizungsanlage ca. 7 Monate im Jahr nicht mehr benötigt wird. Das Warmwasser gibt es von der Sonne dann frei Haus.
Mittelfristig sollte daher die Erzeugung der Heizwärme und der Warmwasseraufbereitung gebäudezentral erfolgen. Energetisch noch sinnvoller und langfristig auch ökonomischer sind Kraftwärmekopplungsanlagen für Wohnblocks.


Wärme wird auf Mieterkosten im Autarkiebereich des Mieters erzeugt. Im Mietvertrag ist verpflichtend geregelt, dass die Räume ausreichend zu beheizen und zu belüften sind, auch bei Abwesenheit. Ein Mieter, der dem, aus Unkenntnis, Unfähigkeit oder Unwillen oder einer Mischung daraus neute nicht nachkommt, wird dies auch nicht tun, wenn der Vermieter teile der Wärmekoaten als Pauschale in die Grundmiete einkalkuliert.

Meines Erachtens liegt hier eine Fehleinschätzung vor, da der Mieter keinen Vorteil davon hat, wenn er zu wenig heizt, denn es gibt keine Rückerstattung der Bedarfsenergie.

Gleiches gilt für die Warmwasserbereitung, zumal es Mischsysteme gibt (z.B. Zentralheizung mit WW-Durchlauferhitzer).

Der Primärenergiefaktor für Strom beträgt 2,6. Das bedeutet, dass 2,6-mal so viel Energie aufgewendet werden muss, um 1 kWh in das Gebäude zu liefern. Bei Gas oder Öl beträgt der Primärenergiefaktor 1,1 und bei der solarthermischen Anlage beträgt er für ca. 7 Monate im Jahr fast 0.
Die kWh Strom ist 3 Mal so teuer wie eine kWh Gas. Aus Kosten- und Umweltgesichtspunkten sollten Durchlauferhitzer mittelfristig zurückgebaut und durch gebäudezentrale Warmwasseraufbereitungsanlagen mit solarthermischer Unterstützung ausgetauscht werden.

Auch wenn die Wärmelieferung zentral erfolgt und durch den Vermieter gestellt wird, sind Wärmekosten Betriebskosten, die nach Gesetz umzulegen sind.

Diese Gesetze galt es für Vermieter akzeptabel und für Mieter sozialverträglich zu verändern. Nach derzeitiger Regelung müssen finanzschwache Mieter (Rentner… ) nach einer energetischen Sanierung (Umlage der Sanierungskosten 11,0%) ausziehen. Das bedeutet für die, sie müssen aufs Land ziehen, wo es eine sterbende Infrastruktur gibt. Das kann nicht Ziel der Piraten sein.

Der Angstsparer, der zu wenig heizt, weil er Angst vor einer im Folgejahr erhöhten Nachzahlungspflicht hat, gehört hierzulande zur Ausnahme, zumal gerade bei den "Armen" in der Grundsicherung die Warmmiete enthalten ist. Verträge zu Lasten Dritter sind in unserem Rechtssystem zudem unzulässig, damit wäre das Ganze nicht umsetzbar für einen größeren Teilbereich unseres Wohnungsmarktes im Bestand.

Bei den Anträgen werden keine Verträge zu Lasten Dritter geschlossen.
Die Bundesregierung hat gerade „Energiekontrakting Verträge“ gesetzlich ermöglicht. Hierbei schließt der Eigentümer für die Mieter Energielieferverträge ab. Die Mieter müssen zahlen was der Eigentümer mit dem Energiekontrakter vereinbart. Ulli, bitte wach auf. Das geht gerade in genau die andere Richtung.

Blieben also nur neue Vertragsverhältnisse. Heute schon ist ein Vermieter berechtigt, zu Gunsten seines Mieters die Heizkosten pauschal mit zu übernehmen und bei modernen Gebäuden kann man auch vollautomatisch bei 19°C abregeln (ob das in Badräumen die richtige temperatur wäre ist dann noch eien zweite Frage).

Es gibt eine Heizkostenverordnung, die schreibt vor, wie die Heizkosten abzurechnen sind. Ich weiß nicht wie du darauf kommst, dass die Heizung pauschal abgerechnet werden kann. Das ist schlicht weg falsch.

Solche Verträge sind bei Ferienwohnungen, im Hotelgewerbe oder bei Untervermietung üblich, bei Hauptmietverträgen, aus gutem Grund, heutzutage eher nicht.

UlliZ hat oder wollte den Antrag nicht verstehen. Es geht darum, den Eigentümer an der Reduzierung des Energieverbrauchs partizipieren zu lassen. Nur dann hat er ein Interesse sich zu engagieren.

Die Idee ist nun, eine Mischform der beiden Vertragsarten "Nettovertrag" und "Bruttopauschalvertrag" zu etablieren, einen Teil der Wohnungswärmelieferung quasi abzuspalten und zum Bestandteil der Grundmiete zu machen. Das ist theoretisch sicher möglich, führt aber zu praktischen Problemen. Denn welcher Wärmeanteil ist es, der die Wärme von 19,0° C (wieso nicht 19,2° oder 18,4°?) in den Räumen generiert? Zumal die dazu erforderliche Wärmemenge mit externen Einflüssen (Wind und Wetter, Außentemperatur) sowie internen Einflüssen (Benutzerverhalten, Lüften, Abwärme elektrischer Geräte, Lage der Wohnung usw.) großen individuellen und systematischen Schwankungen unterliegt und zudem Energiepreise selbst ja auch heftig schwanken.

Also nochmal, der Mieter bekommt eine Jahresbedarfsenergiemenge vom Eigentümer, die nach dem örtlichen statistischen Außenluftklima und der 19,0°C Raumlufttemperatur berechnet wurde, zur Verfügung gestellt.
Mit dieser Jahresenergiemenge muss der Mieter auskommen. Verbraucht er mehr, muss er nachzahlen. Die Berechnungen des Jahresenergiebedarfs werden schon heute bei jedem Energiebedarfsausweis durchgeführt. Die Art der Berechnung ist also nicht neues.

BK-Abrechnungen sind schon kompliziert genug, mit einem solchen System würden sie endgültig undurchsichtig und Mieter wären vollkommener Willkür ausgesetzt da er nicht mehr durchblickt bzw. ohne ein Ingenieurstudium auch nicht mehr durchblicken kann. Da Vermieter zumindest sich ändernde (steigende) Energiekosten umlegen können und müssen, wären Mieten in einem solchen System einem ständigen Erhöhungsdruck ausgesetzt, der Mieter (wie ich) der mit 18° vollständig zufrieden ist, öfters abwesend ist und dann in Nebenräumen auf 16° runterkühlen läßt , und somit Energie und damit Kosten sinnvoll spart (bei mir schimmelt auch nichts, keine Sorge, und jedes °C spart rund 6% Kosten!), würde, a la DDR-Plattenbauten, die Heizung schlicht laufen lassen und mit dem FENSTER REGULIEREN, DENN 19° HAT ER JA SCHON pauschal bezahlt. Wir konnten sehen wozu das in der DDR führte, der Energieverbrauch der Gebäude war, trotz vorhandener Wärmedämmung, exorbitant, weil die Miete eine Bruttowarmpauschalmiete (zudem noch nicht kostendeckend mit 1,25 Mark/qm) war. Komplexitätsreduktion

Wenn ein Mieter, so wie anscheinend auch du, seine Räume auf 16,0°C auskühlen lässt, lässt er seine Nachbarn für sich mitheizen. Die 16,0 °C sind nur vorhanden, weil die angrenzenden Wohnungen dieses durch vermehrtes Heizen kompensieren. Man nennt solche Mieter auch Heiznormaden. Mit dem System des Antrages hört das endlich auf, da der Mieter an einer dauerhaft geringeren Temperatur keinen Vorteil hat.

Das KISS-Prinzip, dem sich die Piraten verschrieben haben, un das in Partei- udn Wahlprogrammen Platz finden sollte, sonst liest die keiner, und die, die dennoch lesen, sind abgeschreckt, ist damit verletzt.

Jeder zahlt das, wofür er verantwortlich ist.
Der Eigentümer zahlt den Basis-Energiebedarf der Wohnung.
Der Mieter zahlt den darüber hinausgehenden Energieverbrauch.
Ist das genug KISS?

Ein Antrag, der dem KISS-Prinzip Rechnung trüge, müsste statisch sagen: Mieterhöhungen, die wegen energetischer Sanierung erfolgen, dürfen das 10 (12, 14 usw., die Höhe wäre zu diskutieren) fache der erzielbaren durchschnittlichen Wärmeeinsparung p.a. nicht überschreiten.

100 Liter Heizöl kosteten im Februar 2010 € 60,00. Heute im Februar 2013, also nach nur 3 Jahren kosten 100 Liter € 90,00 . Eine Steigerung um 50%. Vor 15 Jahren kosteten 100 Liter € 25,00. Der heutige Preis € 90,00 ist also 3,6 Mal so hoch.
Von welcher Basis möchtest du eine energetische Sanierung kalkulieren. Eine Wärmedämmung im Dach oder an der Fassade, auch wenn sie alle 20 Jahre überarbeitet werden muss, hat eine Lebensdauer zwischen 50 und 80 Jahren.
Wenn du die Energiekosten nur annähernd der Preissteigerung der letzten 15 Jahre ansetzt und ausrechnest, wie hoch der Energiepreis in 15 oder in 50 Jahren sein wird, rechnet sich jede Dämmung. Es gibt ökonomisch und ökologisch nichts sinnvolleres als in Maßnahmen zu investieren, die den Energiebedarf senken. Diese Energie muss nie wieder erzeugt werden.

So ist ohne jährlichen Abrechnungswahnsinn für alle Heizungssysteme ein Deckel drin, der für den Mieter sicherstellt, dass er nach 10, 12 oder 14, bzw. bei steigenden Energiepreisen entsprechend schneller seine Mieterhöhung sich netto für ihn rechnet. Man könnte auch anders formulieren: eine energetische Sanierung, die sich für den Mieter erst nach 20 oder mehr Jahren rechnet oder vielleicht nie (je nach Lebensalter) ist unsozial und hat zu unterbleiben. Es sei denn der Vermieter subventioniert dies, weil er aus irgendwelchen Gründen dennoch sanieren möchte, z.B. weil er selbst mit in der Hütte wohnt, oder irgendwoher günstig Finanzmittel hat (Erbe, Geschenk) und sich das für ihn dann selbst dennoch rechnet.

Da kann ich die Einleitung nur wiederholen und auf den vorherigen Absatz verweisen:
Bei deinem Vorschlag ändert sich nichts. Es wird weniger saniert, da sich grundlegende Sanierungen für den Eigentümer nicht lohnen und er immer noch nicht an der Energiekosteneinsparung beteiligt wird. Die Mieter müssen weiter in unsanierten Gebäuden leben und hohe Heizkosten zahlen. Ihre einzige Möglichkeit ist weniger zu heizen, was zu verschimmelten Wohnungen führt.
Erst wenn das Abrechnungssystem dahingehend geändert wurde, dass der Eigentümer seine Verantwortung trägt (Energiebedarf des Gebäudes) und der Mieter seine, den Energieverbrauch der über den Bedarf hinaus geht, wird das System für beide Seiten gerecht.

Die GRÜNEN schlagen eine Prämie für energetische Sanierung vor, es gibt auch schon vergünstigte kfw-Mittel hierfür, die tools, die Mietentwicklung nach energetischer Sanierung moderat zu gestalten sind also durchaus vorhanden.

Bedauerlicherweise kennst du die Förderbedingungen der KfW nicht. Die KfW fördert nur Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen. Um die Förderbedingungen zu erfüllen, muss der Eigentümer mehr investieren, als er jemals einspart. Ach so, da war ja noch was, der Eigentümer spart ja gar nicht, das spart ja nach deinem Modell der Mieter. Klingelt bei dir jetzt etwas?
Diese … Grünen wollen eine zusätzliche Energiesteuer pro m³ Gas oder Liter Öl einführen. Das bedeutet, dass die Energie noch teurer wird. Finanzschwache Mieter, die aufgrund der geringen Kaltmiete in ungedämmten Gebäuden leben (müssen), haben noch höherer Energiekosten. Wenn der Eigentümer das Gebäude nicht saniert, zahlt der Mieter auf ewig diese zusätzliche Steuer. Diese Steuer soll in einem Topf eingezahlt werden, aus dem sich dann die Kommunen bedienen können, um EKO_ Quartiere (Energie- und Klimaoptimierte Quartiere) zu sanieren.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Kommunen ihre Innenstädte schick sanieren und die Mieter die Zeche zahlen. Nach deren Modell werden die Sanierungskosten weiter auf die Mieter umgelegt. Das bedeutet, dass die Finanzschwachen ausziehen müssen, da sie sich die Mieten dann nicht mehr leisten können. Ein EKO-Quartier sind nur ein Paar Straßenzüge und keine gesamtgesellschaftliche Lösung, sondern nur „Leuchtturmprojekte“ zur Förderung eines grünenfreundlichen Wirtschaftszweig.
Das Ungerechte daran ist, dass alle und besonders die Finanzschwachen in den Topf einzahlen und nur ganz wenige davon profitieren. Die Finanzschwachen werden sogar durch die Umlage aus den EKO-Quartieren vertrieben. Wenn das dein Ziel ist, dann bitte ich dich geh oder vielleicht auch bleib bei den Grünen.
Im Übrigen werden von der KfW nur zusätzliche energetische Maßnahmen gefördert. Also Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Wir können ja schon froh sein wenn wenigstens die gesetzlichen Mindestanforderungen bei einer Sanierung durchgeführt werden. Ich glaube, dass du nicht ganz so im Thema bist, schlägst aber Maßnahmen vor, die das Übel nicht an der Wurzel packen, sondern nur an einem schlechten System herumdoktern.

Nur gilt bei der Mieterhöhung, dass man nicht das nimmt was es kostet, sondern das, was man kriegen kann. Das derzeitige Gesetz erlaubt 11%, das ist deutlich zu viel, aber in angespannten Märkten wie Berlin wird es eben regelmäßig gefordert und auch durchgesetzt. Und führt zu massiven Mieterhöhungen mit entsprechenden Effekten wie Verdrängung und weites Überkompensieren des möglichen gegenläufigen Energiekosteneinsparungseffekts. Da muss der Gesetzgeber bzw. die Piratenpartei mit Vorschlägen einsteigen. Ich würde wahlweise 3,5% über Basiszins oder 4% fix vorschlagen neben der Deckelung wie oben beschrieben. Damit wäre schon viel gewonnen und das ganze bürokratische Monster mit irgendwelchen eingefrorenen Wärmepauschalen für eine definierte Mindestraumtemperatur, was nur zu Streit und Konflikten führt, vor allem bei den jährlichen Erstattungen und Nachforderungen, könnte sich erledigen.

Jeder zahlt das, wofür er verantwortlich ist.
Der Eigentümer zahlt den Basis-Energiebedarf der Wohnung.
Der Mieter zahlt den darüber hinausgehenden Energieverbrauch.

So einfach ist das.

Vorschlag die Kostenspaltung mit den 19° raus, stattdessen: Piraten setzen sich für eine langfristige Kostenentlastung der Mieter bei Maßnahmen der energetischen Sanierung ein. Kurzfristige Mietanstiege müssen klar begrenzt bleiben und die Mehrbelastung des Mieters soll sich langfristig durch einen Kostenvorteil bei den Betriebkosten kompensieren.

Unkonkreter geht es nicht. .

„Mieterhöhung durch energetische Sanierung darf mit maximal 4% der Investitionskosten p.a. auf die Miete umgelegt werden, wobei die zu Grunde gelegten Investitionskosten die voraussichtliche jährliche Energiekostenersparnis nicht um mehr als das 14-fache übersteigen dürfen."

Diese Regelung würde dazu führen, dass die Eigentümer ihre Gebäude nicht mehr sanieren, da bei 4,0% die Amortisation ohne Zinseszinsen bei 25 Jahren liegt. Und die Eigentümer partizipieren immer noch nicht an der Energieeinsparung. Das kranke System bleibt immer noch das Gleiche.