LiquidFeedback/Themendiskussion/2945

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Pro

Contra

Anregungen/Verbesserungsvorschläge

LQFB-Anregung: "Positionspapiere"

Auch Positionspapiere (einfache Mehrheit) sollten für PMs verwendbar sein. -- HugoBoss

Sind sie, wenn der Antrag durchkommt, allerdings müssen sie als solche gekennzeichnet werden.
Positionspapiere können ohne die notwendige Zeitspanne zur Meinungsbildung und Vorbereitungszeit zur Gegenrede verabschiedet werden. Deshalb erfüllen sie nicht die Anforderungen an einen basisdemokratischen Meinungsbildungsprozess. Ausserdem werden diese nicht durch die Satzung gedeckt. Bei einer einfachen Mehrheit - insbesondere in dem Bereich von 50,01% bis ca. 60% kann es ausserdem möglich sein, dass die Positionierung der Partei bei einem Programmantrag im Gegenteil ausfällt. Dies käme den Wahlversprechen anderer Parteien gleich, wenn diese gegenteilig durchgeführt werden. -- Stefan Kottas 16:39, 26. Okt. 2012 (CEST)

LQFB-Anregung: "Pressepiraten"

Bitte den dritten Artikel so verändern, dass Pressepiraten aus Kreisen, in denen es nur ein Piratenbüro gibt, ebenfalls Pressemitteilungen herausgeben dürfen. Sonst würde das heißen, kein KV, keine kommunalen PMs ... -- Holger Hennig (Hollarius)

Leider sind die Strukturen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Nicht jeder LV kennt Pressepiraten unter diesem Namen. Im Endeffekt sind dies Pressesprecher, welche vom Landesvorstand für eine bestimmte Region legitimiert sind - und damit von dem Antrag erfasst.
Kommunale PM's werden durch diesen Antrag allerdings eh nicht behandelt. Es geht nur um Veröffentlichungen auf Bundesebene. Dieser Antrag soll bewusst keine Top-Down-Regelung sein, stattdessen haben wir in der Begründung angegeben, dass wir jedem LV empfehlen, eine ähnliche Regelung in ihre Satzung aufzunehmen. -- Stefan Kottas 18:40, 26. Okt. 2012 (CEST)

Allgemeine Diskussion

  • Welche Instanz entscheidet, ob eine Veröffentlichung dem Grundsatzprogramm oder dem Bundestagswahlprogramm widerspricht? Ich sehe Arbeit auf die Schiedsgerichte (welche?) zukommen!
    Rainer Klute 12:58, 26. Okt. 2012 (CEST)
In erster Linie ist die Basis gefragt, Presseveröffentlichungen zu verfolgen. Gibt es Zweifel, dass eine Veröffentlichung den Regeln entspricht, sollte zunächst der Vorstand angefragt werden. Aktuell ist es so, dass alle Pressemitteilungen durch den Vorstand abgesegnet werden. Dort wird der Arbeitsaufwand unserer Einschätzung nach sinken. Nur dann, wenn die Massnahmen des Vorstands nicht angemessen erscheinen (sowohl für den Veröffentlicher, als auch den Einspruchsteller), sollte das Schiedsgericht angerufen werden. -- Stefan Kottas 16:39, 26. Okt. 2012 (CEST)