LiquidFeedback/Themendiskussion/2789

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Diskussion Zehn-Punkte-Plan gegen unkontrollierten Lobbyismus in den Parlamenten

Frage: Wird mit Punkt 8 ("Gesetzesvorlagen werden grundsätzlich nur in den zuständigen Ministerien verfasst und erarbeitet.") Nicht so, wie es formuliert ist, das Antragsrecht der Parlamentarier beschnitten? Aitsu 12:36, 28. Sep. 2012 (CEST)


Folgende Anregungen:

Punkt 1: a) prägnanter und ohne Spiegelstriche formuliere b) "Bei parlamentarischen Anhörungen wird der eingeladene Kreis auf akkreditierte Lobbyisten und die von ihnen benannten Vertreter, Sachverständige und Beauftragte beschränkt." kann ich nicht unterstützen. Das Parlament sollte entscheiden dürfen, wenn es einladen will. Das kann auch z.B. ein Jugendlicher, Aktivist, Unternehmer oder anderer Bürger sein, der nicht auf der Lobbyliste steht. c) "Entsprechend ihrem akkreditierten Interessengebiet haben die akkreditierten Lobbyisten Anspruch auf die Aufnahme ihrer fristgerecht eingereichten Stellungnahme, Gutachten und Positionspapiere zu Gesetzesvorhaben oder Gesetzgebungsverfahren." ist missverständlich. Was heißt: "Anspruch auf Aufnahme"? d) "Ablehnungen von Anliegen akkreditierter Lobbyisten müssen durch die entsprechenden Ausschüsse begründet und dokumentiert werden." kann ich nicht unterstützen. Die eingereichten Forderungskataloge bei Anhörungen sind bereits heute zum Teil extrem lang und detailliert. Wenn jede einzelne Forderung umfassend kommentiert werden müsste, wäre das ein Beschäftigungsprogramm für sehr, sehr viele Staatsangestellte... e) "Kontaktaufnahme mit Fraktionen und Abgeordneten berechtigt die akkreditierten Lobbyisten zum umfassenden gegenseitigen Informationsaustausch." für mich nicht verständlich:

Punkt 2: a) ebenfalls prägnanter und ohne Spiegelstriche formulieren. b) Man kann beim Lobbyregister beispielsweise auf die USA verweisen, wo ein vorbildliches Lobbyregister existiert. Es gibt auch bereits Gesetzesinitiativen von Grünen und Linken dazu. c) Wenn nur große Unternehmen und Organisationen ins Lobbyregister aufgenommen werden dürfen, und nur diese wie in Punkt 1 festgelegt angehört werden dürfen, dürften ab sofort keinerlei kleine NGOs (wie "Rettet den Regenwald", "Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen", "Urgewald") und auch keine Einzelpersonen (wie Netzaktivisten oder einzelne Sachverständige) und Kleinunternehmer angehört werden. Wollen wir das wirklich?

Punkt 3: a) "Verpflichtung zur umfassenden Transparenz" , was heißt das? sehr schwammig. b) "Verzicht auf Einfluss mittels finanzieller und materieller Zuwendungen und Anreize" - auch schwammig. Entweder, die Zuwendungen sind legal und damit erlaubt, oder illegal und damit nicht erlaubt. Da braucht es keinen Verhaltenskodex, sondern z.B. Verbot der Abgeordnetenbestechung sowie Offenlegung der finanziellen Ausgaben für Lobbyistentätigkeit (d.h.: wieviel wurde von wem gezahlt an wen, um welches Gesetz zu lobbyieren --> wie in den USA bereits gesetzlich vorgeschrieben). c) Punkt 3: "Verzicht auf Ämter und Mandate zum Zweck der Interessenvertretung". Großes Fragezeichen! Sollen dann Leute, die z.B. bei Greenpeace, einer Gewerkschaft oder dem CCC Mitglied sind, nicht mehr im Bundestag sitzen dürfen? Oder was ist damit gemeint? Zumindest sehr missverständliche Formulierung! d) Punkt 3: "Verpflichtung, die Einhaltung des Kodex sicherzustellen und Vorschläge zu Sanktionierung und ihren Bedingungen zu definieren." Sollen Lobbyisten vorschlagen, wie sie sanktioniert werden wollen? Eher nicht, denke ich. e) Es gibt übrigens schon einen Verhaltenskodex der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung. http://www.degepol.de/grundlagendokumente/downloads/verhaltenskodex.pdf

Punkt 4: a) letzter Satz: "selbst" streichen b) hier würde reinpassen, dass finanzielle und personelle Aufwendungen für Lobbyismus offengelegt werden müssen (von wem, wieviel, an wen, für welches Gesetz)

Punkt 5 a) "Bezahlte, ehrenamtliche" --> was denn nun: bezahlt oder ehrenamtlich? b) Wenn nur Tätigkeiten für eine gelistete Organisation unvereinbar sind, dann sind also Lobbytätigkeiten für eine nicht gelistete Organisation vereinbar? Wenn sich also ein Versicherungskonzern nicht registriert, dann darf ein MdB bei ihm im Aufsichtsrat sitzen? c) wenn der MdB jetzt z.B. stellvertretender Kreisvorsitzender des Bund Naturschutz ist, ist das auch unvereinbar? d) finde es allgemein nicht ganz konsistent, dass zwischen Lobbytätigkeit für registrierte und nicht-registrierte Verbände/Unternehmen/NGOs differenziert werden soll. Schlage stattdessen vor, dass alle Nebeneinkünfte offenzulegen sind (statt bisherigem Dreistufenmodell).

Punkt 6: a) "Es gilt eine Karenzzeit von einem Jahr für sämtliche ehemaligen Mitglieder exekutiver Organe für Tätigkeiten, die nicht mit der beruflichen Tätigkeit vor der Amtsführung in Zusammenhang stehen." Also wenn ich vorher Manager bei nem Energiekonzern war, dann Wirtschaftsminister, dann wieder Manager bei nem Energiekonzern, das ist erlaubt? --> finde ich problematisch. b) "Ausnahmen gelten für öffentliche Tätigkeiten im Landes-, nationalen oder europäischen Interesse, die über ein zu bestimmendes, transparentes und parlamentarisches Verfahren entschieden werden." verstehe ich nicht ganz. c) "Ebenso wenig die Tätigkeit für Anstalten des öffentlichen Rechtes und ehrenamtliche Tätigkeiten. Davon ausgenommen sind Anstalten und Körperschaften, die in der Transparenzregistratur gelistet sind" Die Ausnahme verstehe ich nicht; wenn also die Bundesdruckerei die E-Ausweise macht, und Schily dort viel Geld verdient, ist das ok, solange die Bundesdruckerei gelistet ist? d) Allgemein muss man noch diskutieren, wer feststellt, welche Tätigkeit unter welche Karenzregel fällt. Könnte z.B. der Ältestenrat entscheiden. e) "Karenzzeiträume für Mandatsträger und Amtsinhaber": Nach dem Amt, also nicht für Inhaber. Und: Mandatsträger sind (zumindest für mich intuitiv) die Parlamentarier, für das aber ja nicht gelten soll oder? f) LobbyControl fordert folgendes: "Wir fordern deshalb eine dreijährige Karenzzeit – eine Abkühlphase – für die Kanzlerin, die Minister, Staatsminister, parlamentarische und beamtete Staatssekretäre sowie Referatsleiter. Innerhalb dieser Zeit muss ein Wechsel in Lobbytätigkeiten gesetzlich verboten sein." (http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/schwerpunkte/seitenwechsel/)

Punkt 7: a) was sind "parlamentarisch nahe Behörden" im Unterschied zu "Behörden"? b) "Alle weiteren Anstellungsverhältnisse werden eingestellt." ist redundant.

Punkt 8: a) "Gesetzesvorlagen werden grundsätzlich nur in den zuständigen Ministerien verfasst und erarbeitet." hm. Und: Parlament. Und: Bundesrat. Und: NGOs/Bürger, die sie dann weiterreichen (siehe Transparenzgesetz HH). b) "Die externe Bearbeitung durch Dritte kann nur in Ausnahmefällen wie Dringlichkeit, Komplexität und neuer Materie beauftragt werden. Ein transparentes Vergabeverfahren, das die eidesstattliche Erklärung des Beauftragten umfasst und auf Basis öffentlicher Ausschreibungen erfolgt ist, muss auch die transparente Überprüfung hinsichtlich von Interessenskonflikten mit Kunden und Mandanten umfassen. Nur in dringenden Fällen kann ohne Ausschreibung in transparenter Vergabepraxis eine Vergabe erfolgen. Entsprechende externe Zuarbeitungen benötigen gegenüber dem parlamentarischen und gesetzgebenden Verfahren einen zusätzlichen Hinweis über die Entstehungsgeschichte in Form einer Anlage und den formalen Kriterien des zweiten Punktes." ist erstens schon sehr detailliert und macht zweitens wieder Tür und Tor für viele Ausnahmen auf...

Punkt 10: Bitte schöner formulieren, und kurz sagen, was da drin steht :)

Allgemein: a) Es fehlt das Verbot der Abgeordnetenbestechung und eine Reform der Parteienfinanzierung; oder hab ichs übersehen? b) man kann auch einfach mal bei Transparency International und LobbyControl nachschauen, was die so fordern. z.B.: http://www.lobbycontrol.de/download/Lobbyismus-Transparenz_Positionen.pdf und http://www.transparency.de/Politik.62.0.html

Allgemein eine gute Initiative, aber im Detail stark verbesserungswürdig! --Gründi 17:30, 5. Okt. 2012 (CEST)