LiquidFeedback/Themendiskussion/1531
Derzeit wäre eine entsprechende Regelung relativ sinnlos und würde nur falsche Information verbreiten. Denn durch das Regelleistungsvolumen wird das gesamte Abrechnungssystem ad absurdum getrieben. Die Abrechnung hat nichts mit der Bezahlung zu tun. Zum besseren Verständnis: Ein realitätsnahes Beispiel einer Augenarztabrechnung für einen 65-jährigen mit einer Sehbehinderung und einer Schielstellung für ein Quartal könnte folgendes sein
04.04. Erstbehandlung wegen Sehverschlechterung:
06212R Grundpauschale Augenarzt €16,38 06225 Zuschlag konservative Augenärzte €11,04 06321 Schielbehandlung €17,87 06330 Perimetrie €13,84
21.04. Kontrollgesichtsfeld und Netzhautkontrolle:
06330 Perimetrie €13,84 06333 Augenhintergrund €5,08
05.05. Anpassung einer vergrößernden Lesehilfe:
06343 Bestimmung von Sehhilfen €20,50
Damit bekommt der Patient eine Rechnungsliste über €98,55. Tatsächlich bezahlt wird dem Arzt dafür je nach Bundesland zwischen €15,50 und €20,50 weil alles, was im Quartal darüber hinaus geht, durch das Regelleistungsvolumen abgeschnitten wird. Somit würde eine Rechnung für GKV-Versicherte ein völlig verzerrtes Bild schaffen.
Wenn es eine Rechnung für GKV-Patienten geben soll, dann muss diese aber auch dem Arzt exakt so erstattet werden, wie sie dem Patienten präsentiert wird. Und das ist im derzeitigen Flatrate-Arztservice nicht möglich.