NDS:AG Satzung/2010/Alle GO Anträge

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Definitionen

Landesparteitag

Änderungsantrag 1 zur GO Tagungsleitung Punkt 7

Bearbeiter: SebastianS

Thematik

  • Der Punkt 7 der Tagungsordnung regelt den Verweis von der Landesmitgliederversammlung.
  • Laut Satzung §6 müssen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder vom Vorstand beschlossen werden. Bei dem Ausschluß von einer Landesmitgliederversammlung handelt es sich um eine solche.

Begründung

  • Die vorliegende Variante ist nicht konform mit der Satzung.

Gegenargumente

  • Bei dieser Variante müsste auch bei Nichtmitgliedern (zugelassenen Gästen) zunächst der Vorstand befragt werden, um einen Verweis von der Mitgliederversammlung zustande zu bringen. Änderungsantrag 2 berücksichtigt das.

Änderung der Geschäftsordnung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
  3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Landesvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
  6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
  7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge und kann Personen, die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf Dauer stören, aus der Mitgliederversammlung ausschließen.
  1. Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
  3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Landesvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
  6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
  7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus und trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge. Personen, die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf Dauer stören können durch Beschluss des Vorstands aus der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Die Durchführung des Vorstandsbeschlusses obliegt der Tagungsleitung.

Änderungsantrag 2 zur GO Tagungsleitung Punkt 7

Bearbeiter: SebastianS

Thematik

  • Der Punkt 7 der Tagungsordnung regelt den Verweis von der Landesmitgliederversammlung.
  • Laut Satzung §6 müssen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder vom Vorstand beschlossen werden. Bei dem Ausschluß von einer Landesmitgliederversammlung handelt es sich um eine solche.

Begründung

  • Die ursprüngliche Variante ist nicht konform mit der Satzung. Anders als in Vorschlag 1 ist es hier nicht zwingend vorgeschrieben, dass sich der Vorstand auch im Falle von Störungen von Nichtmitgliedern mit dem Ausschluß von der Mitgliederversammlung beschäftigen muss.
  • Der Vorstand wird nur dann eingeschaltet, wenn er gemäß Satzung zwingend gebraucht wird. Ansonsten übernimmt der Tagungsleiter.

Gegenargumente

  • Da nicht davon auszugehen ist, dass Verweise von Mitgliederversammlungen oft vorkommen wäre eine ausdifferenzierte Regelung nur selten notwendig.

Änderung der Geschäftsordnung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
  3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Landesvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
  6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
  7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge und kann Personen, die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf Dauer stören, aus der Mitgliederversammlung ausschließen.
  1. Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
  3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Landesvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
  6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
  7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus und trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge. Personen, die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf Dauer stören, können aus der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
    1. Bei Mitgliedern entscheidet der Vorstand über den Ausschluss von der Mitgliederversammlung. Die Durchführung des Vorstandsbeschlusses obliegt der Tagungsleitung.
    2. Bei Nichtmitgliedern entscheidet die Tagungsleitung.

Änderungsantrag der Geschäftsordnung Wahlen

Bearbeiter: Benutzer:Stemke

Thematik

  • Derzeit wird ein Teil des Wahlverfahrens in der Satzung, ein anderer Teil in der Geschäftsordnung geregelt.
  • Zweckmäßig werden Wahlverfahren nicht in der Satzung festgeschrieben.
  • Vor einer Personenwahl sollte den Wählern Gelegenheit gegeben werden die Kandidaten zu befragen.
    (Siehe dazu auch Satzungsänderungsanträge zur Satzung §2 und §8)

Änderung GO-Wahlen.1 - Befragung von Kandidaten

  • Neuer Punkt 7: Vor Personenwahlen dürfen die Kandidaten durch das wählende Gremium befragt werden.

Begründung

  • Damit können Kandidaten vor einer Abstimmung durch die Wähler befragt werden. Insbesondere zu ihrer Politik, dem politischen Werdegang, Beruf, etc.

Hinweise

  • Damit können Auskünfte abgefragt werden, deren Abfragen in der Satzung festzuschreiben (derzeit) nicht möglich ist.
  • Einschätzung der AG-Recht:
    Die Situation für den Kandidaten ist mit der eines Bewerbungsgespräches um einen Arbeitsplatz vergleichbar. Es ist anzunehmen, dass die Persönlichkeitsrechte geschützt sind und unzulässige Fragen auch unwahr beantwortet werden dürfen. Diese Annahme gilt analog für festgeschriebene Auskunftsersuchen in der Satzung.

Änderung der Geschäftsordnung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliederversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlußfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Enthaltungen werden bei Wahlen als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert aufgeführt.
  5. Für den Landesvorstand werden zunächst Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser Reihenfolge gewählt, wobei mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, dass die Wahl gleichzeitig erfolgt. Anschließend werden die Beisitzer gewählt, wobei über jeden Beisitzer einzeln abgestimmt wird. Gewählt ist jeder Beisitzer, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
  6. Lässt das Abstimmungsergebnis keine eindeutige Zuordnung der Sitze zu, so findet zwischen den Beisitzerkandidaten mit der von der Grenze betroffenen Stimmenzahl eine Stichwahl statt, bei der jeder Stimmberechtigte nur eine Stimme hat. Dieses Verfahren wird gegebenenfalls wiederholt.
  1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliederversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlußfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Enthaltungen werden bei Wahlen als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert aufgeführt.
  5. Für den Landesvorstand werden zunächst Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser Reihenfolge gewählt, wobei mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, dass die Wahl gleichzeitig erfolgt. Anschließend werden die Beisitzer gewählt, wobei über jeden Beisitzer einzeln abgestimmt wird. Gewählt ist jeder Beisitzer, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
  6. Lässt das Abstimmungsergebnis keine eindeutige Zuordnung der Sitze zu, so findet zwischen den Beisitzerkandidaten mit der von der Grenze betroffenen Stimmenzahl eine Stichwahl statt, bei der jeder Stimmberechtigte nur eine Stimme hat. Dieses Verfahren wird gegebenenfalls wiederholt.
  7. Vor Personenwahlen dürfen die Kandidaten durch das wählende Gremium befragt werden.


Änderung GO-Wahlen.2 - Stimmenthaltungen

Ersetzen der Punkte 3 und 4 durch eine klarere Formulierung

Begründung

Die bisherige Formulierung ist schwer verständlich. Absatz 4 definiert eine Ausnahme zu Absatz 3. Dadurch scheint Absatz 4 zunächst dem Absatz 3 und dem Abschnitt Definitionen zu widersprechen.

Hinweise

Änderung der Geschäftsordnung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliederversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlußfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Enthaltungen werden bei Wahlen als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert aufgeführt.
  5. Für den Landesvorstand werden zunächst Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser Reihenfolge gewählt, wobei mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, dass die Wahl gleichzeitig erfolgt. Anschließend werden die Beisitzer gewählt, wobei über jeden Beisitzer einzeln abgestimmt wird. Gewählt ist jeder Beisitzer, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
  6. Lässt das Abstimmungsergebnis keine eindeutige Zuordnung der Sitze zu, so findet zwischen den Beisitzerkandidaten mit der von der Grenze betroffenen Stimmenzahl eine Stichwahl statt, bei der jeder Stimmberechtigte nur eine Stimme hat. Dieses Verfahren wird gegebenenfalls wiederholt.
  1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliederversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlußfähigkeit mit. Enthaltungen werden als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert aufgeführt.
  4. Bei allen Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlußfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  5. Für den Landesvorstand werden zunächst Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser Reihenfolge gewählt, wobei mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, dass die Wahl gleichzeitig erfolgt. Anschließend werden die Beisitzer gewählt, wobei über jeden Beisitzer einzeln abgestimmt wird. Gewählt ist jeder Beisitzer, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
  6. Lässt das Abstimmungsergebnis keine eindeutige Zuordnung der Sitze zu, so findet zwischen den Beisitzerkandidaten mit der von der Grenze betroffenen Stimmenzahl eine Stichwahl statt, bei der jeder Stimmberechtigte nur eine Stimme hat. Dieses Verfahren wird gegebenenfalls wiederholt.


Änderung GO-Wahlen.3 - Bestimmung des Abstimmungsverfahrens

  1. Streichen des Satzteils wobei über jeden Beisitzer einzeln abgestimmt wird
  2. Streichen von Absatz 6.
  3. Neuer Punkt: Die Tagungsleitung bestimmt ein Wahlverfahren, das für eine Wahl angewendet werden soll. Das wählende Gremium kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit die Anwendung eines bestimmten, anderen Verfahrens beschließen.

Begründung

  1. Aus der Formulierung wobei über jeden Beisitzer einzeln abgestimmt wird könnte abgeleitet werden, dass die Beisitzer explizit nicht gleichzeitig gewählt werden dürfen.
  2. Absatz 6 kann bei dem beschriebenen Wahlverfahren gar nicht zur Anwendung kommen.
  3. Damit kann situationsabhängig das notwendige Abstimmungsverfahren gewählt werden.

Hinweise

Änderung der Geschäftsordnung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliederversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlußfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Enthaltungen werden bei Wahlen als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert aufgeführt.
  5. Für den Landesvorstand werden zunächst Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser Reihenfolge gewählt, wobei mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, dass die Wahl gleichzeitig erfolgt. Anschließend werden die Beisitzer gewählt, wobei über jeden Beisitzer einzeln abgestimmt wird. Gewählt ist jeder Beisitzer, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
  6. Lässt das Abstimmungsergebnis keine eindeutige Zuordnung der Sitze zu, so findet zwischen den Beisitzerkandidaten mit der von der Grenze betroffenen Stimmenzahl eine Stichwahl statt, bei der jeder Stimmberechtigte nur eine Stimme hat. Dieses Verfahren wird gegebenenfalls wiederholt.
  1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliederversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlußfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Enthaltungen werden bei Wahlen als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert aufgeführt.
  5. Für den Landesvorstand werden zunächst Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser Reihenfolge gewählt, wobei mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, dass die Wahl gleichzeitig erfolgt. Anschließend werden die Beisitzer gewählt. Gewählt ist jeder Kandidat, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
  6. (entfällt)
  7. ..
  8. Die Tagungsleitung bestimmt ein Wahlverfahren, das für eine Wahl angewendet werden soll. Das wählende Gremium kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit die Anwendung eines bestimmten, anderen Verfahrens beschließen.


Änderung GO-Wahlen.4 - Wahlverfahren

Es soll eine Liste von möglichen Wahlverfahren zur Auswahl gestellt werden.

Liste von Wahlverfahren / Abstimmungsverfahren:

  1. Mehrheitswahlverfahren
    Das typische Wahlverfahren. Man hat eine Liste mit Optionen / Kandidaten und stimmt ab durch ankreuzen mit einem Kreuz.
  2. Alternativabstimmung durch Zustimmung A
    Dies ist das Wahlverfahren, nach dem nach der GO bisher die Beisitzer gewählt werden sollten (aber nicht wurden).
    Man wählt die Optionen/Kandidaten, denen man zustimmen kann.
    Die Alternative mit den meisten Zustimmungen gewinnt.
    Das Verfahren ist bemerkenswert Taktikresistent. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_durch_Zustimmung
    Mit diesem Verfahren kann man auch mehrere Alternativen auf einmal wählen (z.B. Beisitzer).
    Bei der Auswertung gewinnen dann alle Alternativen, die die erforderliche Mehrheit auf sich vereinen können oder die maximale Anzahl der Gewinner ermittelt ist.
  3. Alternativabstimmung durch Zustimmung B
    Erweiterung des A-Verfahrens um die Möglichkeit eine Priorität an zu geben, die bei Patt-Situationen entscheidet.
    Praktisch wird eine potentielle Stichwahl vorweg genommen.
  4. Alternativabstimmung durch Zustimmung C
    Abwandlung des A-Verfahrens um die Möglichkeit zunächst nach den abgestimmten Prioritäten zu entscheiden.

Begründung

Hinweise

Änderung der Geschäftsordnung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliederversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlußfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Enthaltungen werden bei Wahlen als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert aufgeführt.
  5. Für den Landesvorstand werden zunächst Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser Reihenfolge gewählt, wobei mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, dass die Wahl gleichzeitig erfolgt. Anschließend werden die Beisitzer gewählt, wobei über jeden Beisitzer einzeln abgestimmt wird. Gewählt ist jeder Beisitzer, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
  6. Lässt das Abstimmungsergebnis keine eindeutige Zuordnung der Sitze zu, so findet zwischen den Beisitzerkandidaten mit der von der Grenze betroffenen Stimmenzahl eine Stichwahl statt, bei der jeder Stimmberechtigte nur eine Stimme hat. Dieses Verfahren wird gegebenenfalls wiederholt.
  1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliederversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlußfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Enthaltungen werden bei Wahlen als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert aufgeführt.
  5. Für den Landesvorstand werden zunächst Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser Reihenfolge gewählt, wobei mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, dass die Wahl gleichzeitig erfolgt. Anschließend werden die Beisitzer gewählt, wobei über jeden Beisitzer einzeln abgestimmt wird. Gewählt ist jeder Beisitzer, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
  6. Lässt das Abstimmungsergebnis keine eindeutige Zuordnung der Sitze zu, so findet zwischen den Beisitzerkandidaten mit der von der Grenze betroffenen Stimmenzahl eine Stichwahl statt, bei der jeder Stimmberechtigte nur eine Stimme hat. Dieses Verfahren wird gegebenenfalls wiederholt.
  7. ...
  8. ...
  9. Es können unter anderem folgende Wahlverfahren angewendet werden:
    1. Mehrheitsabstimmung
      1. Der Wähler hat eine Stimme und wählt eine Alternative aus der Liste der zur Wahl stehenden Alternativen.
      2. Gewonnen hat die Alternative, die mit den meisten Stimmen die erforderliche Mehrheit erreicht hat.
      3. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erzielt, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Alternativen satt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
      4. Wird nach einer Stichwahl die erforderliche Mehrheit nicht erzielt, so entscheidet das wählende Gremium über das weitere Verfahren.
    2. Alternativabstimmung durch Zustimmung A
      1. Alle Alternativen sind auf einem Wahlzettel gelistet.
      2. Der Wähler hat eine Stimme pro wählbarer Alternative.
      3. Pro Alternative kann mit Ja, Nein oder Enthaltung abgestimmt werden.
      4. Gewählt ist die Alternative, die die erforderliche Mehrheit mit dem höchsten Mehrheitswert erreicht.
      5. Können mehrere Alternativen gleichzeitig gewählt werden (z.B. Wahlen zu Beisitzern), so gelten die Alternativen als gewählt, die die erforderliche Mehrheit erreicht haben. Erreichen mehr Alternativen die erforderliche Mehrheit als gewählt werden können, so gelten die Alternativen nach der Höhe der erreichten Mehrheit als gewählt, bis die Anzahl der maximal möglichen wählbaren Alternativen erreicht ist. Bei Bedarf wird eine Stichwahl durchgeführt.
    3. Alternativabstimmung durch Zustimmung B
      1. Wie Alternativabstimmung durch Zustimmung A, jedoch hat jeder Wähler so viele Zweitstimmen, wie Alternativen die Abstimmung gewinnen können.
      2. Mit einer Zweitstimme kann eine der Alternativen gewählt werden.
      3. Kommt es nach dem Verfahren nach Alternativabstimmung A zu einer Patt-Situation, so entscheidet in diesem Fall die Zweitstimme über die priorisierte Alternative.
    4. Alternativabstimmung durch Zustimmung C
      1. Wie Alternativabstimmung durch Zustimmung A, jedoch hat jeder Wähler so viele Zweitstimmen, wie Alternativen die Abstimmung gewinnen können.
      2. Mit einer Zweitstimme kann eine der Alternativen gewählt werden.
      3. Zur Auswertung werden die Alternativen nach der Anzahl der Zweitstimmen sortiert.
      4. Es haben die Alternativen gewonnen, die nach dieser Sortierung mit der Erststimme die erforderliche Mehrheit erreicht haben, bis die Anzahl der maximal möglichen, wählbaren Alternativen erreicht ist.

Änderung GO-Wahlen.5 - Rechtschreibung

Rechtschreibkorrekturen

Änderung der Geschäftsordnung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliederversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlußfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Enthaltungen werden bei Wahlen als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert aufgeführt.
  5. Für den Landesvorstand werden zunächst Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser Reihenfolge gewählt, wobei mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, dass die Wahl gleichzeitig erfolgt. Anschließend werden die Beisitzer gewählt, wobei über jeden Beisitzer einzeln abgestimmt wird. Gewählt ist jeder Beisitzer, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
  6. Lässt das Abstimmungsergebnis keine eindeutige Zuordnung der Sitze zu, so findet zwischen den Beisitzerkandidaten mit der von der Grenze betroffenen Stimmenzahl eine Stichwahl statt, bei der jeder Stimmberechtigte nur eine Stimme hat. Dieses Verfahren wird gegebenenfalls wiederholt.
  1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliederversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlussfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Enthaltungen werden bei Wahlen als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert aufgeführt.
  5. Für den Landesvorstand werden zunächst Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser Reihenfolge gewählt, wobei mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, dass die Wahl gleichzeitig erfolgt. Anschließend werden die Beisitzer gewählt, wobei über jeden Beisitzer einzeln abgestimmt wird. Gewählt ist jeder Beisitzer, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
  6. Lässt das Abstimmungsergebnis keine eindeutige Zuordnung der Sitze zu, so findet zwischen den Beisitzerkandidaten mit der von der Grenze betroffenen Stimmenzahl eine Stichwahl statt, bei der jeder Stimmberechtigte nur eine Stimme hat. Dieses Verfahren wird gegebenenfalls wiederholt.

Delegiertenkonferenz

Schiedsgericht

Vorstand

Sonstiges Vorstand

Änderungsantrag zur GO Sonstiges Vorstand

Antragsteller: Benutzer:Drahflow

Thematik

Anpassung der Regelung zur Erstellung von Vorstandsprotokollen.

Änderung

  • Es wird bestimmt, dass ein Protokoll erstellt wird
  • Es ist nicht mehr notwendig, ein Protokollführer bestimmt werden muss.

Begründung

  • Anpassung an die gelebte Praxis

Die Protokolle werden inzwischen meistens mit Etherpad erstellt, wobei alle gemeinsam das Protokoll schreiben und kein dedizierter Protokollant mehr benannt werden braucht. Gleichzeitig wird hier eine Pflicht der Veröffentlichung eingebaut, jedoch keine zeitliche Frist. Ich denke damit kommen wir der aktuellen Praxis recht nahe.

Gegenargumente

  • Ohne Protokollführer muss sich niemand mehr für das Protokoll verantwortlich fühlen.

Hinweise

Änderung der Geschäftsordnung

ORIGINAL Neue Version

4. Bei jeder Vorstandssitzung wird ein Pirat zum Versammlungsleiter und einer zum Protokollanten bestimmt.

4. Bei jeder Vorstandssitzung wird ein Pirat zum Versammlungsleiter bestimmt. Es wird über die Sitzung ein Protokoll angefertigt und veröffentlicht.

Kassenprüfung