BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Petitionen
Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild
- Titel: Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild
- SortKey: AGD
- Status: Angenommen2010.2
- Ansprechpartner: NHense
- Sub-AG: Transparenz
- Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Inhaltsverzeichnis
Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild
Stärkere Bürgerbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren durch öffentliche Petitionen unter Einsatz von neuen Kommunikationsverfahren, dadurch Förderung des gesellschaftlichen Diskurses.
Jedermann hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Der Petitionsausschuss des Landtags vermittelt jedes Jahr bei über tausend Petitionen. Diese werden von Betroffenen vorwiegend gegen Behörden- und Gerichtsentscheidungen eingereicht.
Zusätzlich möchten wir den Bürgern Wege ermöglichen, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Dazu gehören auch öffentliche Petitionen, die über ein ePetitions-Portal (nach Vorbild des Bundestages) zum gesellschaftlichen Diskurs einladen. Petitionen und Mitzeichnerunterschriften sollen online und offline gesammelt werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Landtag erhalten.
Kurzfassung
Aus den auf Landesebene privaten Petitionen ein wirkungsvolles Mittel der Beteiligung machen - durch öffentliche Petitionen und einem Online Portal.
Bearbeiter
Ist-Zustand
Der Landtag Baden-Württemberg hat einen Petitionsausschuss bei dem Jeder Gesuche einreichen kann. Diese werden dann vom Petitionsausschuss (der weitreichende Befugnisse hat) versucht zu klären. Der Petitionsausschuss berichtet jährlich über seine Tätigkeit. Ein Großteil der Petitionen befassen sich mit Verwaltungsakte. Gesetzesinitiativen oder Gesetzeskritik wurden in den Berichten keine/kaum(?) genannt. Es gibt keine Notwendigkeit für Unterstützerlisten und keinen Anspruch auf Verhandlung. Der Petitionsauschuss berichtet von 20% Erfolgsquote. Online können Petitionen (noch) nicht eingereicht werden. Das Konzept der nachträglichen Mitzeichnung (Unterstützerunterschrift) existiert nicht.
Warum die Änderung notwendig ist
Damit nicht nur über Amtsentscheidungen gewacht wird, sondern auch der Gesetzgebungsprozess selbst in den Fokus der Bürger gerückt wird.
Soll-Zustand
Bürgerfreundliche Gestaltung des Petitionsverfahrens (Online einreichen) und fördern eines öffentlichen Diskurs.
Der Entwurf für das Wahlprogramm enthält bewusst keine konkreten Schwellen für die Unterstützerunterschriften oder das Verfahren zur Überprüfung und Sammlung der Unterschriften.
Quellen
- (PDF) Pressebericht der DataGroup über die Umsetzung des Petitionsworkflows im Landtag BW 2004
- Petitionsausschuss des Landtags
- Petitionen Homepage LT-BW
- Es ist ein Recht, das allen Bürgerinnen und Bürgern zusteht, das Petitionsrecht. Und es bedeutet, dass sich jedermann, der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, mit seiner Petition, also seinem Anliegen, an den Landtag wenden kann.
- Petitionsausschussgesetz
- Mitglieder des Petitionsausschusses haben weitgehende Ermittlungs- und Auskunftsrechte. Können Sachverständige hinzuziehen, bekommen Zutritt und Akteneinsicht. Lediglich Geheim eingestufte Dokumente können mit Begründung zurückgehalten werden, Minister muss dies verantworten. Keine Verpflichtung auf Ergebnisse/Vertretung der Bürgeransprüche im Gesetz. Keine Pflicht den Petenten im Ausschuss anzuhören.
- Dissertation von Gunnar Horst Daum „Die Petition im Strafvollzug – dargestellt an Entscheidungen des Landtages von Baden-Württemberg“
- Presseerklärung über die Arbeit des Pettionsausschusses 2.2.2006
- Stillhaltevereinbarung seit '68 (kein Vollzug bei anhängiger Petition), Erfolgsquote 20%, 100 Ortsbesichtigungen. Zahl der Petitionen nimmt ab: Beispielsweise im Ausländerrecht (- 53 %), im Bereich der Sozialversicherung (- 30 %), bei Steuersachen (- 12 %). In anderen Bereichen haben die Petitionen entgegen diesem Trend zugenommen: im Schulwesen (+ 34 %), bei Beschwerden über Richter und Gerichtsentscheidungen (+ 10 %) und in Gnadensachen (+ 11 %). 8000 Eingaben in der 12. Wahlperiode.
- Presseerklärung: Tätigkeit des Petitionsausschusses 2.2009
- Mit rund 1.250 Eingaben pro Jahr ... relativ konstant geblieben., Lösungsquote von 18% auf 21%. Ausländerfragen Rückläufig, dafür Bausachen. (Keine Erwähnung von Petitionen gegen Gesetzesvorhaben). Ausführliche DOC Version angefordert. --Bernd 'eckes' Eckenfels 06:19, 3. Nov. 2009 (CET)
- Liste mit dem Suchbegriff Petition
- Hauptsächlich Berichte des Petitionsausschusses. Diese Enthalten den Text/Sachverhalt der Petition und die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 17
- Verfassung des Landes Baden-Württemberg, Artikel 35a
- Petitionsausschussgesetz
Haltungen anderer Parteien
Die SPD hat im Landtag einen Vorschlag zu Online-Petitionen eingereicht: http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/5000/14_5237_d.pdf (PDF)
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
Datum | Status | Begründung |
---|---|---|
05.03.2010 | KlausurJA | Erster Volltextentwurf |
28.02.2010 | KlausurJA | Auf der Klausurtagung zum nachverfolgen angenommen |
13.11.2009 | In Arbeit | Als Wochendiskussionspunkt vorgeschlagen |
01.11.2009 | In Arbeit | Erster Entwurf, Übernommen von Entwurfsseite |
? | Angenommen2010.1 | Bei LPT 2010.1 angenommen |
2010-06-13 | Angenommen2010.2 | Bei LPT 2010.2 Text geändert: "signifikante Anzahl" |