LSA:Portal LTW2011/Wahlprogramm LPT 2010.2/Infrastruktur/Modul-9
[Kurzer, eindeutiger Titel für den Vorschlag]
- Titel: [Kurzer, eindeutiger Titel für den Vorschlag]
- SortKey: ????
- Status: Halle
- Ansprechpartner: Nodachi
- Thema: Infrastruktur
- Ausarbeitung: erfolgt via Pad
- Dieser Vorschlag ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei
Inhaltsverzeichnis
Dieser Text wurde vom Stammtisch Halle eingereicht.
Im Straßenbau passiert es häufiger das Versorgungsträger öffentlicher Belange (Strom,Gas,Wasserver- und Entsorgung sich nicht an Straßenbaumaßnahmen beteiligen. Versorgungsträger werden nur gefragt ob sie zum Zeitpunkt des Straßenbaus eine Baumaßnahme geplant haben. Dies hat zur Folge das die Straßen unter Umständen ein oder zwei Jahre später wieder aufgerissen werden müssen um Leitungen zu sanieren/erneuern. Diese Praxis kostet den Steuerzahler unötig Geld denn nicht nur das die neue Straße wieder zerstört wird kostet das erneute Arbeiten an selbiger zusätzliche Zeit. Wir fordern also eine Gewährleistung von Versorgungsträgern das innerhalb einer definierten Zeitspanne, z.B. 5Jahre, kein Versorungsträger mehr diese Straße aufreißen darf. Sollte es notwendig sein innerhalb dieser Zeitspanne etwas zu machen so muss man sich an der Baumaßnahme beteiligen. Dies reduziert die Kosten für die Instandhaltung von Versorgungsanlagen auf lange Sicht.
Unterstützung / Ablehnung /Wichtigkeit
Liebe Piraten, bitte tragt Euch in die Liste ein, damit abgeschätzt werden kann, wie die Abstimmung ausgehen könnte, um die Wichtigkeit zu ermitteln und den persönlichen Austausch von Argumenten zu fördern. Für die Wichtigkeit bitte eine Zahl zwischen 1-5 angeben (5=sehr wichtig, 1=unwichtig). Kurze Begründungen sind ebenfalls sehr nützlich. Bitte kennzeichnet auch Eure Verbandszugehörigkeit.
Wichtigkeit
- Nodachi
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Nodachi
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
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- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...