LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2015.2-Antraege
Anträge an den LPT 2015.2 am 03.10.2015 in Magdeburg
Inhaltsverzeichnis
- 1 Satzungsänderungsanträge
- 1.1 SÄA 001 Streichung § 9b (3), (10) bis (15) sowie § 9e (1) bis (9)
- 1.2 SÄA 002 Streichung Löschung Abschnitt D und Löschung von § 6 - Ordnungsmaßnahmen
- 1.3 SÄA 003 Änderung §9e (3) & Hinzufügen von §9e (10)
- 1.4 SÄA 004 Änderung § 1 Name, Sitz und Tätikeitsgebiet, Abs. (3)
- 1.5 SÄA 005 Streichung § 9b, Abs. (3), (10), (11), (12), (13), (14) & (15) sowie § 9e
- 2 Programmänderungsanträge
- 3 Wahlprogrammanträge LTW2016
- 3.1 WPA V0 Vorwort ins WP?
- 3.2 Thema: Bildung
- 3.3 Thema: Transparenz und öffentliche Daten
- 3.3.1 WPA 002.2 Korruption offenlegen und wirksam bekämpfen
- 3.3.2 Modul 1 - WPA 002.1, WPA 002.3, WPA 002.4 und WPA 002.5
- 3.3.3 WPA 002.6 Whistleblower gesetzlich schützen
- 3.3.4 WPA 002.7 Transparenz der Vergabe öffentlicher Aufträge
- 3.3.5 WPA 002.8 Mitbestimmungsrecht für den Landesrechnungshof
- 3.3.6 WPA 002.8a Mitbestimmungsrecht für den Landesrechnungshof
- 3.3.7 Modul 2 – WPA 002.9, WPA 002.10 und WPA 002.11
- 3.3.8 WPA 002.12 Transparente Strukturen in der öffentlichen Verwaltung
- 3.3.9 WPA 002.13 Transparenz in Verwaltung und Politik
- 3.3.10 WPA 002.14 Transparenz der Sitzungen des Landtags und der Ausschüsse
- 3.4 Thema: Grund- und Bürgerrechte
- 3.4.1 WPA 003.1 Kinder- und Jugendparlamente
- 3.4.2 WPA 003.2 Stärkung der Versammlungsfreiheit
- 3.4.2.1 WPA 003.2.1 Versammlungsfreiheit für alle Menschen in Sachsen-Anhalt
- 3.4.2.2 WPA 003.2.2 Einschränkung von polizeilichen Aufzeichnungen
- 3.4.2.3 WPA 003.2.3 Dokumentation der Arbeit der Polizei
- 3.4.2.4 WPA 003.2.4 Kein Vermummungsverbot für friedliche Versammlungen
- 3.4.2.5 WPA 003.2.5 Kein Einsatz ziviler Polizeibediensteten
- 3.4.2.6 WPA 003.2.6 Festnahmen
- 3.4.3 WPA 003.3 Informationelle Selbstbestimmung - Privatsphäre schützen, Datenschutz erhalten
- 3.4.4 WPA 003.4 Digitale Netzwerke
- 3.4.5 WPA 003.5 Wahlrecht und Familienförderung
- 3.5 Thema: Kommunalpolitik
- 3.6 Thema: Drogenpolitik
- 4 Sonstige Anträge
- 5 Vorlage
Satzungsänderungsanträge
- Frist Eingang beim Landesvorstand: 11.09.2015 - 23.59 h
SÄA 001 Streichung § 9b (3), (10) bis (15) sowie § 9e (1) bis (9)
Text
Hiermit beantrage ich die Streichung von
§ 9b - Der Landesparteitag (3) Der Landesparteitag tagt daneben grundsätzlich ständig, online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy gem. Abschnitt D dieser Satzung als Ständige Mitgliederversammlung Sachsen-Anhalt, um unabhängig von persönlichen Einschränkungen hinsichtlich Raum und Zeit eine umfassende Teilnahme an der Meinungs- und Willensbildung in der Piratenpartei Sachsen-Anhalt zu ermöglichen. Die online ständig tagende Landesmitgliederversammlung wird im folgenden als Ständige Mitgliederversammlung Sachsen-Anhalt (Kurzform SMV LSA) bezeichnet. (10) Die Stimmberechtigung in der SMV LSA richtet sich nach § 4 Absatz 4 der Bundessatzung. Der zeitlich und räumlich zusammentretende Landesparteitag kann über außerordentliche Teilnahmeberechtigungen ohne Stimmberechtigung entscheiden. Jeder Teilnahmeberechtigte erhält genau einen persönlichen Online-Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf. (11) Die SMV LSA kann ebenso wie der zeitlich und räumlich zusammentretende Landesparteitag verbindliche Beschlüsse fassen; hierzu zählen: Politische Stellungnahmen, Organisatorische Entschließungen, Beschlussempfehlungen für Amts- und Mandatsträger sowie für Organe des Landesverbandes Sachsen-Anhalt — mit Ausnahme des Landesschiedsgerichts — sowie Änderungen und Ergänzungen des Wahl- und des Grundsatzprogramms. (12) Satzungsänderungen, Beschlüsse zur Änderung der Beitrags- oder Schiedsgerichtsordnung, Personenwahlen und die Vergabe von Ämtern, Mandaten und Beauftragungen sowie geheime Abstimmungen und Beschlüsse über die Auflösung oder Verschmelzung der Partei sind jedoch Landesparteitagen vorbehalten. (13) Entscheidungen der SMV LSA über die Satzung, die Beitragsordnung und die Schiedsgerichtsordnung gelten als Empfehlungen an Organe und sind vorrangig auf dem folgenden Landesparteitag zu behandeln. (14) Der Landesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung Sachsen-Anhalt, in der auch die Eröffnung der SMV LSA geregelt wird. Nach der Eröffnung und Beschlussfähigkeit entscheidet die SMV LSA über ihre Geschäftsordnung selbst. (15) Weitere Regelungen zur Ständigen Mitgliederversammlung Sachsen- Anhalt erfolgen im §9e dieser Satzung.
und
§ 9e Ständige Mitgliederversammlung Sachsen-Anhalt (SMV LSA) (1) Die Ständige Mitgliederversammlung (Kurzform SMV LSA) ist der grundsätzlich ständig und online tagende Zusammentritt des Landesparteitags der Gliederung Piratenpartei Sachsen-Anhalt. (2) Mitglieder der Piratenpartei Sachsen-Anhalt müssen sich zur Teilnahme akkreditieren, um an der SMV LSA teilnehmen zu können. Die Akkreditierung der Teilnehmer der SMV LSA erfolgt ausschließlich auf öffentlichen Veranstaltungen, zu denen räumlich und zeitlich zusammengetreten wird und der Vorstand zum Zweck der Akkreditierung mittels Veröffentlichung auf der Website der Piratenpartei Sachsen-Anhalt eingeladen hat; die Einladung ist mindestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu veröffentlichen. Mitglieder, deren eMail-Adresse der Mitgliederverwaltung bekannt ist, erhalten zusätzlich eine Benachrichtigung per eMail. (3) Die SMV LSA arbeitet transparent und nachvollziehbar. Es finden ausschließlich namentliche Abstimmungen statt, bei denen jedes Mitglied der Piratenpartei Sachsen-Anhalt das Abstimmungsverhalten jeder abstimmenden Person einsehen und der entsprechenden Person zuordnen kann. Diese Zuordnungsmöglichkeit ist bis zum Ende der nächste Legislaturperiode des Landes Sachsen-Anhalt unter Beachtung der geltenden Gesetze zu gewährleisten. (4) Alle Mitglieder haben das Recht die Identitäten aller anderen akkreditierten Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, stellt sich bei der Akkreditierung das zu akkreditierende Mitglied gegenüber den Anwesenden der Akkreditierungsveranstaltung mit bürgerlichem Namen vor. Mindestens der bürgerliche Name der akkreditierten Teilnehmer wird anschließend erfasst und allen akkreditierten Versammlungsmitgliedern in geeigneter Weise online angezeigt. (5) Die SMV LSA arbeitet online nach den Prinzipien der Liquid Democracy entsprechend Abschnitt D dieser Satzung. (6) Die SMV LSA verwendet technische Systeme, die bevorzugt asynchrone Zusammenarbeit bei der Meinungs- und Willensbildung ermöglichen. Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt betreibt die hierzu notwendigen technischen Systeme. (7) Bei räumlichen und zeitlichen Zusammentritten der Landesmitgliederversammlung wird eine Versammlungsleitung für die SMV LSA in geheimer Wahl für maximal 500 Tage gewählt. Die Amtszeit endet spätestens mit der Wahl einer neuen Versammlungsleitung. Die Wiederwahl ist zulässig. (8) Die Versammlungsleitung besteht aus mindestens zwei Piraten des Landesverbandes. Bei der Wahl ist eine eindeutige Reihenfolge der gewählten Kandidaten zu bestimmen. Die Reihenfolge entscheidet über die Entscheidungs- befugnis bei Uneinigkeit der Mitglieder der Versammlungsleitung. (9) Der Diskussions- und Abstimmungsprozess sowie der weitere Akkreditierungsprozess wird in der Geschäftsordnung der SMV LSA geregelt.-
Begründung
Die SMV kann aus datenschutzrechtlichen Gründen in dieser Form nicht umgesetzt werden. Da weder Kostenposten eingestellt sind noch anderweitige Bestrebungen zu erkennen lassen das die SMV umgesetzt werden würde sollte der Teil aus
der Satzung gestrichen werden um keinen falschen Eindruck zu vermitteln.Antragsteller
SÄA 002 Streichung Löschung Abschnitt D und Löschung von § 6 - Ordnungsmaßnahmen
Text
Hiermit beantrage ich die
Streichung Löschung Abschnitt D der Satzung LV LSA
und
Löschung von § 6 - Ordnungsmaßnahmen, Satz 2: "Entzug des Antragsrechts im Liquid Democracy System auf Zeit"aus der Satzung.
Begründung
Da aktuell LQFB weder finanziell noch doch nötige Manpower bereitgestellt werden kann soll der genannte Teil aus der Satzung entfernt werden. Die Satzung soll nicht den Schein erwecken es wäre eine Beteiligung wie in der Satzung
genannten Möglichkeit möglich.Antragsteller
SÄA 003 Änderung §9e (3) & Hinzufügen von §9e (10)
Text
- Antrag auf Änderung §9e (3)
[Erweiterung durch] Nichtmitglieder können das Abstimmverhalten nicht einsehen. Nach Ablauf der Nachvollziehbarkeits- frist werden die Daten zum Abstimmungsverhalten der Mitglieder aus dem System gelöscht. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
sowie
- Hinzufügen von §9e (10)
(10) Die SMV LSA bietet die Möglichkeit, einen Antrag auf eine örtliche und zeitliche Zusammenkunft nach § 9b zu vertagen. Das nähere regelt die Geschäftsordnung.-
Begründung
Antragsteller
SÄA 004 Änderung § 1 Name, Sitz und Tätikeitsgebiet, Abs. (3)
Text
Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Änderung in § 1, Abs. (3) der Landessatzung:
- § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
- (3) Der Sitz des Landesverbandes ist Magdeburg. Untergeordnete Gliederungen des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei Deutschland verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen der Gliederung.
- Alt (nicht Teil des Antrages):
- § 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
- (3) Der Sitz des Landesverbandes ist Halle. Untergeordnete Gliederungen des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei Deutschland verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen der Gliederung.
Begründung
Antragsteller
SÄA 005 Streichung § 9b, Abs. (3), (10), (11), (12), (13), (14) & (15) sowie § 9e
Text
Begründung
Der Landesvorstand stellt diesen Antrag, weil
- a) die SMV aus datenschutzrechtlichen Gründen innerhalb der Piratenpartei Deutschland überwiegend stillgelegt/ausgesetzt wurde und entsprechend be- und überarbeitet wird, und
- b) sich bisher nicht ausreichend interessierte, kompetente Piraten in LSA gefunden haben, die bereit sind, daran zu arbeiten und durch eine transparente, einfach zu verstehende Dokumentation und wohlwollende, sachliche Auseinandersetzung, eine höchstmögliche Zustimmung innerhalb des Landesverbandes zu erreichen.
Antragsteller
Programmänderungsanträge
- Frist Eingang beim Landesvorstand: 11.09.2015 - 23.59 h
Wahlprogrammanträge LTW2016
- Frist Eingang beim Landesvorstand: 11.09.2015 - 23.59 h
WPA V0 Vorwort ins WP?
Text
Begründung
Antragsteller
Wurde beschlossen, ein Vorwort in das Wahlprogramm aufzunehmen, wird die Mitgliederversammlung gebeten, einen der folgenden Anträge zum Vorwort in das Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 aufzunehmen:
WPA V1 Vorwort 1
Text
Liebe Bürgerin, lieber Bürger Sachsen-Anhalts!
Wir freuen uns, dass unser Wahlprogramm den Weg in Ihre Hände gefunden hat. Unsere Partei ist als politische Organisation noch recht jung, die Werte jedoch, aus denen sie entstand, sind alt und werden stetig überliefert und weiterentwickelt. Sie leiten sich ab aus den Ursprüngen der Demokratie in Griechenland, den Ideen der großen Denker der Aufklärung und dem Menschenbild der französischen Revolution - Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit!
Aus diesem Wertekanon entstand einst nach den dunkelsten Stunden der deutschen Geschichte das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, welches sich seit über 60 Jahren bewährt hat und welches es vor weiterer Aushöhlung zu schützen gilt. Die darin verankerten Prinzipien von Gewaltenteilung und Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat wurden insbesondere in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr, und wie wir heute wissen systematisch abgebaut. Es gilt, sich umsichgreifender Willkür und zunehmender staatlicher Überwachung und Kontrolle sowie Bevormundung und Verdummung zu widersetzen. Aus dem Verständnis heraus, allen Bestrebungen entgegenzuwirken, die diese Grundrechte aufzuweichen versuchen, gründete sich 2006 die Piratenpartei.
Wir sehen die grundgesetzlich verankerte Möglichkeit zur Mitgestaltung als das wichtigste Ziel einer Demokratie an. Um dies zu gewährleisten ist es unabdingbar, dass der Staat transparent und zum Wohl aller handelt und der Gesellschaft, den Menschen die notwendige Freiheit gewährleistet, sich selbstbestimmt und eigenverantwortlich weiterzuentwickeln, um so ihren gesellschaftlichen individuellen Beitrag leisten zu können. Dazu müssen die Freiheiten und die Rechte jedes Einzelnen geschützt werden! Dieses Grundverständnis haben wir versucht in unser Wahlprogramm aufzunehmen.
Wir hoffen, dass Sie hinter den Inhalten auch unsere Vorstellung einer freien und offenen Gesellschaft erkennen und Sie uns mit Ihrer Stimme den nötigen Vertrauensvorschuss geben, den wir brauchen, um die Politik in unserem Land nachhaltig zu verändern. Freiheitsrechte und die Gestaltung der modernen Informations- und Wissensgesellschaft im Interesse aller Menschen sind die Kernanliegen der Piratenparteien in ganz Europa, weltweit und auch bei uns im Land Sachsen-Anhalt.
Der Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute sowie in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasanten Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte im Bereich der Informationstechnologien in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese alle Lebensbereiche und führt zu tiefgreifenden Veränderungen der Gesellschaft.
Die Piratenpartei möchte dazu beitragen, dass die Chancen dieser Entwicklungen genutzt werden und kämpft dafür, die Gefahren des Missbrauchs abzuwenden. Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind auch in Sachsen-Anhalt die Grundpfeiler einer Gesellschaft des 21. Jahrhunderts.
Auf den folgenden Seiten werden wir zu einigen landespolitischen Themen Stellung beziehen und zeigen, wie wir die Politik im Land Sachsen-Anhalt, gemeinsam mit Ihnen, aktiv und im Interesse und zum Wohle aller mitgestalten wollen.
Klarmachen zum Ändern!Begründung
Antragsteller
WPA V2 Vorwort 2
Text
Im Zuge der Digitalen Revolution aller Lebensbereiche sind trotz aller Lippenbekenntnisse die Würde und die Freiheit des Menschen in bisher ungeahnter Art und Weise gefährdet.
Dies geschieht zudem in einem Tempo, das die gesellschaftliche Meinungsbildung und die staatliche Gesetzgebung ebenso überfordert wie den Einzelnen selbst. Gleichzeitig schwinden die Möglichkeiten, diesen Prozess mit demokratisch gewonnenen Regeln auf der Ebene eines einzelnen Staates zu gestalten dahin.
Die Globalisierung des Wissens und der Kultur der Menschheit durch Digitalisierung und Vernetzung stellt deren bisherige rechtliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen ausnahmslos auf den Prüfstand. Nicht zuletzt die falschen Antworten auf diese Herausforderung leisten einer entstehenden totalen und totalitären, globalen Überwachungsgesellschaft Vorschub. Die Angst vor internationalem Terrorismus lässt Sicherheit vor Freiheit als wichtigstes Gut erscheinen – und viele in der Verteidigung der Freiheit fälschlicherweise verstummen.
Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind auch in Sachsen-Anhalt die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft. Nur auf ihrer Basis kann eine demokratische, sozial gerechte, freiheitlich selbstbestimmte, globale Ordnung entstehen.
PIRATEN verstehen sich als Teil einer weltweiten Bewegung, die diese Ordnung zum Vorteil aller mitgestalten will.
Wir hoffen, dass Sie hinter den Inhalten auch unsere Vorstellung einer freien und offenen Gesellschaft erkennen und Sie uns mit Ihrer Stimme den nötigen Vertrauensvorschuss geben, den wir brauchen, um die Politik in unserem Land nachhaltig zu verändern.
Auf den folgenden Seiten werden wir zu einigen landespolitischen Themen Stellung beziehen und zeigen, wie wir die Politik im Land Sachsen-Anhalt, gemeinsam mit Ihnen, aktiv im Interesse und zum Wohle aller mitgestalten wollen.
Klarmachen zum Ändern!Begründung
Antragsteller
Thema: Bildung
Der Landesparteitag beschließt, folgende Anträge zum Thema Bildung einzeln und/oder in Modulen in das Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 aufzunehmen:
WPA 001.1 Einleitung
Text
PIRATEN betrachten Bildung als das wesentliche Fundament der Informations- und Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts und als Voraussetzung für eine freie demokratische Gesellschaft. Unsere Forderungen an die Bildungspolitik leiten sich von unserem Grundsatz ab, dass wir junge Menschen nicht für die freie Wirtschaft vorbereiten wollen, sondern ihre Neugier und individuellen Fähigkeiten fördern möchten. Durch die Förderung der Interessen und Fähigkeiten des Individuums entsteht die Möglichkeit zur Entfaltung eigener Begabungen. Ein gebildeter Mensch ist in der Lage, die vielfältigen Informationen, die ihm zur Verfügung stehen, zu verstehen, einzuordnen und zu bewerten. Dazu möchten wir unseren Beitrag leisten. Wichtigstes Ziel ist es, das Lernen zu lernen. Dabei muss Bildung für alle Gesellschafts- und Altersschichten offen stehen.
Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft!Begründung
Antragsteller
Modul 1 – WPA 001.2, WPA 001.3 und WPA 001.4
Begründung: WPA 001.2, WPA 001.3 und WPA 001.4 sind bereits beschlossene Teile des Wahlprogramms der Piraten LSA oder waren Teile des Wahlprogramms zur LTW 2011 und wurden nur geringfügig geändert (Änderungen kursiv).
WPA 001.2 Freier Zugang zu Bildung
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 001.3 Kostenloser Zugang zu Bibliotheken
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 001.4 Kostenloser Kindergarten- und Kinderkrippenbesuch
Text
Begründung
Antragsteller
Modul 2 – WPA 001.5 und WPA 001.6
Begründung: WPA 001.5 und WPA 001.6 sind bereits Teile des laufenden Wahlprogrammes der Piraten LSA.
WPA 001.5 Für den Erhalt von Grundschulen im ländlichen Raum
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 001.6 Gemeinsames Lernen
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 001.7 Gesundes Essen
Text
Begründung
Wissen über das Grundbedürfnis „Nahrung“ werden so praktisch vermittelt.
Antragsteller
WPA 001.8 Begrenzung der max. Schulwegzeit
Text
Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt setzt sich für die Schaffung einer einklagbaren Regelung ein, die den täglichen Zeitaufwand von Kindern und Jugendlichen für Schulwege bei Grundschulen auf 30 Minuten und bei weiterführenden Einrichtungen auf 45 Minuten begrenzt.
Projekte von Kommunen, die gezielt Schul- und Kitawege verkürzen, sollen gefördert werden.Begründung
Antragsteller
WPA 001.9 Reform des BAföG
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 001.10 Hochschulautonomie
Text
Begründung
Antragsteller
Thema: Transparenz und öffentliche Daten
Der Landesparteitag beschließt, folgende Anträge zum Thema Transparenz und öffentliche Daten einzeln und/oder in Modulen in das Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 aufzunehmen:
WPA 002.2 Korruption offenlegen und wirksam bekämpfen
Text
Begründung
Antragsteller
Modul 1 - WPA 002.1, WPA 002.3, WPA 002.4 und WPA 002.5
Begründung: Die Anträge WPA 002.1, WPA 002.3, WPA 002.4 und WPA 002.5 sind bereits beschlossene Teile des Wahlprogrammes zur LTW2011 und wurden nur geringfügig geändert (Änderungen kursiv).
WPA 002.1 Geheimverträge
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 002.3 Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 002.4 Lobbyismus aufdecken
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 002.5 Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten
WPA 002.6 Whistleblower gesetzlich schützen
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 002.7 Transparenz der Vergabe öffentlicher Aufträge
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 002.8 Mitbestimmungsrecht für den Landesrechnungshof
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 002.8a Mitbestimmungsrecht für den Landesrechnungshof
Text
Begründung
Antragsteller
Modul 2 – WPA 002.9, WPA 002.10 und WPA 002.11
Begründung: WPA 002.9, WPA 002.10 und WPA 002.11 waren bereits Teile des Wahlprogrammes zur LTW 2011 und wurden teils gekürzt.
WPA 002.9 Kennzeichnungspflicht von Polizisten
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 002.10 Open Data
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 002.11 Freier Zugang zum Landesrecht
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 002.12 Transparente Strukturen in der öffentlichen Verwaltung
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 002.13 Transparenz in Verwaltung und Politik
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 002.14 Transparenz der Sitzungen des Landtags und der Ausschüsse
Thema: Grund- und Bürgerrechte
Der Landesparteitag beschließt, folgende Anträge zum Thema Grund- und Bürgerrechte einzeln und oder als Modul in das Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 aufzunehmen:
WPA 003.1 Kinder- und Jugendparlamente
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 003.2 Stärkung der Versammlungsfreiheit
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 003.2.1 Versammlungsfreiheit für alle Menschen in Sachsen-Anhalt
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 003.2.2 Einschränkung von polizeilichen Aufzeichnungen
Text
Die Aufzeichnung einer Versammlung durch die Polizei mit Kameras und die Speicherung dieses Materials ohne konkrete Anhaltspunkte stellen einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dar.
Solche Maßnahmen dürfen nur bei konkreten und tatsächlich nachvollziehbaren Anhaltspunkten auf eine erhebliche Gefahrensituation für die öffentliche Sicherheit ergriffen werden. Sie sollen nur dann zulässig sein, wenn der Versammlungsleitung die Gründe und/oder Anhaltspunkte angezeigt wurden und die Möglichkeit eingeräumt wurde, die Gefährdung durch eigene Maßnahmen zu beseitigen.Begründung
Antragsteller
WPA 003.2.3 Dokumentation der Arbeit der Polizei
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 003.2.4 Kein Vermummungsverbot für friedliche Versammlungen
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 003.2.5 Kein Einsatz ziviler Polizeibediensteten
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 003.2.6 Festnahmen
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 003.3 Informationelle Selbstbestimmung - Privatsphäre schützen, Datenschutz erhalten
Der Landesparteitag beschließt, folgende Anträge zum Thema Grund- und Bürgerrechte einzeln und oder als Modul in das Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 aufzunehmen:
Modul 1 – WPA 003.3.1, WPA 003.3.2 und WPA 003.3.3
Begründung: WPA 003.3.1, WPA 003.3.2 und WPA 003.3.3 waren bereits Teile des Wahlprogramms zur LTW2011 und wurden teils gekürzt.
WPA 003.3.1 Keine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 003.3.2 Datenherausgabe durch Bürgerämter nur nach Zustimmung
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 003.3.3 Gegen Zensur und Indizierung
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 003.4 Digitale Netzwerke
Text
Die Piratenpartei setzt sich für die Erweiterung des Artikels 10 Abs. 1 der Landesverfassung um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein:
Artikel 10, (1)
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“Begründung
Antragsteller
WPA 003.5 Wahlrecht und Familienförderung
WPA 003.5.1 Wahlrecht ab 14 Jahre
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 003.5.2 Wahlrecht ab 12 Jahre
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 003.5.3 Familienförderung - Wahlrecht ab 0 Jahre bis 14. Lebensjahr
Text
Die Piraten Sachsen-Anhalt fordern zur Familienförderung das Wahlrecht ab 0 Jahren einzuführen. Erziehungsberechtigte vertreten das Kind bis
zum 14. Lebensjahr (pro Kind eine Stimme).Begründung
Antragsteller
WPA 003.5.4 Familienförderung - Wahlrecht ab 0 Jahre bis 12. Lebensjahr
Text
Die Piraten Sachsen-Anhalt fordern zur Familienförderung das Wahlrecht ab 0 Jahren einzuführen. Erziehungsberechtigte vertreten das Kind bis
zum 12. Lebensjahr (pro Kind eine Stimme).Begründung
Antragsteller
Thema: Kommunalpolitik
Der Landesparteitag beschließt, folgende Anträge zum Thema Kommunalpolitik einzeln oder als Modul in das Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 aufzunehmen:
Modul 1 – WPA 004-1 und WPA 004-2
Begründung: WPA 004.1 und WPA 004.2 sind bereits beschlossene Teile des laufenden Wahlprogrammes.
WPA 004.1 Stärkung der kommunalen Demokratie
Text
Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt setzt sich für die Stärkung der kommunalen Demokratie ein. Insbesondere durch:
- die Herabsetzung der Amtszeit des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister/Landrat von 7 auf 5 Jahren § 61 (1) KVG LSA,
- die Zusammenlegung aller kommunalen Wahlen zu einer Kommunalwahl,
- die Herabsetzung um 50 % der Anzahl von Wahlvorschlägen bei Einzelkandidaten in der Kommunalvertretung je Wahlkreis § 21 (9) KWG LSA,
- die 100 %ige Kostendeckung vom Land, bei Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene nach § 27 KVG LSA,
- die Herabsetzung der Hürde der notwendigen Unterschriften um 50% bei Bürgerbegehren nach § 26 (4) KVG LSA.
Begründung
Antragsteller
WPA 004.2 Stärkung des kommunalen Ehrenamtes
Text
Die Piratenpartei Sachsen-Anhalt setzt sich für die Stärkung des kommunalen Ehrenamtes ein. Insbesondere dadurch, dass
- eine verbindliche Freistellungsregelung bei flexiblen Arbeitszeiten und ein Anspruch auf Weiterbildungsurlaub in Höhe von 8 Tagen pro Jahr eingeführt wird,
- die Freistellung kommunaler Mandatsträger weiter den flexibler gewordenen Arbeitszeiten von Angestellten und Beamten angepasst werden muss, so dass eine mandatsbedingte Vor- und Nacharbeitsverpflichtung ermöglicht wird,
- den besonderen Belangen von Schichtarbeitern stärker Rechnung zu tragen ist,
- gesetzliche Mindeststandards für die Ausstattung kommunaler Fraktionen notwendig sind.
Begründung
Antragsteller
Thema: Drogenpolitik
Der Landesparteitag beschließt, folgende Anträge zum Thema Drogenpolitik einzeln und oder als Modul in das Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 aufzunehmen:
WPA 005.1 Gewährleistung des Datenschutzes in der Drogenpolitik
Text
Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogenpolitik zu gewährleisten. Große Firmen und Konzerne führen fast regelmäßig Einstellungstests mit einer medizinischen Kontrolle auf Drogenkonsum ein. Diese Tests werden den Bewerbern, die sich hierzu schriftlich einverstanden erklären müssen, indirekt aufgezwungen. Bei Verweigerung der Tests haben die Bewerber keine Chance, die Arbeitsstelle zu bekommen. Die Piraten Sachsen-Anhalt wenden sich strikt gegen die Praxis von Firmen, Drogentests zum Standard bei Einstellungsverfahren zu machen. Diese Grauzone gilt es gesetzlich zu regeln. Den Firmen muss diese Vorgehensweise untersagt werden. Damit sollen auch bundesweit die Bestrebungen der großen Firmen gestoppt werden, ihre Mitarbeiter völlig zu durchleuchten.
In staatlichen Hilfsprogrammen, zum Beispiel bei der Methadon-Substitution, müssen teilnehmende Personen zur Erlangung der Krankenkassenleistung ihren behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Diese beispiellose und entwürdigende Anforderung ist aufzuheben. Drogenkranke Menschen sind, wie alle anderen Bürger auch, als normale Patienten zu behandeln.Begründung
Antragsteller
WPA 005.2 Präventionsunterricht an Schulen
Text
Die Maßnahmen zur Drogenprävention an Schulen sind unzulänglich. Auch der Wissensstand des lehrenden Personals erweist sich häufig als sehr gering. Einzelne Pilotprojekte haben gezeigt, wie wichtig und nachhaltig eine gute Prävention bereits im Grundschulalter ist. Jedweder Erstgebrauch, ob bei bisher als legale oder illegale eingeteilte Substanzen, nahm in den teilnehmenden Gruppen gegenüber den Vergleichsgruppen deutlich ab. Die erzielten Erkenntnisse und Erfolge tragen die Kinder wie selbstverständlich in die weiterführenden Schulen und ihren Freundeskreis. So wird für eine Multiplikation gesorgt, die Unterricht allein kaum leisten kann.
Die Piraten Sachsen-Anhalt regen an, auf Basis solcher Beispiele mit Vorbildcharakter ein landesweit flächendeckendes Informations- und Aufklärungskonzept zu entwickeln. Hierbei soll auf einheitliches und sachliches Lehrmaterial sowie eine vorbereitende Schulung des Lehrpersonals besonderes Augenmerk gelegt werden. So wird an Bildungseinrichtungen ein kompetenter Unterricht ermöglicht. Auch externe Fachreferenten sollen Teil dieses Konzepts werden, um besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern zu vertiefen. Grundgedanke und Ziel ist es, Vorurteile gegen Wissen auszutauschen.Begründung
Antragsteller
WPA 005.3 Hanf legal
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 005.4 Erhöhung der Freimenge von Cannabis
Text
Begründung
Antragsteller
WPA 005.5 Anbau medizinischer Hanf
Text
Begründung
Antragsteller
Sonstige Anträge
SoA 001 Auflösung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt
Text
Begründung
Antragsteller
SoA 002 Abwicklung Räumlichkeiten LGS
Text
Begründung
Antragsteller
SoA 003 Landeslogo LSA
Text
Die Mitgliederversammlung wählt aus den vorliegenden 2 Vorschlägen ein neues Landeslogo im Bundesdesign:
- Vorschlag 1 - http://abload.de/img/pp_logo_sachsen-anhaly8khw.png
- Vorschlag 2 - http://abload.de/img/pp_logo_sachsen-anhalrdjoz.png
Begründung
Antragsteller
SoA 004 Namensgebung Landesgeschäftsstelle
Text
Begründung
Die Landesgeschäftsstelle soll einen supergeilomatigen Namen bekommen.
- Zusatzinformation:
- Der Name ergibt sich aus der zuvor getätigten Abstimmung. Dazu liegt bei der Versammlungsleitung eine Liste der vorgeschlagenen Namen aus. JedeR Akkreditierte hat die Möglichkeit 3 Stimmen auf dieser Liste abzugeben. Diejenigen Vorschläge mit den meisten Stimmen werden gegeneinander abgestimmt, bis ein Name ermittelt ist.
- Vorschläge:
De'Bug 1. Silbe der Strasse + Hausnummer = Lü23 Piratennest Achtern Kenterei OrangeLog Achterdeck Quarterdeck Hafenkneipe Karavelle Schonerbrigg PS3 Korg Cannon Mandarine Landesgeschäftsstelle'
Antragsteller
SoA 005 Umzug LandesIT zur BundesIT
Text
Begründung
Antragsteller
SoA 006 Fördermitgliedschaft des LV bei JuPis
Text
Begründung
Antragsteller
Vorlage
Text
Begründung
Antragsteller