LSA:Kreisverbände/Stendal/Mitgliederversammlung/Satzungsänderungsanträge
- Änderungsantrag Nr.
- 1
- Beantragt von
- Christan Glomm und Kevin Oelze
- Betrifft
- Kreissatzung Stendal / Art. 29 – Auflösung und Verschmelzung
- Beantragte Änderungen
Art. 29 sei durch die Mitgliederversammlung zu ändern, derzeit lautet der Artikel:
(1) Die Auflösung des Kreisverbandes Stendal oder seine Verschmelzung mit anderen Gliederungen kann nur durch eine Urabstimmung erfolgen, die auf Beschluss der Kreismitgliederversammlung stattfindet und mit Dreiviertelmehrheit seiner Mitglieder angenommen wird. (2) Das Verfahren richtet sich nach den Regelungen in den Satzungen des Landes- und des Bundesverbands; sie sind entsprechend anzuwenden, solange eine Urabstimmungsordnung noch nicht beschlossen wurde.
Der Artikel sei zu ersetzen gegen den Folgenden:
(1) Die Auflösung des Kreisverbandes Stendal oder seine Verschmelzung mit anderen Gliederungen kann erfolgen, sofern dies auf der Kreismitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder angenommen wird.
- Begründung
2ba