LSA:Kreisverbände/Stendal/Mitgliederversammlung/Satzungsänderungsanträge

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Änderungsantrag Nr.
1
Beantragt von
Christan Glomm und Kevin Oelze
Betrifft
Kreissatzung Stendal / Art. 29 – Auflösung und Verschmelzung
Beantragte Änderungen

Art. 29 sei durch die Mitgliederversammlung zu ändern, derzeit lautet der Artikel:
(1) Die Auflösung des Kreisverbandes Stendal oder seine Verschmelzung mit anderen Gliederungen kann nur durch eine Urabstimmung erfolgen, die auf Beschluss der Kreismitgliederversammlung stattfindet und mit Drei­vier­tel­mehr­heit seiner Mitglieder angenommen wird. (2) Das Verfahren richtet sich nach den Regelungen in den Satzungen des Landes- und des Bundesverbands; sie sind entsprechend anzuwenden, solange eine Urabstimmungsordnung noch nicht beschlossen wurde.

Der Artikel sei zu ersetzen gegen den Folgenden:

(1) Die Auflösung des Kreisverbandes Stendal oder seine Verschmelzung mit anderen Gliederungen kann erfolgen, sofern dies auf der Kreismitgliederversammlung mit Drei­vier­tel­mehr­heit der anwesenden Mitglieder angenommen wird.

Begründung

2ba