LSA:Kreisverbände/Stendal/Geschäftsordnung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Vorstands-Geschäftsordnungs Entwurf des KV Stendal

1. Vorstandssitzungen

§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird bei Bedarf vom Vorstand beschlossen. Der Termin wird mindestens eine Woche vorher mindestens im Wiki des Kreisverbands sowie im Forum des Kreisverbands veröffentlicht. Der Vorstand veröffentlicht eine vorläufige Tagesordnung und die zu behandelnden Anträge und Anfragen. (2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefon, Internet oder im „real life“ wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§ 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind:
1. die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Sachsen Anhalt
2. alle Mitglieder des Kreisverbandes Stendal Anträge müssen folgender Form genügen: Der Antragsteller muss mit Klarnamen benannt sein und Antragstext, sowie Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.

§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Beisitzers erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter angeleitet.

§ 5 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich im Protokoll zu vermerken. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des Vorstandes möglich.

§ 6 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und anschließend im Wiki und per Mailingliste veröffentlicht.

2. Aufgabenverteilung

Die Aufgaben werden vom Vorstand gemeinsam erledigt. Ist eine Arbeitsteilung abgesprochen wird das auf der Wikiseite des Vorstands extra vermerkt.

3. Geschäftsplanmäßige Vertretung

(1) Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen können, gilt folgende Vertretungsregelung:

  • der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
  • der Generalsekretär und Schatzmeister werden vertreten durch den Vorsitzenden

(2) Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.

4. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 19.09.2011 in Kraft.

Hinweis

  • Die Geschäftsordnung wurde am 19.09.2011 beschlossen und liegt, von allen Vorstandsmitgliedern unterschrieben dem Landesvorstand vor. Alle Mitglieder des Vorstands haben ebenfalls die Datenschutzerklärung unterschrieben, auch diese liegt dem Landesvorstand vor.