LSA:Kreisverbände/Anhalt-Salzland/Vorstand/Geschäftsordnung
Diese GO wurde auf der konstituierenden Vorstandssitzung am 18.11.2012 beschlossen und zuletzt am 13.10.2013 geändert. Grundlage der GO ist die Satzung des RV Anhalt-Salzland.
Präambel
- Der Vorstand hat die Aufgabe, allen Mitgliedern des Regionalverbandes die selbstständige Arbeit zu ermöglichen. Er ermutigt und motiviert die Mitglieder.
- Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen oder deren Umsetzung zu koordinieren.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Präambel
- 2 §1 Vorstandssitzungen
- 3 §2 Versammlungsform
- 4 §3 Anträge zu einer Vorstandssitzung
- 5 §3a Antragsberechtigung
- 6 §3b Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 7 §4 Leitung der Vorstandssitzungen
- 8 §5 Abstimmungen
- 9 §6 Rechtsgeschäfte
- 10 §7 Protokollführung
- 11 §8 Aufgabenverteilung
- 12 §9a Sonstiges
- 13 §10 Beschlüsse
- 14 §10a Umlauf-Beschlüsse
- 15 §10b Überprüfung der Umsetzung von Beschlüssen
- 16 Änderungen
§1 Vorstandssitzungen
Der Vorstand hält in der Regel monatlich eine Vorstandssitzung ab. Der Vorsitzende oder ein vom ihm Beauftragter lädt zur nächsten Vorstandssitzung mit einer Frist von 2 Wochen ein. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Abwesenheit sollen Vorstandsmitglieder sich bis 12 Stunden vor einer Sitzung entschuldigen. Zu jeder Vorstandssitzung wird der tagesaktuelle Kontostand, sowie der Stand der Mitgliederanzahl bekannt gegeben.
§2 Versammlungsform
Der Vorstand trifft sich an wechselnden Orten in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Salzlandkreis oder zu fernmündlichen Treffen.
§3 Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge sollen fünf Tage vor der Sitzung eingereicht werden. Die Vertagung eines Antrages darf nicht mehr als drei mal erfolgen. Soll ein Antrag vertraulich behandelt werden, ist dieser entsprechend zu kennzeichnen.
§3a Antragsberechtigung
Antragsberechtigt ist jede natürliche Person.
§3b Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit Gäste ausschließen.
§4 Leitung der Vorstandssitzungen
Der Vorstand bestimmt vor jeder Sitzung einen Sitzungsleiter. Die Sitzungsleitung kann während der Sitzung mit einfacher Mehrheit an eine andere Person abgegeben werden.
§5 Abstimmungen
Stimmberechtigt sind Vorstandsmitglieder des Regionalvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Hält der Schatzmeister durch die Auswirkung eines Beschlusses die finanziellen Interessen des Landesverbandes für gefährdet, so kann er sein Veto einlegen und verlangen, dass der Vorstand, unter Beachtung der Auffassung des Schatzmeisters, erneut behandelt.
§6 Rechtsgeschäfte
Der Vorsitzende sowie ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten die Partei gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder können gemeinsam Rechtsgeschäfte bis zu einer Einzelsumme von 100 EUR selbständig durchführen. Die Gesamtsumme pro Vorstandsmitglied darf die Summe von 100 EUR (Kosten über Laufzeit) nicht überschreiten. Die Gesamtsumme wird bis zur Bestätigung durch einen Vorstandsbeschluss kumuliert. Für Rechtsgeschäfte mit einem Volumen über 100 EUR ist generell ein Vorstandsbeschluss notwendig.
§7 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Eine Audioaufzeichnung ist nach Möglichkeit anzufertigen. Protokolle werden an geeigneter Stelle veröffentlicht. Sie werden auf der nächsten Sitzung bestätigt und gelten dann als unterschrieben und genehmigt. Das Recht, Einspruch gegen Beschlüsse zu erheben bleibt davon unberührt.
§8 Aufgabenverteilung
- Vorsitzender – Johannes Paul
- Der Vorsitzende vertritt den Regionalverband innerhalb der Piratenpartei. Er ist verantwortlich für die Koordination der Vorstandsarbeit, schlichtet Streitigkeiten im Vorstand und leitet Mitgliederversammlungen, solange kein anderer Versammlungsleiter gewählt ist. Er sorgt zusammen mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden für die koordinative und praktische Zusammenarbeit mit anderen Regionalverbänden, dem Landesverband und der Bundespartei.
- Stellvertretender Vorsitzender – Sebastian Böhler
- Der stellvertretende Vorsitzende vertritt und unterstützt den Vorsitzenden. Er ist der erste Ansprechpartner innerhalb des RV für alle Anfragen und Kritiken bezüglich der Vorstandsarbeit. Er koordiniert die Programm- und Richtungsdiskussion in der Partei. Er ist Ansprechpartner für das Schiedsgericht.
- Schatzmeister – Tilo Körner
- Der Schatzmeister kann selbstständig alle notwendigen finanziellen Transaktionen durchführen. Er eröffnet und verwaltet die Konten und Kassen des Regionalverbandes und organisiert die Finanzen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht, führt regelmäßig Buch und ist für Spendenquittungen verantwortlich. Der Schatzmeister informiert den Vorstand regelmäßig über die finanzielle Lage und veröffentlicht alle finanziellen Transaktionen zeitnah anonymisiert lt. Bundesparteitagsbeschluss 2009.
- Beisitzer – Richard Schmid
- Der Beisitzer verstärkt konstruktiv die Arbeit des Vorstands mit weitreichender Kompetenz, wofern an spezielle Vorstandsämter gebundene Aufgaben nicht betroffen sind.
§9a Sonstiges
Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten, längere Abwesenheiten möglichst frühzeitig bekannt zu geben. Sollte die Handlungsfähigkeit einzelner Positionen des Vorstandes beeinträchtigt sein, so geht dessen Kompetenz, wenn möglich, auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand kann durch Beschluss zeitgebundene Gremien zur organisatorischen Entlastung bilden.
§10 Beschlüsse
Beschlüsse des Vorstandes werden aus dem bestätigten Protokoll entnommen und an geeigneter Stelle veröffentlicht.
§10a Umlauf-Beschlüsse
Umlauf-Beschlüsse, die in Zeiten eines erhöhten Bedarfs nötig sind, werden schnellstmöglich an geeigneter Stelle bekanntgegeben. Diese werden von dort in geeigneter Form aufgenommen und in der nächsten Vorstandssitzung verifiziert.
§10b Überprüfung der Umsetzung von Beschlüssen
Durch eine regelmäßige Wiedervorlage der Protokolle wird eine Überprüfung der Umsetzung von Beschlüssen vergangener Sitzungen durchgeführt.
Änderungen
Datum | Beschluss | Änderung |
---|---|---|
2013-10-13 | 2013/10/3 | §1 „Vorstandssitzungen“:
„Der Vorstand hält in der Regel monatlich eine Vorstandssitzung ab. Der Vorsitzende oder ein vom ihm Beauftragter lädt zur nächsten Vorstandssitzung mit einer Frist von 2 Wochen ein. Der Vorstand ist beschlussfähig, …“ |
2013-07-28 | 2013/7/10 | §1 „Vorstandssitzungen“ Satz 2:
„ |
2013-07-28 | 2013/7/8 | §10a „Umlauf-Beschlüsse“ Satz 2:
„Diese werden von dort in geeigneter Form aufgenommen und in der nächsten Vorstandssitzung verifiziert.“ |
2013-07-28 | 2013/7/7 | §6 „Rechtsgeschäfte“ Nummer 1 Satz 1:
„ |
2013-07-28 | 2013/7/6 | §4 „Leitung der Vorstandssitzungen“ Satz 1:
„Der Vorstand bestimmt vor jeder Sitzung einen Sitzungsleiter. Die Sitzungsleitung kann während der Sitzung mit einfacher Mehrheit an eine andere Person abgegeben werden.“ |
2013-01-27 | 2013/1/1 | §1 „Vorstandssitzungen“ Satz 1:
„Der Vorstand hält in der Regel |
2012-11-18 | 2012/11/? | Neufassung auf Grundlage der GO des Landesvorstands |
2012-04-21 | 2012/04/? | Erstfassung |