Karlsdorf-Neuthard

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Wahlplakate 2009

Für die Bundestagswahl gilt:

unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 18.08.2009 teilen wir Ihnen folgendes mit:

Plakatwerbung zur Bundestagswahl am 27.09.2009 ist ab sofort zulässig.

Öffentliche Stellflächen für Plakate stehen nicht zur Verfügung.

Die Plakate dürfen nicht größer als 0,5 qm (DIN A 1) sein. In folgenden Bereichen darf keine Plakatierung erfolgen:

  • Mühlenplatz OT Karlsdorf
  • Platz um das alte Rathaus im OT Karlsdorf
  • Bürgerhausplatz OT Neuthard
  • Simon-Heneka-Platz OT Neuthard
  • Bereiche der Kath. und Evang. Kirchen in beiden Ortsteilen
  • Bereich beider Rathäuser.

Ferner dürfen die Plakate an Bäumen nicht mit Nägeln und an Straßenlaternen mit Draht, sondern lediglich mit einer Schnur angebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. ...