Karlsdorf-Neuthard
Wahlplakate 2009
Für die Bundestagswahl gilt:
unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 18.08.2009 teilen wir Ihnen folgendes mit:
Plakatwerbung zur Bundestagswahl am 27.09.2009 ist ab sofort zulässig.
Öffentliche Stellflächen für Plakate stehen nicht zur Verfügung.
Die Plakate dürfen nicht größer als 0,5 qm (DIN A 1) sein. In folgenden Bereichen darf keine Plakatierung erfolgen:
- Mühlenplatz OT Karlsdorf
- Platz um das alte Rathaus im OT Karlsdorf
- Bürgerhausplatz OT Neuthard
- Simon-Heneka-Platz OT Neuthard
- Bereiche der Kath. und Evang. Kirchen in beiden Ortsteilen
- Bereich beider Rathäuser.
Ferner dürfen die Plakate an Bäumen nicht mit Nägeln und an Straßenlaternen mit Draht, sondern lediglich mit einer Schnur angebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. ...