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Wirtschaft und Finanzen
Nummer:
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117
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Antragsteller:
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Wigbold
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Bundesparteitag:
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2013.1
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Zusammenfassung:
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Zuwendungen auch außerhalb familiärer Beziehungen sind wesentlich Teil privater, gemeinschaftlicher Vor- und Fürsorge.
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Schlagworte:
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Ranking:
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1
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Datum der letzten Änderung:
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12.03.2013
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Inhalt
Titel:
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Keine Besteuerung von Zuwendungen
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Text:
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Zuwendungen wie Erbschaft oder Schenkung sollen nicht besteuert werden. Auch dürfen diesbezüglich reale Vermögenswerte oder Leistungen nicht belastend mit einen Geldwert gleichgesetzt werden.
Zuwendungen wie Erbschaft oder Schenkung sollen nicht besteuert werden. Auch dürfen diesbezüglich reale Vermögenswerte oder Leistungen nicht belastend mit einen Geldwert versehen werden.
Zuwendungen auch außerhalb familiärer Beziehungen sind wesentlich Teil privater, gemeinschaftlicher Vor- und Fürsorge.
Finanzierungen staatlicher Für- und Daseinvorsorge muss sich an tatächlich erlösten Geld-Erträgen orientieren.
Nur tatsächlicher Geld-Erlös darf von staatswegen unmittelbar mit Geld-Schuld belastet werden.
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Begründung:
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In ihrem Willen werden die Sparsamen durch die Erbschaftssteuer und die Freigiebigen durch die Schenkungsteuer diskriminiert. - Ebenso die Beschenkten und Erben; - besonders wenn sie in keinem familiären Verhältnis zum Erblasser bzw. Schenkenden stehen.
Vererben ist wie das Schenken eine besondere Form der Zuwendung. Der Eingriff des Staatswesens in den Akt des Schenkens ist ein Eingriff in das Eigentum des Schenkenden.
Die Umverteilung und sozialpolitischen Korrektur einer sogn. ungleichen Vermögensverteilung durch das Erheben einer Schenkungssteuer erzeugt keine Soziale Gerechtigkeit. Im Gegenteil das Vermögen wird aus der Bürgerlichen Gesellschaft abgezogen, um durch die herrschende Politik verteilt zu werden. Zudem wird nicht nur bürgerliches Vermögen umverteilt, sondern es wird bürgerliches Vermögen verhindert, um Menschen in staatlicher wie politischer Abhängigkeit zu halten.
Der Konsumverzicht, der in der Regel zu angespartem Vermögen führt wird bestraft. Ebenso nicht monetäre Investitionen in Gemeinschaften. - Ein Vorgang der meist über lange Zeit läuft und von vielen Menschen getragen wird. So wird kollegtive Vermögensbildung verhindert: Private Altervorsorge, kollegtive Vorsorge, die Zuwendung zu Einzelnen und privaten Gemeinschaften im Sinne einer bürgerlichen Selbstversorgung.
Statt dessen sind Parteispenden steuerfrei und werden sogar noch durch politische Subvention mehr als aufgedoppelt. - Hier wird ein sozialer Zweck vollkommen willkürlich angenommen.
Da das Aufkommen dieser Zuwenungs-Steuern eigentlich recht gering ist, scheint es der Fordernden gemein darum zu gehen, ihrem populistisch Neid und ihrer Mißgunst zu schaffen, bzw. am Neid und der Mißgunst anderer politisch wie ökonomisch zu partizipieren.
Überlegungen, ob der Beschenkte "es sich verdient hat, noch in der Lage ist verantwortungsvoll damit umzugehen" ist eine anmaßende wie ignorate Haltung, die lediglich dem eigenen Zweck dient. Eine Solche respektlose Haltung spalten die Gesellschaft in "Arme" und "Reiche" sowie in Menschen, die es sich verdient haben und andere ...
Wenn es wirklich um eine Umverteilung im Sinne der Sozialen Gerechtigkeit ginge, wäre eine Steuer gegen die Umverteilung von /Unten nach Oben/ wirksamer. - Eine Steuer, die an der Ursache der Eigentumsübertragung ansetzt: Statt einer Erbschafts- und und Schenkungsteuer, die letztendlich reale Vermögenswerte belastet, ist es denkbar, Geldschöpfung und Geldhandel zu besteuern, die Geldwerte zu besteuern, die den Vermögen gegenüber stehen. Die Geldschuld kann direkt aus dem Geldstrom bedient werden, ohne die Schuld Dritter.
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