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Innen- und Rechtspolitik
Nummer:
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094
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Antragsteller:
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LunaLoof, Zombie, Goldwaage, Stimmbürger, ColoroftheNight
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Bundesparteitag:
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2013.1
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Zusammenfassung:
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Der Antrag beruht insbesondere auf den Anträgen PA644 (Nr. 2) und PA102, die zum BPT 2012.2 und 2011.2 gestellt wurden. Die Anträge wurde von den Antragstellern u.a. überarbeitet.
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Schlagworte:
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Transparenz, Aufzeichnung von Vernehmungen und Verhandlungen, Datenschutz
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Ranking:
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1
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Datum der letzten Änderung:
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12.03.2013
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Inhalt
Titel:
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Ton- und Videoaufzeichnungen von Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen
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Text:
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Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:
Die Arbeit der Gerichte soll in Zukunft durch eine den gesamten Verlauf der Verhandlung erfassende Aufzeichnung in Ton oder Bild und Ton erleichtert und die Möglichkeiten der Nachprüfbarkeit erstinstanzlicher Urteile erweitert werden. Die so gefertigten Aufzeichnungen sind auf einem Datenträger zu speichern und zur jeweiligen Akte zu nehmen. Das Gleiche soll für polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelten. Einsichtsrechte in diese Aufzeichnungen dürfen nur dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten und nur zu verfahrensinternen Zwecken zur Verfügung stehen.
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Begründung:
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Für mehr Transparenz in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind sämtliche Vernehmungen aufzuzeichnen.
Bereits kleine Nuancen in einer Aussage können deren Inhalt grundlegend verändern. Dennoch wird davon ausgegangen, dass die protokollierte Aussage oder Äußerung so gefallen ist – de facto ohne Möglichkeit des Gegenbeweises.
Ein Richter ist kaum über eine mehrere Stunden andauernde Verhandlung in der Lage jegliche Äußerung aufzunehmen. Daher soll neben das bisher bereits zu führende Protokoll die Aufzeichnung treten, die auch als Beweis für die enthaltenen Aussagen wirken soll.
Mit einer Videoaufzeichnung können zudem auch sonstige wichtige Umstände eines Verfahrens festgehalten werden, wie z. B. die Einschüchterung eines Zeugen. Oder es kann beispielsweise der Beweis geführt werden, dass einer der Richter während der Verhandlung eingeschlafen ist.
Da es sich bei Ton- und Videoaufzeichnungen immer in Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Verfahrensbeteiligten wie z.B. der Zeugen, Angeklagten und Richter handelt, müssen auch geeignete Löschungsfristen gesetzlich festgelegt werden.
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Piratenpad:
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Liquid Feedback:
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https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5688.html
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Wiki-Antragsfabrik:
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Bitte hier Anregungen/Bemerkungen zum Wahlprogrammpunkt eintragen.
Hier kann das Für und Wider zum Wahlprogrammpunkt eingetragen werden.
Pro/Contra-Argument
Unterstützung / Ablehnung
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