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Innen- und Rechtspolitik
Nummer:
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088
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Antragsteller:
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LunaLoof, Stimmbürger, Goldwaage, ColoroftheNight
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Bundesparteitag:
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2013.1
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Zusammenfassung:
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Der Antrag beruht auf PA644 (Nr. 8), der von der AG Justizpolitik zum BPT 2012.2 eingereicht wurde und wurde von den Antragstellern überarbeitet.
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Schlagworte:
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Kostenerstattung bei eingestellten Ermittlungsverfahren
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Ranking:
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1
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Datum der letzten Änderung:
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12.03.2013
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Inhalt
Titel:
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Kostenerstattung bei Verfahrenseinstellung
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Text:
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Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:
Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Beschuldigte eines eingestellten Ermittlungsverfahrens die Kosten des Strafverteidigers und seine Auslagen ersetzt bekommt, so wie es bei einem Freispruch bereits geregelt ist.
Es kann nicht sein, dass Beschuldigte sich aus Angst davor, auf den Kosten sitzen zu bleiben, nicht bereits in einem frühen Verfahrensstadium einen Strafverteidiger beauftragen.
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Begründung:
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Derzeit ist es so, dass Angeklagte, die vom Gericht freigesprochen werden, die entstandenen Kosten für ihre Verteidigung ersetzt bekommen.
Beschuldigte, bei denen es nicht zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, weil hierfür beispielsweise die Beweise nicht ausreichen, müssen heute ihre Kosten selbst tragen.
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Piratenpad:
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Liquid Feedback:
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https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5679.html
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Wiki-Antragsfabrik:
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Hier kann das Für und Wider zum Wahlprogrammpunkt eingetragen werden.
Pro/Contra-Argument
Unterstützung / Ablehnung
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