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Innen- und Rechtspolitik
Nummer:
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087
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Antragsteller:
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LunaLoof, Stimmbürger, Goldwaage, ColoroftheNight
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Bundesparteitag:
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2013.1
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Zusammenfassung:
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Der Antrag wurde als PA644 (Nr. 5) von der AG Justizpolitik zum BPT 2012.2 eingereicht und wurde von den Antragstellern u.a. überarbeitet.
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Schlagworte:
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Nachprüfbarkeit aller Gerichtsentscheidungen gewährleisten, Gegen richterliche Willkür
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Ranking:
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1
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Datum der letzten Änderung:
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12.03.2013
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Inhalt
Titel:
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Gewährleistung einer 2. Instanz
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Text:
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Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:
Jede erstinstanzliche Entscheidung muss in einem Rechtsmittelverfahren unabhängig von der Höhe des Streitwertes überprüft werden können.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass einzelne Richter bei Verfahren, in denen sie die erste urteilende Instanz sind, keine willkürlichen Entscheidungen treffen können. So soll gewährleistet werden, dass Gerichtsverfahren Gerechtigkeit herstellen.
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Begründung:
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Zurzeit ist es bei bestimmten Verfahren so, dass eine Berufung oder Revision gänzlich ausgeschlossen ist.
Für den Bürger besonders relevant ist dies bei zivilrechtlichen Verfahren, bei denen der Streitwert unter € 500,- liegt.
Der Amtsrichter entscheidet hier als Erster und Einziger über den Rechtsstreit.
Kläger und Beklagter sind diesem also in den Grenzen der Rechtsbeugung komplett ausgeliefert, da sie sein Urteil nicht mehr anfechten können.
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Piratenpad:
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Liquid Feedback:
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https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5678.html
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Wiki-Antragsfabrik:
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Bitte hier Anregungen/Bemerkungen zum Wahlprogrammpunkt eintragen.
Hier kann das Für und Wider zum Wahlprogrammpunkt eingetragen werden.
Pro/Contra-Argument
Unterstützung / Ablehnung
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