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Innen- und Rechtspolitik
Nummer:
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086
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Antragsteller:
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LunaLoof, Goldwaage, Stimmbürger, ColoroftheNight
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Bundesparteitag:
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2013.1
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Zusammenfassung:
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Dieser Antrag beruht auf PA644 (Nr. 4), den die AG Justizpolitik zum BPT 2012.2 eingereicht hatte. Er wurde von den Antragstellern u.a. überarbeitet. Im Unterschied zur LQFB-Initiative wurde der letzte Satz gestrichen, da natürlich auch die Staatsanwaltschaft ein Recht darauf hat, zu erfahren, warum ihr Antrag abgelehnt wurde.
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Schlagworte:
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Ermittlungsrichter, Begründungserfordernis, Grundrechteschutz
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Ranking:
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1
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Datum der letzten Änderung:
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12.03.2013
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Inhalt
Titel:
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Stärkung der Position des Ermittlungsrichters
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Text:
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Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:
Die Position des Ermittlungsrichters ist zu stärken. Insbesondere sind den Richtern vorbehaltenen Beschlüsse, die einem Antrag der Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgeben, sorgfältig und eigenständig zu begründen. Hierbei ist auch ausdrücklich auf die Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten und Dritter einzugehen.
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Begründung:
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Der Ermittlungsrichter soll eigene Begründungen abgeben müssen. In der Praxis sieht es oft so aus, dass Begründungen von Polizei und Staatsanwaltschaft kopiert und so einfach durchgewunken werden, während Anträge nur mit Mehraufwand abgelehnt werden können. Da die beim Ermittlungsrichter beantragten Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Haftbefehle immer in die Rechte betroffener Bürger eingreifen, soll der Ermittlungsrichter angehalten werden, dies bei seinen Entscheidungen ausdrücklich zu berücksichtigen. So wird der Richter im Zweifel hoffentlich zugunsten der Bürgerrechte und damit im Sinne der Piraten entscheiden.
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Piratenpad:
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Liquid Feedback:
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https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5677.html
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Wiki-Antragsfabrik:
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Bitte hier Anregungen/Bemerkungen zum Wahlprogrammpunkt eintragen.
Hier kann das Für und Wider zum Wahlprogrammpunkt eingetragen werden.
Pro/Contra-Argument
Unterstützung / Ablehnung
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