Initiative gemeinsames Europawahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Europawahlprogramm - 106

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Bürgerrechte und Innenpolitik
Nummer: 106
Antragsteller: ZombB
Bundesparteitag: 2013.2
Zusammenfassung: keine optische und akustische Wohnraumüberwachung
Schlagworte: Großer Lauschangriff, Privatsphäre, Bürgerrechte
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 30.09.2013
Inhalt
Titel: Privatshäre schützen - keine optische und akustische Wohnraumüberwachung
Text: Die Piratenpartei setzt sich für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher Überwachung in jedweder Form ein.

Die Piratenpartei lehnt daher die optische und akustische Wohnraumüberwachung (großer Lauschangriff) als verdeckten Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich und unter allen Umständen ab. Dies gilt auch für entsprechende Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste, die europäische Bürger betreffen. Diese sind niemals zu tolerieren und in jedem Fall aufzuklären, abzustellen bzw. zurückzudrängen.

Die Erfahrungen aus der NSA-Affäre oder dem "Staatstrojaner" haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.

Begründung: Die Erfahrungen aus der NSA-Affäre oder dem "Staatstrojaner" haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.

Die optische und akustische Wohnraumüberwachung war bereits bei Ihrer Einführung äußerst umstritten. Bisher wurde der Nutzen der Maßnahme noch nicht im Rahmen einer Evaluierung bestätigt. Aufgrund der hohen operativen Hürden werden in Deutschland pro Jahr nur ca. 10 Lauschangriffe auf Wohnungen durchgeführt. Nur etwa 30% der Maßnahmen werden von den Behörden als erfolgreich eingestuft.

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