Initiative gemeinsames Europawahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Europawahlprogramm - 047
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Immaterialgüter und Urheberrecht und Patente
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Ein Patent ist eine technische Lehre, die durch das Patentamt geprüft und nach den Kriterien (Neuheit, erfinderische Tätigkeit, Erfindungshöhe zum Stand der Technik) zugelassen wird. Die Patentschrift wird unabhängig davon veröffentlicht. Die Begriffe "Urheber" und "Werk" spielen dabei so gut wie gar keine Rolle.
Was mit "dauerhafte(r) Monopolstellung" gemeint ist, sind Sperrpatente, d.h. Patente, die nicht in Produkte umgesetzt werden, aber effektiv anderen Marktteilnehmern den Marktzutritt erschweren.
Rechtlich gesehen müsste dann eine Person, die gegen die Verletzung von Schutzrechten eine Klage anstrengt, nachweisen, dass sie ein unter eben diesem Schutzrecht stehendes Produkt anbietet oder unmittelbar bevorsteht ein solches anzubieten. Bunki 15:58, 12. Sep. 2013 (CEST)
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