HSG:Wuppertal/Satzung

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Einleitung

Dies ist die Satzung der Piraten-Hochschulgruppe Wuppertal in der Fassung vom 12. April 2012. Sie wurde auf dem Gründungstreffen der Hochschulgruppe in der folgenden Form beschlossen.

Satzung der Piraten-Hochschulgruppe Wuppertal

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 12. April 2012 in Wuppertal.

§1 Name, Sitz

Die Hochschulgruppe führt den Namen “Piraten-Hochschulgruppe Wuppertal”. Der Sitz ist an der Bergischen Universität Wuppertal. Der Name wird mit „PIRATEN“ abgekürzt.

§2 Zweck und Ziele

  1. Diese Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Piraten-Bewegung zu unterstützen und an Hochschulen bekannter zu machen.
  2. Datenschutz und Datensparsamkeit muss sowohl für Studenten als auch für Hochschulangestellte gewährleistet sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist von zentraler Bedeutung.
  3. Hochschulpolitik und Entscheidungen der Hochschulleitung müssen transparent sein.
  4. Bildung muss für jeden Menschen frei und fair zugänglich sein.
  5. Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse müssen frei zugänglich sein.
  6. Generell ist das Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland bzw. das des Landesverbandes NRW Richtschnur für die Ziele der Hochschulgruppe. Daraus leitet sich aber keine Pflicht ab, alle Ziele zu unterstützen.
  7. Die Hochschulgruppe versteht sich darüber hinaus als „Rückkanal“ um Anregungen, Wünsche und Forderungen der Studierenden in die Piratenpartei zurückzutragen und eine Behandlung dieses Feedbacks anzustoßen.

§3 Mitgliedschaft

  1. Nur natürliche, an der Bergischen Universität Wuppertal als Studierende eingeschriebene, Personen können Mitglied der Hochschulgruppe werden. Der Vorstand entscheidet mit 2/3 Mehrheit über das Beitrittsgesuch. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung der Hochschulgruppe in der jeweils aktuellen Form an.
  2. Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch Tod, freiwilligen Austritt, Exmatrikulation oder durch Ausschluss aus der Hochschulgruppe.
  3. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen mitzuteilen.
  4. Der freiwillige Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich. Er kann formlos beim Vorstand beantragt werden.
  5. Eine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland ist für die Mitgliedschaft bzw. Mitarbeit in der Hochschulgruppe nicht notwendig.

§4 Finanzen

  1. Die Hochschulgruppe finanziert sich über freiwillige Spenden der Mitglieder und Außenstehenden.
  2. Die Finanzen werden vom Vorstand verwaltet. Die Mitgliederversammlung kann einen Kassenwart benennen.

§5 Organe

  1. Die Organe der Hochschulgruppe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§6 Die Mitgliederversammlung

  1. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit zweiwöchiger Frist eingeladen. Sie tagt mindestens einmal pro Semester. Die Mitgliederversammlung findet nur während der Vorlesungszeit statt.
  2. Einmal pro Semester finden auf einer Mitgliederversammlung statt:
    1. Veröffentlichung des Semesterberichts sowie Entlastung des Vorstands
    2. Wahl der Mitglieder des Vorstands und ggf. des Kassenwartes
  3. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung sind auf jeder Mitgliederversammlung möglich.
  4. Zur Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder eingeladen. Gäste sind grundsätzlich zugelassen. Gäste können mit einer 2/3-Mehrheit der versammelten Mitglieder von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
  5. Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3 der Mitglieder, jedoch mindestens 3 Personen, anwesend sind.
  6. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  7. Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer, welcher die Finanzen prüft. Die Kassenprüfer geben eine Empfehlung über die Entlastung des Vorstands ab.
  8. Eine Mitgliederversammlung kann mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die Neuwahl des Vorstands beschließen.

§7 Vorstand

  1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
    • 1. Vorsitzender
    • 2. Vorsitzender
    • Kassenwart (sofern bestimmt)
  2. Der Vorstand wird auf ein Semester gewählt.

§8 Satzungsänderungen

  1. Anträge zu Satzungsänderungen müssen auf der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden.
  2. Anträge zu Satzungsänderungen werden beim Vorstand eingereicht.

§9 Auflösung

  1. Wenn die Hochschulgruppe weniger als drei Mitglieder hat, löst sie sich auf.
  2. Das Vermögen der Hochschulgruppe fließt bei Auflösung dem Landesverband NRW der Piratenpartei Deutschland zu.