HSG:Magdeburg/Anträge-Stura-2012-06
Inhaltsverzeichnis
- 1 GO und Finanzordnungänderungsanträge
- 1.1 GO Anträge von Gästen
- 1.2 Anpassung der GO § 18
- 1.3 Abschaffung der Handhabung "Antragsteller dürfen Änderungsantrag annehmen"
- 1.4 Referat Berichte
- 1.5 Explizite Nennung der Referate im Geschäftsverteilungsplan
- 1.6 Einrichtung eines Referates für "Hochschulpolitik und nationale Vernetzung"
- 1.7 Änderung des § 31 FO Sozialdarlehen im Studierendenrat
- 1.8 Antrag Anpassung des Geschäftsverteilungsplan
- 1.9 Antrag Umbenennung des Beauftragten für die IT-Ausstattung
GO und Finanzordnungänderungsanträge
GO Anträge von Gästen
Text
Der Studierendenrat möge folgende Änderung der Geschäftsordnung beschließen:
- §18 wird um folgenden Absatz 2 ergänzt.
- §18 Abs. 1 wird um folgenden Satz ergänzt:
- Die nachfolgenden Absätze 2, 3, 4 werden zu den Absätzen 3, 4, 5.
Begründung
- Anträge an die Geschäftsordnung dienen dazu, die Effektivität einer Debatte zu steigern und sie Effizient zu gestalten.
- An einer Debatte nehmen i.A. auch alle anwesenden Gäste teil. Die Debatte soll deshalb auch von ihnen mitgestaltet werden können.
- Die aktuelle Geschäftsordnung schließt Antragstellung durch Gäste nicht explizit aus. Sie könnten derzeit vergleichend §17 (2) und (4) bereits Anträge stellen.
- Um das Missbrauchspotential gering zu halten, wird Abs. 1 um eine Einschätzung der Redeleitung ergänzt.
Antragsteller
Anpassung der GO § 18
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, die GO im §18 (3) d (aktuelle Version:)
wie folgt zu ändern:
Begründung
Antragsteller
Abschaffung der Handhabung "Antragsteller dürfen Änderungsantrag annehmen"
Text
Begründung
Antragsteller
Referat Berichte
Text
Der Studierendenrat möge folgendes fordern:
Begründung
- Der Studierendenrat gibt bestimmte Aufgaben an Referate und Arbeitskreise ab. Über deren Arbeit wurde in letzter Zeit nicht berichtet. Allerdings sollte der Studierendenrat über diesen bescheid wissen, um alle Tätigkeiten der Studierendenschaft koordinieren zu können.
- Der Geschäftsordnung §8 Abs. 3: "Referate oder Arbeitskreise [...] arbeiten selbständig, und berichten dem Studierendenrat über ihre Arbeit und Ziele quartalsweise." kam in letzter Zeit nur das neu gegründete Internationale Referat nach.
Antragsteller
Explizite Nennung der Referate im Geschäftsverteilungsplan
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, den Geschäftsverteilungsplan um einen Abschnitt "E Referate und Arbeitskreise" zu ergänzen. In diesem Abschnitt sollen alle Referate und Arbeitskreise, sowie deren Aufgaben und Ziele explizit genannt werden. Strechung der impliziten Aufzählung der Referate und Arbeitskreise unter C - (II) Fachkoordinatoren - 2. Fachkoordinator für Referate des Studierendenrates - Sätze 2 bis 5. Begründung: Den Referate sollte eine höhere Stellung im Geschäftsverteilungplan zu teil werden, als die bloße nennung als Randnotiz.
Desweiteren sollten die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Referate explizit aufgezeigt werden.Begründung
Antragsteller
Einrichtung eines Referates für "Hochschulpolitik und nationale Vernetzung"
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, ein Referat für "Hochschulpolitik und nationale Vernetzung" zu gründen.
Begründung
Das Referat für "Hochschulpolitik und nationale Vernetzung" soll folgende Aufgaben erfüllen:
- Beobachten der hochschulpolitischen Situation in der sachsen-anhaltinsichen Landespolitik. Beispielsweise bei zukünftigen Änderungen des Landeshochschulgesetzes. (Zwingende vorraussetzungen für §65 Abs.1 Punkte 1,2 und 3 HSG LSA)
- Vorbereiten von Stellungnahmen des Studierendenrates zu hochschulpolitischen Themen. (Nach §65 Abs.1 Punkt 3 HSG LSA)
- Organisation und vorbereitung regelmässiger Diskussionsrunden zum Thema Hochschulpolitik. (Nach §65 Abs.1 Punkt 1 HSG LSA)
- Koodination und Finanzierung studentischer Teilnahmen an hochschulpolitischen Konferenzen und Tagungen um bundesweite Änderungen der hochschulpolitischen Landschaft im Auge zu behalten. (Nach §65 Abs.1 Punkt 8 HSG LSA)
- Das aktuelle "Hochschulpolitsiche Referat", wird im Geschäftsverteilungsplan nicht erwähnt, dagegen aber ein aktuell nicht existentes "Referat gegen Diskriminierung".
- Das aktuelle "Hochschulpolitische Referat" war in der Legislatur 2011/12 nicht aktiv und kann demnach aufgelöst werden.
Antragsteller
Änderung des § 31 FO Sozialdarlehen im Studierendenrat
Text
Der Studierendenrat möge über den §31 der Finanzordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in der Fassung vom 14.04.2011 eine allgemeine Erheiterung zeigen. DDesweitern möge er die alte Fassung (Aus der FO vom 14.09.2006) des Sozialdarlehns wie folgt wiederherstellen wobei "Studentenrat" durch "Studierendenrat" zu ersetzen ist:
- Für die kurzfristige Überbrückung einer persönlichen sozialen Notlage kann der Studierendenrat an Studierende der Otto-von-Guericke-Universität Darlehen ausgeben.
- Die Höhe des Darlehens wird im Einzelfall festgelegt und kann von der beantragten Summe abweichen.
- Beträgt die Höhe des Darlehens pro Student und Haushaltsjahr nicht mehr als 750,00 Euro, benötigt der Antrag die Mehrheit der anwesenden Mitglieder, um beschlossen zu werden. Anderenfalls benötigt der Antrag die absolute Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder, um beschlossen zu werden.
- Der Sprecher für Finanzen hat die ordnungsgemäße Rückzahlung zu überwachen.
Begründung
Antragsteller
Antrag Anpassung des Geschäftsverteilungsplan
Text
Der Studierendenrat möge beschließen den Änderung des Geschäftsverteilungsplan an folgenden Stellen zu ändern.
- D (Sprecher für Öffentliches)
- (II) Beauftragte
- 1. Beauftragter für den Internetauftritt des Studierendenrates:
- (II) Beauftragte
Streichen des folgenden Satzes:
und hinzufügen dieses Satzes unter unter dem
- Punkt C (Sprecher für Internes)
- (II) Beauftragte
- 6. Beauftragter für die IT-Ausstattung des Büros des Studierendenrates
- (II) Beauftragte
Begründung
Antragsteller
Antrag Umbenennung des Beauftragten für die IT-Ausstattung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, im Geschäftsverteilungplan den
umzubenennen in
Begründung
Antragsteller