HSG:München/Satzung

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Satzung der HSG Freibeuter München

Präambel

Die Hochschulgruppe Freibeuter München hat es sich zum Ziel gesetzt, als parteiunabhängige Gemeinschaft die Positionen der Piratenbewegung an den Münchner Hochschulen zu fördern und bekannt zu machen. Dies beinhaltet bildungspolitische Positionen, ist allerdings nicht auf diese beschränkt.

Die Entstehung der HSG Freibeuter München geht zurück auf den Herbst 2009. Zu diesem Zeitpunkt kamen zwei Entwicklungen zusammen, welche die Gründung einer piratennahen Hochschulgruppe notwendig und wünschenswert erscheinen ließen: die zunehmende Bekanntheit und politische Relevanz der Piratenbewegung und die internationalen Studentenproteste. Ein erster Entwurf zu der vorliegenden Satzung entstand bereits am 5. November 2009 in der besetzten Akademie der Bildenden Künste in München. Die vorliegende Fassung wurde auf der Gründungsversammlung am 29.11.2011 in der Studentenvertretung, Leopoldstraße 15 beschlossen.

§1 Name, Sitz

(1) Die Hochschulgruppe führt den Namen “HSG Freibeuter München”. Der Sitz ist in München. Der Name wird mit „FREIBEUTER“ abgekürzt.

§2 Zweck und Ziele

(1) Diese Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Piratenbewegung zu unterstützen und an Hochschulen bekannt zu machen.

(2) Bildung und Information müssen für jeden Menschen frei zugänglich sein.

(3) Den Studierenden sollte stets die Möglichkeit gewährleistet werden, sich frei zu entfalten und individuelle Schwerpunkte zu setzen.

(4) Meinungsfreiheit sollte an Hochschulen stets gewährleistet sein.

(5) Datenschutz und Datensparsamkeit müssen sowohl für Studierende als auch für Hochschulangestellte gewährleistet sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte sind von zentraler Bedeutung.

(6) Hochschulpolitik und die Entscheidungen der Hochschulgremien müssen transparent sein.

(7) Alle am Hochschulleben beteiligten Personen, insbesondere die Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter, sollten bei Abstimmungen in den Gremien der Hochschule stärker miteinbezogen werden.

(8) Die Hochschulgruppe unterstützt Open Access-Initiativen.

(9) Wir fordern die Einrichtung einer verfassten Studierendenschaft auch in Bayern.

§3 Mitgliedschaft

(1) Nur natürliche Personen können Mitglied werden. Der Vorstand entscheidet über das Beitrittsgesuch. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die gegenständliche Satzung der HSG Freibeuter München an.

(2) Wird ein Beitrittsgesuch durch den Vorstand abgelehnt, so hat der Antragstellende die Möglichkeit, dieses an die Mitgliederversammlung zu stellen. Der Vorstand ist verpflichtet, den Antragsteller über diese Möglichkeit zu unterrichten.

(3) Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch Tod, freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss aus der Hochschulgruppe.

(4) Der freiwillige Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich. Er muss formlos in Textform beim Vorstand eingereicht werden.

(5) Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen mitzuteilen. In schwerwiegenden Fällen kann ein Mitglied durch den Vorstand vorübergehend bis zur nächsten Mitgliederversammlung suspendiert werden, auf welcher dann über einen Ausschluss aus der Hochschulgruppe abgestimmt werden muss.


§4 Finanzen

(1) Die Hochschulgruppe finanziert sich über Spenden.

(2) Die Finanzen werden vom Vorstand verwaltet. Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Kassenwart als Hauptverantwortlichen.

§5 Organe

(1) Die Organe der Hochschulgruppe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§6 Die Mitgliederversammlung

(1) Zur Hauptmitgliederversammlung werden alle Mitglieder vom Vorstand mit zweiwöchiger Frist per E-Mail eingeladen. Sie tagt mindestens einmal pro Semester. Die Hauptmitgliederversammlung findet nur während der Vorlesungszeit statt. Zudem können zusätzliche Mitgliederversammlungen einberufen werden, deren Termine spätestens 42 Stunden im Voraus allen Mitgliedern bekanntgegeben werden müssen.

(2) Einmal pro Semester finden auf einer Hauptmitgliederversammlung statt:

  1. Veröffentlichung des Semesterberichts sowie Entlastung des Vorstands
  2. Wahl der Mitglieder des Vorstands

(3) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung sind auf jeder Mitgliederversammlung möglich.

(4) Gäste sind grundsätzlich zugelassen. Gäste können mit einer einfachen Mehrheit der versammelten Mitglieder von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

(5) Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 15% der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens fünf, anwesend sind.

(6) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

(7) Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer, welcher die Finanzen prüft. Die Kassenprüfer geben eine Empfehlung über die Entlastung des Vorstands ab.

(8) Eine Mitgliederversammlung kann mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die Neuwahl des Vorstands beschließen.

§7 Vorstand

(1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus zwei Vorsitzenden und einem Kassenwart.

(2) Der Vorstand wird auf der Hauptmitgliederversammlung gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.


§8 Satzungsänderungen

(1) Anträge zu Satzungsänderungen müssen im Rahmen der Einladung zur Mitgliederversammlung in Textform bekannt gegeben werden.

(2) Anträge zu Satzungsänderungen werden beim Vorstand eingereicht.

§9 Auflösung

(1) Die Hochschulgruppe löst sich auf, wenn sie vier oder weniger Mitglieder hat oder durch Beschluss mit 4/5-Mehrheit.

(2) Bei Auflösung der Hochschulgruppe fließt ihr Vermögen der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern zu.