HSG:Bielefeld/Satzung

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§1 Name, Sitz, Formelles

(1) Diese Hochschulgruppe führt den Namen “Piraten Hochschulgruppe Bielefeld”. Der Sitz ist in Bielefeld. Der Name wird mit „Piraten-HSG“ oder "Piraten-HSG" abgekürzt.

(2) Jede in dieser Satzung getroffene Regelung gilt unabhängig vom persönlichen Geschlechtsverständnis, selbst wenn in einer Formulierung nur ein Geschlecht angegeben ist.


§2 Zweck & Ziele

(1) Die Piraten-HSG hat sich zum Ziel gesetzt, die Lehre und Forschung zu unterstützen und die Piratenbewegung mit dem Gedanken der freien Bildung an der Universität Bielefeld bekannt zu machen.

(2) Die Piraten-HSG schreibt ihre Ziele und Ansichten in einem Grundsatzprogramm fest. Wenn kein Grundsatzprogramm verabschiedet ist, gilt das letzte verabschiedete Wahlprogramm ersatzweise als Grundsatzprogramm.

(3) Die Hochschulgruppe sympathisiert ausdrücklich mit der internationalen Piratenbewegung und deren Zielen, versteht sich jedoch als autonome Hochschulgruppe.


§3 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder der Piraten-HSG können nur natürliche Personen werden. Sie sollten Mitglieder oder Angestellte der Universität Bielefeld sein.

(2) Der Beitritt erfolgt durch formlose, schriftliche Erklärung beim Vorstand. Eine zusätzliche Vorstellung bei den Mitgliedern ist erwünscht. Der Vorstand kann bei der Vermutung, dass ein Mitglied die Arbeit der Piraten-HSG stören will, die Aufnahme suspendieren und bei der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung stellen. In diesem Fall ist für die Aufnahme eine absolute Mehrheit der Mitgliederversammlung notwendig.

(3) Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch Tod, freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss aus der Piraten-HSG.

(4) Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen mitzuteilen. In schwerwiegenden Fällen kann ein Mitglied durch den Vorstand vorübergehend bis zur nächsten Mitgliederversammlung suspendiert werden, auf welcher dann über einen Ausschluss aus der Hochschulgruppe abgestimmt werden muss.


§4 Finanzen

(1) Die Hochschulgruppe finanziert sich über Spenden.

(2) Die Finanzen werden vom Vorstand verwaltet. Dieser berichtet gegenüber der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Kassenwart als Hauptverantwortlichen.

(3) Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf mindestens einen Kassenprüfer wählen, welcher die Finanzen prüft. Die Kassenprüfer geben eine Empfehlung über die Entlastung des Vorstands ab.


§5 Organe & Beschlüsse

(1) Die Organe der Hochschulgruppe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

(2) Beschlüsse der Piraten-HSG können auf Sitzungen von Organen der Piraten-HSG oder im Umlaufverfahren gefasst werden. Stimmberechtigt im Sinne dieser Satzung sind alle anwesenden Mitglieder, bei Umlaufbschlüssen sind alle Mitglieder der Hochschulgruppe stimmberechtigt.

(3) Bei Abstimmungen zu Beschlüssen der Piraten-HSG hat jedes stimmberechtigte Mitglied die Möglichkeit, mit Ja bzw. Pro zu stimmen, mit Nein bzw. Contra zu stimmen oder sich zu enthalten.

(4) Beschlüsse der Piraten-HSG werden im Normalfall mit einfacher Mehrheit gefasst. Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen vorhanden sind.

(5) Diese Satzung kann vorsehen, dass für bestimmte Beschlüsse eine absolute Mehrheit erforderlich ist. Diese ist erreicht, wenn mehr als 50% der Stimmberechtigten mit Ja gestimmt haben.

(6) Diese Satzung kann vorsehen, dass für bestimmte Beschlüsse eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist. Diese ist erreicht, wenn mindestens 2/3 der Stimmberechtigten mit Ja gestimmt haben.

(7) Diese Satzung kann vorsehen, dass für bestimmte Beschlüsse eine 4/5-Mehrheit erforderlich ist. Diese ist erreicht, wenn mindestens 4/5 der Stimmberechtigten mit Ja gestimmt haben.

(8) Umlaufverfahren sind per Beschluss in der Mitgliederversammlung zu spezifizieren. Es ist anzugeben, welches Medium für ein Umlaufverfahren verwendet wird, wieviele Mitglieder zur Gültigkeit notwendig sind und welcher Zeitraum zwischen der Abgabe der letzten für die Gültigkeit nötigen Stimme und dem Ende der Abstimmung liegt. Es ist darauf zu achten, einem möglichst hohen Teil der Mitglieder die Teilnahme an jeder Form von Umlaufverfahren zu ermöglichen. Umlaufbeschlüsse treten mit dem Ende der Abstimmung in Kraft.

(9) Die Ergebnisse eines Umlaufverfahrens sind jedem Mitglied auf demselben Wege mitzuteilen, auf dem auch die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt. Dies hat zeitnah zu geschehen. Der Vorstand muss jeden Beschluss bei der nächsten Sitzung eines Organs der Piraten-HSG bestätigen und zu Protokoll geben. Der Vorstand kann die Bestätigung eines Umlaufbeschlusses nur verweigern, wenn das Umlaufverfahren nicht satzungs- und/oder beschlussgemäß durchgeführt wurde.

(10) Jede Abstimmung in einem Umlaufverfahren ist abzubrechen und auf der nächsten Sitzung eines Organs der Piraten-HSG geheim durchzuführen, sobald mindestens ein Mitglied dies verlangt.


§6 Mitgliederversammlung

(1) Zur ersten Mitgliederversammlung jedes Semesters lädt der Vorstand alle Mitglieder mit zweiwöchiger Frist per E-Mail ein. Auf dieser Mitgliederversammlung kann ein Termin festgelegt werden, zu dem regelmäßige Mitgliederversammlungen im Zeitraum der Vorlesungszeit stattfinden können. Zusätzlich kann der Vorstand auf Antrag jedes Mitglieds außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen, zu denen mit Frist von 42 Stunden per E-Mail eingeladen wird. In der vorlesungsfreien Zeit finden keine regelmäßigen Mitgliederversammlungen statt, außerordentliche Mitgliederversammlungen können stattfinden. Die regelmäßige Mitgliederversammlung findet nicht mehr als einmal in der Woche statt.

(2) Zweck der Mitgliederversammlung ist die inhaltliche Arbeit an den Themen und Projekten der Piraten-HSG. Auf der ersten Mitgliederversammlung jedes Semesters ist der Vorstand zu entlasten, ein formloser Semesterbericht zu veröffentlichen und ein neuer Vorstand zu wählen.

(3) Gäste sind grundsätzlich willkommen. Gäste können mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

(4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 15% der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens vier, anwesend sind.


§7 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus zwei Koordinatoren und einem Kassenwart.

(2) Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Jedes Semester muss mindestens einmal ein neuer Vorstand gewählt werden.

(3) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

(4) Der Vorstand versteht sich als Organisationsorgan. Entscheidungen werden in der Regel basisdemokratisch durch die Mitglieder getroffen. Er kann von der Basis mit der Erledigung bestimmter Aufgaben beauftragt werden. Der Vorstand hat darüber hinaus keinerlei Rechte oder Pflichten, die nicht explizit in dieser Satzung festgeschrieben wurden oder ihm durch Beschluss der HSG übertragen wurden.

(5) Der Vorstand ist keiner Form haftbar für Handlungen der Piraten-HSG, haftbar sind grundsätzlich die verantwortlichen Mitglieder.

(6) Die Mitgliederversammlung kann mit 2/3-Mehrheit die Neuwahl des Vorstands beschließen. Die Wahl findet frühestens 2 Wochen nach Bekanntmachung des Beschlusses statt.


§8 Satzungsänderungen

(1) Anträge zu Satzungsänderungen sind dem Vorstand in Textform einzureichen. Er ist verpflichtet die Änderungsanträge möglichst zeitnah allen Mitgliedern bekannt zu machen.

(2) Anträge zur Satzungsänderung müssen bei der Mitgliederversammlung in Schriftform vorliegen.

(3) Der Vorstand lädt alle Mitglieder mit zweiwöchiger Frist zu Mitgliederversammlungen, auf denen Satzungsänderungsanträge abgestimmt werden, ein.

(4) Für Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.


§9 Auflösung

(1) Die Piraten-HSG löst sich auf, wenn sie drei oder weniger Mitglieder hat oder durch einen Beschluss mit 4/5-Mehrheit.

(2) Bei Auflösung der Piraten-HSG fließt ihr Vermögen der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Bielefeld zu.


§10 Kommunikation

(1) Hauptkommunikationsmedium der Piraten-HSG ist die Mailingliste https://service.piratenpartei.de/listinfo/hsg-uni-bielefeld

(2) Die Administration und Moderation der Mailingliste wird vom Vorstand ausgeführt.