HH:Bezirkswahlen 2014/Unterschriften
Inhaltsverzeichnis
- 1 Aktivitäten der Piraten Hamburg zur Unterschriftensammlung gegen die Einführung der 3% Hürde bei Bezirkswahlen
- 2 Worum gehts?
- 3 Aktionen und Infostände
- 4 Helfer
- 5 Material
- 6 Orte
- 7 Arguliner & FAQ
- 7.1 Wozu soll das fakultative Referendum und damit die Unterschriften dienen?
- 7.2 Warum sollten die Menschen in Hamburg gegen eine 3% Hürde sein?
- 7.3 Aber ohne die 3% Hürde könnte ein Abgeordneter der NPD in den Bezirk gewählt werden?
- 7.4 Kann die Bezirksversammlung nicht Handlungsunfähig werden, wenn zu viel kleine Parteien einziehen?
- 8 Begründungstext, der auf den Unterschriftenlisten drauf steht
Aktivitäten der Piraten Hamburg zur Unterschriftensammlung gegen die Einführung der 3% Hürde bei Bezirkswahlen
Sammelbalken
|
Worum gehts?
Kurz vor Weihnachten haben SPD, CDU und Grüne in der Bürgerschaft eine Verfassungsänderung eingebracht und innerhalb von weniger als einem Monat beschlossen.
Dabei geht es darum, u.a. die 3% Hürde für Bezirkswahlen in der Verfassung zu verankern, nachdem sie im Januar 2013 vom Hamburger Verfassungsgericht als Verfassungswidrig erklärt und aufgehoben wurde.
Es gibt aber noch eine Chance, diesen Eingriff in die Wahlgleichheit zu verhindern.
Dazu hat sich das Bündnis "Faires Wahlrecht - Jede Stimme zählt!" gegründet und möchte durch ein fakultatives Referendum die Bürger entscheiden lassen, ob sie die 3% Hürde für Bezirkswahlen möchten, oder nicht.
Dazu müssen wir aber bis zum 17.3.2014 insgesamt fast 40.000 Unterschriften in Hamburg sammeln. Die Piraten haben hievon 10.000 zugesagt.
Alle Infos findest Du auch auf der Seite des Bündnisses
Die Unterschriftenliste findest du hier. Schick sie direkt zu Mehr Demokratie oder gib sie in der LGS ab.
Hier das Urteil des HVerfG, sowie der Antrag der SPD zur Sperrklausel
Aktionen und Infostände
Infostände Bergedorf
Infostände Nord
Sammeltermine
Helfer
Hier können sich freiwillige Helfer eintragen.
Material
Klemmbretter & Umhängeschilder
Umhänger, Klemmbretter etc. gibt es im Zweifelsfall immer bei Mehr Demokratie im Mittelweg 12. Büro ist Mo-Fr von 10:00 - 16:00 besetzt. Abends kann man gewöhnlich im Camp im Backpacker St. Pauli in der Bernsdorffstraße den Fabian antreffen, der einem weiterhilft. Am besten vorher kurz anmelden und eine Mail an camp@faires-wahlrecht.de schreiben.
Flyer
Können ab dem 16.1. im Büro von Mehr Demokratie abgeholt werden
Orte
Bitte tragt hier die Orte zum Sammeln ein. Am besten auch die Uhrzeiten, an denen es dort am besten klappt.
Orte | günstiger Zeitpunkt |
---|---|
Wochenmarkt | |
belebter Platz | |
Umstiege | |
Schanze | |
Karoviertel | |
Ottenser Hauptstrasse |
Arguliner & FAQ
Wozu soll das fakultative Referendum und damit die Unterschriften dienen?
Wir möchten, dass nicht wenige große Parteien im Schnelldurchlauf das für Hamburg gültige Wahlverfahren durchboxen und im Schnellverfahren die Verfassung ändern. Wir möchten, dass die Bürger selbst darüber entscheiden, ob es eine 3% Hürde geben soll oder nicht. Es geht schließlich um ihre Stimme. Mit einem fakultativen Referendum erhalten sie diese Möglichkeit.
Warum sollten die Menschen in Hamburg gegen eine 3% Hürde sein?
Das Bündnis möchte, dass die Wahlgleichheit gewahrt wird und jede Stimme zählt. Jede Stimme ist gleich viel Wert und sollte auch ihren Teil zur Bezirkspolitik beitragen. Bei einer 3% Hürde werden alle Stimmen für Parteien, die weniger als 3% der Stimmen erreich haben, nicht für die Wahl gewertet. Die Wahlgleichheit muss gewahrt bleiben und darf nur in absoluten Ausnahmefällen beeinträchtigt werden, um demokratische Verhältnisse zu gewährleisten.
Aber ohne die 3% Hürde könnte ein Abgeordneter der NPD in den Bezirk gewählt werden?
Ja, das kann passieren. Aber so funktioniert Demokratie. Wenn die NPD keine demokratische Partei ist, dann muss sie verboten werden. Eine Aussperrung mittels einer Hürde ist hier die falsche Lösung. Und selbst wenn ein Einzelner Abgeordneter von der NPD in einen Bezirk gewählt wird, hat der nur sehr eingeschränkte Rechte und kann kaum stören, vor allem weil die Bezirksversammlung fast ausschließlich verwaltend arbeitet.
Kann die Bezirksversammlung nicht Handlungsunfähig werden, wenn zu viel kleine Parteien einziehen?
Das ist das Argument von SPD, CDU und Grüne. Die Praxis beweist jedoch das Gegenteil. Beispielsweise sitzen im Münchner Stadtparlament 10 Parteien. Die kleinste mit 1 Sitz, die größte mit 33. Hier ist nichts von einer Handlungsunfähigkeit zu spüren. Auch in Lübeck bekamen 9 Parteien mindestens einen Sitz bei der Kommunalwahl und es funktioniert.
Begründungstext, der auf den Unterschriftenlisten drauf steht
Begründung:
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat mit dem Urteil vom 15.01.2013 (HVerfG 2/11) die Drei-Prozent-Sperrklausel mit folgenden Leitsätzen für nichtig erklärt.
- 1.Die Drei-Prozent-Sperrklausel für die Wahl zu den Bezirksversammlungen bewirkt eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen sowie eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Parteien. Sie greift in das Recht auf Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien ein.
- 2.Der Eingriff kann gerechtfertigt sein, um eine ohne Sperrklausel zu erwartende Funktionsstörung der Bezirksversammlungen zu verhindern. Hierfür bedarf es ausreichender tatsächlicher Grundlagen, dass der Eintritt von zersplitterungsbedingten Funktionsbeeinträchtigungen ohne Sperrklausel mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Zudem müssen zu erwartende Beeinträchtigungen nicht durch andere Mechanismen als durch eine Sperrklausel abgemildert werden können und von hohem Gewicht für die Funktionsfähigkeit der Bezirksversammlungen sein.
- 3.Bezirksversammlungen haben als Teil der Verwaltung Hamburgs eine andere staatsrechtliche Bedeutung als die Bürgerschaft als Landesparlament. Sie sind als Verwaltungsausschüsse weniger als gesetzgeberisch tätige Parlamente auf stabile Mehrheiten angewiesen.
SPD, CDU und Grüne wollen mit ihrer Mehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft diese Sperrklausel wieder einführen, obwohl sich an der Sachlage seit dem Urteil des Verfassungsgerichts nichts geändert hat. Um die Sperrklausel gegen die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts abzusichern, soll sie nun sogar in die Verfassung geschrieben werden! Dieser mangelnde Respekt dem obersten Gericht der Hansestadt gegenüber befremdet auch deshalb, weil es in ganz Deutschland nur noch zwei Sperrklauseln auf kommunaler bzw. vergleichbarer Ebene gibt. Die übrigen wurden – soweit es sie überhaupt gab - vom Bundesverfassungsgericht und den meisten Landesverfassungsgerichten für verfassungswidrig erklärt oder vom Gesetzgeber gestrichen.
Diese Entwicklung der Rechtsprechung war seit Jahren absehbar. Als mit der Bürgerschaft über das neue Wahlrecht verhandelt wurde, erklärte sich Mehr Demokratie zwar mit der Sperrklausel einverstanden – aber immer mit Blick auf die sich ändernde Rechtslage. Das war ein Kompromiss (bei dem beide Seiten Federn lassen mussten) und nicht etwa ein Konsens, also eine inhaltliche Übereinstimmung (auch wenn das die Mehrheitsparteien jetzt gern so sehen wollen). In keinem seiner Vorschläge zur Wahlrechtsreform hatte das Bündnis „Faires Wahlrecht“ jemals eine Sperrklausel für die Bezirksversammlungen vorgesehen. Jetzt stellt sich die Frage, ob ein verfassungswidriges Gesetz dadurch hoffähig gemacht werden kann, dass es einfach in die Verfassung gehoben wird.
Es bleibt der Verdacht, dass die Mehrheitsparteien in den Bezirksversammlungen unter sich bleiben möchten. Die befürchtete Zersplitterung und Funktionsstörung der Fraktionsarbeit kann nicht belegt werden. Rechtsextreme Gruppierungen fernzuhalten, wird als wichtiges Ziel der Verfassungsänderung erklärt. Aber warum sollen darunter auch völlig unverdächtige Kandidaten und Kleinparteien leiden? Ist es nicht sinnvoller, extremistische Positionen politisch zu bekämpfen? In anderen Großstädten wie z.B. Köln, München und Frankfurt gibt es seit Jahren auf kommunaler Ebene acht bzw. zehn oder elf Fraktionen, ohne dass jemals etwas über „Funktionsstörungen“ bekannt wurde. Und dort haben die Stadtverordneten sehr viel mehr zu entscheiden als die Hamburger Bezirksversammlungen! Geht es in Hamburg nicht doch eher um die Verteilung von Mandaten und das Ausschalten von Konkurrenz? Um die Sicherung des eigenen politischen Einflusses? Mehr Fraktionen in einem Parlament können die politische Arbeit nicht nur erschweren, sondern inhaltlich auch bereichern.
Ein Punkt ist von grundsätzlicher Bedeutung: Wenn es Schule macht, flugs die Verfassung zu ändern, sobald der Bürgerschaftsmehrheit ein Volksentscheid oder ein Spruch des Verfassungsgerichts nicht passt, haben wir eine weitere massive Aushöhlung unserer repräsentativen Demokratie. Das kann und darf nicht sein!