HH:Arbeitsgruppen/Umwelt/Elektrokraftstoff/Vorlagen/Inhalt
Antragstext
http://piratenpad.de/elektrokraftstoff
und im LiquidFeedback: https://lqpp.de/hh/initiative/show/531.html 22 zu 2 zu 0 angenommen
Notizen
EU-Recht scheint auch ohne nationale Umsetzung grundsätzlich rechtswirksam zu sein:
Die Idee hinter der Biokraftstoffregelung der EU ist grundsätzlich gut. Die deutsche Umsetzung ist mies. Da das EU Recht hinreichend konkret ist, kann quasi als Gegenstück zur Evokation (Hamburger Senat nimmt der Bezirksversammlung die Aufaben weg) anders herum das EU Recht direkte Rechtswirksamkeit haben, ohne dass die Bundesregierung dies in ein eigenes Gesetz gefasst hat.
Dies EU Recht soll das Land Hamburg im Fall der Nutzung von Ökostrom zur Erfüllung der Biokraftstoffquote (richtiger: Verkehrsenergiequote) anwenden. Da Ökostrom nachweislich effektiver in der Erfüllung der Zielsetzung ist, zieht der Effektivitätsgrundsatz "effet util".
"Weitere Besonderheiten zeigen sich bei der Auslegung der Verträge nach Sinn und Zweck. So handelt es sich etwa bei dem Effektivitätsgrundsatz („effet utile“) um eine besondere Form der Auslegung nach Sinn und Zweck, nämlich die nach den Vertragszielen. Demnach sollen die einzelnen Bestimmungen der Verträge so ausgelegt werden, dass sie die größtmögliche Wirksamkeit entfalten. Insbesondere die Berufung auf den „effet utile“ benützt der EuGH häufig, um Normen des Primärrechts teilweise erheblich über den Wortlaut hinaus auszudehnen und der Gemeinschaft Kompetenzen und Befugnisse zukommen zu lassen, die ursprünglich so nicht vorgesehen waren."