HH:Arbeitsgruppen/Bildung/Konzepte/Schule der Zukunft/Zusammenfassung

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Zusammenfassender Entwurf des Bildungspolitischen Standpunktes der Piraten in HH

Gelb hinterlegte Abschnitte sind noch besonders strittig

Konstantin HH 01:07, 20. Mär. 2012 (CET)

Grundsätzliches

Ziel dieses Schulmodells ist es, möglichst vielen Menschen Zugang zu möglichst viel Bildung zu ermöglichen. Ebenso soll dieses Modell sowohl Begabten die Möglichkeit geben, die Standardbildung schneller zu durchlaufen, als auch weniger Begabten die Möglichkeit, mehr Zeit für Bildungsziele zu erhalten.

Das bedeutet, dass die Gesellschaft es jedem ermöglichen muss, seine Fähigkeiten und Leidenschaften zu entdecken zu entwickeln und in die Gesellschaft einzubringen.

Daraus ergeben sich inhaltliche Forderungen an die Bildungseinrichtungen: Mündige Teilhabe an der Gesellschaft erfordert die Fähigkeit zur Kommunikation und die sichere Beherrschung der Kulturtechniken. Um den unterschiedlichen Ausstattungen und Fähigkeiten der Schüler gerecht zu werden, muss das Bemühen um Chancengleichheit im Sinne eines Nachteilsausgleich verstanden werden.

Schulbücher sollen keinen Kopierbeschränkungen unterliegen. Es müssen neue Wege gefunden werden um wertvolle und aktuelle Bildungsmedien verwenden zu können. Stichworte: Open Educational Resources, offene Formate, digitale Schulbücher, Onlinemedien.

Vorschulische Bildung:

Bildung bedarf der Kommunikation. Um Chancengleichheit möglichst früh herzustellen, ist darauf hinzuwirken, dass sprachlich benachteiligte Kinder bereits vor Schulbeginn eine angemessene Sprachförderung erhalten. Für Kinder mit Migrationshintergrund halten die Piraten eine Zweisprachigkeit für erstrebenswert. Sowohl die Entwicklung der „Muttersprache“ als auch die Entwicklung der deutsche Sprache müssen gefördert werden. Diese Förderung muss solange erfolgen, bis eine sprachliche Benachteiligung ausgeglichen oder die Schulpflicht beendet ist.

Kinder lernen in Kindergarten und Vorschule soziale Kompetenzen. Mehr als bisher muss die Vorschulische Bildung jedoch auch darauf abzielen, die Neugier von Kinder zu wecken und das Selbstbewusstsein (auch die Selbstwirksamkeit) der Kinder zu fördern.

Ein breites Kinderbetreuungsangebot durch Kindertagesstätten, Kindergärten, 1 Vorschuljahr und Hortbetreuung wird angestrebt.

Zusammenfassung:

  • Frühe Sprachförderung als Nachteilausgleich
  • Neugier & Selbstbewusstsein stärken
  • Kindertagesstätten
  • Kindergärten
  • 1 Vorschuljahr
  • Hortbetreuung

Schulformen

  • Grundschule: Schulen die Unterricht von der 1. bis zur mindestens 4 Klasse anbieten, je nach Methodenmodell kann die Grundschule auch bis zur 6. realisiert werden.
  • Weiterführende Schule: Schulen, die Unterricht nur bis zum Ersten Schulabschluss anbieten.
  • Oberschule: Oberstufe mit Abitur
  • Berufsschulen: Schulen die die schulische Ausbildung zu Ausbildungsberufen bieten.
  • Förderschule: Schulen für Schüler mit besonderem Förderbedarf

Schulen dürfen diese Schulformen Kombinieren.


Die Weiterführende Schule ist eine Schule für alle. Der Unterricht findet von der 5. oder 7. bis 10. Klasse statt.Die Weiterführende Schule bereitet auf den ersten Schulabschluss vor (vergleichbar mit dem ehemaligen Realschulabschluss)

Die Oberstufe bereitet auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife vor.

Berufsschulen trainieren die für einen Ausbildungsberuf nötigen Kompetenzen. Der Berufsschulabschluss gilt auch als erster Schulabschluss. Besitzt ein Berufsschüler bereits einen ersten Schulabschluss, gilt der bessere Schnitt.

Zusammenfassung:

Der erste Schulabschluss gilt als Aufnahmeprüfung für die Oberstufe. Sie wird von den Oberstufen durchgeführt.

Die Hochschulreife gilt als Aufnahmeprüfung der Universitäten. Sie wird von den Universitäten durchgeführt und kann dort unabhängig vom Besuch der Hochschule erworben werden.

Zweiter Bildungsweg

Um jedem Menschen die größtmögliche Entfaltungsmöglichkeit zu gewähren ist der zweite Bildungsweg sicher zu stellen.

Der Zugang wird durch Aufnahmeprüfungen geregelt die den Schulabschlüssen entsprechen.Der Zugang zum ersten Schulabschluss ist nicht beschränkt.

Schule:

Jede Schule ist anders. Wesentliche Einflussfaktoren sind die Schulleitung, das Kollegium, der Stadtteil und nicht zuletzt die Schüler einer Schule.

Es gibt Bundesweit und Weltweit viele sehr erfolgreiche Schulen. Viele davon sind sogenannte Modellschulen. Erfolgreichen Modelle zur Serienreife zu bringen um Schülern in ganz Hamburg optimale Bildungsmöglichkeiten zu bieten ist Ziel der Piraten.

Jedes Modell hat sicherlich seine Vor- und Nachteile, jede Schule hat gewisse Traditionen und Gepflogenheiten, die Mitglieder einer Schule haben gewisse Vorstellungen von gelingender Schule. Daher kann eine Schule sich nur von sich aus für eine bestimmte Entwicklung entscheiden. Die Piraten fordern alle Schulen auf, erfolgreiche Modelle zu prüfen und ggf. zu übernehmen. Die Ressourcen für eine individuelle Entwicklung von Schulen müssen bereit gestellt werden.

Eine vielfältige Schullandschaft wird den individuellen Schülern gerecht. So stehen unterschiedliche Schulkonzepte miteinander im Wettkampf.

Ein Entwicklungsprozess lässt sich am Besten im Nachhinein beurteilen.Piraten setzen sich daher für langfristige und sorgfältige Planungen bei der Schulentwicklung ein, die von den Beteiligten im Nachhinein beurteilt werden sollen.

Grundsätzlich soll kein Schüler sitzen bleiben müssen. Daher gilt Förderung vor Wiederholen.


Zusammenfassung:

  • Modellschulen zur Serienreife bringen

Anforderungen an Schulen

  • Einschulung mit 6 Jahren
  • gemeinsames Lernen bis Klasse 10 an fünf Tagen in der Woche.
  • Das Wochenende bleibt frei.
  • Individuelle Förderung und Betrachtung der Einzelfälle ergeben ein individualisiertes Lernprogramm, das den Bedürfnissen der einzelnen Schüler Rechnung trägt.
  • Die Schulen müssen in der Regel mit den Schülern zurechtkommen, die sie haben.
  • Ein Sortierungsprozess mittels Nichtaufnahme oder Abschulung schwieriger Fälle findet nicht statt. Es ist darauf zu achten, dass problematische Fälle möglichst gleich auf alle Schulen verteilt werden.
  • Ein Schüler kann einer Schule verwiesen werden, wenn dieser wiederholt massiv gegen die Schulordnung verstößt, oder seiner Schulpflicht wiederholt regelmäßig nicht nachkommt. Eine Schule kann einen Schüler ebenfalls ablehnen, wenn dieser aus Verhaltensgründen schon von 2 anderen Schulen verwiesen würde. Eine zweite Chance hat aber jeder verdient.
  • Ein Schüler, der mehr als zweimal einer Schule verwiesen würde und keine Schule findet, die ihn aufnehmen möchte, zeigt offensichtlich Bedarf für besondere Fördermaßnahmen die in Absprache mit dem Jugendamt realisiert werden sollen. Wenn dieser Schüler intellektuell für eine Standartschule nicht geeignet erscheint, ist ihm der Besuch einer Förderschule nahezulegen.
  • Anti-Aggressions- und Sensibilitätstraining: Veranstaltungen für sozial auffällige Kinder und Jugendliche finden ebenfalls im Rahmen der Schule statt und sind verpflichtend.
  • Tagesschulkonzept mit Nachmittagsbetreuung, die von der Schule organisiert wird, unter Einbeziehung externer Anbieter (Sportvereine, Musikschulen, freie Musiklehrer, Kunstschulen, Kunsthandwerker, Fotografen, Gärtner, Kochschulen etc. Hier finden auch sogenannte „Wahlpflichtveranstaltungen“ statt, z. B. Unterricht in alten Sprachen.
  • Es liegt auf der Hand, dass sich aufgrund begrenzter Schülerzahlen und Ressourcen eine gewisse Profilierung herausbildet (Sport/Musik/Kunst, Kunst/Kochen/Musik, Handwerken/Sport/Gärtnern etc.).
  • Alternativ: Bis zu einer bestimmten Anzahl von Veranstaltungen können Kinder und Jugendliche externe Angebote wahrnehmen, die angerechnet werden. Dies gilt für „exotische Hobbies“ und Nischenbeschäftigungen, die im Rahmen des schulischen Angebots nicht offeriert werden können, z. B. Ballett, Segelfliegen, Reiten, Goldschmieden etc. Auch als Option für besonders Begabte, z. B. Meister-Musikklassen etc. Sonderwünsche der Eltern finden hier auch Berücksichtigung.
  • (konfessioneller) Religionsunterricht wird ausgegliedert und kann extern besucht werden (Angebote von Kirchen, Synagogengemeinden, Islamischen Zentren etc.). An der Schule wird „Religionskunde“ im Rahmen des Ethik-Unterrichts (o. ä.) vermittelt.
  • Berufsbildende Angebote am Nachmittag
  • Nachhilfe und Sprachförderung (Nachmittag)Schulabschluss:
  • Gymnasien als separater Schulzweig werden mittelfristig abgeschafft eine weiterführende Schule, die eine Oberschule besitzt, darf sich jedoch weiterhin Gymnasium nennen (besonders, wenn sie schon vorher so hieß), ist inhaltlich und strukturell aber mit anderen weiterführenden Schulen gleichgestellt.

Schulpflicht:

Jedes Kind ist entweder bis zum 18 Lebensjahr oder bis zum erfolgreichen Abschlusses des ersten Schulabschlusses schulpflichtig.

Bei Nachweis einer festen zukunftsorientierten existenzfüllenden Arbeitsstelle (z.B. im Familienbetrieb) kann das Ende der Schulpflicht auch vorher beantragt werden, wenn Schüler und Eltern diesem zustimmen.

Schulabschlüsse:

Es gibt in der Zukunft nur noch die beiden Bildungsorientierten Schulabschlüsse, erster Schulabschluss und Abitur. Diese schriftlichen Prüfungen werden zentral durchgeführt. Die anschließende mündliche Prüfung kann individuell von den Schulen organisiert werden. Fächer bei denen eine zentrale Durchführung nicht sinnvoll erscheint (z.B. Kunst, Musik, Theater) müssen im Einzelfall extra behandelt werden.

Der erste Versuch den Realschulabschluss abzuschließen, muss nach dem 10. Schuljahr erfolgen. Er darf bereits vorher zweimal versucht werden. Wer den regulären Realschulabschluss zweimal nicht erreicht, verpflichtet sich, an speziell dafür ausgerichteten einjährigen Förderveranstaltungen teilzunehmen. Bevor man den Abschluss erneut versuchen darf.

Der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung gilt als erster Schulabschluss. (dies gilt auch für andere ältere Schulabschlüsse denen sich eine erfolgreiche Ausbildung anschloss).

Das Recht, die Oberstufe mit dem Ziel Abitur zu besuchen erhält nur, wer mindestens eine 2.9 im Realschulabschluss erreicht. Es ist erlaubt, wenn man erst einen Realabschlussversuch in Anspruch genommen hat und dieser nicht zur Berechtigung der Oberstufe ausreicht, diesen auch bei bestandenem Ergebnis zu wiederholen, um einen Notenschnitt zu erhalten, der eine Oberstufenberechtigung beinhaltet. Bei einer solchen freiwilligen Wiederholung zählt das bessere Ergebnis.

Förder- und Sonderschulen

Ziel ist es, die Uno-Richtlinien zur Integration umzusetzen, d. h. möglichst viele Förder- und Sonderschüler in Regelschulen zu integrieren. Für Schüler, denen das nicht möglich ist oder für die das von Seiten der Eltern bzw. der Schüler nicht erwünscht ist, werden weiterhin Sonderschulen angeboten. Für die, die eine Regelschule besuchen, werden die Fördermaßnahmen in den Schulunterricht der Regelschule integriert.

Private Schulen:

Schulen, die zumindest auf einen Teil des Geldes von Staat verzichten, dürfen ein Schulgeld erheben. Schulen, die ganz auf staatliche Förderungen verzichten, sind in diesem Modell nur an die Regeln der Durchführung der zentralen Prüfungen, nicht aber der Zulassung zu diesen, gebunden.Solche unabhängige private Schulen dürfen autark entscheiden, welche Schüler sie aufnehmen und wann sie diese zu den zentralen Prüfungen zulassen möchten.

Finanzierung und Verwaltung der Schulen:

Grundsätzlich werden die Schulen wie bisher vom Staat finanziert. Das erhaltene Geld richtet sich dabei nach den Schülerzahlen. Schulen, die Geld vom Staat erhalten, haben die Richtlinien dieses Modells zu erfüllen.

Schulen entscheiden selbstständig, welche Lehrer sie einstellen, und wie sie sie einsetzen. Dabei sind Lehrer grundsätzlich Angestellte. Ein Lehrer muss über einen Hochschulabschluss verfügen.

Lehrer mit dem zweiten Staatsexamen erhalten Vorteile, die sich in Kündigungsschutz und Aufstiegs­möglichkeiten innerhalb des Institutes für Bildung niederschlagen. Bei gleicher Eignung ist bei Einstellungen ein Lehrer mit dem 2. Staatsexamen vorzuziehen.

Lehrer, die weder das zweite Staatsexamen besitzen, noch über ausreichende Berufserfahrung verfügen, müssen ein Probejahr absolvieren. Es steht den Verhandlungspartnern frei über den Rahmen der Beschäftigung in dieser Zeit zu verhandeln. Nach dem Probejahr ist es der Schule freigestellt, ob sie eine Weiterbeschäftigung zu regulären Bedingungen realisiert

Klassengrößen, Unterrichtsmethoden, Einsatz der Lehrkräfte und Umsetzung von Lehrzielen ist den Schulen freigestellt. Da bei allen Schulen die zentralen Prüfungen die gleichen sind, liegt es an jeder Schule zu zeigen, wie gut ihre Methoden wirken.

Lehrerausbildung

Die Lehrerausbildung muss stärker an den Bedürfnissen der auszubildenden Lehrer ausgerichtet werden.

Im Zentrum steht die Ausbildung der Lehrer, nicht der bedarfsdeckende Unterricht.

Ein Quereinstieg ist möglich. Eine pädagogische Ausbildung, die dem Referendariat inhaltlich entspricht ist für die Tätigkeit als Lehrer notwendig und wird mit dem Probejahr absolviert. Diese Ausbildung wird wie das Referendariat vergütet.

Bereits im Studium soll umfangreiche Lehrerfahrung gesammelt werden. Im Rahmen dieser Lehrerfahrungen soll eine Reflexion über die Eignung für den Beruf erfolgen.

Referendarsausbildung

Dieses Konzept der Referendarsausbildung orientiert sich mehr an den Ansprüchen der objektiv erfassbaren zu vermittelnden Kompetenzen, als an den Einschätzungen einzelner über die Qualität eines Lehrers.

Ein Beispiel, wie ein Kompetenzzuwachs ermittelt werden kann, wurde in einer Examensarbeit demonstriert (diese Ermittelung fand in einem kürzerem Zeitraum statt, für eine Halbjahresmessung sollte der Umfang natürlich größer sein): Examensarbeit siehe Kapitel 5 Auswertung.

Beginn und Dauer:

Das Referendariat beginnt immer zum Halbjahr und der Referendar ist von Anfang an mit 12 Wochenstunden an Schulen beschäftigt. Es sollte einen freiwilligen Vorkurs geben, besonders für Quereinsteiger und Referendare, die noch nie vor einer Klasse gestanden haben.

Das Referendariat Dauer je nach Fähigkeit des Referendars 12 oder 18 Monate. Ab dem dritten Halbjahr werden die Wochenstunden auf 8 reduziert.

Kernkompetenzen und Bewertungsinhalte:

Fraglich, ob Inhalte in diesem Dokument behandelt werden sollten!

Das Referendariat kehrt zur Kernkompetenz des Lehrens zurück: der Vermitteln von Kompetenzen und Fähigkeiten. Dieses ist über einen Zeitraum von je einem halben Jahr an den Kompetenzen und Leistungen der zu unterrichtenden Schülern festzustellen. Diese Kompetenzen sehen nach Fach und Altersstufen der Schüler sehr unterschiedlich aus, und dort sind die Seminarleiter gefragt, zusammen individuell mit ihren Referendaren ein Bewertungsschema für die Halbjahre zu erstellen.

Das Bewertungsschema wird pro Halbjahr schriftlich bis spätestens einem Monat nach Unterrichtsbeginn festgehalten. Innerhalb eines Monates sollte ein Referendar in der Lage sein, einen Kompetenzstand seiner Klasse festzustellen und die Ziele mit seinem Seminarleiter für das nächste Halbjahr zu formulieren. Diese Ziele und das erreichen der Ziele ist die Grundlage für die Note des Referendars.

Durch das schriftliche fixieren der Bewertungskriterien ist eine Transparenz gegeben und die Objektivität maximiert. Die Ziel- und Bewertungsvorgaben können nur mit Einverständnis von Seminarleiter und Referendar geändert werden und sind jederzeit von beiden Parteien einzusehen.

Wenn sich Seminarleiter und Referendar nicht auf Kriterien einigen können, gibt es eine unabhängige Instanz aus Lehrern, die nicht als Seminarleiter tätig sind, die die Kriterien für den Einzelfall festlegen. Diese Festlegung ist dann für beide Seiten bindend und kann nur bei Einigkeit verändert werden.

Seminare

Die Unterscheidungen in Haupt- und Fachseminare bleibt erhalten. Auch die Inhalte bleiben ähnlich, wobei aber besonders am Anfang die Ermittelungen der Schülerkompetenzen und die Entwicklung der Bewertungsmaßstäbe im Vordergrund steht.

Ein Referendar, der nach dem ersten Halbjahr eine Bewertung von „sehr gut“ oder „gut“ erreicht, dem ist die Teilnahme im zweiten Halbjahr freigestellt.

Ende des Referendariates

Ein Referendar, der nach 12 Monaten auf „sehr gut“ oder „gut“ steht, ist offensichtlich in der Lage, gut zu unterrichten und das Referendariat gilt als bestanden. Alle anderen absolvieren ein drittes Halbjahr, in dem dann auch eine Examensarbeit angefertigt werden und eine mündliche Prüfung stattfindet. Examensarbeit und Prüfung sind ausschließlich dazu da, die Note zu verbessern und haben zusammen die gleiche Wertigkeit, wie die letzte Bewertung des 2. Halbjahres.

Jemand der das zweite Halbjahr mit „gut“ abgeschlossen hat, darf freiwillig ein drittes Halbjahr mit Examensarbeit und Prüfung anschließen, um seine Note zu verbessern.