HH:32. Landesparteitag/Anträge

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Kopiervorlage

(SÄA|PA|X)nn: Titel

Text

Begründung

Antragsteller


Anträge

Satzung

SÄA01: Satzungserneuerung

Streichung der Geldbuße bei Ordnungsmaßnahmen in § 11 Abs. 3

Text

Der Parteitag möge beschließen, die Satzung folgendermaßen zu ändern: § 11 Ordnungsmaßnahmen
__neu__
1. Die Regelungen in §6 der Bundessatzung gelten entsprechend auch auf Landesebene.
2. Die Zuständigkeiten liegen bei den entsprechenden Landesorganen. (Pad)
3. Zusätzlich zu den in §6 (1) der Bundessatzung genannten Ordnungsmaßnahmen kann der Landesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen verhängen:

  • Zugangsbeschränkung zu Kommunikationsmitteln, Veranstaltungen und Räumlichkeiten der Partei,
  • befristeter Entzug von Mitgliedsrechten,

__alt__
1. Die Regelungen in §6 der Bundessatzung gelten entsprechend auch auf Landesebene.
2. Die Zuständigkeiten liegen bei den entsprechenden Landesorganen. (Pad)
3. Zusätzlich zu den in §6 (1) der Bundessatzung genannten Ordnungsmaßnahmen kann der Landesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen verhängen:

  • Zugangsbeschränkung zu Kommunikationsmitteln, Veranstaltungen und Räumlichkeiten der Partei,
  • befristeter Entzug von Mitgliedsrechten,
  • bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen auch Geldbußen von 50€ bis 1.000€.

Begründung

Die Verhängung von Geldbußen ist hochgrading unpiratig. Eine Partei, die sich auf ehrenamtliche Arbeit verlässt, sollte ihre Mitglieder auch bei groben Verstößen nicht mit Geldbußen bestrafen.

Antragsteller

Niklas