HH:17. Landesparteitag/Anträge

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Kopiervorlage

Text

Begründung

Antragsteller

Sonstige Anträge

Neue Geschäftsordnung

Neue Geschäftsordnung

Text

Der Landesparteitag gibt sich die folgende Geschäftsordnung:

Geschäftsordnung für den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Allgemeines

  1. Diese Geschäftsordnung regelt den Ablauf und die Durchführung der Landesparteitage der Piratenpartei Hamburg.
  2. Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. Über das Ende der Versammlung hinausreichende Pflichten der Versammlungsamtsträger – wie bspw. das Fertigstellen und Unterschreiben notwendiger Protokolle – bleiben unberührt.
  3. Das Protokoll der Versammlung muss mindesten folgendes enthalten:
    • Feststellung der ordentlichen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
    • gestellte Anträge und Beschlüsse im Wortlaut
    • Beginn, Ende und Pausen der Versammlung,
    • bei Übernahme eines Versammlungsamtes den vollständigen Namen
    • Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge,
    • Ergebnisse von Wahlen und
    • das angehängte Wahlprotokoll des Wahlleiters, sofern Wahlen stattgefunden haben.
  4. Nimmt ein Pirat nicht oder nur an Teilen der Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.
  5. Das Protokoll ist den Piraten binnen vier Wochen nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen.

Akkreditierung

  1. Die Akkreditierung obliegt dem Landesvorstand oder von ihm Beauftragten.
  2. Auf Anforderung des Landesvorstands kann eine Liste der zur Versammlung akkreditierten Piraten geführt werden.
  3. Akkreditiert werden nur stimm- bzw. zur Versammlung wahlberechtigte Piraten.
  4. Vom Vorstand mit der Akkreditierung Beauftragte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit nach § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet sein.
  5. Die Anwesenheitsliste, falls geführt, wird nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Vorstand für mindestens ein Jahr archiviert.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

  1. Zu Beginn der Versammlung wird anhand der Anzahl der akkreditierten Mitglieder und der zum Versammlungstag stimmberechtigten Mitglieder die Beschlussfähigkeit der Versammlung festgestellt.

Zulassung von Gästen

  1. Die Zulassung von Gästen wird durch die Satzung geregelt.
  2. Der Versammlungsleiter kann Gästen Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtige Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.

Versammlungsämter

Versammlungsleiter

  1. Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert ein Mitglied des Landesvorstands oder ein von diesem Beauftragter als vorläufiger Versammlungsleiter.
  2. Dem Versammlungsleiter obliegt es, die Einhaltung der Tagesordnung und des Zeitplans soweit möglich zu gewährleisten. Dazu erteilt er Rederecht bzw. entzieht dieses, wobei eine angemessene inhaltliche wie personelle Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Piraten ist eine angemessene Redezeit einzuräumen.
  3. Der Versammlungsleiter kann (bspw. während Wahlauszählungen) Tagesordnungspunkte vorziehen, sofern niemand Widerspruch erhebt.
  4. Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.
  5. Der Versammlungsleiter kann Freiwillige dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung sofort bekannt zu machen.
  6. Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.
  7. Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Wahlen oder Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung der Ergebnisse zu unterstützen.

Protokollant

  1. Die Versammlung wählt zum Erstellen des Protokolls der Versammlung einen Protokollanten.
  2. Der Protokollant kann Freiwillige dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung sofort bekannt zu machen.
  3. Der Protokollant und seine Assistenten unterliegen der Weisung der Versammlungsleitung.

Wahlleiter

  1. Die Versammlung wählt zur Durchführung von geheimen Wahlen und Abstimmungen einen Wahlleiter. Der Wahlleiter darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat.
  2. Die Durchführung umfasst
    • die Ankündigung einer Wahl/Abstimmung
    • Hinweise auf die Modalitäten der Wahl/Abstimmung
    • die Eröffnung und die Beendigung des Wahl-/Abstimmvorganges
    • das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung, der Satzung und des Wahlgeheimnisses
    • das Austeilen und Entgegennehmen der Stimmzettel
    • das Auszählen der Stimmen
    • die Feststellung der Anzahl der abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl
    • die Verkündung des Ergebnisses der Wahl/Abstimmung
    • die Frage an die jeweiligen gewählten Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen
    • die Erstellung eines Wahlprotokolls
  3. Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen. Die Wahlhelfer dürfen ebenfalls für kein Amt kandidieren, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen.
  4. Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle geheimen Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern durch Unterschrift zu beurkunden ist.

Kandidatur für Parteiämter und die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

  1. Das aktive und passive Wahlrecht für Parteiämter und die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen wird durch die Landeswahlordnung (Abschnitt B der Satzung) und durch die Wahlgesetze geregelt.
  2. Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
  3. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein weiterer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.

Wahl- und Abstimmungsordnung

  1. Für Wahlen gilt die Landeswahlordnung (Abschnitt B der Satzung).
  2. Alle Abstimmungen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht ein Beschluss, die Satzung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
  3. Abstimmungen und Wahlen sind geheim durchzuführen, sofern die Versammlung dies beschließt oder die Satzung oder ein Gesetz dies vorschreibt. Über Geschäftsordnungsanträge wird immer öffentlich abgestimmt.
  4. Wird geheim abgestimmt, so wird das Ergebnis der Versammlung nach Abschluss der Auszählung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Die Bekanntgabe umfasst die Anzahl der abgegebenen Stimmen, der ungültigen Stimmen, der Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.
  5. Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sind dem Wahlleiter unverzüglich bekannt zu machen.
  6. Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt.
  7. Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muss die Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen bei mindestens 90% der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis gilt. Wird dieses Quorum nicht erreicht, gilt das ursprüngliche Ergebnis.

Änderungsanträge

  1. Jedes Mitglied kann Änderungsanträge zu einem vorliegenden Antrag stellen. Diese können einzelne Wörter, Absätze oder den gesamten Wortlaut ergänzen, ersetzen oder entfernen. Dabei ist § 8a (6) der Landessatzung zu beachten.
  2. Der Änderungsantrag muss schriftlich vorliegen und allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Die Darstellung auf einer Leinwand ist hierfür ausreichend.
  3. Dem Antragsteller wird die Möglichkeit für eine begründende Fürrede und dem Antragsteller des zu ändernden Antrags die Möglichkeit für eine Stellungnahme gegeben.
  4. Änderungsanträge können bis zur Abstimmung des jeweiligen zu änderenden Antrags gestellt werden.
  5. Änderungsanträge können vom Antragssteller des ursprünglichen Antrags direkt übernommen werden und gelten somit als angenommen. Andernfalls wird erst über diese abgestimmt, und dann über den Antrag in endgültiger Fassung.

Anträge zur Geschäftsordnung

  1. Jeder Versammlungsteilnehmer kann jederzeit durch Heben beider Hände in Verbindung mit seiner Stimmkarte das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
  2. Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Versammlungsteilnehmer entsprechend Absatz 1 einen Alternativantrag stellen.
  3. Andere Anträge sind bis zum Beschluss über den Antrag bzw. bis zu dessen Rücknahme nicht zulässig.
  4. Ein GO-Antrag muss eindeutig bezeichnet werden. Dazu kann optional eine kurze Begründung gegeben werden.
  5. Neben einer formellen Gegenrede ist eine begründete Gegenrede gestattet.
  6. Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt.
  7. Überschneiden sich ein GO-Antrag und ein oder mehrere Alternativanträge inhaltlich, so lässt der Versammlungsleiter nacheinander über alle Anträge abstimmen, so dass die Ablehnung aller Anträge möglich ist. Über den weitreichenderen Antrag ist zuerst abzustimmen. Wird einer der Anträge angenommen, gelten damit unvereinbare Alternativanträge automatisch als abgelehnt.
  8. Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:
    1. Antrag auf Rederecht für einen Gastredner
      Neben der Einräumung von Rederecht für einen Gast kann auch beantragt werden, einem Gast dieses wieder zu entziehen.
    2. Antrag auf Ablehnung eines Wahlhelfers
    3. Antrag auf geheime Abstimmung
      Der Antrag ist angenommen, wenn er von mindestens 10% der akkreditierten Piraten unterstützt wird.
    4. Antrag auf Wiederholung einer Wahl oder Abstimmung
    5. Antrag auf Auszählung einer offenen Abstimmung oder Wahl
      Der Antrag ist angenommen, wenn er von mindestens 2 akkreditierten Piraten unterstützt wird.
    6. Antrag auf getrennte sowie Änderung der Reihenfolge von Wahlgängen oder Abstimmungen bzw. Anwendung eines bestimmten Abstimmungsverfahrens, auch zur gemeinsamen Abstimmung über mehrere Anträge
    7. Antrag auf Schließung der Rednerliste
      • Dieser Antrag darf nur von einem Teilnehmer gestellt werden, der sich bisher nicht an der Diskussion beteiligt hat
      • Falls der Antrag angenommen wird:
        • müssen sich alle Redner unverzüglich melden. Danach wird die Rednerliste geschlossen.
        • darf der Antragsteller selbst nicht mehr zum Thema reden.
    8. Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste
    9. Antrag auf Begrenzung der Redezeit
      • Der Antrag muss die gewünschte Zeit enthalten.
      • Der Antrag muss die Angabe machen, wie lange die Begrenzung gelten soll. (Z.B. für die Behandlung des aktuellen Antrags oder Tagesordnungspunktes.)
      • Der Antrag kann zwischen unterschiedlichen Arten von Redebeiträgen differenzieren (z.B. Kandidaten-, Antragsvorstellungen, Wortmeldungen)
      • Eine Begrenzung auf weniger als 30 Sekunden ist nicht zulässig.
    10. Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes
      • Der Antrag muss eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage sein, die einen Bezug zum aktuellen Tagesordnungspunkt aufweist.
      • Dem Antrag wird ohne Gegenrede oder Abstimmung sofort stattgegeben. Meinungsbilder werden nicht ausgezählt.
    11. Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
      • Der Antrag sollte die Dauer der Unterbrechung enthalten.
      • Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter, die Dauer zu bestimmen.
    12. Antrag auf Vertagung der Sitzung
      • Der Antrag muss Ort und Datum der Fortsetzung enthalten.
    13. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
      • Der Antrag muss in genauem Wortlaut schriftlich bei der Versammlungsleitung eingereicht werden.
    14. Antrag auf Änderung der Tagesordnung
      • Dies kann eine Hinzufügung, Streichung oder Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten sein. Der Antrag muss die zur Änderung vorgesehenen Tagesordnungspunkte exakt benennen.
    15. Alternativantrag zum aktuellen GO-Antrag
  9. Wurde ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung oder der Tagesordnung gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.
  10. Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.
  11. Der Versammlungsleiter kann die Behandlung eines GO-Antrags ablehnen, sofern dieser offensichtlich missbräuchlich gestellt wurde; insbesondere wenn
    a. der Antrag inhaltlich einem während der Behandlung des aktuellen Tagesordnungspunktes bereits behandelten gleicht.
    b. der Antrag eine bloße Wiederholung darstellt (z.B. Anträge auf Einholung eines Meinungsbilds in kurzer Folge).
    c. der Antrag bei Annahme folgenlos bleibt.

Änderungen dieser GO

Diese GO wurde durch den 17. Landesparteitag verabschiedet.

Begründung

Die benutzte GO ist mittlerweile recht alt und hat einige Mängel, die durch die neue GO behoben werden. Insbesondere wurden einige GO-Anträge ergänzt, die in der alten GO gar nicht vorgesehen waren, z.B. Anträge auf Auszählung, auf geheime Abstimmung, auf Wiederholung einer Abstimmung.

Der Posten des Protokollanten war nach der alten GO gar nicht geregelt.

Wir haben mittlerweile eine Wahlordnung in der Satzung, weswegen wir keine Regelungen für Wahlverfahren mehr in der GO brauchen.

Es wurden ein paar Schutzklauseln gegen Missbrauch in den Abschnitt zu GO-Anträgen eingefügt.

Ansonsten wurde teilweise etwas Ordnung in die GO gebracht und ein paar überflüssige Abschnitte entfernt, z.B. dass die GO "ihre Gültigkeit für folgende Landesparteitage [behält], bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird". Praxis war bisher immer, dass jeder Parteitag sich aufs Neue eine GO gibt. (Die aber natürlich wortgleich zur letzten sein kann.)

Antragsteller

Momme Dähne und Burkhard Masseida

Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen!

Volksentscheid über Hamburg als Einheitsgemeinde

Volksentscheid über Hamburg als Einheitsgemeinde

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, dass sich die Piratenpartei für einen Volksentscheid einsetzt, in dem über den Status Hamburgs als Einheitsgemeinde abgestimmt wird.

Das sich aus der Einheitsgemeinde ableitende, allumfassende Evokationsrecht, des Senates gegenüber allen Entscheidungen des Bezirks und somit auch von Bürgerentscheiden, ist mit der von der Piratenpartei geforderten Beteiligung nicht kompatibel. Hinzu kommt, das die Bezirksparlamente keinerlei Staatsgewalt ausüben und den Status einer Verwaltungseinheit haben, der de facto jedoch bei einem starren Steuerungselement, wie es dass Evokationsrecht darstellt, noch unterschritten wird. Dieses hierarchisch nach oben gerichtete, restriktiv orientierte Demokratieverständnis, ist mit dem von Beteiligung ausgehenden Demokratieverständnis der Piratenpartei nicht vereinbar.

Die Piratenpartei sieht eine hohe Relevanz in dieser Entscheidung und strebt ein Plebiszit, als das beste demokratische Mittel in dieser Angelegenheit an. Die Bürger sollen entscheiden, ob die Vorteile eines Neu- Hamburgs, die des jetzigen Gross- Hamburgs überwiegen.

Durch die Abschaffung der Einheitsgemeinde, erhalten die Bezirke den Status von Kommunen, dies wiederum steigert die Wertigkeit von Bürgerentscheiden. Somit entsteht ein Schutzschild gegen Evokationen und es entsteht ein Weg hin zu einer echten Bürgerbeteiligung.

Die Piraten stehen für mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz. Es ist festzustellen, dass die Beteiligung auf Bezirksebene keinerlei Relevanz aufweist, weder parlamentarisch, noch außerparlamentarisch. Nicht einmal, wenn ein gesamter Bezirk per Entscheid über einen Sachverhalt abgestimmt hat. Kernthemen der Piraten werden durch die jetzige Regelung der Einheitsgemeinde und des daraus resultierenden Evokationsrechts dauerverletzt. Seit Jahrzehnten wird von vielen Bezirkspolitikern aller Parteien, Initiativen und Vereinen ein Verstoß gegen das Subsidaritätsprinzip gesehen, demzufolge politische Entscheidungen auf der Ebene getroffen werden sollen, die es auch angeht (lokale Angelegenheiten auf lokaler/kommunaler Ebene und nicht auf Landesebene). Ebenfalls wird ein Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung, die den Bürgern die Mitwirkung an Angelegenheiten ihres unmittelbaren Lebensumfeldes gewährleisten soll angeprangert (Europäische Charta zur kommunalen Selbstverwaltung). Auch ein Verstoß gegen das Bundesbaugesetz, demzufolge die Bürger an den Belangen ihres unmittelbaren Lebensumfeldes mitwirken sollen, wird laut moniert.

Der Piratenpartei ist bewusst, dass ein positiver Volksentscheid, weitreichende Änderungen zur Folge hat und Fragen entstehen, auf die heute noch keine definitiven Antworten gegeben werden können. Die Piraten sehen die Chance den substanzlosen Gummibegriff der Partizipation konkretisieren, novellieren und ausbauen zu können. Heutzutage ist Teilhabe, meist immer noch ein Privileg der gebildeten, weißen Mittelschicht. Andere große Teile der Bevölkerung empfinden Partizipation als etwas negatives, da es verordnet ist, wie z.B. durch den aktivierenden Staat. Diesen Kreislauf durchbrechen zu können und für eine möglichst umfassende Partizipation aller Bevölkerungsschichten Sorge zu tragen, geben wir Vorrang.

Begründung

siehe Antrag

Antragsteller

Kai Franke

Abschaffung von Geheimdiensten

Position der Piratenfraktionen zur Abschaffung von Geheimdiensten

Text

Die Piratenpartei Hamburg teilt die gemeinsame Position der vier Landtagsfraktionen der Piraten zur Abschaffung von Geheimdiensten:

Position der vier Fraktionen

Die Piratenfraktionen in den Landtagen setzen sich dafür ein, die Geheimdienste in Bund und Ländern abzuschaffen und die geheimdienstlichen Aufgaben keiner anderen Organisation zu übertragen.

Unsere Auffassung einer freien und demokratischen Gesellschaft ist mit der Existenz von Geheimdiensten nicht vereinbar. Nicht erst der NSU-Skandal und die Pannen und strukturellen Probleme beim Verfassungsschutz haben gezeigt, dass Geheimdienste sich einer demokratischen Kontrolle weitgehend entziehen und dazu neigen, ein bedenkliches Eigenleben entwickeln. Nicht erst der NSA-Skandal und die Enthüllungen um PRISM und TEMPORA haben gezeigt, dass die bestehende Logik der Geheimdienste im Informationszeitalter hin zu einer Totalüberwachung der Menschheitskommunikation führt. Kein Staat hat das Recht, ohne Anlass und Verdacht seine Bevölkerung auszuspähen. Erst recht aber gilt dies für das Ausspähen von Menschen außerhalb seines Territoriums, die sich dagegen weder rechtlich noch über demokratisch legitimierte Institutionen zur Wehr setzen können. So wenig wie es ein Internet “auf deutschem Boden” gibt, gibt es einen “guten” Auslandsgeheimdienst.

Wir befürworten internationale Verhandlungen über das Abrüsten der weltweiten “Geheimdienstarsenale” unter der Kontrolle eines internationalen Aufsichtsgremiums. Der Logik der Deeskalation folgend, sollte Deutschland hier von sich aus schon die ersten Schritte tun. Letztendlich bedeutet das die Abwicklung von BND, Verfassungsschutz und MAD.

Nicht nur einzelne Dienste, sondern die gesamte sogenannte “Sicherheitsarchitektur” gehört auf den Prüfstand. Hier beobachten wir in den letzten Jahren – etwa beim BKA-Gesetz – eine zunehmende Übertragung von Befugnissen auf Polizeibehörden, die bereits in den nachrichtendienstlichen Bereich gehen. Diese Entwicklung muss zurückgedreht werden. Die Konsequenz aus einer Abschaffung der Geheimdienste darf nicht die Etablierung einer Geheimpolizei sein.

Mit der Abschaffung der Geheimdienste als langfristiges Ziel setzen wir uns bis dahin für alle Maßnahmen und Reformen ein, die geeignet sind, die Kontrolle über die bestehenden Dienste zu verbessern, unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe ihrerseits zu unterbinden oder abzuschwächen und die öffentliche Diskussion über Sinn und Aufgabe von Geheimdiensten voranzubringen.

Auf dem Weg zur Abschaffung der Dienste, fordern wir folgende Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Kontrolle:

  • Informationspflicht (Überwachte nach der Maßnahme informieren)
  • Veröffentlichungspflicht der Unterlagen der parlamentarischen Kontrollgremien nach 10 Jahren
  • Zusammenarbeit der nationalen Geheimdienstkontrollstellen, perspektivisch internationales Kontrollgremium zur Überwachung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Geheimdienste (auf EU-Ebene: beim Europaparlament angesiedelt)
  • regelmäßiger öffentlicher Bericht über durchgeführte Maßnahmen
  • wirksame Richtervorbehalte einführen und volle Kontrolle durch die Gerichte
  • Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten klarstellen, Recht sich bei Beanstandungen an die Öffentlichkeit zu wenden
  • grundsätzlich öffentliche Sitzungen der parlamentarischen Kontrollgremien
  • Befugnisse und Personal der parlamentarischen Kontrollgremien stärken

Begründung

folgt mündlich

Antragsteller

Burkhard Masseida

Antrag wurde klar angenommen!

Resolution des Landesparteitags zu den Lampedusa Flüchtlingen

Resolution des Landesparteitags zu den Lampedusa Flüchtlingen

Text

Ich bitte darum, die folgende Resolution als Position des Landesparteitags zur Haltung des Hamburger Senats gegenüber den afrikanischen Flüchtlingen aus Lampedusa zu verabschieden:

//------------------

Entwurf einer Resolution zum Umgang des Hamburger Senats mit den afrikanischen Flüchtlingen aus Lampedusa


Es ist soweit: während vor Lampedusa noch ertrunkene afrikanische Flüchtlinge aus dem Meer geborgen werden, schlägt die Hamburger Polizei gegen afrikanische Flüchtlinge zu, die letztes Jahr die Überfahrt nach Lampedusa überlebt und es bis in die Hansestadt geschafft haben. Die Polizei stellt ihre Identität fest, um die Abschiebung in eine lebensbedrohliche Ungewissheit vorzubereiten. Während den ca. 300 afrikanischen Flüchtlingen aus der Bevölkerung viel Sympathie und praktische Unterstützung entgegengebracht wird, wünscht sich der SPD-Senat nichts sehnlicher, als diese Menschen loszuwerden.

Der Großeinsatz der Polizei und der gewählte Zeitpunkt sind an menschenverachtender Symbolhaftigkeit nicht zu überbieten: "Es nützt euch nichts, eine Flucht zu überleben, zieht weiter, denn in Hamburg habt ihr nichts zu suchen!"

Damit sekundiert der Senat dem furchtbaren Innenminister Friedrich, der angesichts der vielen Toten auch weiterhin seine wichtigste Aufgabe darin sieht, Stimmung gegen Migranten zu machen, sie aus Deutschland fernzuhalten und die Mauern und Zäune um Europa noch höher zu ziehen.

Mit seiner Haltung verliert der Hamburger Senat jede Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Verteidigung von Bürger- und Menschenrechten, die er so gerne auf festlichen Anlässen bekundet.

Bei jeder Naturkatastrophe sind Behörden mit Unterbrinungsmöglichkeiten, Lebensmitteln, sanitärer, gesundheitlicher und psychologischer Versorgung sofort zur Stelle. Bei dieser humanitären Katastrophe versteckt man sich feige hinter Paragraphen, reitet auf Gesetztestexten herum und stellt seine Angst vor einem Präzedenszfall über das Lebensrecht der afrikanischen Flüchtlinge.

Wir haben aus unserer Geschichte gelernt, dass Zivilcourage und Humanität vor Rechtsfetischismus gehen. Es ist irrelevant, ob menschenverachtende Gesetze durch eine Diktatur oder eine Demokratie eingeführt werden. Entscheidend ist, ob sie gegen universelle Menschenrechte verstoßen oder nicht.

Der Landesparteitag der Piraten in Hamburg fordert den Hamburger Senat eindringlich dazu auf:

 sich nicht hinter Paragraphen zu verstecken,

 die polizeilichen Maßnahmen gegen die afrikanischen Flüchtlinge sofort einzustellen,

 keine Flüchtlinge in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen,

den Flüchtlingen sofort ein Bleibe- und Arbeitsrecht zu erteilen;

 eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung zu gewährleisten, bis die Flüchtlinge in Hamburg auf eigenen Füßen stehen können.


Hamburg, den 12. Oktober 2013

Begründung

Die Situation auf und vor Lampedusa mit den hunderten Toten und die aktuellen Polizeieinsätze gegen die Flüchtlinge in Hamburg

Antragsteller

AndreasB

Der Antrag wird mit 1 Gegenstimme, 5 Enthaltungen und Rest Zustimmungen angenommen

Landesprogramm

Onlinepartizipation auf Bezirks- und Landesebene

Onlinepartizipation auf Bezirks- und Landesebene

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, unter dem Kapitel "Demokratie und Bürgerrechte" folgenden Absatz einzufügen:

Onlinepartizipation auf Bezirks- und Landesebene

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, dass eine Onlinemitbestimmungsmöglichkeit aller Bürger in Hamburg auf Bezirks- und Landesebene geschaffen wird. Damit Bürgerinnen und Bürger über Gesetzesvorhaben selber mitbestimmen, oder gar eigene Gesetzesentwürfe in die Parlamente und Bezirksversammlungen einbringen können, müssen jedoch einige Gesetze geändert werden. Wir setzen uns deshalb für eine schrittweise Erweiterung einer Onlinepartizipation ein.

In einem ersten Schritt wollen wir eine Partizipationsmöglichkeit einführen, die auch ohne große Gesetzesänderungen möglich ist. Zunächst soll auf Bezirksebene ein Onlinetool eingeführt werden, zu dem jeder wahlberechtigte Einwohner des Bezirkes Zugang hat. In diesem Tool werden alle Anträge und die dazugehörigen Unterlagen eingestellt, die auch in die einzelnen Ausschüsse überwiesen werden. Diese stehen anschließend solange zur Abstimmung, wie die Anträge in der Lesung sind. Anschließend wird das Abstimmungsergebnis des Tools in der Bezirksversammlung gleichrangig zur Beschlussempfehlung des Ausschusses bei behandelt.

Ein ähnliches System soll auch auf Landesebene eingeführt werden. Beide Systeme sollen schrittweise erweitert werden, sowohl was die Möglichkeiten betrifft, aber auch der Personenkreis, der innerhalb des Onlinetools abstimmen darf, soll erweitert werden (EU-Bürger, Leute ohne deutschen Pass, etc.).

Begründung

SMV-Debatte hin oder her, im Nachhinein hieß es aber, dass Piraten ich nicht für Onlinemitbestimmung einsetzen würden. Dies halte ich für Unfug und möchte mit diesem Antrag dagegen halten. Welches Tool benutzt wird halte ich extra offen.

Antragsteller

Sascha

Der Antrag wurde zurück gezogen!

Bezirke: Gruppen

Bezirke: Gruppen

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, im Hamburger Landesprogramm in einem u.U. neu zu schaffenden Kapitel "Verwaltung", in einem u.U. neu zu schaffenden Unterkapitel "Bezirke" folgenden Abschnitt einzufügen:

Gruppen

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, den bisher informellen "Gruppen" in Bezirksversammlungen, bestehend aus zwei Abgeordneten, erweiterte Rechte gegenüber Einzelabgeordneten zuzugestehen. Anstatt bloß zwei Ausschüsse pro Abgeordnetem, sollen Gruppen alle Ausschüsse besetzen und dafür auch Bürger zubenennen dürfen, die nicht selber Mitglied der Bezirksversammlung sind. Bei der Berechnung der Zusammensetzung der Ausschüsse sollen Gruppen den Fraktionen gleichgestellt werden, jedoch ohne Anrecht auf Grundmandate. Ergibt die Verteilung, dass einer Gruppe in einem Ausschuss eigentlich kein Sitz zusteht, erhält sie stattdessen einen Sitz ohne Stimmrecht mit den gleichen Rechten eines Einzelabgeordneten. Gruppen erhalten keine Fraktionsgelder.

Begründung

Im Gegensatz zu den Kommunalversammlungen der meisten anderen Bundesländer erlaubt das BezVG die Gründung von Fraktionen erst ab drei Mitgliedern. Demgegenüber steht aber auch bspw. das Recht auf ein Grundmandat mit Stimmrecht in jedem Ausschuss, das ihnen auch nicht durch Verkleinerung der Ausschüsse genommen werden kann. Dieses Recht einer Zwei-Personenfraktion zuzugestehen, auch bspw. in neunsitzigen Unterausschüssen, würde den Wählerwillen verzerren und u.U. in den Ausschüssen zu Mehrheitsverhältnissen führen, die sich stark von denen in der Bezirksversammlung unterscheiden und daher die Arbeit behindern könnten.

Andererseits wurden Gruppen von bis zu 5% der Wähler gewählt, und daher kann ihnen deutlich mehr Gestaltungsspielraum zugestanden werden als Einzelabgeordneten. Die Schaffung eines dazwischen liegenden Status für Gruppen, die einige aber nicht alle Rechte von Fraktionen erhalten, erscheint sinnvoll. Nur mit Zugriff auf alle Ausschüsse – inkl. nicht-öffentliche Beratungen – kann eine Gruppe vernünftig arbeiten und sich auf das Plenum vorbereiten. Außerdem wird der Druck auf Einzelabgeordnete und Gruppen vermindert, sich mit Abgeordneten anderer Parteien zu Fraktionszweckgemeinschaften zusammenzuschließen.

Antragsteller

Burkhard Masseida

Der Antrag wurde mit einer Enthaltung angenommen!

Bezirke: Öffentlichkeit von Sitzungen und Unterlagen

Bezirke: Öffentlichkeit von Sitzungen und Unterlagen

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, im Hamburger Landesprogramm in einem u.U. neu zu schaffenden Kapitel "Verwaltung", in einem u.U. neu zu schaffenden Unterkapitel "Bezirke" folgenden Abschnitt einzufügen:

Öffentlichkeit von Sitzungen und Unterlagen

Die Piratenpartei Hamburg setzt sich dafür ein, das Öffentlichkeitsgebot für Ausschusssitzungen der Bezirksversammlungen konsequenter durchzusetzen, und die gesetzlich vorgesehene, grundsätzliche Ausnahme der Bauunterausschüsse aufzuheben. Die Behandlung von Tagesordnungspunkten in nicht-öffentlicher Sitzung bedarf jeweils individueller Begründungen. Gleiches gilt für den Vertraulichkeitsschutz von Dokumenten. Auch nicht vom Gesetz vorgeschriebene, aber übliche Vertraulichkeitsvorgaben der Verwaltung, etwa bei Entscheidungen über Sondernutzungen des öffentlichem Raums, gehören auf den Prüfstand.

Des weiteren plädieren die Hamburger Piraten für die Einführung von Verfallsdaten für die Vertraulichkeit von Sitzungsunterlagen. Vertrauliche Dokumente der Bezirksversammlung sollen nach unseren Vorstellungen nach spätestens zwei Jahren ihren Schutz verlieren und unter die Veröffentlichungspflicht des Hamburgischen Transparenzgesetzes fallen, sofern die Vertraulichkeit nicht aus wichtigen Gründen von der Versammlung verlängert wird. Die Anträge auf Vertraulichkeit bzw. Verlängerung sind inklusive Abstimmungsverhalten ebenfalls nach Ablauf der Frist zu veröffentlichen.

Begründung

Die Transparenz in den Bezirksversammlungen lässt zu wünschen übrig. Nicht nur sind die Bauunterausschüsse grundsätzlich nicht-öffentlich, auch die Bauausschüsse der Bezirke selber nutzen im Widerspruch zu § 14 (1) BezVG globale Beschlüsse zur Nicht-Öffentlichkeit. Gleichzeitig werden alle Unterlagen über geschlossene Tagesordnungspunkte routinemäßig als vertraulich erklärt, inkl. Diskussion und Abstimmung über die Vertraulichkeit an sich. Solche vertraulichen Dokumente können dann nach vorläufiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts auch nicht mit Hilfe des Transparenzgesetzes freigemacht werden, da die entsprechenden §§ im BezVG als "spezialgesetzliche Vertraulichkeitsvorschriften" im Sinne des § 6 (2) Punkt 2 HmbTG angesehen werden.

Der Antrag schlägt als Verbesserung vor,

  • globale Ausschlüsse der Öffentlichkeit bspw. für "alle Bauangelegenheiten" nicht mehr zu erlauben,
  • die generelle Nicht-Öffentlichkeit für Bauunterausschüsse aufzuheben, und diese damit den anderen Ausschüssen gleichzustellen,
  • eine zweijährige Frist einzuführen, nach der der Vertraulichkeitsschutz von Dokumenten ausläuft, sofern dieser nicht aktiv verlängert wird,
  • nachträgliche Transparenz darüber, weswegen Dokumente vertraulich waren, und wer dafür verantwortlich war.
Eine spätere Veröffentlichung nach Transparenzgesetz erfolgt natürlich unter Beachtung der dortigen Vorschriften bzgl. Persönlichkeitsrechten, etc. Nur die "spezialgesetzliche" Auskunftssperre fällt dann weg.

Antragsteller

Burkhard Masseida

Der Antrag wurde einstimmig angenommen!

Technische Hilfsmittel im Schulunterricht etablieren

Technische Hilfsmittel im Schulunterricht etablieren

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, unter dem Kapitel Bildung in einem u.U. neu zu schaffenden Unterkapitel "Lernmaterialen" folgenden Absatz einzufügen:

Technische Hilfsmittel im Schulunterricht etablieren

Heutzutage spiegelt der Schulunterricht nicht die technische Entwicklung der Gesellschaft wider. Die Piratenpartei Hamburg fordert daher, jegliche technischen Hilfsmittel für Schüler zuzulassen. So ist bspw. die Verwendung von grafikfähigen Taschenrechnern im Mathematikunterricht zu erlauben. Auch sind computergestütze Schreibprogramme mit automatischer Rechtschreibkorrektur und internetfähige Informationsgeräte grundsätzlich zuzulassen.

Begründung

Antragsteller

Junge Piraten Hamburg, k0pernikus

Der Antrag wurde abgelehnt!

Für digitale, gemeinfreie und editierbare Lehrmaterialen

Für digitale, gemeinfreie und editierbare Lehrmaterialen

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, unter dem Kapitel Bildung in einem u.U. neu zu schaffenden Unterkapitel "Lehrmaterialien" folgenden Absatz einzufügen:

Für digitale, gemeinfreie und editierbare Lehrmaterialien

Momentan werden hauptsächlich Bücher als Lehrmaterialien eingesetzt. Die Piratenpartei Hamburg strebt als Alternative u.a. eine Tablet- bzw. eine Laptop-Lösung an. Bildungsressourcen können digital über das Internet bezogen und ohne großen Aufwand ständig aktualisiert werden.

Die Piratenpartei Hamburg fordert, dass zukünftige Lehrmaterialien unter gemeinfreien Lizenzen zu erstellen sind. Die kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Verwendung der Materialen ist zu erlauben. Schulbücher in Papierform sind als Übergangslösung nach möglichst den gleichen Bedingungen zu gestalten. Der Vorteil liegt hier insbesondere darin, dass die Lehrmittel besser auf die Lehrpläne angepasst werden können und die vergleichsweise hohen Kosten für die Anschaffung der Bücher sich senken.

Des Weiteren sollen die Schüler mit diesen Lehrmaterialien den kritischen Umgang mit Quellen erlernen, als auch die Möglichkeit bekommen, aktiv an den Materialen für nachfolgende Schülergenerationen mitzuarbeiten.

Begründung

Antragsteller

Junge Piraten Hamburg, k0pernikus

Der Antrag hat die 2/3 Mehrheit erreicht und ist angenommen!

Schulbeginn innerhalb der Tageszeit

Schulbeginn innerhalb der Tageszeit

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Absatz unter Bildung, "Freien Zugang", einzufügen:

Schulbeginn innerhalb der Tageszeit

Aus historisch bedingten Gründen beginnt der Unterricht in Deutschland mitten in der Nacht. Es war in Zeiten der Agrargesellschaft notwendig, dass Kinder ihren Eltern nachmittags auf dem Feld bei der Arbeit aushelfen. Deswegen mussten sie früh zur Schule geschickt werden.

Nicht nur, dass die Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist, es ist mittlerweile auch wissenschaftlich akzeptiert, dass ein zu frühes Aufstehen nicht mit dem Biorhythmus der Kinder korreliert, sondern ein erstes Tageshoch erst um 09.00 einsetzt. Die Piratenpartei Hamburg fordert daher, dass der Schulbeginn auf 09.00 Uhr geändert wird.

Begründung

Antragsteller

Junge Piraten Hamburg, @k0pernikus

Der Antrag wurde angenommen!

Verstehen statt Pauken

Verstehen statt Pauken

Text

Der Landesparteiag möge beschließen, folgenden Absatz im Kapitel Bildung unter "Überarbeitung der Lehrpläne für Hamburger Gymnasien" einzufügen:

Verstehen statt Pauken

Innerhalb der Schule herrscht ein Kreislauf des Lehrens von Wissen, des Widergebens von Wissen und nach der Prüfung des Vergessens von Wissen. Das dabei Erlernte bleibt oftmals unverstanden.

Die Piratenpartei Hamburg erkennt keinen Sinn darin, den Unterricht so zu gestalten und fordern mehr aktiven Unterricht, in dem vermittelnde Konzepte nachhaltig verstanden werden.

Wir erkennen durchaus für einzelne Bereiche die Notwendigkeit von Grundwissen an. Dies ist aber auf das Elementarste zu beschränken.

Begründung

Antragsteller

Junge Piraten Hamburg, @k0pernikus

Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen und von niemanden übernommen!

Schaffung des informationstechnichen Unterrichts

Schaffung des informationstechnichen Unterrichts

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Absatz unter "Lerninhalte" einzufügen:

Schaffung des informationstechnichen Unterrichts

Die Piratenpartei Hamburg fordert die Schaffung des verbindlichen informationstechnischen Unterrichts. Es ist unabdingbar, dass junge Menschen die Grundsätze verstehen, wie computergestütze Systeme funktionieren. Deren Möglichkeiten und Limitationen soll Teil der Allgemeinbildung werden. Schüler sollen lernen, in wieweit ihre Handlungen an computergestützten Systemen verwertet werden können und welche Auswirkungen sich dadurch ergeben können. Grundlagen der Programmierung sollen auch vermittelt werden, sind aber kein Schwerpunkt. Tiefergehender Kenntnisse werden im Rahmen des Wahlpflichtsfach Informatik vermittelt.

Begründung

Antragsteller

Junge Piraten Hamburg, @k0pernikus

Der Antrag hat die 2/3 Mehrheit deutlich erreicht, der Antrag ist angenommen!

Schaffung eines Auszubildendenwerks

Schaffung eines Auszubildendenwerks

Text

Landesparteitag möge beschließen, folgenden Absatz unter dem Kapitel Bildung im u.U. neu zu schaffenden Unterkapitel "Auszubildende fördern", einzufügen:

Schaffung eines Auszubildendenwerks

Die Piratenpartei Hamburg fordert die Schaffung eines Auszubildendenwerks, welches sich um die Belange der Azubis kümmert.

Darunter fallen die Vermittlung von Wohnungen, die Förderung des Austausch untereinander, Kooperation mit Vereinen, bspw. Sportvereine, und die Beratung bei finanziellen und Ausbildungsproblemen und eine umfassende pädagogische Begleitung und Nachhilfe-Angebote. Dadurch wird gewährleistet, dass Hamburg zukünftig als Ausbildungstandort attraktiv bleibt.

Begründung

Antragsteller

Junge Piraten Hamburg, @k0pernikus

Der Antrag wird einstimmig angenommen!

Schaffung von Wohnheimen für Azubis

Schaffung von Wohnheimen für Azubis

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Absatz unter dem Kapitel Bildung unter dem in u.U. neu zu schaffenden Unterkapitel "Auszubildende fördern", einzufügen:

Schaffung von Wohnheimen für Azubis

Die Piratenpartei Hamburg fordert, dass Wohnheime für Auszubildende für Hamburg gezielt gefördert werden. Die ersten Wohnheime sollten möglichst zentrumsnah errichtet werden. Dies gewährleistet kurze Arbeitswege. Sukzessiv sollen auch andere Stadtteile inbesondere in Nähe von Bildungstätten geschaffen werden.

Begründung

In Hamburg befinden sich ca. 40.000 Menschen in der dualen Ausbildung. Die prekäre Wohnsituation in Hamburg wirkt sich auf finanziell schwächer gestellte Einwohner aus. Zwar wohnen viele Azubis noch bei ihren Eltern, doch insbesondere für junge Menschen, die von außerhalb Hamburgs kommen und hier eine Ausbildung beginnen wollen, ist die Wohnungssuche sehr schwierig und noch dazu teuer. Vonseiten der Vermieter wird Notsituation der Neuhamburger ausgenutzt und Wohnungen im schlechten Zustand zu sehr hohen Preisen vermietet.

Antragsteller

Junge Piraten Hamburg, @k0pernikus

Der Antrag hat die 2/3 Mehrheit deutlich nicht erreicht und ist damit abgelehnt!

Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit von Kindern

Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit von Kindern

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, unter dem Kapitel "Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften" folgenden Absatz einzufügen:

Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit von Kindern

Die Piratenpartei Hamburg fordert, dass auch Kindern das Grundrecht auf körperliche, seelische und sexuelle Integrität sowie das der freien Wahl einer Religion zuerkannt wird.

Wir lehnen daher Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit von Kindern aus nichtmedizinischen Gründen ab. Wir sprechen uns deswegen gegen gesetzliche Sonderregelungen, Dienstanweisungen oder das Aussetzen von Strafverfolgung aus, die dies zum Ziel haben. Die Piratenpartei Hamburg bekennt sich klar zur UN-Kinderrechtskonvention. Wir setzen uns daher dafür ein, dass religiöse und andere Bräuche und Traditionen, die der Gesundheit von Kindern schaden, nicht mehr an Kindern ausgeübt werden.

Es steht weiterhin jedem Menschen im religionsmündigen Alter zu, den Bräuchen der eigenen Religion selbstständig und aufgrund einer freiwilligen und informierten Entscheidung nachzukommen.

Begründung

Antragsteller

@k0pernikus

Echte Kinder- und Jugendpartizipation

Echte Kinder- und Jugendpartizipation

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, unter dem Kapitel "Jugend" folgenden Absatz einzufügen:

Echte Kinder- und Jugendpartizipation

Zur Zeit findet Jugendpartizipation in Hamburg auf Bezirksebene nur sehr eingeschränkt statt. Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine aktive Beteiligungsform von Kindern und Jugendlichen ein und möchte deshalb zunächst auf Bezirksebene sogenannte Jugendbeiräte, nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins, einrichten. In diese sollen Kinder und Jugendliche von anderen Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren gewählt werden können, die dann dort die ihre Interessen selbst gegenüber den Bezirksversammlungen vertreten können. Hierfür besitzen sie Rede- und Antragsrecht in der Bezirksversammlung und verfügen sogar über ein eigenes Budget um eigenständig Jugendpolitik in ihrem Bezirk durchzuführen. Wir setzen uns auch dafür ein, dass ein solcher Beirat auch auf Landesebene eingeführt wird.

Begründung

Antragsteller

Satzung

Anträge splitten

Anträge splitten

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, in der Satzung in § 8a (6) zwischen den Sätzen 4 und 5 folgenden Satz einzufügen:

Mit Einverständnis des Antragstellers kann der Landesparteitag einen Antrag in mehrere aufteilen und über diese getrennt abstimmen.

Begründung

Haben wir sowieso schon öfter gemacht, ohne dass es Beschwerden gab. ;)

Antragsteller

Burkhard Masseida

Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen!