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Satzungsänderungsantrag für 2009

Status Satzungsändung:


Der Vorschlag soll zwei Sachen erreichen:

  1. Plenum in der Satzung verankern
  2. Teilnahme und Initiierung von allen Piraten an Entscheidungen ermöglichen


Siehe Diskussion


zu ändernde §:
§9 (1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht, das Plenum und die Gründungsversammlung.

§9a (4) Der Landesvorstand tritt mindestens zweimal jährlich auf dem offenen Plenum zusammen. Er wird Zusätzliche Zusammenkünfte werden vom Landesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

Neue §: §9c - Das Plenum

(1) Das Plenum fungiert als erweiterte zusätzliche Mitgliederversammlung der Hessischen Piraten. Das Plenum ist ein Organ des Landesverbandes mit Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand. Das Plenum wird unterteilt in das offene Plenum und das virtuelle Plenum.


(2) Das offene Plenum tritt mindestens einmal im Monat zusammen. Im Rahmen des offene Plenums tagt der Vorstand. Tagungsordnung, Tagungsort und Veranstaltungshäufigkeit sind in der Geschäftsordnung geregelt.


(3) Im virtuellen Plenum können alle hessischen Piraten abstimmen. Der Vorstand ist angehalten die Umsetzung der Beschlüsse des Plenums zu ermöglichen, jedoch behält der Vorstand die Verantwortlichkeit für alle Entscheidungen des virtuellen Plenums.

(4) Der Vorstand gibt dem offenen und virtuellen Plenum jeweils eine Geschäftsordnung.

(5) Eingaben an das virtuelle Plenum müssen vor dem offene Plenum bekanntgegeben werden. Einreicher kann jeder hessische Pirat sein. Der Vorstand wird angehalten, möglichst viele Entscheidungen in das virtuelle Plenum zu verlagern. Jede Eingabe wird laut Geschäftsordnung des Plenums diskutiert, darauf auf dem offene Plenum behandelt und anschliessend virtuell abgestimmt. Die Stimmen werden ausgezählt und das Ergebnis - ggf. mit Stellungsnahme des Vorstandes - im Protokoll nachgetragen. Der Vorstand übernimmt das Votum des virtuellen Plenums oder lehnt dieses mit Begründung ab.