HE:Programmentwurf/2012.3

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Entwurf des aktuellen hessischen Programmes zum LPT 2012.3

Grundlage des Programmentwurfes ist der Beschluss PA-005. Der Entwurf ist ergänzt um die beschlossenen Programmanträge PA-009 (nach pos. vMB), PA-003 und PA-006, PA-007 und PA-008 aus Frankenberg, welche farblich hervorgehoben sind.

Präambel

  • Dieses Programm stellt die Ziele der Piraten in Hessen dar. Es fußt auf den Prinzipien, aus denen die Piraten entstanden sind: Der Verpflichtung und Verantwortung gegenüber dem Individuum in einer sozialen ethischen Gesellschaft sowie dem Schutz des zur Entfaltung des Menschen immer erforderlichen privaten und unantastbaren Lebensraumes, sowohl in geistiger als auch in materieller Hinsicht.
  • Gleichzeitig erkennen die Piraten die Regeln eines demokratischen und sozialen Staates als notwendige Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Werden staatliche Regeln erstellt, die ein Abwägen zwischen öffentlichem und privatem Interesse erfordern, sind jedoch die zur Entfaltung der Persönlichkeit notwendigen Räume der privaten Lebensführung jederzeit zu achten.
  • Kultur und Bildung sind die besten Garanten für eine gefestigte Gesellschaftsstruktur, in der jeder Einzelne sein Tun beurteilen und abwägen kann. Verantwortung und Respekt gegenüber der Gesellschaft und damit auch gegenüber dem Einzelnen sind Grundwerte denen wir uns verpflichtet fühlen.
  • Die Piraten sind der noch jungen Tradition der digitalen Kommunikation verpflichtet, in deren basisdemokratischen Ausrichtung die Wurzeln der Partei liegen und mit deren selbstordnenden Prinzipien ihre Denkweise in weiten Teilen beschrieben ist.
  • Aus diesem Hintergrund kommend verfügen die Piraten über sehr hohe Kompetenzen in den von ihnen vertretenen Themen. In anderen landespolitischen Themen, in denen keine ausdrückliche Expertise vorhanden ist, werden die Piraten Vorschläge von Bürgern und anderen Parteien unterstützen, sofern diese mit unseren Grundsätzen vereinbar sind.
  • Dabei vertreten die Piraten die Haltung, dass der einzelne Abgeordnete der Piraten vor allem seinem Gewissen und im Sinne der in der Präambel genannten Prinzipien dem Schutz der Würde des Menschen verpflichtet ist. Es wird zur Erzielung eines politischen Gewichtes und zur Stabilisierung von Mehrheiten ein Empfehlungsrahmen angestrebt, der aber den einzelnen Abgeordneten nicht von seiner Gewissensentscheidung entbinden kann und darf. Politischem Diskurs ist gegenüber parteipolitischem Druck der Vorrang einzuräumen.

Informationelle Selbstbestimmung

  • Jeder Mensch hat eine Privatsphäre, die frei von Überwachung bleiben muss. Ohne begründeten Anfangsverdacht darf es keine Bewegungsprofile, keine staatlichen Übergriffe, keine Lauschangriffe und keine Rasterfahndungen geben.
  • Die Unterwanderungen der Bürgerrechte durch den Staat in Form von Massendatenspeicherung, Rasterfahndungen, Erhebung von biometrischen Daten und Online-Durchsuchungen erfordern ein politisches Gegengewicht. Der Einführung von Überwachungsgesetzen, wie es in Deutschland zur Zeit der Fall ist, treten die Piraten entschieden entgegen. Durch die angedachten und teilweise bereits verabschiedeten Gesetzesvorhaben werden Bürgerrechte aufgehoben; der Rechtsstaat wandelt sich in einen Überwachungsstaat, wie wir es nur von totalitären Regimen kennen.
  • Die Piraten fordern, dass der Staat diese Werkzeuge deinstalliert und unsere Gesellschaft dabei unterstützt, sich weiter zu entwickeln. Die informationelle Selbstbestimmung muss sowohl in der hessischen Verfassung als auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht verankert werden.
  • Der Staat muss verpflichtet werden, jedem Bürger auf Verlangen über die ihn betreffenden Daten Auskunft zu geben, und bei Überwachung ohne konkreten Verdacht den Bürger von sich aus auf diese Überwachung hinzuweisen. Über die angelegten Datenbanken und die Art und Weise wie mit den Daten umgegangen wird, muss sich die Öffentlichkeit ungehindert informieren können.
  • Die Überprüfbarkeit der gespeicherten Daten soll unverzüglich ohne Terminvorgabe zu den üblichen Öffnungszeiten ermöglicht werden. Die Löschung unberechtigterweise erhobener Daten muss auf Antrag jederzeit möglich sein. Die Löschung muß den betroffenen Bürgern unverzüglich und überprüfbar bestätigt werden.
  • Diese Auskunftspflicht gilt auch für juristische Personen, und muss kostenlos erfolgen.
  • Daten dürfen nicht unberechtigterweise erhoben werden; sollten sich nachträglich Daten als unberechtigt erhoben herausstellen, sind diese unverzüglich und vollständig zu löschen und die Betroffenen in Kenntnis zu setzen.

Onlinedurchsuchung

  • Die freie Meinungsäußerung ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie und darf nicht durch Onlinedurchsuchungen untergraben werden. Das Missbrauchspotenzial dieser Technik ist so immens, dass die Verantwortbarkeit nicht gegeben ist.
  • Onlinedurchsuchungen stellen zudem eine massive Bedrohung für die Sicherheit der informationellen Infrastruktur dar. Wenn Sicherheitslücken in bestehenden System nicht geschlossen und aufgedeckt oder neue aufgebrochen werden, wird damit die IT-Sicherheitsforschung ad absurdum geführt. Nicht die Begehren der Überwacher, sondern das Interesse des Einzelnen an Informationssicherheit hat Vorrang zu haben.

Keine Vorratsdatenspeicherung

  • Die Sicherung des Fernmeldegeheimnisses ist ein wichtiger Grundpfeiler zum Erhalt der Demokratie. Das Fernmeldegeheimnis ist unter anderem durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung bedroht.
  • Die Vorratsdatenspeicherung in der derzeit beschlossenen Form muss ersatzlos gestrichen werden, da diese ein eklatanter Verstoß gegenüber Artikel 10 GG darstellt, in dem systematisch und unter der Annahme einer Kollektivschuld aller an der öffentlich zugänglichen Telekommunikation beteiligter Bürger ausgegangen wird. Auch die Umstände der Telekommunikation sind nach den Leitsätzen im Urteil BvR 1611/96 des Bundesverfassungsgerichtes von Artikel 10 GG geschützt.

Datensicherheit und Wahrung der Privatsphäre

  • Zur Gewährleistung von Datensicherheit und Privatsphäre müssen unterstützende Technologien in besonderem Maße gefördert werden. Dazu sollen öffentliche Forschungsprojekte mit dem Ziel gestartet werden, solche Technologien zu entwickeln und einsetzbar zu gestalten. Die Informationsinfrastruktur muss von unabhängigen Fachleuten überprüft werden.

Keine elektronischen Ausweisdokumente

  • Biometrische Merkmale dürfen nicht im Zusammenhang mit offiziellen Dokumenten zur Identifikation eines Bürgers gespeichert werden, bereits erhobene Daten müssen gelöscht werden.
  • Die Speicherung von biometrischen Daten im Zusammenhang mit Personaldokumenten bringt in der eigentlichen Sache, der besseren Erkennbarkeit von gesuchten Personen, keinen Sicherheitsgewinn, da dieser von der Zielgruppe dieser Maßnahme umgangen werden kann. Eine erhöhte Fälschungssicherheit, die diese Maßnahmen rechtfertigen würde, ist ebenfalls nicht gegeben. Der einzige Zweck dieser Dokumente ist eine möglichst lückenlose Überwachbarkeit großer Teile der Bevölkerung und ein großer Schritt hin zur systematischen staatlichen Überwachung. Dieser Schritt wird vor allem durch die Möglichkeit der RFID-Technik, Daten berührungslos aus mittlerer Entfernung und ohne Einflußnahme des Trägers abzurufen, ermöglicht.

Rückbau der Videoüberwachung

  • Der Ausbau der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen muss gestoppt werden, da er nur scheinbar Sicherheit vermittelt, und eine Verschwendung von Steuergeldern darstellt. Zudem verhindert Videoüberwachung keine Straftaten, in Berlin führte die Einführung der Videoüberwachung und -aufzeichnung auf drei U-Bahn-Linien beispielsweise nicht zu einer sinkenden Kriminalitätsrate, sondern im Gegenteil sogar zu einem leichten Anstieg.
  • Zielführender sind hier eine bessere Ausleuchtung und eine verstärkte persönliche Polizeipräsenz. Videoüberwachung im öffentlichen Raum betrifft nahezu nur unverdächtige Normalbürger. Es gibt keinen Verdacht gegen eine konkrete Person, sondern alle Personen unterstehen einem Generalverdacht.

Innenpolitik

  • Der Bereich Inneres ist für die Piratenpartei von zentraler Bedeutung. Das massive Missbrauchspotenzial durch die installierten Überwachungstechniken und -werkzeuge erfordert allerhöchste Wachsamkeit bei den Beamtinnen und Beamten, die diese Werkzeuge bedienen. Ethische und moralische Grundsätze dürfen nicht übergangen werden. Die Möglichkeit der Nötigung durch Vorgesetzte, gegen geltendes Recht oder gegen ihr eigenes Gewissen zu handeln, muss bei Beamtinnen und Beamten ausgeschlossen sein.

Innere Sicherheit

  • Sicherheit entsteht durch Nähe und Vertrauen. Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Aus- und Weiterbildung der Polizei in Hessen ein und will das öffentliche Bild der Polizei als kritisch und bürgernah stärken. Wir brauchen soziale Kompetenz und Persönlichkeit im Polizeidienst. Der Stellenabbau bei der Polizei muss rückgängig gemacht werden, die Finanzierung wird durch freigesetzte Mittel der zu streichenden verfassungswidrigen Projekte Antiterrordatei sowie lebenslang gültige Steuernummer unterstützt.

Justiz und Polizei

  • Justitia mag blind sein, aber dies sollte sie wenigstens für jeden Bürger - unabhängig von Wohnort und Vermögen - gleich sein. Kürzungen und Schließungen in der Justiz bedrohen die dritte Säule unseres Rechtsstaates, ein Umstand, den wir als nicht hinnehmbar betrachten.
  • Wir stehen für eine bürgernahe, leistungsfähige und unabhängige Gerichtsversorgung in der Fläche als unverzichtbare Voraussetzung für die Herstellung und den Erhalt des Rechtsfriedens. Wir setzen uns zudem für die Konstanz in den Justizstrukturen und Effizienz im Rahmen der personellen und sachlichen Ausstattung der Gerichte ein.
  • Eine funktionierende und rechtsstaatlich verankerte Polizei als Teil der Exekutive ist unser Ziel. Wir setzen uns für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Um dem berechtigten Interesse der Beamten nach Datenschutz Rechnung zu tragen, sind die Kennzeichen pseudonym zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln. Es muss jederzeit auch im Nachhinein sichergestellt sein, dass mit Hilfe eines richterlichen Beschlusses ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen ist.

Ablehnung der Extremismusklausel

  • Der Landesverband Hessen der Piratenpartei lehnt die bestehende "Extremismusklausel" ab.
  • Die PIRATEN wertschätzen progressive, innovative und revolutionäre Ideen, die unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft voranbringen und der Verbreitung von menschenverachtenden Ideologien entgegenwirken wollen. Wir setzen uns daher gegen die Verwendung der "Extremismusklausel" ein.
  • Durch die bürokratischen Hürden, die durch diese Klausel geschaffen werden, werden Menschen, die sich in Projekten gegen Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Nationalsozialismus, Sexismus, Homophobie oder diktatorische Bestrebungen einsetzen, in ihrer politischen Arbeit unnötig blockiert. Die Unterstützungsbedingungen für solche Projekte müssen in diesem Sinne überarbeitet und verbessert werden.

Bildung

  • Es ist erforderlich, die in anderen Ländern erfolgreichen Maßnahmen zu erkennen und für Hessen zu adaptieren. Schulen müssen dazu beitragen, soziale Kluften zu überwinden, statt sie zu verstärken. Hierbei müssen Konzepte wie Ganztagsschule, Betreuung durch Pädagogen in freien Nachmittagszeiten aber auch gezielte Förderung leistungsschwacher Schüler diskutiert werden. Möglichkeiten des gemeinsamen Schulweges und die Bevorzugung öffentlicher Transportmittel einerseits im sozialen Kontext, anderseits aber auch im Sinne des Umweltschutzgedankens sind zu prüfen und umzusetzen.
  • Neben einer ausreichenden Zahl von Lehrern ist die Fortbildung der schon vorhandenen Lehrer zu fördern. Gerade Lehrer brauchen Kompetenz im Umgang mit neuen Medien. Es kann nicht sein, dass Kinder, Schüler und Auszubildende diese Aufgabe indirekt wahrnehmen, wie es heute an vielen Bildungseinrichtungen der Fall ist. Hierzu zählt auch die Forderung nach Benutzung von offenen, nach DIN oder ISO zertifizierten Standards zum Datenaustausch sowohl im Unterricht als auch in der Verwaltung.
  • Unterrichtsgarantie Plus darf kein Modell für Unterricht durch unqualifiziertes Lehrpersonal und verschwendete Schulzeit bleiben. Der Festanstellung von Lehrern zur Pufferung krankheits- und fortbildungsbedingter Unterrichtsausfälle ist der Vorzug zu geben. Unterrichtsmaterialien müssen wieder kostenfrei zu Verfügung gestellt werden. Für Ganztagsschulen oder bei Nachmittagsunterricht ist es erforderlich, eine kostenlose Verpflegung mit vollwertigen Mahlzeiten anzubieten. Dass diese auch eher ökologischen Maßstäben entsprechen und nicht von minderwertiger Kantinenqualität sein sollte, ist selbstverständlich. Die Umsetzbarkeit dieser Forderungen zeigen zahlreiche Modelle.
  • Die Einführung der Studiengebühren zur Erhöhung der Effizienz in Hochschulen und Universitäten verfehlte klar ihr Ziel, Mit ihrer Rücknahme ist ein erster Schritt getan. Jetzt sind Finanzierungsmodelle umzusetzen, die eine Benachteiligung sozial und finanziell schwächer gestellter Studenten ausschließen. Als Finanzierungsmodelle für Hochschulen sind neben der öffentlichen Hand auch private und gewerbliche Stiftungen anzustreben. Die freie und uneingeschränkte Zugänglichkeit zu Wissen und Werken, die in Hochschulen erarbeitet wurden, muss für alle öffentlichen Einrichtungen gewährleistet sein. Wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse und daraus erzielte Erlöse sollen in den Ausbau von Bildungseinrichtungen fließen.
  • Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland will Rahmenbedingungen einführen, die das immerwährende Lernen in allen Lebensbereichen ermöglichen.
  • Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland will Bildungseinrichtungen als demokratischen und öffentlichen Handlungsraum ihrer Teilnehmer gestalten und die Lernenden zu Hauptakteuren machen.

Neue Bildungskonzepte

  • Die deutsche Bildungspolitik ist in Lagern gefangen, die sich kaum bewegen können. Die hessischen Piraten sehen Bildung als lebenslangen Prozess, der nicht nur auf junge Menschen beschränkt werden sollte. Wir wollen deshalb Rahmenbedingungen einführen, die das immerwährende Lernen in allen Lebensbereichen ermöglichen.
  • Zudem soll endlich wieder der Lernende im Mittelpunkt stehen und zum Hauptakteuer des eigenen Bildungsprozesses werden. Durch mehr Mitbestimmung und Transparenz in den Lehrplänen und Angeboten wollen wir Bildungseinrichtungen als demokratischen und öffentlichen Handlungsraum der Teilnehmer gestalten.

Bildung in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft

  • Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person.
  • Der freie Zugang zu Information und Bildung ist jedoch nicht nur im Hinblick auf die gesellschaftliche Entwicklung notwendig, sondern auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung unserer Gesellschaft. Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen der deutschen Volkswirtschaft, da nur durch den Erhalt, die Weitergabe und die Vermehrung von Wissen Fortschritt und gesellschaftlicher Wohlstand auf Dauer gesichert werden können.
  • Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft.

Die öffentliche Bildungsinfrastruktur

  • Der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen ist im Interesse aller. Deshalb ist es Aufgabe der gesamten Gesellschaft, in Form des Staates, eine leistungsfähige und ihrem Zwecke angemessene Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und frei zur Verfügung zu stellen. Private Finanzierung öffentlicher Bildungseinrichtungen ist grundsätzlich zu begrüßen, solange sie keinen Einfluss auf die bestehenden Lehrinhalte hat.
  • Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildung ein und sind deshalb kategorisch abzulehnen. Aus diesem Grund ist auch die Lehrmittelfreiheit zu befürworten. Diese ist am besten dadurch herzustellen, dass die Verwendung und das Schaffen von freien Werken zur Vermittlung von Wissen unterstützt und ausgebaut wird. Diese freien Werke sind nicht nur kostenfrei im Unterricht einsetzbar, sondern ermöglichen dazu dem Lehrenden ohne rechtliche Hürden die Lernmittel auf seinen Unterricht anzupassen.
  • Trotz des staatlichen Bildungsauftrages soll die Erziehung in Bildungseinrichtungen die Erziehung durch die Eltern nicht ersetzen. Zur umfassenden Bildung gehört, dass sich beide Formen der Erziehung gegenseitig ergänzen und fördern.

Bildung als individueller Prozess

  • Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Institutionelle Bildung soll daher den Einzelnen unterstützen seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und neue Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Neben starren Lehr- und Stundenplänen, werden vor allem einige Formen der Leistungsbewertung diesen Forderungen nicht gerecht. Insbesondere die Bewertung von Verhalten nach einem vorgegebenen Normenraster z.B. bei den sogenannten Kopfnoten lehnen wir ab.
  • Die Bildungsinhalte haben auf fundierten und belegbaren Erkenntnissen zu basieren und müssen von einem möglichst neutralen Standpunkt aus vermittelt werden. Dies beinhaltet vor allem eine sachliche Darstellung, die Ausgewogenheit der Standpunkte und eine kritische Quellenbewertung.

Demokratisierung der Bildungseinrichtungen

  • Die Bildungseinrichtungen sind für die dortigen Schüler und Studenten ein prägender und umfassender Bestandteil ihres Lebens. Sie sind deswegen als Lebensraum der Lernenden zu begreifen, dessen Gestaltung und Nutzung ihnen stets offen stehen muss. Eine demokratische Organisation der Bildungseinrichtungen soll den Lernenden, genau wie den anderen Interessengruppen der Bildungseinrichtungen, eine angemessene Einflussnahme ermöglichen. Auf diese Weise werden demokratische Werte vermittelt und vorgelebt, die Akzeptanz der Entscheidungen erhöht, sowie das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Bildungseinrichtungen gestärkt.

Menschenbild

  • Gesellschaftliche Grundlage und Ziel pädagogischer Arbeit ist der mündige Bürger, der in der Lage ist sich seines eigenen Verstandes zu bedienen.

Zweck von Bildung

  • Bildung dient - entsprechend den Ideen eines humanistischen Menschenbildes - der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit eines jeden Menschen. Wir gehen davon aus, dass alle Menschen von Natur aus nach Wissen und Erkenntnis streben. Folglich hat Bildung die Prozesse der Selbstbildung und Aufklärung voranzutreiben. Auf der Basis von Interesse und Neugier soll Bildung Reflexionsfähigkeit und eigenes Urteilsvermögen im Sinne der Mündigkeit und einer kritischen Abwägung von Einsichten, Argumenten, dem Überprüfen von Hypothesen und langfristigen Folgen dienen.
  • Bildung mündet in bewusster und souveräner Handlungsfähigkeit.

Rolle des Staates

  • Die ökonomisch motivierte Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von den Piraten Hessen abgelehnt. Gleichzeitig begrüßt die Piratenpartei aber die Ergänzung des öffentlichen Schulangebots durch alternative Schulen in nicht-staatlicher Trägerschaft und sieht diese als Bereicherung des Schulangebotes. Privaten Trägern, die bestimmten Kriterien entsprechen, steht eine öffentliche und in der Höhe gleiche Förderung wie staatlichen Schulen zu. Das bezieht sich auch auf Baumaßnahmen sowie die Instandhaltung der Infrastruktur.
  • Eine unangemessene Beeinflussung durch Lobbyisten ist in Schulen jeder Trägerschaft auszuschließen.
  • Jeder Mensch muss unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, finanzieller Lage und sonderpädagogischem Förderbedarf die von ihm bevorzugte Bildungsform frei wählen können. Pauschale Ausschlusskriterien sind grundsätzlich abzulehnen.
  • Bildung wird vom Staat bezahlt und ist nicht auf Drittmittel bzw. Finanzierung der Wirtschaft angewiesen. Alle Bildungseinrichtungen unterliegen staatlicher Kontrolle und sind allen Lernern kostenfrei zugängig.

Frühkindliche Sozialisation

  • Kinder und Jugendliche erschließen sich die Welt durch Neugierde und benötigen dafür eine altersgerechte Beziehung in Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsverhältnissen. Sie werden dafür in einer geeigneten Umgebung gefördert.
  • Besondere Bedeutung kommt im Entwicklungsprozess dem Spiel zu, da das Spiel Grundlage allen selbstmotivierten Lernens und eines gesunden Selbstwertgefühls ist.
  • Kinder brauchen in dieser Zeit vor allem sinnliche Erfahrungs- und Bewegungswelten, Zeit für unmittelbare Erlebnisse, aufrichtige Zuwendung und ein Gefühl der Zugehörigkeit, um sich gesund entwickeln zu können.
  • Erziehungsmaßnahmen und –stile orientieren sich an den Bedürfnissen des Kindes und fördern das Kind im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung: Alle Entwicklungsbereiche (geistige, körperliche, emotional-sinnliche, ästhetisch-kulturelle etc.) werden gleichermaßen altersgerecht und situationsspezifisch gefördert. Dies schließt soziales Leben in Gruppen und die Integration von Kindern in besonderen Lebenslagen und aus verschiedenen Lebenswelten ausdrücklich mit ein.
  • Das pädagogische Personal ist Betreuer, Erzieher und Vorbild zugleich und wird für diese Aufgaben und Rollen qualitativ hochwertig ausgebildet. Die Piraten lehnen die geplante Verkürzung der Erzieher-Ausbildung ab. Pädagogisches Personal wird angemessen bezahlt und erhält Beratung und Supervision als Unterstützung ihrer Arbeit.
  • Eine Vielfalt von Lebensstilen, Einrichtungsformen und pädagogischen Konzepten ist erwünscht, da sie zur Auseinandersetzung anregen und Kindern wie Eltern unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Um eine konstruktive Erziehungsunterstützung zu gewährleisten, arbeiten alle Beteiligten eng zusammen.
  • Hierfür schafft der Staat die entsprechenden Rahmenbedingungen und sorgt für kostenfreie Zugänge.
  • Jedes Kind hat mit Abschluss des Mutterschutzes das Recht auf kostenlose qualifizierte frühkindliche Betreuung. Das Land ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass für jedes Kind einen Betreuungsplatz in direktem Wohnumfeld zur Verfügung steht.
  • Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes ist den Eltern ein Kindergartenplatz aktiv anzubieten. Darüber hinaus schafft das Land Anreize, die den Kindergartenbesuch für Eltern und Kinder attraktiv machen und wirbt für seine Vorteile. Negative Anreize wie ein Erziehungsgeld werden abgelehnt.

Schulbildung

  • Jedwedes Bildungsangebot – von Krippen bis Schule ist gebührenfrei. Es gibt keine versteckten Kosten für Lernmittel, Bücher, Computer, Kopierkosten, Klassenfahrten, Mittagessen, Förderung u.Ä..
  • Bildung geht vor Copyright bzw. Urheberrecht. Im Rahmen des Unterrichts ist die Kopierbarkeit und der Einsatz jedweden Materials prinzipiell kostenfrei und rechtlich zu gewährleisten.
  • Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Wohnort, Einkommen, Alter, Aussehen, Behinderung oder vorhandenen Budgets von einer Schule ausgeschlossen werden. Übersteigt die Nachfrage nach einer bestimmten Schule das Angebot an Plätzen, legt das Schulamt ein Auswahlverfahren fest, das sicherstellt, dass die Vergabe nach objektiven und pädagogischen Kriterien und ohne Berücksichtigung der Person erfolgt.
  • Werden Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft, analog den öffentlichen Schulen, durch das Land Hessen gefördert, so dürfen sie über diese Förderung hinaus keine Gebühren oder Schulgeld verlangen.
  • Die Schulen, staatliche wie solche in freier Trägerschaft, erhalten die staatliche Zuweisungen an Lehrerstellen bzw. Finanzmitteln auf der Basis einer Lerngruppenstärke von 20 Schülern
  • Die Regelgrundschulzeit beträgt 6 Jahre.
  • Schulen sind als angebotsorientierte Ganztagsschulen von 07:00 bis 17:00 Uhr zu organisieren (ausgenommen berufliche Schulen). Kernarbeits- und Unterrichtszeit ist von 09:00 bis 15:00 Uhr. Davor und danach sind geeignete Förder- und Forderangebote (Talentförderung, AG's, usw.) anzubieten.
  • Die Piraten fordern die sofortige Umsetzung der in der Behindertenrechtskonvention (BRK), die seit dem 26. März 2009 in Kraft gesetzt wurde. Alle beeinträchtigten Schüler und Schüler mit Behinderung haben das Recht auf den Besuch einer Regelschule (Inklusion). Alle Regelschulen sind somit Inklusionsschulen. Jede Klasse muss bis zu 3 beeinträchtigte Schüler aufnehmen. Jede Inklusionsklasse wird durch einen Förderlehrer unterstützt (durchgängig).
  • An jeder Schule sind pro 100 Schüler
  • Schul-Sozialpädagogen
  • Schul-Psychologen,
  • Speziallehrkräfte, die nach normaler Ausbildung und längerer Schulpraxis eine intensive Ausbildung zu psychologischen Grundlagen, diagnostischer Kompetenz und einer differenzierten Methodenpalette des Förderns absolviert haben
  • sowie Fachkräfte mit einer Grundausbildung als Krankenpfleger / Krankenschwester mit Zusatzausbildung für vorbeugende Gesundheitsarbeit
mit mindestens je einem Tag pro Woche einzusetzen.
  • Lernende mit Lernproblemen haben Anspruch auf umfangreiche Förderung durch Speziallehrkräfte.
  • Der Wechsel zwischen verschiedenen Schulen - auch aus anderen (Bundes-)Ländern - ist durch individuelle Förderung zu unterstützen.
  • Die Piraten streben die Überwindung des veralteten mehr-gliedrigen Schulsystems an. Im Sinne eines gemeinsamen, sozialen Lernens schließt sich der 6-jährigen Grundschule eine 4-jährige Gemeinschaftsschule an. Hier wird zunächst im gemischten Klassenverband, mit fortschreitendem Alter zunehmend in Interessens-spezifischen sowie Förderungs-orientierten Kursen.
  • Das schließt die Anwendung unterschiedlicher pädagogischer Konzepte innerhalb einer Schule ein.
  • Schule ist überwachungsfreier Raum. Die Piraten lehnen jede Form von Überwachung von Schülern, egal ob durch Schultrojaner, überwachte Internet-Anbindungen oder in audio-visueller Form ab.

Beschäftigungsverhältnisse

  • Die Ausbildung von Lehrkräften und Erzieherinnen/Erziehern ist qualitativ hochwertig und die Arbeit wird entsprechend dotiert.
  • Die dreijährige Fachschulausbildung für Erzieherinnen/Erzieher wird beibehalten.

Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte

  • Die Ausbildung der Lehrkräfte in Hessen bedarf dringend einer Veränderung. Ziele der Piraten sind hier:
  • Potentielle Lehrkräfte sollen viel früher feststellen können, ob sie persönlich für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen geeignet sind.
  • Angehende Lehrkräfte sollen noch besser pädagogisch und didaktisch auf den Unterricht vorbereitet werden
  • In der Praxis stehende Lehrkräfte sollen mit geeigneten Anreizen zur regelmäßigen Weiterbildung und Tätigkeit an verschiedenen Schulen motiviert werden
  • Allen Lehrkräften sollen ihre Stärken und Schwächen aufgezeigt sowie Weiterbildungs-und Entwicklungspotentiale erschlossen werden.
  • Das Verfallen in unreflektierte Verhaltens- und Reaktionsmuster sowie das Entstehen von Stress-Krankheiten und Burn Out soll vermieden werden.
Weiterbildungen, Schul- und Fachwechsel und Auszeiten sollen erleichtert und positiv unterstützt werden.

Informationsfreiheit und Transparenz

  • Ein wesentlicher Teil der Politik der Piraten stellt die Durchsichtigkeit und Nachvollziehbarkeit politischer Vorgänge dar. Genauso wie parlamentarische Abstimmungen in aller Regel offen und für jedermann nachvollziehbar sind, müssen politische Entscheidungen für den Bürger als Souverän des Staates offen und nachvollziehbar sein. In den wesentlichen Teilen unserer Demokratie dürfen technische Hilfsmittel, die untergeordneten Zwecken dienen, demokratische Strukturen nicht beeinträchtigen. Die Piraten fordern die Rückkehr zu Techniken bei Wahlen, die den Grundsätzen des Wahlrechts genügen. Insbesondere ist die Nachprüfbarkeit von Wahlen durch Jedermann sicherzustellen, um die der indirekten Demokratie innewohnenden Einschränkungen nicht auch noch durch vermeintliche oder tatsächliche Technikfehler oder Manipulationen zu verstärken. Wir Piraten fordern einen Diskurs über die Einführung und Erprobung direkter Demokratie in Teilbereichen wie Kommunen und Gemeinden sowie organisatorischer Bereiche zum Beispiel im Bildungsbereich.
  • Lobbyarbeit kann einerseits die Wissensbasis zur Entscheidungsfindung erweitern, birgt aber andererseits die Gefahr der gewollten oder ungewollten Beeinflussung. Deshalb ist die Arbeit von und mit Interessensvertretern der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen jederzeit offen zu legen und zu dokumentieren. Sowohl für Parlamentarier als auch für Regierende und Ausführende muss eine größtmögliche Auskunftspflicht bestehen, die allerdings jederzeit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügen muss. Hierzu zählt auch die umfassende Offenlegung der Einkommensverhältnisse aller an der politischen Entscheidungsfindung Beteiligten. Eine ausreichende Alimentierung ist Voraussetzung für unabhängige und effektive Arbeit. Einem Verdacht auf Vorteilsnahme durch Regierende und Parlamentarier kann auf diese Weise effektiv begegnet werden.

Anmerkung

Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz

  • Das Land Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, welches noch kein Informationsfreiheitsgesetz hat und wo es auch noch kaum Informationsfreiheitssatzungen auf der kommunalen Ebene gibt. Dies gilt es mit der Einführung eines hessischen Informationsfreiheitsgesetzes auf Basis der Informationsfreiheitsmustersatzung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes für die Landes- und Kommunalebene zu korrigieren. Gleichzeitig sind die jeweiligen Datenschutzbeauftragten zu Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten aufzuwerten.
  • Die Informationsfreiheit legt jedoch nur die Basis für ein Auskunftsrecht. In der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts ist aber die Notwendigkeit zur mehr Transparenz eine Bringpflicht. Dieser Umstand kann nur mit der Einführung eines hessischen Transparenzgesetzes auf Basis des Hamburger Gesetzentwurfes rechtlich verankert werden.

Open Access

  • Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall.

In der Forschung

  • Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.
  • Die Piraten unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Es ist die Aufgabe des Staates, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.

In der öffentlichen Verwaltung

  • Die Piraten fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert werden, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein. Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.

Mehr Demokratie

  • In den letzten Jahren haben sich in ganz Deutschland Defizite in der direkten Teilhabe der Bürger an den politischen Entscheidungsprozessen gezeigt. Weder werden die Bürger ausreichend informiert noch dürfen sie in angemessener Weise Entscheidungen selber treffen. Gerade Hessen steht im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern in diesem Bereich schlecht da.
  • Die hessischen Piraten wollen deswegen die direktdemokratischen Elemente auf allen Ebenen der politischen Entscheidungsfindungen stärken. Dazu wollen wir die Hürden bei Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene deutlich senken und die Möglichkeit der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf allen kommunalen Ebenen überhaupt erst einmal einführen.
  • Als neues Element soll das Ratsbegehren den kommunalen Vertretern die Möglichkeit geben, die Einleitung eines Bürgerentscheids mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen zu können. Dadurch entfiele in diesen Fällen die vorgelagerte Hürde des Bürgerbegehrens völlig, was die Entscheidungsprozesse beschleunigen und den Bürgern zeigen würde, dass sie von ihren Vertretern ernst genommen werden.

Wahlrecht

  • Die Piraten fordern unbedingt die Abschaffung jeglicher Maßnahmen, durch die die Nachvollziehbarkeit demokratischer Wahlen gefährdet wird. Konkret werden Wahlcomputer adressiert, die in Hessen bereits in der Vergangenheit eingesetzt wurden.
  • Während bei dem klassischen Papierstimmzettel die Wahl von jedermann nachvollzogen werden kann, müssen beim Einsatz von Wahlcomputern Millionen Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen, dass weder der Hersteller der Wahlcomputer, jemand aus dem Wahlvorstand noch einer der vorher bereits gewählt habenden Bürger Manipulationen vorgenommen hat.
  • Die einzige Form des Wahlcomputers, die wir akzeptieren würden, wären Geräte, bei denen neben der elektronischen Zählung noch ein Ausdruck auf Papier erfolgt. Die elektronische Zählung darf als vorläufiges Ergebnis verkündet werden, das amtliche Endergebnis muss nachvollziehbar von Menschen ausgezählt werden.

Direkte Demokratie

  • Ziel jeder funktionierenden Demokratie sollte es sein, jedem Einzelnen möglichst viele Mitbestimmungsrechte und Möglichkeiten zu geben. Momentan findet dies sowohl in Hessen, als auch im gesamten Bundesgebiet nicht statt. Auch wichtige Entscheidungen werden nicht per Volksentscheid sondern grundsätzlich nur über den parlamentarischen Weg entschieden. Dies führt zu einer zunehmenden Politikverdrossenheit und einem Gefühl der Ohnmacht.
  • Die Piraten sind der Meinung, dass es zu allen wichtigen und einen großen Teil der Bevölkerung direkt betreffenden Entscheidungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Volksabstimmungen geben muss.
  • Die Möglichkeit des Bürgerbegehrens muss ausgeweitet und vereinfacht werden, Politik darf nicht mehr alleine in den Parlamenten geschehen. Jeder Einzelne muss ein Höchstmaß an Verantwortung bekommen. Ferner muss die Möglichkeit zur Zulassung von Parteien vereinfacht werden, damit der Bürger ein größeres Maß an Wahlmöglichkeiten hat und sich in einem breiteren Spektrum entfalten kann.
  • Bürgerinitiativen gehören ebenso wie Parteien vom Staat gefördert, allerdings setzen sich die Piraten für eine Reform der Parteifinanzierung ein. Durch diese soll die Benachteiligung von kleineren Parteien und Parteiähnlichen Vereinen oder Initiativen beendet werden. Im Mittelpunkt unserer Demokratie muss der Mensch und nicht die Partei stehen.

Mehr Teilhabe

  • Eine Grundsäule der Demokratie ist auch immer das Wahlrecht und die Frage, wem es gewährt wird. Junge Menschen interessieren sich wieder verstärkt für Politik und sind auch bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen deshalb in Hessen auf Landes- und Kommunalebene das aktive Wahlalter auf 16 Jahre und das passive Wahlalter auf 18 Jahre absenken, wie es bereits in vielen anderen Bundesländern praktiziert wird.
  • Das Wahlrecht soll allen Einwohnern offen stehen. Wir werden deshalb alle nötigen Schritte unternehmen, einschließlich der Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Änderung entsprechender Gesetze.

Nachhaltige Umweltpolitik

  • Nachhaltigkeit wird in einer Welt der Ressourcenknappheit immer wichtiger. Dazu gehört vor allem eine (re-)generative Form der Energieerzeugung. Die hessischen Piraten setzen da vor allem auf die Windkraft und wollen die Aufstellung von Windkraftanlagen in die Hände der Kommunen legen.
  • Die Ausweisung von Vorrangflächen zur Windkraftnutzung soll deswegen in enger Abstimmung mit den Kommunen und Kreisen erfolgen, zudem soll der Planungs- und Handlungsspielraum der Kommunen möglichst wenig eingeschränkt werden. Die Piratenpartei Hessen spricht sich deshalb dafür aus, den Bau von Windkraftanlagen auch außerhalb von Windvorranggebieten zu ermöglichen.

Fracking

  • Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, als Gasfördermethode ab. Durch diese Methode werden Boden und Grundwasser großen Risiken für uns und die zukünftigen Generationen ausgesetzt. Das Einbringen zahlreicher, zum Teil hochtoxischer Stoffe mit unkontrollierter Ausbreitung ist abzulehnen. Daher setzen wir uns für ein Verbot von Fracking im Bund und der EU ein. Um den Energiebedarf zu decken, setzen wir statt dessen auf Effizienzverbesserungen, Einsparungen und Generative Energien mit modernen Speichertechniken zum Ausgleich von Fluktuationen bei Energieproduktion und -Verbrauch.

Öffentlicher Rundfunk

  • Die öffentlich rechtlichen Medien werden ihrem Auftrag seit Jahren nicht mehr gerecht und haben in den letzten Jahren ein absurdes Schnüffel- und Inkassosystem zum Einzug nicht mehr gerechtfertigter Forderungen aufgebaut. Wir lehnen einen öffentlichen Rundfunk prinzipiell nicht ab, wollen ihn aber barrierefrei, politisch unabhängig, werbefrei und öffentlich kontrolliert gestalten.
  • Es ist zudem nicht einzusehen, dass durch die Gesellschaft finanzierte Produktionen aufgrund nachteiliger Verträge und veralteter Lizenzmodelle nicht in den allgemeinen Besitz übergehen. Wir wollen deshalb, dass jeglicher produzierte Inhalt unbegrenzt öffentlich zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks muss - auch was die Höhe der Gebühren angeht - auf den Prüfstand und soll auf jeden Fall datenschutzkonform und sozialverträglich erfolgen.

Netzpolitik

  • Politik in Zeiten in der globalen Informationsgesellschaft muss maximal offen und transparent sein.
  • Alle Monopolrechte auf Immaterialgüter müssen auf den Prüfstand.
  • Das Netz braucht keine neuen Straf- und Sicherheitsgesetze
  • Das Recht auf Netzzugang ist ein Menschenrecht und sollte explizit in die Hessische Landesverfassung aufgenommen werden.

Störerhaftung

  • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Neuregelung der Störerhaftung im Bereich der Telekommunikation ein. Es sollen insbesondere die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt und das zur Verfügung stellen von Internetzugängen und Anonymisierungsdiensten durch Privatpersonen und als kostenloser Service für Kunden ohne unverhältismässig hohem Aufwand und unkalkulierbare Risiken ermöglicht werden.

Asyl- und Migrationspolitik

  • Die Piratenpartei Hessen schätzt unsere pluralistische Gesellschaft, die von der Vielfalt der verschiedenen Kulturen, Weltanschauungen, Religionen und Lebensmodelle lebt. Viele Flüchtlinge jedoch, die gerade erst vor Krieg und Verfolgung aus ihrem Ursprungsland geflohen sind, sehen sich hier in Deutschland Repressalien und einem Alltag voller Diskriminierungen ausgeliefert. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen und demokratischen Gesellschaft heraus lehnen wir diese Art des Umgangs mit Flüchtlingen in Hessen und auf Bundesebene ab. Daher müssen alle Verfahrensweise in der Asylpolitik uneingeschränkt auf den Prüfstand. Sofern die Entscheidungskompetenz nicht in die Landesebene fällt, werden die hessischen Piraten Entscheidungen im Bundesrat anregen und vorbereiten. Bereits in dieser Thematik erfahrene Organisationen, wie beispielsweise ProAsyl und der hessische Flüchtlingsrat sind dabei stärker in den Diskurs mit einzubeziehen.

Residenzpflicht abschaffen

  • Die Freiheit, Freizügigkeit und Selbstbestimmung eines jeden Menschen ist ein hohes Gut einer demokratischen Gesellschaft. Eine Einschränkung der Wahl des Aufenthaltsortes ist nichts anderes als Inhaftierung in einem großflächigen Gefängnis und schränken Flüchtlinge damit in ihrem Menschenrecht auf Freizügigkeit ein. Die hessischen Piraten setzen sich für ein Ende der Residenzpflicht ein. Jedem Flüchtling der in Hessen lebt ist die Freizügigkeit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ohne Einschränkung zu gewähren. Dadurch bekommen Flüchtlinge die Möglichkeit für ihre Rechte im Rahmen von Versammlungen einzutreten und an Treffen innerhalb von Organisationen, sowie an familiären und freundschaftlichen Treffen teilzunehmen.

Grundrechte auf alle Menschen ausweiten

  • Wir nehmen die Diskriminierung von Flüchtlingen, die in ihrer Freizügigkeit, ihrer Selbstbestimmung, ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, nicht hin. Die Gewährung dieser Grundrechte wird nicht nur durch das Grundgesetz und die Landesverfassung bestimmt, die Rechte gehören zur Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft. Gemeinsam mit allen hessischen Bürgern wollen wir den Flüchtlingen in unserem Land beweisen, dass Demokratie und Grundrechte sich nicht nur auf die Bürger eines Staates oder Landes beschränken, sondern alle Menschen einschließt.

Lebenssituation von Flüchtlingen verbessern

  • Als Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen werden wir außerdem folgende Punkte umsetzen:
  1. Eine individuelle Betrachtung der Fluchtgründe von Asylbewerbern, die sich an der konkreten politisch-gesellschaftlichen Situation des jeweiligen Heimatlandes bemisst und außerdem die langfristige Abschaffung der Drittstaatenregelung.
  2. Die Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) durch Verschleppung wird beendet.
  3. Die Schaffung von Beratungen, unter welchen Umständen eine Rückkehr in das jeweilige Ursprungsland möglich wäre, sofern dies vom Antragsteller gewünscht ist, bzw. Wege aufzeigen wie eine Integration in unsere Gesellschaft möglich ist.
  4. Eine Bleiberechtsregelung, die die gesamte Familie (inkl. Verwandte zweiten Grades) umfasst und die besondere Situation von Eltern und Kindern berücksichtigt.
  5. Ein generelles Ende der Praxis der Abschiebehaft, gerade bei Minderjährigen.
  6. Eine umfassende Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete und Erleichterungen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.
  7. Das Ende der isolierenden und unmenschlichen Aufenthaltsbedingungen.
  8. Die Verbesserung der Unterbringungssituation von Flüchtlingen und den kostenfreien Zugang zu traditionellen und neuen Medien in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen.
  9. Den gleichberechtigten, barrierefreien Zugang zum Arbeitsmarkt und die weiterreichende Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus dem Heimatland, sowie Maßnahmen zur Weiterbildung, um die Integration auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern.
  10. Die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze wie des Asylbewerberleistungsgesetzes, das die Versorgung von Asylbewerbern regelt.

Abschaffung der Optionspflicht und Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

  • Die hessischen PIRATEN setzen sich für die Abschaffung des Optionsmodell auf Bundes- und Landesebene ein. Wird ein Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren und hält sich mindestens ein Elternteil mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel legal in Deutschland auf, erhält das Kind neben der Staatsbürgerschaft der Eltern dauerhaft auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Das bislang geltende Erfordernis, sich ab Vollendung des 18. Lebensjahrs für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden zu müssen, entfällt.
  • Wer sich einbürgern lässt, muss seine alte Staatsangehörigkeit nicht länger aufgeben. Mehrfache bzw. doppelte Staatsbürgerschaft wird auch bei der Einbürgerung ermöglicht.
  • Die Fristen und Bedingungen bis zu einem dauerhaft abgesicherten Aufenthaltsrecht und zur Chance einer Einbürgerung sind deutlich zu senken, besondere Anstrengungen der Migranten zu Spracherwerb und beruflicher Integration sind positiv zu unterstützen.

Neue Landesverfassung

  • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Durchführung einer Volksabstimmung über eine neue Verfassung für das Land Hessen im Jahre 2016 ein. Dazu werden wir im Landtag eine Enquete Kommission zur Erarbeitung eines Vorschlages für Verfassungsreform einsetzen.
  • Die Enquete Kommission soll sich insbesondere mit folgenden Fragestellungen befassen:
  • Wie kann die Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten in Hessen erreicht werden – zum Beispiel durch Absenkung von Wahlalter, Verfahrenserleichterungen für Volksbegehren und Volksentscheide.
  • Wie können die Selbstverwaltungsrechte der Kommunen in der Verfassung verankert werden? (z.B. analog zu den Regelungen in der Verfassung von Baden-Württemberg)
  • Wie können Rechte von Personen gestärkt werden, die in einer Lebensgemeinschaft Kinder erziehen oder für pflegebedürftige Personen sorgen?
  • Wie können Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung verankert werden?
  • Wie kann die Stellung von Hessen als integrales Bestandteil des Europäischen Einigungsprozesses in der Verfassung unterstrichen werden?
  • Welche Regelungen in der Hessischen Verfassung stehen im Widerspruch zu den Bestimmungen des Grundgesetzes und der Bundesgesetzgebung?

Whistleblowerschutz

  • Der Landesverband Hessen der Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die Whistleblowern einen besonderen Kündigungsschutz gewähren.
  • Im Bereich des Strafrechts müssen zudem die §§ 94, 95, 96, 109g, 203, 353b und 355 StGB dahingehend ergänzt werden, dass diese Taten im Falle des Whistleblowings nicht rechtswidrig sind.

Sucht- und Drogenpolitik

  • Die PIRATEN Hessen werden in landesweiten Modellversuchen neue drogenpolitische Lösungen für das ganze Land etablieren. Unser Ziel ist es, mit einer pragmatischen Suchtpolitik Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.

Gewährleistung des Datenschutzes

  • Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogenpolitik zu gewährleisten. Besonders große Firmen und Konzerne führen immer häufiger Einstellungstests mit einer medizinischen Kontrolle auf Drogenkonsum ein. Diese Tests werden den Bewerbern, die sich hierzu schriftlich einverstanden erklären müssen, indirekt aufgezwungen. Bei Verweigerung haben die Bewerber keine Chance, die Arbeitsstelle zu bekommen. Interessanterweise wird in diesen Tests Alkoholmissbrauch nicht überprüft, obwohl dieser nachweislich große Probleme im Arbeitsleben produziert.
  • Die Hessen-Piraten wenden sich strikt gegen die Praxis vieler Firmen, Drogentests zum Standard bei Einstellungsverfahren zu machen. Diese Grauzone gilt es gesetzlich zu regeln. Den Firmen muss diese Vorgehensweise, die immer weitere Verbreitung findet, verboten werden. Hierbei soll Hessen ein Vorreiter sein. Damit sollen auch bundesweit die Bestrebungen der großen Firmen gestoppt werden, ihre Mitarbeiter völlig zu durchleuchten.
  • Amtsmitarbeitern mit Bürgerkontakt ist es, auch ohne jede fachliche Qualifikation, erlaubt, reine Vermutungen über einen möglichen Drogenkonsum in persönliche Akten einzutragen. Derartige Einträge werden in der Folge nicht mehr hinterfragt und können so zu enormen, ungerechtfertigten Hürden für die Betroffenen werden. Die Praxis ungeschulter Mitarbeiter in Behörden, reine Vermutungen bezüglich eines Drogenkonsums in persönliche Akten einzutragen und diese weiterzugeben, ist zu unterbinden.
  • Im Rahmen von Ermittlungen des LKA kommt es immer wieder dazu, dass Leute unschuldig des Konsums, Besitzes oder Verkaufs von illegalen Drogen verdächtigt werden. Eine erkennungsdienstliche Behandlung findet hierbei oft in rechtlich fragwürdigem Rahmen statt. Die so festgestellten, sehr persönlichen Daten müssen nach ergebnislos gebliebenen Ermittlungen umgehend wieder gelöscht werden. Dies wird heute nicht so praktiziert. Betroffene sind gezwungen mittels selbst bezahltem rechtlichen Beistand eine solche Löschung durchzusetzen. Die Hessen-Piraten pochen auf Löschung personenbezogener Daten, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt. Eine weitere Verwendung der Daten und die Weitergabe hat auf jeden Fall zu unterbleiben.
  • In staatlichen Hilfsprogrammen, zum Beispiel bei der Methadon-Substitution, müssen teilnehmende Personen zur Erlangung der Krankenkassenleistung ihren behandelnden Arzt von jeder Schweigepflicht entbinden. Diese beispiellose und entwürdigende Vorgehensweise ist aufzuheben. Drogenkranke Menschen sind, wie alle anderen Bürger auch, als normale Patienten zu behandeln.

Diamorphin-Programm für Schwerstabhängige

  • Heroinkonsum wurde in der Vergangenheit weitgehend werteorientiert diskutiert. Eine sachorientierte Auseinandersetzung mit dem Problem fand nicht statt.
  • Wenn überhaupt, wurden Schwerstabhängige mit Ersatzstoffen behandelt, um sie zur Abstinenz zu führen. Wer keinen Therapieplatz erhielt, beim Beikonsum erwischt wurde oder wegen der fehlenden Rauschwirkung der Ersatzstoffe in der psychischen Abhängigkeit verblieb, wurde in die Kriminalität gedrängt und in der Folge Opfer von Verelendung und gesellschaftlicher Ächtung. Suchtkranke verdienen es jedoch, mit den besten zur Verfügung stehenden Medikamenten und Therapien behandelt zu werden.
  • Durch erfolgreiche Pilotprojekte, unter anderem in Frankfurt am Main, wurde der Nachweis geführt, dass es möglich ist, Schwerstabhängige durch kontrollierten Konsum reinen Diamorphins zu stabilisieren. Bei einigen reduzierte sich der Bedarf, andere wurden dauerhaft abstinent. Bei allen Teilnehmern zeigten sich erhebliche Verbesserungen: Hatte sich ihr Leben vorher ausschließlich um Beschaffungskriminalität und das Besorgen der nächsten Dosis gedreht, gewannen sie nun ihre Selbstbestimmung zurück und fanden neuen Lebensmut. In der frei gewordenen Zeit fanden viele Wohnung und Arbeit und begannen wieder, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der körperliche Zustand der Konsumenten verbesserte sich grundlegend. Die durch gefährliche Beimischungen (Talkum, Paracetamol, Glasstaub, Strychnin, Psychopharmaka usw.) und Verschmutzung durch Keime und Bakterien im "Straßenheroin" entstandenen gesundheitlichen Probleme traten nicht mehr auf. Infektionen z.B. mit Hepatitis-C und HIV wurden verhindert.
  • Auf Basis dieser Erfahrungen muss kontrolliert verabreichtes Diamorphin als Medikament im Rahmen einer wirksamen Therapie betrachtet und als weiterer Baustein in der Behandlung Suchtkranker etabliert werden.
  • Die PIRATEN werden sich daher für eine Ausweitung des Diamorphin-Programmes stark machen. Das Land soll die Einrichtung entsprechend gesicherter Arztpraxen und Ambulanzen unterstützen.

Präventionsunterricht an Schulen

  • Die Maßnahmen zur Drogenprävention an Schulen sind unzulänglich. Auch der Wissensstand des lehrenden Personals erweist sich oft als sehr gering. Einzelne Pilotprojekte haben gezeigt, wie wichtig und nachhaltig eine gute Prävention bereits im Grundschulalter ist. Jedweder Erstgebrauch, ob bei legalen oder illegalen Substanzen, nahm in den teilnehmenden Gruppen gegenüber den Vergleichsgruppen deutlich ab. Die erzielten Erkenntnisse und Erfolge tragen die Kinder wie selbstverständlich in die weiterführenden Schulen und ihren Freundeskreis. So wird für eine Multiplikation gesorgt, die Unterricht alleine kaum leisten kann.
  • Die Hessen-Piraten regen an, auf der Basis solcher Beispiele mit Vorbildcharakter ein landesweit flächendeckendes Informations- und Aufklärungskonzept zu entwickeln. Hierbei soll besonderes Augenmerk auf einheitliches und sachliches Lehrmaterial sowie eine vorbereitende Schulung des Lehrpersonals gelegt werden. So wird an Bildungseinrichtungen ein kompetenter Unterricht ermöglicht. Auch externe Fachreferenten sollen Teil dieses Konzepts werden, um besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern zu vertiefen. Grundgedanke und Ziel ist es Vorurteile gegen Wissen auszutauschen.

Cannabis legalisieren

  • In Hessen konsumieren heute ca. 500.000 Menschen zumindest gelegentlich Cannabis als Genussmittel. Cannabis ist damit als Volksdroge in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Etwa 75 Millionen Euro werden pro Jahr für die Verfolgung von Cannabiskonsumenten ausgegeben.
  • Alle bisherigen Versuche, den Schwarzmarkt einzudämmen, führten zu immer weiteren Einschränkungen der Grundrechte: Tausende Abhörmaßnahmen werden gegen vermeintliche Drogendealer angeordnet, daraus erwachsen aber regelmäßig auch Verfahren gegen einfache Konsumenten. Durch lange aufbewahrte so genannte "taktische Hinweise" der Polizei entsteht faktisch eine zentrale "Kifferdatei", die zum Teil nur auf Vermutungen basiert. Die Einstufung von z.B. Bahnhöfen und Parks als "gefährliche Orte" ermöglicht verdachtsunabhängige Personenkontrollen. Da die Rechtsprechung undurchsichtig ist, werden Besitzer von Kleinstmengen ersatzweise von den Führerscheinbehörden schikaniert. Selbst Patienten mit lebenseinschränkenden Krankheiten, denen Cannabis als Medikament nachweislich hilft, werden Opfer der Strafverfolgung.
  • Als PIRATEN werden wir uns unserer Verantwortung stellen und den Schwarzmarkt beseitigen. Das aufgrund der Verbotspolitik entstandene kriminelle Milieu muss nachhaltig ausgetrocknet werden: Herstellung, Verkauf und Konsum von Hanfprodukten muss aus der Kriminalität herausgeholt und den Mechanismen des Jugend- und Verbraucherschutzes unterworfen werden. Schimmelpilz und gesundheitsgefährende Beimengung von Streckmitteln, wie z.B. Vogelsand, Backmischungen, Haarspray, Dünger, synthetische Stoffe oder Blei müssen verhindert werden.
  • Wie vorliegende Erfahrungen mit der Entkriminalisierung aus Portugal, den Niederlanden und Tschechien zeigen, ist langfristig mit geringeren Konsumentenzahlen zu rechnen.
  • Im Gegensatz zu den Niederlanden, wo die Coffee Shops aus illegalen Quellen kaufen müssen, hat Hessen hier eine besondere Chance auf legal angebauten Hanf durch eine bestimmte Anzahl an zertifizierten Landwirten. Hierdurch lassen sich die Vertriebswege kontrollieren und die Qualität kann überprüft werden. Der Zuschuss zur organisierten Kriminalität durch den illegalen Handel mit Cannabis wird so verdrängt werden.

E-Zigarette

  • In Hessen benutzt heute eine wachsende Anzahl an Menschen die so genannte E-Zigarette als Genussmittel. Die gesundheitlichen Risiken und das Suchtpotential der nikotinhaltigen Flüssigkeiten, auch Liquids genannt, sind erheblich geringer als beim Tabakkonsum.
  • Die Piratenpartei Hessen regt an, dass nikotinhaltige Liquids nicht als Arzneimittel, sondern als zugelassenes Handelsgut eingestuft werden. Wir widersprechen auch klar allen Versuchen, die Liquids einer zusätzlichen Versteuerung, z.B. gemäß Tabaksteuergesetz, zu unterstellen. Sicherheits- und Qualitätsstandards für die Produktion und den Vertrieb von E-Zigaretten und kennzeichnungspflichtigen Liquids müssen erarbeitet werden. Eine einheitliche europäische Regelung ist erforderlich, die auch den Belangen des Jugendschutzes Rechnung trägt.
  • Maßstab einer verantwortungsvollen Drogen- und Suchtpolitik müssen nachvollziehbare, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Regelungen sein, die dem Bürger ein eigenverantwortliches Handeln ermöglichen.
  • Die reflexartige Verbotshaltung und die Bevormundung der Verbraucher durch einzelne Gesundheitsministerien müssen ein Ende haben. Hessen bietet sich an, für den Umgang mit der E-Zigarette eine liberale Vorreiterrolle in Deutschland zu übernehmen.

Kennzeichnungspflicht

  • Um auf die Suchtgefahr bei bestimmten Medikamenten aufmerksam zu machen, müssen die Pharmahersteller in die Pflicht genommen werden. Wie bei Zigaretten üblich, sollten vereinheitlichte Warnhinweise auf die Medikamentenverpackungen aufgedruckt werden. Aus diesen muss hervorgehen, dass es sich bei dem Medikament um eine Arznei handelt, die ein Suchtrisiko birgt. Diese Warnhinweise sollen Patienten sensibilisieren und auf die Gefahr einer Sucht hinweisen. Der Grund: Die oft sehr versteckt in der Packungsbeilage beschriebenen Hinweise werden allzu leicht nicht wahrgenommen. Darüber hinaus könnte vom Apotheker bei der Ausgabe des Medikamentes ein Informationsblatt zum Thema "Suchtgefahren bei Medikamenten" angeboten werden. Dieses soll ein Angebot mit weiteren Informationen darstellen und Hilfe beim Auffinden von geeigneten Stellen für Hilfesuchende bieten.

Trennung von Staat und Kirchen

  • Die Piraten Hessen bekennen sich zu einem säkularen Staat, in dem die Belange von Staat und Kirchen von einander separiert sind. Dabei ist das Grundrecht auf freie Religionszugehörigkeit sowie die jeweilige Religionsausübung zu achten und zu respektieren.

Einstellung des Kirchensteuereinzuges

  • In einem modernen säkularen Staat ist es nicht mehr zeitgemäß, wenn die Finanzbehörden zweckgebundene Abgaben für Dritte verwalten müssen. Deswegen setzen wir Piraten uns für die Einstellung des Kirchensteuereinzuges ein.

Kostenfreier Kirchenaustritt

  • Um das Grund- und Menschenrecht der Religionsfreiheit wahrnehmen zu können, ist es erforderlich die freie Wahl zu haben welcher Religionsgemeinschaft man angehört. Der Austritt aus den Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts wird in Hessen durch Belegung der amtlichen Austrittserklärung mit einer Gebühr von 25 Euro jedoch für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln unnötig erschwert. Wir fordern daher den Kirchenaustritt kostenfrei zu ermöglichen.

Novellierung des Feiertagsgesetzes

  • Die Piraten Hessen sprechen sich für den Beibehalt aller bisherigen Feiertage bei gleichzeitiger Streichung aller Einschränkungen und Sonderregelungen aus.

Tierschutz

Tierschutz in der Nutztierhaltung

Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Als erste Grundlage sollen die bisher für die Biozertifizierung festgelegten Kriterien gelten. Auf Dauer sollen die optimalen Haltungsstandards aufgrund wissenschaftlicher Grundlagen erarbeitet werden und die geltenden Regelungen sukzessiv erhöht werden.

Das bestehende Tierschutzgesetz legt zwar Grundregeln fest, bietet aber einen zu weiten Interpretationsspielraum, wie z.B. "vermeidbare Leiden oder Schäden". Tiere müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Dazu gehören ausreichend Bewegungsfreiheit, Beschäftigungsmöglichkeiten und Auslauf. In Zusammenarbeit mit Tierärzten, Hygienetierärzten und Ernährungswissenschaftlern sind verbindliche Standards zur Unterbringung, Haltung und Ernährung der Tiere zu erarbeiten, deren Einhaltung kontrolliert wird. Eine Genehmigung für neu zu errichtende Anlagen konzentrierter Tierhaltung darf nur nach sorgfältiger Prüfung auf Einhaltung dieser Anforderungen erteilt werden. Bestehende Haltungen sind auf diese Anforderungen zu überprüfen.

Industrielle Massentierhaltung führt in der Praxis zu unhaltbaren Zuständen. Neben dem unwürdigen Dasein der Tiere entstehen für den Verbraucher erhebliche Gefahren für die Gesundheit. Deshalb wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern und transparente, ökologisch sinnvolle Prozesse etablieren.

Bei Neuerrichtung von Anlagen konzentrierter Tierhaltung sind die Bürger der betroffenen Region von Anfang an zu informieren und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Wir fordern hier ein konsequentes Eingreifen der Behörden bei Verstößen gegen das Tierrecht oder gegen Umwelt- und Naturschutzauflagen. Die Unabhängigkeit der Kontrolleure einhergehend mit der Befugnis zu Sanktionen bei Verstößen ist in allen Bereichen zu gewährleisten. Unangemeldete Kontrollen haben die Regel zu sein und nicht die Ausnahme.

Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen

Wir befürworten die Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher keine entsprechende Gesetzgebung existent. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Hessen im Bundesrat entsprechende Initiativen zur Gesetzgebung anregt bzw. Teile der Regelungen auf Landesebene verankert werden.

Tierschutz in der Schule

Wir befürworten eine schulische Ausbildung, welche die Lernenden befähigt, Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz einer natürlichen Umwelt zu übernehmen. Der Tierschutz ist ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung und deshalb besonders förderungswürdig.

Verbraucherschutz

Medikamenteneinsatz in der Tierproduktion

Durch den Druck des Handels sind die landwirtschaftlichen Erzeuger gezwungen, immer mehr Produkte zu immer günstigeren Preisen anzubieten. Das ist nur möglich durch Produktionssteigerung auf begrenzten Flächen und führt zu einem massiven Einsatz von Medikamenten in der Tierproduktion.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch den immer stärkeren Einsatz von Antibiotika, den zu geringen Haltungsflächen und hygienischen Umstände bei der Unterbringung der Tiere multiresistente Keime entstehen, die der Gesundheit von Mensch und Tier massiv schaden.
Wir werden dafür sorgen, dass jede verabreichte Dosis offen gelegt werden muss und Jedem diese Information an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung stehen muss.
Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Tiere und tierische Produkte nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn zuvor verabreichte Medikamente bis auf festgelegte Grenzwerte auch abgebaut sind.

Desweiterem ist die prophylaktische Medikamentengabe zu verbieten, wenn sie nur dadurch notwendig wird, durch falsche Haltung entstandene Krankheiten oder Schäden zu verhindern oder zu reduzieren oder nur dazu dient die wirtschaftliche Leistung der Tiere weiter anzuheben. Stattdessen sollen nur tatsächlich erkrankte Tiere gemäß dem Grad ihrer Erkrankung nach dem Urteil eines fachkundigen Tierarztes behandelt werden und die prohylaktische Gabe von Medikamenten soll nur bei begründeten Fällen, die der Abwendung größerer Schäden dient, erfolgen.

Zu diesem Zweck befürworten wir regelmäßige Kontrollen der tierischen Nahrungsmittel und die Veröffentlichung der Ergebnisse an zentraler Stelle.

Sozialpolitik

Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitssuchenden

Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass Erwerbslosen ein qualitativ hochwertiges Angebot an Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt wird. Diese müssen zu anerkannten Zertifikaten führen (z.B. VHS).

Sämtliche Angebote müssen einer kontinuierlichen Qualitätsprüfung unterworfen werden.

Angebote sollen von Erwerbslosen auf freiwilliger Basis und nach Absprache mit dem Sachbearbeiter wahrgenommen werden können.

Infrastruktur und öffentliche Gelder

  • Privatisierung bestehender öffentlicher Infrastruktur ist abzulehnen
  • Verträge, die über öffentliche Gelder geschlossen werden, müssen für jeden öffentlich zugänglich sein.

Gesundheit

Anmerkung

Universitätsklinikum Gießen und Marburg

  • Die Piratenpartei Hessen ist der Ansicht, dass die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) nach sechs Jahren privater Trägerschaft als gescheitert zu betrachten ist, da entgegen ursprünglicher Versprechungen einer verbesserten Patientenversorgung sowie besseren Bedingungen für Forschung und Lehre, sich diese massiv verschlechtert haben.
  • Das Land Hessen soll daher alle Möglichkeiten zur Rückführung des UKGM in Landeseigentum prüfen und die hierfür bestehenden Optionen öffentlich zur Diskussion stellen. Vorrangiges Ziel ist es, die Qualität der Patientenversorgung sowie der Forschung und Lehre wieder sicher zu stellen. Insbesondere soll die Wahrnehmung des einmaligen Sonderrechtes zum Rückkauf des UKGM, im Falle einer Übernahme der Rhön Klinikum AG durch einen anderen privaten Krankenhausbetreiber (z.B. durch den Fresenius-Konzern), geprüft werden.
  • Sollte ein Rückkauf des UKGM nicht möglich sein oder einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten, so hat das Land Hessen dafür Sorge zu tragen, dass neue vertragliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität von Patientenversorgung sowie Forschung und Lehre etabliert werden, um zu verhindern, dass Landesmittel zweckentfremdet verwendet werden.
  • Ein Universitätsklinikum hat einen wichtigen gesellschaftlichen Versorgungsauftrag, an den - zu Recht - von allen Bürgern, insbesondere aber von Patienten und Mitarbeitern, hohe Ansprüche gestellt werden. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, hält der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland die öffentliche Trägerschaft von Universitätskliniken oder zumindest vertragliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität von Patientenversorgung sowie Forschung und Lehre für unabdingbar.

Integration und Inklusion

Anmerkung

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

  • Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterstreicht das allgemeine Menschenrecht, an Bildung und anderen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben zu können – unabhängig von Herkunft, Nationalität, Behinderung oder anderen Besonderheiten. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 ist diese zum übergeordneten deutschen Recht geworden und Bund und Länder sind damit dazu verpflichtet, sie zu berücksichtigen und umzusetzen. In die Konvention sind wichtige Lebenserfahrungen von Menschen mit Behinderungen und wesentliche Positionen der Behindertenverbände aus vielen Ländern eingegangen und es gelang erstmalig, diese als grundlegende Menschen- und Bürgerrechte zu definieren. Nun müssen die deutschen Gesetze angepasst werden.
  • Wir wollen eine Gesellschaft gestalten, in der niemand ausgegrenzt wird, in der alle ihre Chancen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten bekommen, in der Kinder willkommen sind, Alte nicht aufs Altenteil abgeschoben werden und Menschen mit Behinderungen nicht ausgesondert, in der Armut der Vergangenheit angehört, in der die Zukunft nicht verplant, sondern aktiv gestaltet wird.
  • Wir wollen allen Menschen – unabhängig von seiner sexueller Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seines Alters oder seiner Behinderung – Zugang zu den zentralen gesellschaftlichen Ressourcen verschaffen: zu Arbeit, Bildung, kulturellem Leben und demokratischer Mitbestimmung.
  • Auf dem Weg dahin ist noch viel zu tun, damit Barrierefreiheit erreicht wird, also Menschen mit Behinderungen Zugang zu bestmöglicher Bildung, existenzsichernder Erwerbsarbeit und ungehinderter Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
  • Wir streben ein inklusives Schulsystem an, wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einfordert. Schulen müssen generell barrierefrei ausgebaut sein. Wir wollen Schulen personell und räumlich so ausstatten, dass sie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen umsetzen können. Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung haben ein Recht auf inklusive Bildung. Einen Ressourcenvorbehalt lehnen wir ab.
  • Zur Umsetzung wollen wir die Rahmenbedingungen insbesondere den finanziellen Rahmen deutlich verbessern und klar regeln.
  • Die PIRATEN Hessen setzen sich für eine zeitnahe Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Sie beinhaltet die Inklusion von behinderten Menschen und der damit verbunden Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und einem selbstbestimmten Leben. Umsetzungsschwierigkeiten sollen zusammen mit den Betroffenen, z. B. mit dem Außerparlamentarischen Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen gelöst werden. Die Piraten setzten sich dafür ein, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch ein fester Bestandteil der Piratenpolitik ist und möglichst zeitnah und allumfassend umgesetzt wird, innerhalb unserer Partei und auch in der politischen Arbeit.

Anmerkung

Barrierefreies Notrufsystem

  • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die zeitnahe Einführung eines flächendeckenden barrierefreien Notruf- und Informationssystem per Mobilfunk ein.

Anmerkung

Barrierefreiheit beim Hessischen Rundfunk

  • Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Hessen, setzt sich für die deutliche Erhöhung der Untertitelung im Programm des Hessischen Rundfunks ein. Desweiteren wird auf echte 1:1 Untertitelung geachtet, ohne Verkürzungen. In allen Sendungen, mit Ausnahme von Spielfilmen, wird ein Gebärdensprachdolmetscher zusätzlich zum Angebot der Untertitel in ausreichender Größe eingeblendet. Nach technischer Möglichkeit optional ausblendbar durch den einzelnen Zuschauer. Die Einblendung von Gebärdensprachdolmetschern beginnt mit der Sendung "hessenschau" und wird kontinuierlich, wie bei den Untertiteln, ausgebaut. Dem Hessischen Rundfunk sind für die Umsetzung genug Personal und finanzielle Mittel aus den GEZ Gebühreneinnahmen zur Verfügung zu stellen.
  • Nach § 3 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag sollen Kommunikationsbehinderte (Gehörlose, Schwerhörige, Sehbehinderte und Blinde) ab 2013 Runkfunkgebühren bezahlen. Demnach sollen diese Gruppe der Schwerbehinderten ein Drittel der monatlichen Gebühr (also rund sechs Euro pro Monat) bezahlen. Bislang waren Schwerhörige, Ertaubte und Gehörlose von der Gebühr befreit.
  • Doch bei nur ca. 15% der Sendungen im deutschsprachigen Fernsehen werden Untertitel eingesetzt, wobei hier der grösste Prozentsatz von den öffentlichen Sendern stammt. Was den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern anbelangt so werden fast keine Sendungen gedolmetscht.
  • Daher sollte die Gruppe der Kommunikationsbehinderten solange keine GEZ-Gebühren zahlen müssen bis alle Haupsendungen wie Nachrichten und Informationssendungen zu 100% untertitelt sind.

Formatierungsbaustein

{{HE Programmentwurf Start}}
== Kapitel ==
=== Unterkapitel ===
* Absatz 1
* Absatz 2
{{HE Programmentwurf Ende}}


{{HE Programmentwurf Anmerkung
|MarginTop = -9
|Anmerkung = 
=== Anmerkung ===
* Angenommener Antrag:
** [[HE:Landesparteitage/2012.2/Antr%C3%A4ge#PA-006:_Umsetzung_der_UN-Behindertenrechtskonvention|PA-006: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention]]
}}

Bisherige Programmentwürfe

Landesverband Hessen Logo.png

2012.3   2012.2