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Bürgerbeteiligung Bundesverkehrswegeplan 2030

Das Bundesverkehrsministerium ermöglicht Einzelpersonen, Organisationen und Verbänden bis 2. Mai 2016, den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) zu kommentieren. Es geht um neue Autobahnen, Bundesstraßen, Güter- und Schnellzugstrecken sowie Flüsse und Kanäle.

Ich wohne bei der A5, der Rhein-Neckar Bahn und der B3. Gelegentlicher Fluglärm kommt dazu. Ich nutze Bahnverbindungen von Darmstadt über Frankfurt in das Ruhrgebiet, nach Berlin, über Mannheim und Heidelberg in den Südwesten. Weiter nutze ich die Autobahn ebenfalls in beide Richtungen. Meine Kommentare zu Einzel-Projekten betreffen die Bahn Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe-Köln und die Erweiterung der A5 und A67 in Südhessen. Sie sind wie unten veröffentlicht bereits abgegeben.

Vorschläge für Stellungnahmen

Zum Gesamtplan bzw. ohne unmittelbaren Bezug zu Einzelprojekten

Der BVWP 2030 räumt Lärmschutz neben reinen Aufwand zu Nutzen Aspekten einen hohen Stellenwert ein. Ich befürworte Lärmschutz für die größte mögliche Zahl von Anwohnern als wichtigstes Ziel wenn Optionen zu Realisierungen bestehen. Bahnprojekte werden, betrachtet vom Verkehrsanteil, etwas höher gewichtet, als Projekte für den Autoverkehr. Das wird mit Umweltaspekten begründet. Auch dieser Vorgehensweise stimme ich grundsätzlich zu. Die Wirtschaftlichkeit von Schienenprojekten hängt laut den weiterführenden Unterlagen stark davon ab, dass auf Bahnstrecken sowohl Personen- als auch Gütterverkehr möglich ist. Personenverkehr kann beispielsweise in der Region Mittelrhein oft nur durch höhere Zugauslastungen gesteigert werden. Mit Lage Schienenverkehr Frankfurt, Mannheim und Köln bin ich vertraut, ich vermute vergleichbare Probleme auch in Hamburg und München. Nach oben begrenzter Personenverkehr begrenzt die Wirtschaftlichkeit der Schiene insgesamt. Der BVWP 2030 muss aus meiner Sicht um konkrete Planung ergänzt werden, wie der vordringliche Bedarf Großknoten K-001-V99 – K-005-V99 möglichst schnell und mit der notwendigen Bürgerbeteiligung realisiert werden kann. Im Bereich Autoverkehr werden unwirtschaftlichere Projekte, speziell Umgehungsstraßen, umgesetzt, wenn dadurch andere Ziele, wie etwa der Lärmschutz erreicht werden. Im Bereich Schiene wird die rein wirtschaftliche Aufwand zu Nutzen Betrachtung überbewertet. Ich betrachte die Anwohner-Situation im Mittelrheintal als unzumutbar. Hier halte ich es für notwendig, die geplante Neubau-Güterstrecke von Mainz entlang der A3 nach Köln (Massnahme 2-004-V04) aufzuwerten als "vordringlichen Bedarf". Die im BVWP 2030 derzeit vorgesehenen Massnahmen führen nach meiner Interpretation der bereitgestellten Unterlagen nicht zu Nachtruhe für die Anwohner. Das ist für mich ein minimal-Ziel. Die Umwelbewertung ist wichtig. Die vorgelegte Umweltbewertung ist schwer zu verstehen. Ich habe nicht verstanden, warum die Massnahmen Schiene einzeln betrachtet die schlechtesten Auswirkungen auf die Umwelt hatten, als Netz betrachtet aber sehr gute. Zu einzelnen Projekten Schiene des vordringlichen Bedarfs, etwa Mittelrhein oder Rhein-Ruhr Express, konnte ich in dem PRINS System keine Umweltbewertung finden. Dort hatten die Projekte eine geringere Einstufung, als im BVWP 2030. Auch dadurch wird die gewünschte Kommentierung schwierig.

Einzelprojekt(e) im Bereich des Verkehrsträgers „Schiene“

Meine Wohnung ist weniger als als 500 Meter von der Rhein-Neckar Bahn entfernt. Ich nutze den Fernverkehr der Bahn beruflich und privat regelmäßig von Darmstadt Richtung Südwesten, Nord-Westen und Nord-Osten. Ich befürworte die Kombination von wirtschaftlichen Aspekten mit Lärmschutz, wie sie der BVWP 2030 trifft. Die BVWP 2030 Maßnahmen im Bereich Straße sehen auch wenig wirtschaftliche Projekte im vordringlichen Bedarf vor, wenn Lärmschutz relevant ist (etwa bei Umgehungsstraßen). Der VB Schiene, Projekt 2-004-V03 Korridor Mittelrhein Zielnetz I betont dagegen in Hinsicht auf das Mittelrheintal die Wirtschaftlichkeit. Die Lärmbelastung der Anwohner des Mittelrheintals sinkt durch Projekt 2-004-V03 nach den zugänglichen Unterlagen (Entwicklung einer verkehrlichen Konzeption für den Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse – Rhein/Main – Rhein/Neckar – Karlsruhe) nur so gering, dass keine Nachtruhe möglich ist. Ich befürworte den BVWP 2030 nur, wenn der Verkehrslärm für die Anwohner des Mittelrheintals durch Aufnahme des Projekts 2-004-V04, Korridor Mittelrhein: Zielnetz II in den vordringlichen Bedarf erfolgt. Mir ist bewusst, dass das unwirtschaftlich ist. Aber auch wenig wirtschaftlicher Straßenbau wird vom BVWP 2030 aus Gesichtspunkten des Lärmschutzes als VB eingestuft. Bei der Detailplanung für Projekt 2-004-V03 Korridor Mittelrhein Zielnetz I erwarte ich soweit bekannte Optionen bestehen die leichteste Durchsetzbarkeit in der Bevölkerung bei maximalen Lärmschutz. Ich befürworte deshalb nur die Option Spange Klein-Gerau zur NBS für das genannte Projekt. Ich befürworte, dass Darmstadt wie geplant über eine nördliche Ausleitung an die NBS Frankfurt – Mannheim angeschlossen wird. Weiter befürworte ich die mögliche Expressverbindung Darmstdt-Wiesbaden durch die geplante Realisierung der Wallauer Spange. Für mich ist eine vollvertaktete ICE Ansbindung von Darmstadt nicht notwendig. Darauf verzichte ich nur, wenn Darmstadt vollwertig mit anderen Schnellverbindungen mit Mannheim, Frankfurt/HBF und Frankfurt Flughafen verbunden wird. Ein Kernpunkt ist hierbei der Ausbau der Großknoten Frankfurt und Mannheim. Er ist zwar VB im BVWP 2030, eine Planung liegt aber nicht vor. Ich erwarte eine Priorisierung. Die Studie Entwicklung einer verkehrlichen Konzeption für den Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse – Rhein/Main – Rhein/Neckar – Karlsruhe macht deutlich, dass Bahnstrecken wirtschaftlich nur mit gemischtem Personen- und Güterverkehr zu betreiben sind. Da Frankfurt HBF schon seit längerem überlastet ist, kann der Personenverkehr nicht gesteigert werden (was auch einen kundenfreundlichen Anschluss Darmstadts und der hessischen Bergstraße an den Fernverkehr verhindert). Die Lösung dieses Problems ist eine Pflichtaufgabe, die der BVWP 2030 sofort angehen muss. Die Lage in Mannheim und Köln ist nicht deutlich besser, als in Frankfurt. Deshalb müssen die Projekte K-001-V99 – K-005-V99 Großknoten höher als bisher vom BVWP 2030 priorisiert und umgesetzt werden. Den Umweltplan zu Projekt 2-004-V03 Korridor Mittelrhein Zielnetz I hätte ich gerne gelesen. Er ist nicht zugänglich, weil das Projekt in PRINS als erweiterter Bedarf eingestuft wird. Ich kann ihn auch nicht kommentieren. Dank meiner Ortskenntnisse lehne ich die südliche Anbindung der Rhein-Neckar-Bahn an die NBS, die durch das Pfungstädter Moor geführt werden soll, entschieden ab (ich habe mich oben bereits für die Führung Klein-Gerau ausgesprochen).

Planungsdetails:Entwicklung einer verkehrlichen Konzeption für den Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse – Rhein/Main – Rhein/Neckar – Karlsruhe

Einzelprojekt(e) im Bereich des Verkehrsträgers „Straße“ in Hessen...

Meine Wohnung ist weniger als als 500 Meter von der A5 entfernt. Ich nutze die A5 privat regelmäßig von Darmstadt in beide Richtungen. Ich befürworte den gesteigerten Lärmschutz beim Ausbau von Straßen, wie sie der BVWP 2030 trifft. Der weitere Ausbau der Straßen zieht zusätzlichen motorisierten Verkehr an. Die Belastung mit Feinstaub und Stickoxiden ist im Rhein-Main Gebiet bereits sehr hoch und wird so weiter gesteigert. Die Zahl von Asthmatikern ist in der Region höher, als im Bundesdurchschnitt. Diese Umweltbelastung sinkt, wenn mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagert wird. Deshalb fordere ich, dass die Schienenprojekte im Rhein-Main Gebiet BVWP 2030 höher priorisiert werden, als Straßenprojekte. Die Neu- und Ausbauprojekte A 5 AS Seeheim-Jugenheim - AK Darmstadt (und auch A5-G20-HE-T15-HE sowie A 67 AD Mönchhof - AS Lorsch) sind nur zustimmungsfähig, wenn der Lärmschutz wie geplant umgesetzt wird. Bei A 5 AS Seeheim-Jugenheim - AK Darmstadt befürworte ich eine Verlängerung der Lärmschutzwände LA02 beidseitig und LA01 nach Norden. Der vorherrschende Süd- und Nordwestwind trägt den Lärm an den Rändern der Lärmschutzwände in die Siedlungen östlich der A5. Die Städte des Rhein-Main-Gebiets stehen vor dem Verkehrsinfarkt. Ob die Zeitgewinne durch Neu- und Ausbau von Straßen in Zeitgewinn Start Ziel resultieren, bleibt unklar. Eine entsprechende Betrachtung halte ich für wichtig und wünschenswert.

Planungsdetails: A 5 AS Seeheim-Jugenheim - AK Darmstadt, A5-G20-HE-T15-HE (Bergstrasse), A 67 AD Mönchhof - AS Lorsch

Mehr zum Thema

Zugang zu der Bürgerbeteiligung

  • Per Internet(auf der Seite durch klicken auf "Ich habe die Hinweise zur Abgabe einer Stellungnahme gelesen....."
  • Schriftlich an Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat G12, Invalidenstraße 44

D – 10115 Berlin, Stichwort "BVWP 2030"

Anforderungen an Bürgerrückmeldungen

Stellungnahmen ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung werden nicht berücksichtigt. Es ist zudem nicht Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung, jedes Einzelprojekt im Detail zu diskutieren.

Weiter wird gesagt, "Mehrfacheinsendungen von inhaltsgleichen Sachargumenten werden inhaltlich nur einmal berücksichtigt". Ich meine, das erlaubt ähnlich formulierte Meinungen zahlreicher Bürger zu ignorieren und es stellt damit die Bürgerbeteligung in Frage. Also mal keine Angst, übernehmt ruhig Texte anderer, wenn ihr deren Meinung teilt.

Erst nach Eingabe der Wohnadresse und einer Email-Adresse wird wirklich konkret angegeben, wie eine Rückmeldung aussehen soll:

Bearbeitungshinweise (von mir gekürzt):
Bitte ordnen Sie den Inhalt Ihrer Stellungnahme einer oder mehreren der nachfolgend angegebenen Themenkategorien zu.

Tragen Sie Ihre Stellungnahme in das sich öffnende Textfeld ein. Elektronische Stellungnahmen zum Gesamtplan bzw. ohne unmittelbaren Bezug zu einem oder mehreren Einzelprojekten maximal 50 000 Zeichen. Stellungnahmen mit unmittelbarem Bezug zu einem Einzelprojekten maximal 10 000 Zeichen.
Wir empfehlen Ihre Stellungnahme auf Ihrem Rechner zu schreiben und zu sichern. Kopieren Sie den Text dann per „Copy & Paste” in das Online-Formular.
Briefkopf, Anrede, Einleitungssatz oder Grußformel sind nicht notwendig.

Bitte beachten Sie, dass die Sitzung nach 30 Minuten automatisch beendet wird.

  • Stellungnahmen zum Gesamtplan des BVWP 2030 ohne unmittelbaren Bezug zu einem oder mehreren Einzelprojekten

Stellungnahmen zum BVWP 2030 mit unmittelbaren Bezug zu einem oder mehreren Einzelprojekten

  • Einzelprojekt(e) im Bereich des Verkehrsträgers „Schiene“
  • Einzelprojekt(e) im Bereich des Verkehrsträgers „Wasserstraße“
  • Einzelprojekt(e) im Bereich des Verkehrsträgers „Straße“ in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt
  • Einzelprojekt(e) im Bereich des Verkehrsträgers „Straße“ in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, *Niedersachsen und Schleswig-Holstein
  • Einzelprojekt(e) im Bereich des Verkehrsträgers „Straße“ in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
  • Einzelprojekt(e) im Bereich des Verkehrsträgers „Straße“ in Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • Einzelprojekt(e) im Bereich des Verkehrsträgers „Straße“ in Hessen, Sachsen und Thüringen