HE:Offenbach/Fraktion/GO
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschäftsordnung der Piratenfraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main
- 1.1 §1 Geschäftsverteilung
- 1.1.1 (1) Gregory Engels, Vorsitzender
- 1.1.2 (2) Helmut Eisenkolb, Stellvertretender Vorsitzender
- 1.1.3 (3) Olga Eisenkolb, nicht stimmberechtigtes Mitglied
- 1.1.4 (4) Vlad Silea, Fraktionsassitenz, nicht stimmberechtigtes Mitglied
- 1.1.5 (5) Dschamilja Kadyrbajewa, nicht stimmberechtigtes Mitglied
- 1.1.6 (6) Petra Engels, nicht stimmberechtigtes Mitglied
- 1.2 §2 Fraktionssitzungen
- 1.3 §3 Anträge
- 1.4 §4 Beschlüsse
- 1.5 §5 Protokolle
- 1.6 §6 Inkrafttreten
- 1.1 §1 Geschäftsverteilung
Geschäftsordnung der Piratenfraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main
§1 Geschäftsverteilung
Die Geschäftsbereiche der Fraktionssmitglieder lauten wie folgt:
(1) Gregory Engels, Vorsitzender
- Vorsitz
- Gesprächspartner des Betriebsrats
- Versammlungsleitung Fraktionsversammlung
- Geschäftsverteilung und Organisationsplan der Fraktionsgeschäftsstelle in Absprache mit den Beschäftigten
- Protokollierung und Veröffentlichung der Beschlüsse
- Vorbereitung der Sitzungen der Fraktionsversammlung und Aufstellung der Tagesordnung
- Einberufung der Sitzungen
- Teilnahme an Sitzungen des UPB Ausschusses
- Teilnahme an Sitzungen des KSS Ausschusses
- Teilnahme an Sitzungen des JHA Ausschusses
- Teilnahme an Sitzungen des Ältestenrates
- Aufsichtsrat OKM
- Stellv. in der Betriebskommission Mainarbeit - kommunales Jobcenter
- Stellv. Deligierter bei Ekom21/KGRZ
(2) Helmut Eisenkolb, Stellvertretender Vorsitzender
- Terminplanung
- Erarbeitung des Fraktionshaushaltsplanes
- Koordination Ansprechpartner
- Teilnahme an Sitzungen des HFB Ausschusses
- Teilnahme an Sitzungen des SOZ Ausschusses
- Stellvertreter in dem JHA Ausschuss
(3) Olga Eisenkolb, nicht stimmberechtigtes Mitglied
- Ausländerbeirat
- Teilnahme an Sitzungen des UPB Ausschusses
- Teilnahme an Sitzungen der Gleichstellungskommission (als Vertreterin des ALB)
(4) Vlad Silea, Fraktionsassitenz, nicht stimmberechtigtes Mitglied
- Vorbereitung von Plenar und Ausschusssitzungen
- Aufsichtsrat in Seniorenzentrum Hessenring
- Jugenhilfeplannungsausschuss des JHA
(5) Dschamilja Kadyrbajewa, nicht stimmberechtigtes Mitglied
- Denkmalbeirat
- Stellvertreterin in der Gleichstellungskommission
- Betriebskommission Mainarbeit - kommunales Jobcenter
(6) Petra Engels, nicht stimmberechtigtes Mitglied
- Teilnahme an Sitzungen der Gleichstellungskommission
§2 Fraktionssitzungen
(1) Der Termin und der Ort für die nächste Fraktionssitzung werden während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende veröffentlicht.
(2) Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter können eineaußerordentliche VFraktionssitzung einberufen. Die Einladung istmindestens einen Tag vorher zu veröffentlichen.
(3) Die Fraktionssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei stimmberechtigete Mitglieder der Fraktion anwesend sind.
§3 Anträge
(1) Jedes Fraktionsmitglied ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.
(2) Anträge an den Vorstand können gestellt werden:
- durch E-Mail an fraktion@piraten-offenbach.de
- persönlich in der Vorstandssitzung
(3) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird in der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauf folgenden Vorstandssitzung behandelt oder wenn nötig erneut vertagt.
§4 Beschlüsse
(1) Beschlüsse können in einer Sitzung getroffen werden.
(2) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit in namentlicher Abstimmung gefasst.
(3) Liegen zu einem Tagesordnungspunkt einer Fraktionssitzung mehrere sich ausschließende Beschlussanträge vor, wird zunächst mittels Wahl durch Zustimmung bzw. Stichwahl der Antrag ausgewählt, der zur Abstimmung steht.
§5 Protokolle
(1) Über den Verlauf der Fraktionssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse und Tätigkeitsberichte der Fraktionsvorstandsmitglieder enthalten. Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes wiedergeben. Das Protokoll wird gültig, wenn es per Beschluss angenommen worden ist.
(2) Der Vorstand genehmigt das Protokoll spätestens in der darauffolgenden Sitzung.
§6 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde am 04. Oktober 2011 in dieser Form in Kraft gesetzt.