HE:Landesparteitage/2019.1/Anträge/Satzungsänderung 002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Hessen 2019.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA -002

Einreichungsdatum

2019/5/17 21:08:09 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Korrektur in §12 Satzungs- und Programmänderung

Antragsteller

Pawel

Antragsart

Satzungsänderung

Kurzzusammenfassung

Korrektur missverständliche Formulierung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, in §12(2) unter 1. "Einreichungsphase" den zweiten Satz durch nachstehende Formulierung zu ersetzen:

"Diese Frist kann auf 6 Wochen für den jeweils kommenden Landesparteitag verkürzt werden, wenn dies ein Landesparteitag mit einfacher Mehrheit oder der Vorstand des Landesverbandes mit den Stimmen von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließt. Der Landesvorstand hat seinen Beschluss zu begründen."

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

(2) Anträge auf Satzungs- oder Programmänderungen können nur auf dem Landesparteitag berücksichtigt werden, wenn sie fristgerecht beim Landesvorstand gestellt wurden. Die Fristen ergeben sich aus folgenden drei Phasen: 1. Einreichungsphase: Anträge auf Satzungs- oder Programmänderung sind bis 8 Wochen vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand einzureichen. In Ausnahmefällen kann ein Landesparteitag dies mit einfacher Mehrheit oder der Landesvorstand mit einer begründeten zwei Drittel Mehrheit für einen nachfolgenden Landesparteitag auf 6 Wochen verkürzen.

Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)

(2) Anträge auf Satzungs- oder Programmänderungen können nur auf dem Landesparteitag berücksichtigt werden, wenn sie fristgerecht beim Landesvorstand gestellt wurden. Die Fristen ergeben sich aus folgenden drei Phasen: 1. Einreichungsphase: Anträge auf Satzungs- oder Programmänderung sind bis 8 Wochen vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand einzureichen. Diese Frist kann auf 6 Wochen für den jeweils kommenden Landesparteitag verkürzt werden, wenn dies ein Landesparteitag mit einfacher Mehrheit oder der Vorstand des Landesverbandes mit den Stimmen von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließt. Der Landesvorstand hat seinen Beschluss zu begründen.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Bisher missverständlicher Formulierung zur Friständerung durch den Vorstand soll bereinigt werden.

Piratenpad

https://cryptpad.piratenpartei.de/code/#/2/code/edit/4FDd3gk8oGFlZRRlLzNBS0Da/

Datum der letzten Änderung

17.05.2019

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg ungeprüft - Antrag noch nicht gesperrt.