HE:Landesparteitage/2019.1/Anträge/Satzungsänderung 002
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Hessen 2019.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA -002 Einreichungsdatum
2019/5/17 21:08:09 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Korrektur in §12 Satzungs- und Programmänderung Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung Kurzzusammenfassung
Korrektur missverständliche Formulierung Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen, in §12(2) unter 1. "Einreichungsphase" den zweiten Satz durch nachstehende Formulierung zu ersetzen: "Diese Frist kann auf 6 Wochen für den jeweils kommenden Landesparteitag verkürzt werden, wenn dies ein Landesparteitag mit einfacher Mehrheit oder der Vorstand des Landesverbandes mit den Stimmen von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließt. Der Landesvorstand hat seinen Beschluss zu begründen." Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
(2) Anträge auf Satzungs- oder Programmänderungen können nur auf dem Landesparteitag berücksichtigt werden, wenn sie fristgerecht beim Landesvorstand gestellt wurden. Die Fristen ergeben sich aus folgenden drei Phasen: 1. Einreichungsphase: Anträge auf Satzungs- oder Programmänderung sind bis 8 Wochen vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand einzureichen. In Ausnahmefällen kann ein Landesparteitag dies mit einfacher Mehrheit oder der Landesvorstand mit einer begründeten zwei Drittel Mehrheit für einen nachfolgenden Landesparteitag auf 6 Wochen verkürzen. Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
(2) Anträge auf Satzungs- oder Programmänderungen können nur auf dem Landesparteitag berücksichtigt werden, wenn sie fristgerecht beim Landesvorstand gestellt wurden. Die Fristen ergeben sich aus folgenden drei Phasen: 1. Einreichungsphase: Anträge auf Satzungs- oder Programmänderung sind bis 8 Wochen vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand einzureichen. Diese Frist kann auf 6 Wochen für den jeweils kommenden Landesparteitag verkürzt werden, wenn dies ein Landesparteitag mit einfacher Mehrheit oder der Vorstand des Landesverbandes mit den Stimmen von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließt. Der Landesvorstand hat seinen Beschluss zu begründen. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Bisher missverständlicher Formulierung zur Friständerung durch den Vorstand soll bereinigt werden. Piratenpad
https://cryptpad.piratenpartei.de/code/#/2/code/edit/4FDd3gk8oGFlZRRlLzNBS0Da/ Datum der letzten Änderung
17.05.2019 Status des Antrags
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