HE:Landesparteitage/2013.3/Sonstige Anträge
Satzungsänderungsanträge | Programmanträge | Änderungsanträge | Positionspapiere | Sonstige Anträge | Dringlichkeitsanträge | Antragsbesprechung
Inhaltsverzeichnis
- 1 Sonstige Anträge
- 1.1 SA-001:
Fristenverkürzung für den folgenden Landesparteitag - 1.2 SA-002: Legitimation einer Präambel-Sammlung als *programm
- 1.3 Haltung des LV zu Parteinahen Stiftungen (2 alternative Anträge)
- 1.4 SA-004: Parteiinterne Abstimmungs- und Umfragewerkzeuge
- 1.5 SA-005: Unvereinbarkeitserklärung
- 1.6 SA-006: Regelungen zur Kommunikation auf Maillinglisten
- 1.7 SA-007: Abschaltung der hessischen LQFB Instanz
- 1.8 SA-007b: Abschaltung der hessischen LQFB Instanz in 2 Monaten
- 1.9 SA-008: Betrieb von LQFB auf der Bundes-Instanz
- 1.10 SA-009: Unterstützung der Blockupy - Proteste
- 1.11 SA-010: Basisdemokratischer Landesverband
- 1.12 SA-11: Präfix für Antragsnummern
- 1.1 SA-001:
Sonstige Anträge
SA-001: Fristenverkürzung für den folgenden Landesparteitag
Text
Begründung
Antragsteller
SA-002: Legitimation einer Präambel-Sammlung als *programm
Text
Der Landesparteitag möge beschließen, die Zusammenstellung aller Präambeln der Programmkapitel als gültige, autonome Veröffentlichungsform zu legitimieren.
Die offizielle Bezeichnung für diese Veröffentlichungsform (z.B. "Werte und Ziele" oder "Grundsatzprogramm") soll durch eine Umfrage unter den Mitgliedern ermittelt werden.Begründung
Mit der Konsolidierung unseres Programmes in Kapiteln, die jeweils eine Präambel mit grundlegenden, prinzipiellen Aussagen enthalten, bekommen wir die Chance, durch bloße Zusammenstellung dieser Passagen eine Form unseres Programmes zu erstellen, die deutlich kürzer und "fundamentaler" ist als die umfassende Version mit ihren vielen Detailforderungen. Die sollten wir nutzen.
Christian FleißnerAntragsteller
Haltung des LV zu Parteinahen Stiftungen (2 alternative Anträge)
SA-003: Ablehnung parteinaher StiftungenSA-003: Ablehnung parteinaher Stiftungen
Text
Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesverband Hessen die Gründung und Unterstützung von parteinahen Stiftungen ablehnt.
Begründung
Um der Veruntreuung von Steuergeldern vorzubeugen, lehnt die Piratenpartei Hessen die Gründung und Unterstützung parteinaher Stiftungen ab.
Antragsteller |
SA-003a: Unterstützung parteinaher StiftungenSA-003a: Unterstützung parteinaher Stiftungen
Text
Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesverband Hessen Vereine unterstützt, die sich im Sinn der Piraten politischer Bildung und Forschung widmen, und ihre Anerkennung als parteinahe Stiftungen befürwortet und unterstützt, sofern sie nach grundlegenden Prinzipien der Piraten (Transparenz, Basisdemokratie) angelegt sind und arbeiten.
Begründung
Kurz: Parteinahe Stiftungen leisten wertvolle Arbeit in der politischen Bildung und Forschung sowie Entwicklungshilfe. Bei den anderen Parteien werden sie intransparent betrieben und auch missbraucht (z.B. Postenversorgung). Ebenso ist das Prinzip ihrer Finanzierung absolut fragwürdig. Beides ist schlecht, aber es ist Unsinn, deswegen die ganze Institution „parteinahe Stiftung“ zu verteufeln. Wir Piraten können und müssen es besser machen, sollten das aber konstruktiv tun und nicht durch pauschale Ablehnung.
Antragsteller |
SA-004: Parteiinterne Abstimmungs- und Umfragewerkzeuge
Text
Der Landesparteitag möge beschließen:
Aus grundlegenden demokratischen Erwägungen (Basisnähe, Eigenverantwortung) sollen die Abstimmungs- und Umfragewerkzeuge der Piratenpartei allen Mitgliedern eine gleichberechtigte Mitwirkung ermöglichen. Daher lehnt die Piratenpartei Hessen Abstimmungs- und Umfragewerkzeuge ab,
- die eine Stimmdelegation über eine einzelne Abstimmung hinaus ermöglichen, und/oder
- die eine Vererbung von Stimmdelegationen vorsehen,
Begründung
Werkzeuge mit Delegationssystemen sind keine Basisdemokratie und hemmen basisdemokratische Beteiligung. Beteiligungswerkzeuge sollten eine möglichst breite Akzeptanz haben, Werkzeuge mit Delegationssystemen werden aber von vielen Piraten abgelehnt (siehe Meinungsbild).
Eine ausführliche Diskussion der Vor- und Nachteile findet sich auch auf der Wikiseite zum abgebrochenen vMB.Antragsteller
SA-005: Unvereinbarkeitserklärung
Text
Der Landesparteitag möge – wie zahlreiche andere Landesverbände (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt) und Gliederungen der Piratenpartei – folgende Erklärung beschließen:
Wir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen.
Wer jedoch mit Ideen von Rassismus, Sexismus, Homophobie, Ableismus, Transphobie und anderen Diskriminierungsformen und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze.
Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus, Nationalismus oder Unterdrückung von Andersdenkenden beruhen, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piratinnen und Piraten verbinden.
Der Landesverband Hessen der Piratenpartei erklärt das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft.Begründung
Diese Erklärung basiert auf einem Text des CCC und ist inspiriert von einem Offenen Brief der Jungen Piraten an die Piratenpartei
Im Liquid Feedback wurde er mit 93% (502 Stimmen) angenommen.Antragsteller
SA-006: Regelungen zur Kommunikation auf Maillinglisten
Text
Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Regelungen für den Umgang bei der Nutzung der Mailinglisten des Landesverbandes Hessen, mit Ausnahme der Mailinglisten der Untergliederungen, und damit auch dem angeschlossenen Sync-Forum sowie der NNTP-Anbindung zu beschließen:
1. Die Mailinglisten sind primär Arbeitsmittel und als solche zu benutzen. Jedwede Äußerung, die dazu geeignet ist, die Arbeit und konstruktive Kommunikation auf den Mailinglisten nachhaltig zu stören, ist zu unterlassen.
2. Ein Themenwechsel innerhalb eines Diskussionsstranges ist nicht angebracht. Für ein neues Thema wird ein neuer Thread eröffnet.
3. Der Umgang miteinander ist von Respekt geprägt. Wir akzeptieren gegenteilige Meinungen und diskutieren auf einer sachlichen, dem Ziele entsprechenden Ebene. Konstruktive Diskussionen sind ausdrücklich erwünscht.
4. Persönlich abwertende Urteile, Diskriminierungen, beleidigende Äußerungen, Diffamierungen, Verletzungen der Privat- und Intimsphäre, Verbreitungen von böswilligen Gerüchten, Verleumdungen und übermäßiges Spamming sind unerwünscht.
5. Der Landesvorstand oder seine Beauftragten werden sich im Falle von Verstößen gegen diese Regelungen an die betreffende Person öffentlich wenden, sie auf diese Regeln hinweisen und verwarnen.
6. Sollte nach Belehrung die betreffende Person weiterhin gegen die Regelungen verstoßen, ahnden der Landesvorstand oder seine Beauftragten die Verstöße auf Basis folgender Sanktionen im Vier-Augen-Prinzip:
- Verstößt ein Listenmitglied gegen die Regelungen gemäß Absatz 4, so wird ihm das Recht auf den Listen des Landesverbandes Hessen zu schreiben für die Dauer von 7 Tage aberkannt. Die Aberkennung des Rechtes gilt für alle E-Mailadressen des Listenmitgliedes. Die Maßnahme wird dem Mitglied und der Liste mitgeteilt.
- Alternativ: Verstößt ein Listenmitglied gegen die Regelungen gemäß Absatz 4, so wird ihm das Recht auf den Listen des Landesverbandes Hessen zu schreiben für die Dauer bis zu 7 Tagen aberkannt. Die Aberkennung des Rechtes gilt für alle E-Mailadressen des Listenmitgliedes. Die Maßnahme wird dem Mitglied und der Liste mitgeteilt.
- Verstößt ein Listenmitglied nach der erstmaligen Moderation innerhalb von 3 Monaten erneut gegen die Regelungen gemäß Absatz 4, so wird ihm das Recht auf den Listen des Landesverbandes Hessen zu schreiben für die Dauer von 3 Monaten aberkannt. Die Aberkennung des Rechtes gilt für alle E-Mailadressen des Listenmitgliedes. Die Maßnahme wird dem Mitglied und der Liste mitgeteilt. Die Sanktion muss durch den Landesvorstand beschlossen werden.
- Alternativ: Verstößt ein Listenmitglied nach der erstmaligen Moderation innerhalb von 3 Monaten erneut gegen die Regelungen gemäß Absatz 4, so wird ihm das Recht auf den Listen des Landesverbandes Hessen zu schreiben für die Dauer von bis zu 3 Monaten aberkannt. Die Aberkennung des Rechtes gilt für alle E-Mailadressen des Listenmitgliedes. Die Maßnahme wird dem Mitglied und der Liste mitgeteilt. Die Sanktion muss durch den Landesvorstand beschlossen werden.
- In schweren Fällen, sowie im Wiederholungsfall, ist der zuständige Vorstand gehalten Ordnungsmaßnahmen gegen Parteimitglieder gemäß § 6 (1) zu verhängen. Lehnt der zuständige Vorstand Ordnungsmaßnahmen ab, so ist das Schiedsgericht anzurufen.
7. Die betroffene Person kann gegenüber dem Landesvorstand einen Widerspruch gegen die ausgesprochenen Sanktionen einlegen.
8. Listenmitglieder können und sollen Beiträge, die gegen Absatz 4 verstoßen, dem Landesvorstand oder seinen Beauftragten melden, besitzen allerdings kein Recht auf die Einforderungen von Sanktionen.
Begründung
Antragsteller
SA-007: Abschaltung der hessischen LQFB Instanz
Text
Der Landesparteitag möge beschließen die aktuelle Instanz des hessischen Liquid-Feedbacks (https://lqfb.piratenpartei-hessen.de)
abzuschalten und die Datenbank zu vernichten.Begründung
Das hessische Liquid-Feedback wurde faktisch nie genutzt und selbst die wenigen abgestimmten Initiativen haben keinerlei Beachtung in der politischen Willensbildung des Landesverbands gefunden. Diese Instanz verursacht Arbeit für die HessenIT die in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, deshalb beantragen wir die Abschaltung und Löschung der Datenbank. Es stehen zwar noch einige Zugänge an Neu-Mitglieder aus, allerdings macht es zum gegebenen Zeitpunkt aus den o.g. Gründen keinen Sinn noch weitere Zeit in die Pflege der Nutzer fließen zu lassen. Sollte der LPT sich gegen diesen Antrag entscheiden, wird die HessenIT natürlich auch weiterhin die Instanz betreiben und pflegen. Dieser Antrag soll keine LQFB Debatte entfachen, es geht ausschließlich um das Verhältnis Arbeit/Nutzen.
Für einen weiteren Betrieb stehen Bundesressourcen bereit, die genutzt werden können. Dafür gibt es einen weiteren Antrag SA-008.Antragsteller
SA-007b: Abschaltung der hessischen LQFB Instanz in 2 Monaten
Text
Die Hessen-IT erstellt eine Ausschreibung zur Administration der LQFB-Instanz. Finden sich binnen zwei Monate keine geeigneten Bewerber wird die aktuelle Instanz des hessischen Liquid-Feedbacks (https://lqfb.piratenpartei-hessen.de)
abgeschaltet und die Datenbank vernichtet.Begründung
Antragsteller
SA-008: Betrieb von LQFB auf der Bundes-Instanz
Text
Der Landesparteitag möge beschließen die vom Bund bereitgestellten Ressourcen zum Betrieb einer Liquid-Feedback Landesinstanz zu nutzen. Der Landesparteitag beauftragt die Mitgliederverwaltung, bzw den Landesvorstand mit der Umsetzung der erforderlichen Schnittstellen zwischen Mitgliederverwaltung und
BundesIT zwecks Datenaustausch.Begründung
Sollte der Antrag zur Abschaltung der hessischen Instanz angenommen werden, möchte ich diese Möglichkeit als Alternative zu
einer eignen Instanz zur Abstimmung bringen.Antragsteller
SA-009: Unterstützung der Blockupy - Proteste
Text
Begründung
Antragsteller
SA-010: Basisdemokratischer Landesverband
Text
Begründung
Antragsteller
SA-11: Präfix für Antragsnummern
Text
Der Landesparteitg legt als Präfix für die Bezeichnung der Anträge an den Landesparteitag folgende Präfixe fest:
- Satzungsänderungsanträge: S-
- Programmanträge: P-
- Positionspapiere: O-
- sonstige Anträge: X-
- Dringlichkeitsanträge Satzung: DS-
- Dringslichkeitsanträge Programm: DP-
Begründung
Antragsteller