HE:Landesparteitage/2013.3/Sonstige Anträge

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Weitere Anträge

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Sonstige Anträge

SA-001: Fristenverkürzung für den folgenden Landesparteitag

SA-001: Fristenverkürzung für den folgenden Landesparteitag

Text

Zurückgezogen. Der Landesparteitag möge beschließen, die Fristen für den kommenden Landesparteitag, gemäß §12 Absatz (2), auf 6 Wochen zu reduzieren.

Begründung

Auf Grund der zeitlichen Nähe zwischen den LPTs sollten die Fristen um zwei Wochen reduziert werden.

Antragsteller

Age 22:03, 27. Mär. 2013 (CET)

SA-002: Legitimation einer Präambel-Sammlung als *programm

SA-002: Legitimation einer Präambel-Sammlung als *programm

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, die Zusammenstellung aller Präambeln der Programmkapitel als gültige, autonome Veröffentlichungsform zu legitimieren.

Die offizielle Bezeichnung für diese Veröffentlichungsform (z.B. "Werte und Ziele" oder "Grundsatzprogramm") soll durch eine Umfrage unter den Mitgliedern ermittelt werden.

Begründung

Mit der Konsolidierung unseres Programmes in Kapiteln, die jeweils eine Präambel mit grundlegenden, prinzipiellen Aussagen enthalten, bekommen wir die Chance, durch bloße Zusammenstellung dieser Passagen eine Form unseres Programmes zu erstellen, die deutlich kürzer und "fundamentaler" ist als die umfassende Version mit ihren vielen Detailforderungen. Die sollten wir nutzen.

Christian Fleißner

Antragsteller

Haltung des LV zu Parteinahen Stiftungen (2 alternative Anträge)

SA-003: Ablehnung parteinaher Stiftungen

SA-003: Ablehnung parteinaher Stiftungen

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesverband Hessen die Gründung und Unterstützung von parteinahen Stiftungen ablehnt.

Begründung

Um der Veruntreuung von Steuergeldern vorzubeugen, lehnt die Piratenpartei Hessen die Gründung und Unterstützung parteinaher Stiftungen ab.

Antragsteller

SA-003a: Unterstützung parteinaher Stiftungen

SA-003a: Unterstützung parteinaher Stiftungen

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesverband Hessen Vereine unterstützt, die sich im Sinn der Piraten politischer Bildung und Forschung widmen, und ihre Anerkennung als parteinahe Stiftungen befürwortet und unterstützt, sofern sie nach grundlegenden Prinzipien der Piraten (Transparenz, Basisdemokratie) angelegt sind und arbeiten.

Begründung

Kurz: Parteinahe Stiftungen leisten wertvolle Arbeit in der politischen Bildung und Forschung sowie Entwicklungshilfe. Bei den anderen Parteien werden sie intransparent betrieben und auch missbraucht (z.B. Postenversorgung). Ebenso ist das Prinzip ihrer Finanzierung absolut fragwürdig. Beides ist schlecht, aber es ist Unsinn, deswegen die ganze Institution „parteinahe Stiftung“ zu verteufeln. Wir Piraten können und müssen es besser machen, sollten das aber konstruktiv tun und nicht durch pauschale Ablehnung.

Antragsteller

SA-004: Parteiinterne Abstimmungs- und Umfragewerkzeuge

SA-004: Parteiinterne Abstimmungs- und Umfragewerkzeuge

Text

Der Landesparteitag möge beschließen:

Aus grundlegenden demokratischen Erwägungen (Basisnähe, Eigenverantwortung) sollen die Abstimmungs- und Umfragewerkzeuge der Piratenpartei allen Mitgliedern eine gleichberechtigte Mitwirkung ermöglichen. Daher lehnt die Piratenpartei Hessen Abstimmungs- und Umfragewerkzeuge ab,

  • die eine Stimmdelegation über eine einzelne Abstimmung hinaus ermöglichen, und/oder
  • die eine Vererbung von Stimmdelegationen vorsehen,
und verwendet sie daher weder für zu veröffentlichende noch parteiinterne Vorhaben.

Begründung

Werkzeuge mit Delegationssystemen sind keine Basisdemokratie und hemmen basisdemokratische Beteiligung. Beteiligungswerkzeuge sollten eine möglichst breite Akzeptanz haben, Werkzeuge mit Delegationssystemen werden aber von vielen Piraten abgelehnt (siehe Meinungsbild).

Eine ausführliche Diskussion der Vor- und Nachteile findet sich auch auf der Wikiseite zum abgebrochenen vMB.

Antragsteller

SA-005: Unvereinbarkeitserklärung

SA-005: Unvereinbarkeitserklärung

Text

Der Landesparteitag möge – wie zahlreiche andere Landesverbände (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt) und Gliederungen der Piratenpartei – folgende Erklärung beschließen:

Wir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen.

Wer jedoch mit Ideen von Ras­sis­mus, Sexis­mus, Homo­pho­bie, Ableis­mus, Trans­pho­bie und ande­ren Dis­kri­mi­nie­rungs­for­men und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze.

Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus, Nationalismus oder Unterdrückung von Andersdenkenden beruhen, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piratinnen und Piraten verbinden.

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei erklärt das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft.

Begründung

Diese Erklärung basiert auf einem Text des CCC und ist inspiriert von einem Offenen Brief der Jungen Piraten an die Piratenpartei

Im Liquid Feedback wurde er mit 93% (502 Stimmen) angenommen.

Antragsteller

SA-006: Regelungen zur Kommunikation auf Maillinglisten

SA-006: Regelungen zur Kommunikation auf Maillinglisten

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Regelungen für den Umgang bei der Nutzung der Mailinglisten des Landesverbandes Hessen, mit Ausnahme der Mailinglisten der Untergliederungen, und damit auch dem angeschlossenen Sync-Forum sowie der NNTP-Anbindung zu beschließen:

1. Die Mailinglisten sind primär Arbeitsmittel und als solche zu benutzen. Jedwede Äußerung, die dazu geeignet ist, die Arbeit und konstruktive Kommunikation auf den Mailinglisten nachhaltig zu stören, ist zu unterlassen.
2. Ein Themenwechsel innerhalb eines Diskussionsstranges ist nicht angebracht. Für ein neues Thema wird ein neuer Thread eröffnet.
3. Der Umgang miteinander ist von Respekt geprägt. Wir akzeptieren gegenteilige Meinungen und diskutieren auf einer sachlichen, dem Ziele entsprechenden Ebene. Konstruktive Diskussionen sind ausdrücklich erwünscht.
4. Persönlich abwertende Urteile, Diskriminierungen, beleidigende Äußerungen, Diffamierungen, Verletzungen der Privat- und Intimsphäre, Verbreitungen von böswilligen Gerüchten, Verleumdungen und übermäßiges Spamming sind unerwünscht.
5. Der Landesvorstand oder seine Beauftragten werden sich im Falle von Verstößen gegen diese Regelungen an die betreffende Person öffentlich wenden, sie auf diese Regeln hinweisen und verwarnen.
6. Sollte nach Belehrung die betreffende Person weiterhin gegen die Regelungen verstoßen, ahnden der Landesvorstand oder seine Beauftragten die Verstöße auf Basis folgender Sanktionen im Vier-Augen-Prinzip:

  • Verstößt ein Listenmitglied gegen die Regelungen gemäß Absatz 4, so wird ihm das Recht auf den Listen des Landesverbandes Hessen zu schreiben für die Dauer von 7 Tage aberkannt. Die Aberkennung des Rechtes gilt für alle E-Mailadressen des Listenmitgliedes. Die Maßnahme wird dem Mitglied und der Liste mitgeteilt.
  • Alternativ: Verstößt ein Listenmitglied gegen die Regelungen gemäß Absatz 4, so wird ihm das Recht auf den Listen des Landesverbandes Hessen zu schreiben für die Dauer bis zu 7 Tagen aberkannt. Die Aberkennung des Rechtes gilt für alle E-Mailadressen des Listenmitgliedes. Die Maßnahme wird dem Mitglied und der Liste mitgeteilt.
  • Verstößt ein Listenmitglied nach der erstmaligen Moderation innerhalb von 3 Monaten erneut gegen die Regelungen gemäß Absatz 4, so wird ihm das Recht auf den Listen des Landesverbandes Hessen zu schreiben für die Dauer von 3 Monaten aberkannt. Die Aberkennung des Rechtes gilt für alle E-Mailadressen des Listenmitgliedes. Die Maßnahme wird dem Mitglied und der Liste mitgeteilt. Die Sanktion muss durch den Landesvorstand beschlossen werden.
  • Alternativ: Verstößt ein Listenmitglied nach der erstmaligen Moderation innerhalb von 3 Monaten erneut gegen die Regelungen gemäß Absatz 4, so wird ihm das Recht auf den Listen des Landesverbandes Hessen zu schreiben für die Dauer von bis zu 3 Monaten aberkannt. Die Aberkennung des Rechtes gilt für alle E-Mailadressen des Listenmitgliedes. Die Maßnahme wird dem Mitglied und der Liste mitgeteilt. Die Sanktion muss durch den Landesvorstand beschlossen werden.
  • In schweren Fällen, sowie im Wiederholungsfall, ist der zuständige Vorstand gehalten Ordnungsmaßnahmen gegen Parteimitglieder gemäß § 6 (1) zu verhängen. Lehnt der zuständige Vorstand Ordnungsmaßnahmen ab, so ist das Schiedsgericht anzurufen.

7. Die betroffene Person kann gegenüber dem Landesvorstand einen Widerspruch gegen die ausgesprochenen Sanktionen einlegen.
8. Listenmitglieder können und sollen Beiträge, die gegen Absatz 4 verstoßen, dem Landesvorstand oder seinen Beauftragten melden, besitzen allerdings kein Recht auf die Einforderungen von Sanktionen.

Der Landesvorstand wird mit der Um- und Durchsetzung der Regelungen innerhalb der nächsten 8 Wochen nach Beschlussfassung durch den Landesparteitag beauftragt. Die Regelungen sind vorerst bis zum nächsten Landesparteitag gültig.

Begründung

Vor zwei Jahren wurde die PPH mit folgender Begründung durch den damaligen Vorstand abgeschaltet: "Der zunehmend vorherrschende Umgangston und viele Verstöße gegen allgemein anerkannte Regeln zur Kommunikation im Internet haben die Liste für viele hessische Piraten soweit abgewertet, dass sie nicht mehr als sinnvolles Arbeitsmittel wahrgenommen wird. Stattdessen sorgt sie für viel Frust und Demotivation. Auch für Neulinge ist die PPH kein Aushängeschild mehr und schreckt Interessierte eher ab." Diese Probleme bestehen auch noch zum heutigen Zeitpunkt. Die bisherige defensive Vorgehensweise der Mitglieder des Landesverbandes und eigenverantwortliche Einhaltung von Kommunikationsmaßstäben (sachliche Diskussionen, keine persönlichen Angriffe, etc.) konnte diese Problematik nicht lösen. Aus diesem Grund sollen klare Regeln gelten und absolute No-Gos definiert werden. Da Regeln ohne mögliche Sanktionen nicht von allen Menschen anerkannt werden, sollen diese entsprechend eingeräumt werden.

Antragsteller

SA-007: Abschaltung der hessischen LQFB Instanz

SA-007: Abschaltung der hessischen LQFB Instanz

Text

Der Landesparteitag möge beschließen die aktuelle Instanz des hessischen Liquid-Feedbacks (https://lqfb.piratenpartei-hessen.de)

abzuschalten und die Datenbank zu vernichten.

Begründung

Das hessische Liquid-Feedback wurde faktisch nie genutzt und selbst die wenigen abgestimmten Initiativen haben keinerlei Beachtung in der politischen Willensbildung des Landesverbands gefunden. Diese Instanz verursacht Arbeit für die HessenIT die in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, deshalb beantragen wir die Abschaltung und Löschung der Datenbank. Es stehen zwar noch einige Zugänge an Neu-Mitglieder aus, allerdings macht es zum gegebenen Zeitpunkt aus den o.g. Gründen keinen Sinn noch weitere Zeit in die Pflege der Nutzer fließen zu lassen. Sollte der LPT sich gegen diesen Antrag entscheiden, wird die HessenIT natürlich auch weiterhin die Instanz betreiben und pflegen. Dieser Antrag soll keine LQFB Debatte entfachen, es geht ausschließlich um das Verhältnis Arbeit/Nutzen.

Für einen weiteren Betrieb stehen Bundesressourcen bereit, die genutzt werden können. Dafür gibt es einen weiteren Antrag SA-008.

Antragsteller

HessenIT (Kai Möller, Andre Wolski, Patrick Rauscher)

SA-007b: Abschaltung der hessischen LQFB Instanz in 2 Monaten

SA-007b: Abschaltung der hessischen LQFB Instanz in 2 Monaten

Text

Die Hessen-IT erstellt eine Ausschreibung zur Administration der LQFB-Instanz. Finden sich binnen zwei Monate keine geeigneten Bewerber wird die aktuelle Instanz des hessischen Liquid-Feedbacks (https://lqfb.piratenpartei-hessen.de)

abgeschaltet und die Datenbank vernichtet.

Begründung

mündl

Antragsteller

HessenIT (Kai Möller, Andre Wolski, Patrick Rauscher)

SA-008: Betrieb von LQFB auf der Bundes-Instanz

SA-008: Betrieb von LQFB auf der Bundes-Instanz

Text

Der Landesparteitag möge beschließen die vom Bund bereitgestellten Ressourcen zum Betrieb einer Liquid-Feedback Landesinstanz zu nutzen. Der Landesparteitag beauftragt die Mitgliederverwaltung, bzw den Landesvorstand mit der Umsetzung der erforderlichen Schnittstellen zwischen Mitgliederverwaltung und

BundesIT zwecks Datenaustausch.

Begründung

Sollte der Antrag zur Abschaltung der hessischen Instanz angenommen werden, möchte ich diese Möglichkeit als Alternative zu

einer eignen Instanz zur Abstimmung bringen.

Antragsteller

HessenIT (Kai Möller, Andre Wolski, Patrick Rauscher)

SA-009: Unterstützung der Blockupy - Proteste

SA-009: Unterstützung der Blockupy - Proteste

Text

Die Piratenpartei Hessen unterstützt offiziell die Proteste im Zuge der Blockupy-Aktionstage in Frankfurt am Main und ruft öffentlich zur Teilnahme an disem auf.

Begründung

Antragsteller

Kevin Culina

SA-010: Basisdemokratischer Landesverband

SA-010: Basisdemokratischer Landesverband

Text

Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen versteht sich als basisdemokratischer Landesverband.

Begründung

Antragsteller

Thumay

SA-11: Präfix für Antragsnummern

SA-11: Präfix für Antragsnummern

Text

Der Landesparteitg legt als Präfix für die Bezeichnung der Anträge an den Landesparteitag folgende Präfixe fest:

  • Satzungsänderungsanträge: S-
  • Programmanträge: P-
  • Positionspapiere: O-
  • sonstige Anträge: X-
  • Dringlichkeitsanträge Satzung: DS-
  • Dringslichkeitsanträge Programm: DP-

Begründung

Antragsteller

Markus Brechtel