HE:Kreisverband Waldeck-Frankenberg/Kreisparteitage/KPT2011.2

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KPT 2011.2 KV Waldeck-Frankenberg

Datum: 22.10.2011

Ort: DJH, Korbach


Protokoll

Datei:Protokoll KPT 2011.2 WA-FKB.pdf


Kreisverband

Waldeck-Frankenberg

Korbach, den 22.10.2011

  • Begrüßung durch Sascha
  • Wahl des Versammlungsleiters:

Thumay Karbalai Assad

Einstimmig angenommen

  • Wahl des Wahlleiters:

Lothar Krauß

einstimmig angenommen


  • Wahl des Protokollanten:

Nicole Staubus

Einstimmig angenommen


Abstimmung der Tagesordnung

Begrüßung und Gastreden

Wahl der Versammlungsämter, Zulassung von Presse, Gästen, Ton- und Filmaufnahmen

Beschluss der Tages- und Geschäftsordnung

Tätigkeitsbericht des Vorstandes

Bericht der Kassen- und Rechnungsprüfung

Entlastung des Vorstandes

Wahl des Vorstands

Satzungsänderungsanträge

§11 Absatz 4 (ändern)

§11 Absatz 5.3 (ändern)

§14 Absatz 14 Absatz 1.4 (streichen)

§16 (ändern)

§24 Absatz 2 (ändern)

Programmänderungsanträge und Positionspapiere

Mobilität sichern und attraktiv gestalten

Sonstige Anträge

Schließung des Parteitages

  • Abstimmung der Tagesordnung

die Tagesordnung kann jeder via Beamer lesen

Einstimmig angenommen


  • Abstimmung über GO:

Sascha Brandhoff trägt die GO für alle vor

Einstimmig angenommen


  • Rechenschaftsberichte des Vorstandes :

Beisitzer:

Dennis Muhr

Nico Wolf

beide Berichte worden mündlich abgegebenen und werden noch schriftlich zum Protokoll gereicht.

Schatzmeister:

Christian Staubus

Bericht wurde mündlich Vorgetragen und wir noch schriftlich zum Protokoll gereicht.

Stellvertretende Vorsitzende:

Nicole Staubus

Bericht wurde mündlich Vorgetragen und wir noch schriftlich zum Protokoll gereicht.


Vorsitzender:

Sascha Brandhoff

Bericht wurde mündlich Vorgetragen und wir noch schriftlich zum Protokoll gereicht.


Kurze Pause damit die Kasse geprüft werden kann.

  • Bericht des Kassenprüfers

Alexander Kaufmann:

Soweit ist alles in Ordnung. Der neue Schatzmeister muss noch das fälschlich überwiesen Fraktionsgeld von der Stadt Frankenau noch zurück überwiesen wird.

Ich empfehle die Entlastung des 'Schatzmeisters.

  • Entlasstung des Vorstandes

Wer ist dafür das der Vorstand entlastet wird.

Einstimmig angenommen


  • Wahl des Vorstandes:


    • Wahl des ersten Vorsitzenden

Sascha Brandhoff

dafür = 5

Enthaltung = 1

Sascha nimmt die Wahl an


    • Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden

Kristos Thingilouthis = 6

Dennis Muhr = 1

Kristos Thingilouthis nimmt die Wahl an


    • Wahl des Schatzmeisters

Nicole Staubus

dafür = 6

Enthaltung = 0


    • Abstimmung ob in dieser Amtsperiode der Vorstand X Beisitzer haben soll.


0 Beisitzer = 0

1 Beisitzer = 0

2 Beisitzer = 5

3 Beisitzer = 4


Probe:

2 Beisitzer

dafür = 4

dagegen = 1

Enthaltung = 1


Wir werden 2 Beisitzer wählen.

Joss Lathner = 5

Dennis Muhr = 5

Christian Staubus = 4


Dennis und Joss nehmen die Wahl an.


Soll ein Jupi noch in den Vorstand gewählt werden.

6 dagegen

Es wird kein Jupi in den Vorstand gewählt.


    • Wahl des Kassenprüfers:

Alexander Kaufmann = 6

Jens Fricke = 6

Alexander und Jens nehmen die Wahl an.


Der Neue Vorstand

Sascha Brandhoff

Kristos Thingilouthis

Nicole Staubus

Dennis Muhr

Joss Lathner


  • Satzungsänderungsanträge:


§11 Absatz 4 (ändern) zurück gezogen

keiner übernimmt den Antrag

§11 Absatz 5.3 (ändern)


Sitzungsänderungsantrag (Antragsteller: Sascha Brandhoff)


Der Kreisparteitag möge beschließen §11 Absatz 5.3 wie folgt zu ändern

Begründung erfolgt mündlich


Alte Fassung:

auf Antrag eines Abgeordneten in einem Kreis- oder Kommunalparlament. Der Antrag ist

zu begründen und bedarf der Schriftform. Der Kreisvorstand muss unter Bekanntgabe der

Tagesordnung und einer Einberufungsfrist von 28 Tagen den außerordentlichen

Kreisparteitag schriftlich einberufen. Der Kreisparteitag muss spätestens 6 Wochen nach

Antragstellung durchgeführt werden.

Neue Fassung:

auf Antrag eines Abgeordneten in einem Kreis- oder Kommunalparlament. Der Antrag ist

zu begründen und bedarf der Schriftform. Der Kreisvorstand muss unter Bekanntgabe der

Tagesordnung und einer Einberufungsfrist von 10 Tagen den außerordentlichen

Kreisparteitag schriftlich einberufen. Der Kreisparteitag muss spätestens 3 Wochen nach

Antragstellung durchgeführt werden.


Einstimmig angenommen


§14 Absatz 14 Absatz 1.4 (streichen) zurück gezogen

§16 (ändern) zurück gezogen

§24 Absatz 2 (ändern) zurück gezogen



  • Sonstiges:


Bürgermeisterkandidat in Frankenberg

- wir möchten einen Kandidaten aufstellen