HE:Kreisverband Rheingau-Taunus/Vorstand/GO
Letzte Änderung an der GO vom Vorstand am 25.04.2013 auf der Vorstandssitzung beschlossen.
(Zur Seite mit den Änderungen der GO geht es hier)
Inhaltsverzeichnis
§1 Allgemeines
1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen, Gliederungen und Mitgliedern zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter.
3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
4. Bei Beantwortung von Anfragen per E-Mail an den gesamten Vorstand (vorstand (at) piratenpartei-rtk.de) ist selbiger in CC zu setzen.
§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
1. Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband, den Landesverbänden und den anderen Kreisverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen und die Vorbereitung von Wahlen.
2. Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt und vertritt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben und kann in Absprache auch Aufgaben davon eigenverantwortlich übernehmen.
3. Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbands. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und der Kontakt zum Landesverband, anderen Kreisverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen. Desweiteren nimmt er die neuen Mitglieder auf und berichtet dies dem restlichen Vorstand.
4. Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichtes, sowie das Spendenwesen.
5. Beisitzer: Die Beisitzer unterstützen die Vorstandsmitglieder bei der Erfüllung der angegebenen Aufgaben selbständig. Die anderen Vorstandsmitglieder können Aufgaben an Beisitzer delegieren.
§3 Entscheidungsfindung
1. Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit Mehrheit getroffen, das heißt mehr Ja- als Nein-Stimmen.
2. Beschlüsse des Vorstands sind von einem beauftragen Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
3. Dringende Beschlüsse sind im E-Mail-Umlaufverfahren möglich. Umlaufbeschlüsse sind vom Initiator auf die TO der nächsten ordentlichen Sitzung zu setzen, um die Protokollierung zu gewährleisten.
4. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen.
5. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden:
- durch E-Mail an den Vorstand (vorstand (at) piratenpartei-rtk.de)
- persönlich oder in Beauftragung auf einer offenen Vorstandssitzung
- durch Eintrag in die TO im Piratenwiki
6. Der Vorstand stimmt darin überein, wichtige Entscheidungen in Übereinstimmung mit einer möglichst großen Basis zu treffen.
7. Der Vorstand benennt zu jedem Vorstandsbeschluss einen oder mehrere Verantwortliche für die Umsetzung
§4 Vorstandssitzungen
1. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt.
2. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
3. Vorstandsitzungen finden mindestens einmal im Monat fernmündlich oder als persönliches Treffen statt, eine Kombination ist nicht möglich.
4. Der Vorstand gibt am Ende jeder Sitzung den Termin der nächsten Vorstandsitzung bekannt.
5. In dringenden Fällen kann jedes Vorstandsmitglied ein Vorstandssitzung verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von 7 Werktagen eine solche einberufen.
6. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von vier Tagen veröffentlicht (Wiki), der jeweilige Protokollant der Sitzung ist dafür verantwortlich.
7. Gäste, welche die Vorstandssitzung stören, können vom Versammlungsleiter oder mehrheitlich von den anwesenden Vorstandsmitgliedern aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
§5 Tätigkeitsbericht
1. Der Vorstand ist verpflichtet, Tätigkeitsberichte anzufertigen und diese dem Kreisparteitag vorzustellen. Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben. Ein Gesamttätigkeitsbericht ist gestattet.
2. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
3. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.
§6 Verwaltung der Mitgliederdaten
1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Landesverband.
2. Zugriff auf die Mitgliederdaten haben primär der Generalsekretär und der Schatzmeister. Anderen Vorstandsmitgliedern hat der Generalsekretär auf Anfrage die für die Tätigkeiten notwendigen Mitgliederdaten zur Verfügung zu stellen. Für Vertretungsfälle hat auch der Vorsitzende Zugriff auf die Mitgliederdaten
3. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.
4. Jeder Zugriffsberechtigte ist verpflichet, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
§7 Finanzrelevant
1. Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten: Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung ist der Vorsitzende verfügungsberechtigt. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.
2. Dem Schatzmeister ist ein Geldrahmen von 50 EUR pro Monat gegeben, über den er ohne Vorstandsbeschluss verfügen kann. Wird dieser Verfügungsrahmen vom Schatzmeister beansprucht, so muss er den Vorstand auf der nächsten Sitzung davon informieren.
3. Notwendige Kosten und Auslagen, die einem Vorstandsmitglied oder einem beauftragten Personen durch Ausübung des Amtes oder des Auftrages erwachsen, werden auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen erstattet.
4. Finanzrelevante Beschlüsse, welche nach drei Monaten nicht umgesetzt wurden, gelten als aufgehoben.
§8 Offizielle Kommunikationskanäle des Kreisverbandes
1. Mailingliste
- Generelle Diskussionsliste der Piraten Rheingau-Taunus
- Offen für alle, eigenständige An/Abmeldung
- Archiv: Ja, innerhalb des Sync-Forum der Hessen-IT
2. Vorstandsverteiler
- Der Vorstand verfügt über einen auf Vorstandsmitglieder begrenzten Mail-Verteiler.
3. Mitgliederverwaltung
- Der Vorstand verfügt über eine Mitgliederverwaltung@ über die eine verschlüsselte Kommunikation, zwecks Austausches von Mitgliederinformationen, mit dem Landesverband stattfindet.