HE:Kreisverband Offenbach Land/Kreisparteitag/2014-1
Inhaltsverzeichnis
Kreisparteitag 2014-1
Organisatorisches
Einladung
Termin
- Samstag, 15. März 2014, ab 14 Uhr
Veranstaltungsort
- Bürgertreff Götzenhain
- Adresse: Bleiswijker Straße 2, Dreieich-Götzenhain
Vorläufige Tagesordnung
- 14:00 Uhr Akkreditierung
- 14:30 Uhr Eröffnung der Versammlung durch die Vorsitzende
- Wahl der Versammlungsleitung, der Wahlleitung und der Protokollantin/des Protokollanten
- Nachwahl eines/einer Rechnungsprüfers/in
- Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes
- Rechenschaftsbericht der Kreistagsfraktion
- Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters
- Entlastung Schatzmeister auf Empfehlung der Rechnungsprüfer
- Entlastung Kreisvorstand
- Satzungsänderungsanträge
- Sach- und Programmanträge
- Wahl des Kreisvorstandes
- Wahl der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer
- Sonstiges
Bitte bringe zwecks Akkreditierung einen gültigen Personalausweis mit. Nach §11(3) der Satzung sind nur Mitglieder stimmberechtigt, soweit sie zum Zeitpunkt des Kreisparteitags mit der Beitragszahlung nicht mehr als drei Monate im Rückstand sind. Es besteht vor Ort die Möglichkeit, ausstehende Beiträge zu bezahlen oder einen Mitgliedsantrag zu stellen.
Termine für Anträge zum KPT
Sachanträge - 22.02.2014 - 23:59 Uhr
Satzungsänderungsanträge - 14.02.2014 - 23:59 Uhr
Alle Sach- und SÄ-Anträge müssen im wiki (siehe unten) zum Stichtag eingetragen sein!
Rechenschaftsberichte
- ...
Geschäftsordnung
- Vorschlag 1: Vorschlag Geschäfts- und Wahlordnung
- Vorschlag 2:
Wahlordnung
- Vorschlag 1: Vorschlag Geschäfts- und Wahlordnung
- Vorschlag 2:
Kandidaten Parteitagsämter
Bitte Kandidatenvorschläge mit Realnamen inkl. Name der vorschlagenden Person eintragen. Bitte keine Kommentare zu den Vorschlägen hinterlassen.
Versammlungsleiter
- Dein Vorschlag
Wahlleiter
- Dein Vorschlag
Protokollant(en)
- Dein Vorschlag
ggf. Wahlhelfer
- ggf. Vorschlag 1
Kandidaten Vorstandsämter
Bitte Kandidatenvorschläge mit Realnamen inkl. Name der vorschlagenden Person eintragen. Bitte keine Kommentare zu den Vorschlägen hinterlassen.
Bitte beachten: Gemäß Satzung gehört auch der Vorsitzende der Kreistagsfraktion bzw. ein von der Fraktion gewählter Abgeordneter dieser Fraktion auch dem Kreisvorstand an.
Vorsitzender
Karlheinz Zoth, vorgeschlagen von Christoph Hampe 10:34, 11. Mär. 2014 (CET)
- Dein Vorschlag
Schatzmeister
- Uwe Löfflat, vorgeschlagen von Karlheinz Zoth 23:32, 10. Mär. 2014 (CET)
- Dein Vorschlag
Generalsektretär
- Yannick Schäfer, vorgeschlagen von Karlheinz Zoth 23:33, 10. Mär. 2014 (CET)
- Dein Vorschlag
Beisitzer
- André Wolski, vorgeschlagen von Karlheinz Zoth 23:34, 10. Mär. 2014 (CET)
- Dein Vorschlag
Kandidaten Rechnungsprüfer
- Dein Vorschlag
Satzungsänderungsanträge
SÄA-1
Antragssteller: Yannick Schäfer
In §16 wird "mindestens einmal monatlich" ersetzt durch "mindestens einmal im Quartal".
§16 Einberufung des Kreisvorstandes
ALT:
Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von dem stellv. Vorsitzenden oder einem Beisitzer, regelmäßig mindestens einmal monatlich oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:
- von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes
- von einem Ortsverband
einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
NEU:
Alternative 1:
- Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von dem stellv. Vorsitzenden oder einem Beisitzer, regelmäßig mindestens einmal im Quartal oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:
- von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes
- von einem Ortsverband
- einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen
Alternative 2:
- Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von dem stellv. Vorsitzenden oder einem Beisitzer, regelmäßig mindestens einmal pro Halbjahr oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung:
- von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes
- von einem Ortsverband
- einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
Dein Antrag SÄA-X
ALT: Alten Text hier eintragen.
NEU: Neuen Text hier eintragen
Programmanträge
Dein Antrag PA-X
- ...
sonstige Anträge
Dein Antrag SA-X
- ...
Protokoll
- ...