HE:Kreisverband Odenwald/Spenden
Inhaltsverzeichnis
Wichtiger Hinweis
Wenn ihr bei einer Spende an uns einen Zweck angebt, z.B. "Wahlkampf", dann können wir diese Spende gesetzlich ausschließlich für Wahlkampfzwecke nutzen. Für nichts anderes. Bitte passt also sehr genau auf, was ihr als Spendenzweck angebt. Wenn ihr gar keinen Spendenzweck angebt, können wir eure Spende frei verwenden.
Ab einer Spende von 51 € senden wir Euch auf Wunsch eine Spendenquittung per Post zu.
Lastschrift
Leider noch nicht möglich.
Überweisung
Unser Spendenkonto:
- Kontoinhaber: Piratenpartei Odenwald
- Bank: Volksbank Odenwald eG
- KTN: 104476239
- BLZ: 50863513
- BIC: GENODE51MIC
- IBAN: DE88508635130004476239
- Verwendungszweck: Euer Name + Eure Adresse + Ggf. den Zweck, für den die Spende verwandt werden soll (Vgl. wichtigen Hinweis oben)
Flattr
Wird diesen Monat voraussichtlich noch eingerichtet.
Paypal
Wird diesen Monat voraussichtlich noch eingerichtet.
Steuertipp
Bis zu einer Höhe von 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel man hier konkret spart, hängt vom eigenen Steuersatz ab. (Stand: 11/2011)
Noch Fragen?
Kontaktiert unseren Schatzmeister unter schatzmeister@piratenpartei-odenwald.de (PGP-Key).