HE:Kreisverband Gießen/Beschlüsse/Vorstand/2013-12-21 1fu
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Umlaufbeschluss GI/V1/2013-12-21/1fu des Kreisvorstand Gießen vom 21.12.2013: Überführung der treuhänderisch verwalteten Spenden an openJur e.V.
- Beschlusstext:
- Der Vorstand des Kreisverbandes Gießen der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, die verbliebenen treuhänderisch verwalteten Spenden zum Bestreiten des "Rechtsweges Demoverbot" im Rahmen der Pledge “rechtsweg” bzgl. der Klage gegen das Gießener Tanzdemoverbot an Karfreitag 2012 in Höhe von 1787,00 EUR an openJur e.V. zu überführen.
Diese treuhänderisch verwalteten Spendengelder sind zur Bezahlung der Gerichtskosten zum Bestreiten des Klageweges durch den Stadtverordneten Herrn Christian Oechler (Krofdorfer Straße 62, 35398 Gießen, christian.oechler@piratenpartei-giessen.de) aus Gießen zu verwenden. Ziel ist es, möglichst ein verfassungsrechtliches Urteil zur Einschränkbarkeit der grundrechtlichen Demonstrationsfreiheit durch länderspezifische Feiertagsgesetze zu erwirken.
Die Gerichtskosten der ersten Instanz (Verwaltungsgericht Gießen) in Höhe von 363 Euro wurden bereits von den treuhänderisch verwalteten Spendengeldern beglichen.
Zur Überführung der restlichen treuhänderischen verwalteten Spendengelder wird der Kreisverband Gießen eine zweckgebundene Spende an openJur e.V. mit folgendem Verwendungszweck durchführen:
Bezahlung Gerichtskosten "Rechtsweg Demoverbot"
Erfüllung der Pledge "Rechtsweg"
http://www.pledgebank.com/rechtsweg Gerichtskosten können gegen diese Spendengelder durch Einreichung von Belegen der in Rechnung gestellten Gerichtskosten durch den Stadtverordneten Herrn Christian Oechler abgerechnet werden. Sollten am Ende des Klageweges noch Spendengelder übrig bleiben, so ist die Zweckgebundenheit der Spenden aufgehoben und openJur e.V. kann diese frei verwenden, wie es in der Pledge “rechtsweg” bereits benannt ist. - Begründung:
- Wir sind vom Landesschatzmeister angehalten worden die verbliebenen Spendengelder von den Parteikonten zu entfernen, da es sonst Probleme mit der Parteienteilfinanzierung geben kann/wird.
- Beschlussnummer:
- GI/V1/2013-12-21/1fu
- Summe:
- 1787,00 EUR
- Ergebnis:
- angenommen
- Zusatzinfos:
- Das Verfahren und der Beschluss ist mit openJur e.V. abgesprochen.