HE:Kreisverband Frankfurt am Main/mv-2011.03/Anträge
Satzungsänderungsanträge
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA-01
- Beantragt von
- Stefan Schimanowski
- Betrifft
- Frankfurt / §9(3)
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen den Satz "Es gilt die Zustimmung des Landesparteitages." ersatzlos zu streichen.
- Begründung
Der Kreisverband weiß selbst am besten, was in seinem Kreis geschieht.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA-01A
- Beantragt von
- Stefan Schimanowski
- Betrifft
- Frankfurt / §9(3)
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen den Absatz ersatzlos zu streichen.
- Begründung
Der Kreisverband weiß selbst am besten, was in seinem Kreis geschieht.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA-02
- Beantragt von
- Stefan Schimanowski
- Betrifft
- Frankfurt / §11(7)
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen "schriftlich" in "in Textform" zu ändern. Der Satz "Als Einberufungsfrist gilt der Poststempel der Einladungen an die Mitglieder." ist ersatzlos zu streichen.
- Begründung
Alle Parteimitglieder verfügen über eine Emailadresse. Parteitage werden ebenfalls über die Webseite, Facebook, und Twitter bekanntgegeben. Der KV spart dadurch Verwaltungsarbeit und Geld.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA-02a
- Beantragt von
- Christian
- Betrifft
- Frankfurt / § 11 Abs. 7
- Beantragte Änderungen
Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief mindestens 4 Wochen vorher ein. Es gilt das Datum des Poststempels. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 4 Wochen vor dem Kreisparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA-03
- Beantragt von
- Stefan Schimanowski
- Betrifft
- Frankfurt / §13(2)
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen den Absatz zu ändern in: "Ein ordnungsgemäß einberufener Kreisparteitag ist ohne Rücksicht auf die Zahl der akkreditierten Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfähigkeit ist nicht mehr gegeben, wenn die Hälfte der bei Beginn des Parteitages festgestellten Zahl der anwesenden akkreditierten Mitglieder unterschritten wird. In diesem Fall ist der Kreisparteitag vom Versammlungsleiter zu schließen."
- Begründung
Nicht akkreditierte Mitglieder können auch nicht mit abstimmen.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA-04
- Beantragt von
- Stefan Schimanowski
- Betrifft
- Frankfurt / §8(2)
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen die mindestens fünf Piraten für eine Gründungsinitiative auf zehn Piraten zu erhöhen.
- Begründung
Ortsverbände sind Verwaltungsaufwand und machen nur Sinn, wenn es eine höhere Anzahl aktiver Piraten im Ortsverband gibt.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA-05a
- Beantragt von
- Seb666
- Betrifft
- Frankfurt / §11(4)
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen, den Absatz zur Einberufung des KPT auf folgenden Wortlauf zu ändern:
"Der ordentliche Kreisparteitag findet monatlich statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes einzuberufen. Jährlich im zweiten Kalendervierteljahr wird zu einem ordentlichen Kreisparteitag als Wahlparteitag eingeladen."
- Begründung
Wir wollen Basisdemokratie, also sollten wir sie auch leben!
Monatliche Kreisparteitage können ergänzend oder ersatzweise zur Vorstandssitzung stattfinden (nach einer minimalen Vorstandssitzung wird der KPT eröffnet). Einmal im Jahr findet der KPT im größeren Rahmen als Wahlparteitag für den Vorstand statt. Zu diesem Wahlparteitag könnte dann auch wieder per Brief eingeladen werden.
Im Endeffekt wird hier die Basis dauerhaft eingebunden und gefordert. Das Kasseler Plenums-Modell kann über monatliche Kreisparteitage rechtlich hieb- und stichfest umgesetzt werden.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA-05b
- Beantragt von
- Seb666
- Betrifft
- Frankfurt / §11(4)
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen, den Absatz zur Einberufung des KPT auf folgenden Wortlauf zu ändern:
"Der ordentliche Kreisparteitag findet einmal im Kalendervierteljahr statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes einzuberufen. Im zweiten Kalendervierteljahr wird der ordentliche Kreisparteitag als Wahlparteitag durchgeführt."
- Begründung
Wir wollen Basisdemokratie, also sollten wir sie auch leben!
Quartalsweise Kreisparteitage binden die Basis dauerhaft tiefgreifender ein, als dies jetzt der Fall ist. Einmal im Jahr findet der KPT im größeren Rahmen als Wahlparteitag für den Vorstand statt. Zu diesem Wahlparteitag könnte dann auch wieder per Brief eingeladen werden.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA-06
- Beantragt von
- Seb666
- Betrifft
- Frankfurt / §12(2)
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen, §12(2) von folgenden Wortlauf "Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisparteitages hat in jedem Jahr vorzusehen:" wie folgt zu ändern: "Die Tagesordnung des als Wahlparteitag einberufenen ordentlichen Kreisparteitags hat in jedem Jahr vorzusehen:"
- Begründung
Sollten SÄA5a oder SÄA5b angenommen werden, müssen wir klarstellen, dass nicht zu jedem ordentlichen Kreisparteitag Wahlen stattfinden und Rechenschaftsberichte abgelegt werden müssen.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA-07
- Beantragt von
- Christian
- Betrifft
- Frankfurt / §11 Abs.5 Punkt 2
- Beantragte Änderungen
Wird geändert in: auf Antrag von mindestens zweimal die Wurzel aus der Zahl der Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Frankfurt, jedoch nie weniger als 10%, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Einberufungsantrag als beitragspflichtig gemeldet hat dies beantragen.
- Begründung
Bei niedrigen Mitgliederzahlen ist das 10% Quorum leicht zu errreichen und gibt kleinen Gruppen schnell die Möglichkeit aKPTs zu fordern und damit hohe Kosten für den KV zu produzieren. Die Wurzelregelung erlaubt es bei niedrigen Mitgliederzahlen das Quroum auf breiter Basis zu stellen. Ich empfehle die die 10% Klausel noch aus dem Antrag zu streichen um bei großen Mitgliederzahlen die Einberufung eines aKPT zu erleichtern.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA-8
- Beantragt von
- Steffen Schilke
- Betrifft
- Frankfurt / §17 (2)
- Beantragte Änderungen
Wird geändert in: (2) (a)Ein Misstrauensantrag gegen den Kreisvorstand muss von mindestens 20% der Mitglieder des Kreisverbandes gestellt werden. Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform. Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Antragsberechtigten ist die Mitgliederzahl, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Misstrauensantrag an den Landesverband als beitragspflichtig gemeldet hat. Die Einbringung als Dringlichkeitsantrag ist unzulässig.
(b) Ein Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Kreisvorstands muss von mindestens 20% der Mitglieder des Kreisverbandes gestellt werden. Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform. Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Antragsberechtigten ist die Mitgliederzahl, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Misstrauensantrag an den Landesverband als beitragspflichtig gemeldet hat. Die Einbringung als Dringlichkeitsantrag ist unzulässig. Falls dieses Vorstandsmitglied dann zurücktritt muss der Vorstand nicht neu gewählt werden, wenn der Vorstand noch arbeitsfähig ist.
- Begründung
Manchmal ist im Vorstand nur eine Person vom Mißtrauen der Mitglieder betroffen und es muss deswegen nicht dem gesamten Vorstand das Mißtrauen ausgesprochen werden und ein neuer Vorstand gewählt werden. Im Falle, dass das betroffene Vorstandsmitglied nicht zurücktritt, ist das Mißtrauen aktenkundig gemacht worden und es kann wie unter 2 a beschrieben weiter verfahren werden wenn die Mitglieder dies wollen.
Programmanträge
Mit (x) gekennzeichnete Anträge sind nach der Antragsfrist (7. November 2011) eingegangen und werden nur behandelt, wenn der Antragsteller der Dringlichkeit begründet und der Parteitag dies akzeptiert
Text
Begründung
Antragsteller
Sonstige Anträge
Text
- Der KPT möge beschliessen, dass die Synchronisation zwischen der Frankfurter Mailingliste und dem Syncom-Forum eingerichtet wird.
Begründung
- Die Synchronisation zwischen Mailingliste und Syncom-Forum stellt einen Gewinn an Funktionalität dar.
- Für die Funktion von Syncom werden alle Mails, die über die Mailingliste gehen, für eine gewisse Zeit auf dem Syncserver vorrätig gehalten. Das ist jedoch kein Archiv, wie viele Piraten es privat angelegt haben, die E-Mails auf dem Server werden alle wieder gelöscht.
- Die Nutzung von Syncom setzt eine Anmeldung voraus, die gespeicherten Mails können nicht ohne weiteres von Suchmaschinen indiziert werden. Unsere Mailinglisten sind grundsätzlich ebenfalls erst nach einer Anmeldung zugänglich.
- Mailinglisten-Mails werden ebenfalls auf Parteiservern gespeichert, wenn der Benutzer IMAP verwendet. (Wie es gerade viele Hessen machen)
- Im Syncom-Forum kann jeder nach einer Anmeldung passiv mitlesen, gleiches erlaubt aber auch jede Mailingliste. Solange man nichts schreibt, ist fast vollkommen anonymes mitlesen jederzeit in beiden Tools möglich.
Antragsteller
Text
Begründung
Antragsteller
Text
Der Parteitag möge beschließen ein Bannerdisplay / Roll Up zu kaufen. Bedruckt generisch mit Piratenpartei Frankfurt und Logo (oder auch URL / QR Code, ...) für die Benutzung bei Ständen oder Veranstaltungen.
Das kostet inkl Druck ca. 100 Euro. Siehe z.B. http://www.display-discount.biz/de/produkte/ - der Betrag den ich ansetze ist etwas höher für evtl. Extras -siehe http://www.display-discount.biz/de/produkte/rollup/rollup-ro.04.html oder http://www.display-discount.biz/de/produkte/bannerdisplay/mobiles-bannerdisplay-ba.04.html
Wobei es auch andere Anbieter gibt.Begründung
Antragsteller
Text
Begründung
Antragsteller