HE:Kassel/Kreisverband Kassel-Stadt/Wahlen/2014/Plakatierung
Die Plakatierunterlagen von der letzten Wahl (BTW/LTP2013) liegen hier.
Das Planungspad für die Plakatierung in Kassel 2014 liegt hier.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Plakatierungsauflagen
- 1.1 Ahnatal
- 1.2 Bad Emstal
- 1.3 Bad Karlshafen
- 1.4 Baunatal
- 1.5 Breuna
- 1.6 Calden
- 1.7 Espenau
- 1.8 Fuldabrück
- 1.9 Fuldatal
- 1.10 Grebenstein
- 1.11 Habichtswald
- 1.12 Helsa
- 1.13 Hofgeismar
- 1.14 Immenhausen
- 1.15 Kaufungen
- 1.16 Kassel
- 1.17 Liebenau
- 1.18 Lohfelden
- 1.19 Naumburg
- 1.20 Nieste
- 1.21 Niestetal
- 1.22 Oberweser
- 1.23 Reinhardshagen
- 1.24 Schauenburg
- 1.25 Söhrewald
- 1.26 Trendelburg
- 1.27 Vellmar
- 1.28 Wahlsburg
- 1.29 Wolfhagen
- 1.30 Zierenberg
Plakatierungsauflagen
Ahnatal
Genehmigung liegt vor Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Ahnatal.pdf. Außerdem eine Anlage: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Ahnatal-Anlage.pdf
Bad Emstal
Siehe Habichtswald
Bad Karlshafen
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Karlshafen.pdf. Plakatierung auf Stellwänden der Gemeinde (ab vier Wochen vor dem Wahltermin, also 28. April). Reservierte Plätze für im Parlament vertretene Parteien. Wir fallen unter sonstige.
Baunatal
Genehmigung liegt vor (Scan folgt)
Kurzfassung: Nicht an Verkehrsschildern, Wegweisern, im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen und Bahnübergängen. Um Bäume herum nur selbsttragende Konstruktion. Maximale Größe: A1, maximale Anzahl im Stadtgebiet: 20
Start: 30. April
Abhängen bis: 27.Mai
Breuna
Siehe Habichtswald
Calden
Antwort: "Die Genehmigung erhalten Sie per Post. Aufgrund der Vielzahl der Parteien bitten wir Sie, die Anzahl so gering wie möglich zu halten. Eine genaue Vorgabe halten wir nicht für erforderlich, empfehlen jedoch nicht mehr als 4 Plakate pro Ortsteil. Einen Platz für Wesselmänner können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen. Die Genehmigung gilt vom 14.04.-26.05.14"
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Calden.pdf
Espenau
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Espenau.pdf
Start: Zwei Monate vor der Wahl
Fuldabrück
angefragt am 29. Januar. Am 23. März nochmal nachgefragt.
Fuldatal
Antwort:
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Fuldatal.pdf
Plakatierung auf Plakatwänden der Gemeinde. Beginn: 12.April
Grebenstein
Antwort: "bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Eine Plakatier Genehmigung erfolgt generell auf schriftlichen Antrag. Die Genehmigung beinhaltet dann den genauen Ablauf der Plakatierung (u.a. Dauer und Orte)."
Hier wird noch jemand gesucht, der sich kümmert (falls Gerebenstein hinreichend wichtig ist ;-) ).
Kontaktdaten: "Ordnungsamt Stadt Grebenstein Markt 1 34393 Grebenstein Tel.: 05674/705-16 Fax: 05674/705-30"
Habichtswald
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Habichtswald.pdf
Gilt für alle der folgenden Gemeinden:
- Naumburg
- Zierenberg
- Gudensberg (Schwalm-Eder-Kreis)
- Niedenstein (Schwalm-Eder-Kreis)
- Bad Emstal
- Breuna
- Habichtswald
Helsa
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Helsa-Piratenpartei-Europawahl-25.05.2014-Hachmann.pdf
Dürfen vom 14. April bis 26. Mai plakatieren.
Hofgeismar
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Hofgeismar.pdf
Beginn: 6 Wochen vor der Wahl (also 13.April)
Immenhausen
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Immenhausen.pdf
Beginn: 26.April
Abbau innerhalb einer Woche nach dem Wahltag.
Kaufungen
Antwort: "angehängt ist die Information über die Art und Weise der Wahlplakatierung in Kaufungen.Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Kaufungen-Wahlwerbung 2014, Europawahl 2014, Piratenpartei Kassel, 01.2014.pdf"
Kassel
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Kassel 2.pdf
Hier das erste Dokument mit Plakatierregeln: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-StadtKassel.pdf
Plakatierstart ist am 25.März
Liebenau
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Liebenau.pdf
Lohfelden
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Lohfelden.pdf
Auf telefonische Nachfrage wurde folgendes erklärt: Punkt 1 bezieht sich nur auf "wildes Plakatieren", was das Plakatieren ohne Erlaubnis (bzw. bei unserer Erlaubnis über 50 Plakate hinaus) bedeutet. Entsprechend darf an Laternen plakatiert werden (unter den Voraussetzungen von Punkt 3).
Naumburg
Antwort: "die Stadt Naumburg gehört dem gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk mit Sitz bei der Gemeinde Habichtswald an. Dieser Ordnungsbehördenbezirk ist zuständig". Siehe also dort.
Nieste
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Nieste.pdf
Plakatierung an im einzelnen bezeichneten Orten.
Beginn: 14.April
Deadline zum Abhängen: Eine Woche nach dem Wahltag.
Niestetal
Die Gemeinde stellt Plakatwände (und NUR DA dürfen wir ab dem 7.April Plakate aufkleben). Wir müssen die Plakate auch wieder (bis zum 6.Juni) davon abkratzen ;-(
Die Gemeinde Niestetal hat am 6.März neue Dokumente geschickt: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Niestetal-Wahlkampfplakatierung Piratenpartei Deutschland 29.01.2014.pdf und Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Niestetal-Standorte und Einteilung der Plakattafeln Piratenpartei Deutschland 30.01.2014 Fu.pdf
Oberweser
angefragt am 29. Januar. Am 23. März nochmal nachgefragt.
Reinhardshagen
Genehmigung liegt vor (Beginn: 25.April, Ende 6. Juni): Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Reinhardshagen.pdf
Schauenburg
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Schauenburg.pdf
Söhrewald
Genehmigung liegt vor (Beginn: 27.April). Plakatieren nur auf speziellen Plakatwänden. Wir müssen die Plakate NICHT selbst abhängen :-). Zusätzlich Ankündigungsplakate für Veranstaltungen möglich. Details hier
Trendelburg
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Trendelburg.pdf
Vellmar
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Vellmar.pdf
Aufstellen selbsttragender Konstruktionen an im einzelnen bezeichneten Orten
Beginn: 8 Wochen vor der Wahl (30. März)
Plakate müssen eine Woche nach dem Wahltag entfernt sein.
Wahlsburg
Antwort: "in unserer Gemeinde bestehen keine besonderen Plakatierungsrichtlinien. Öffentliche Stellflächen sind nicht ausgewiesen.
Das Anbringen von Plakaten an Bäumen mittels Nägel, Klammern oder Ähnlichem ist nicht erlaubt.
Darüber hinaus bitten wir dafür Sorge zu tragen, dass nach Ende der Wahl die Plakate wieder entfernt werden."
Wolfhagen
Genehmigung liegt vor: Datei:2014-Kassel-Plakatiergenehmigung-Wolfhagen.pdf
Aufstellung von Plakatträgern an im einzelnen bezeichneten Orten
Zierenberg
Siehe Habichtswald