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Geschäftsordnung des Vorstands

Stand 26.01.2013

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  1. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam mit den übrigen Vorstandsmitgliedern zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Entsprechend getroffene Entscheidungen sind zu protokollieren. Ausgabebeschlüsse werden schriftlich festgehalten.


§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  • Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt
    • die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen,
    • die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen,
    • die Vorbereitung von Wahlen, Mitgliederversammlungen und Kreisparteitagen,
    • sowie die Koordination anfallender Aufgaben.
  • "Die dritte Person" (nach §PartG):
    • Politische Geschäftsführung
    • benannter stellvertretender Schatzmeister (war vorheriger Schatzmeister des KV)
  • Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt
    • die alleinige Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten,
    • die Mitgliederverwaltung
    • die Führung des Archivs der KV-Unterlagen
  • Beisitzer:
    • Die Beisitzer unterstützen die Vorstandsmitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die anderen Vorstandsmitglieder können zusätzliche Aufgaben an Beisitzer delegieren.


§3 Beauftragungen

Beauftragte unterstützen die Vorstandsmitglieder bei der Erfüllung bestimmter Aufgaben und Themen in Absprache und mit Unterstützung des Vorstands. Der Vorstand entscheidet über die Beauftragungen durch einfache Mehrheit.


§4 Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten

  1. Der Schatzmeister vertritt den Kreisverband gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten alleine. Er ist berechtigt, alleine zu verfügen.
  1. Der Schatzmeister informiert den Kreisvorstand auf den Vorstandsitzungen und erstellt regelmäßig Berichte (mindestens vierteljährlich), die im Wiki veröffentlicht werden.

Ist der Schatzmeister verhindert und hat er ein anderes Vorstandsmitglied als Vertreter bestimmt, so ist dieses Vorstandsmitglied alleine vertretungsberechtigt. Die Vertreterregelung ist dem Vorstand anzuzeigen. Hat der Schatzmeister keinen Vertreter bestimmt, so bestimmt der Vorstand einen Vertreter aus dem Vorstand. Der Schatzmeister ist für die Handlungen des Vertreters nicht haftbar.


§5 Entscheidungsfindung

  1. Der Vorstand ist beschlussfähig ab einer physischen oder fernmündlichen Anwesenheit von mehr als 50% seiner Mitglieder.
  1. Alle Entscheidungen im Vorstand werden mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen, es sei denn, diese Geschäftsordnung bestimmt in Einzelfällen anderes.

Beschlüsse des Vorstands sind schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.

Jeder Pirat des Kreisverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden:

  • in Textform an den Vorstand vorstand@piratenpartei-giessen.de
  • persönlich oder in Beauftragung auf einer offenen Vorstandssitzung.

Beschlussfassungen im Umlaufverfahren sind möglich.


§6 Vorstandssitzungen

  1. Vorstandssitzungen finden mindestens quartalsweise – bei Bedarf öfters – statt. Die Termine werden spätestens eine Woche im Voraus angekündigt.
  1. Fernmündliche Vorstandssitzungen sind zulässig. Diese werden wie ordentliche Vorstandssitzungen behandelt.

Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und im Umlaufverfahren von den Anwesenden genehmigt. Das Protokoll enthält das individuelle Abstimmverhalten der Vorstandsmitglieder.

Alle Protokolle sind von mindestens 2 geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

Gästen der Vorstandssitzung kann Rederecht erteilt werden.


§7 Kreisparteitage

  1. Der Kreisparteitag findet nach Möglichkeit abwechselnd im Kreis Gießen und in LDK statt.
  1. Die Vorstandssitzungen sollten abwechselnd im Kreis Gießen und in LDK stattfinden, sofern sie nicht fernmündlich abgehalten werden.


§8 Tätigkeitsbericht

  1. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen, der auch gemeinsam gefertigt werden kann und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.
  1. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten – sofern vom Kontakt genehmigt –, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihre gewählten Nachfolger zu übergeben.

Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder, optional auch seiner weiteren Tätigkeiten.


§9 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Landesschatzmeister Hessen. Aktuelle Mitgliedsdaten werden bei Bedarf durch den Vorstand dort abgefragt.
  1. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten.
  1. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.