HE:Gießen/Vorstandssitzungen/Tagesordnung 2009-10-15

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Öffentlicher Teil:

Top 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit Hinweis: Die Beschlussfähigkeit ist bei zwei Anwesenden Mitgleider des Vorstandes gegeben.

Top 2: Vorstellung des Protokolls der Gründungsversammlung

Top 3: Beschluss der Geschäftsordnung des Kreisvorstandes
Vorschlag:
I. Der Kreisverband Gießen der Piratenpartei Deutschland wird nach außen von jeweils 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.

II. Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind alle Piraten die Mitglied des Kreisverbandes sind.

III. Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder in dessen Abwesenheit den Schatzmeister oder einen durch diese bestellten Stellvertreter geleitet.

IV. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind in der Geschäftsstelle vor zu halten.

Diese Geschäftsordnung tritt am 15.10.2009 in Kraft.

Top 4: Bankkonto des Kreisverbandes

Top 5: Postfach des Kreisverbandes Ein Postfach kostet eine einmalige Gebühr von 15 Euro bei der Post.

Top 6: Aufnahme neuer Mitgleider, die einem öffentlichen Beschluss zugestimmt haben

Top 7: Vorplanung von Workshops

Top 8: Termin der nächsten Vorstandssitzung

Nicht öffentlicher Teil:

Top 9: Aufnahme neuer Mitgleider
Es muss über einen Mitgliedsantrag beraten werden.

Öffentlicher Teil:

Top 10: Auflösung der Versammlung