HE:Gesundheit/Organspende

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Auf dieser Seite soll das Thema "Organspende" gemeinsam bearbeitet werden. Mitarbeit an diesem Themenkomplex ist nicht nur herzlich willkommen, sondern wie immer ausdrücklich erwünscht! Eine Übersicht zum Thema Organspende in der Piratenpartei findet man auf der bundesweiten Seite Organspende.

Aktuelles

Initiativen

Organspendeausweise verteilen

Auf der Mailingliste war angeregt worden, dass der Landesverband (als Reaktion auf das Meinungsbild) Organspendeausweise an seine Mitlieder, bzw. die Bürger verteilen soll. Dies soll vor allem aus drei Gründen passieren

  1. um die öffentliche Diskussion über Organspende anzuregen,
  2. um Menschen dazu zu bewegen, sich Gedanken über ihre Haltung zur Organspende zu machen,
  3. damit mehr Menschen ihren Willen bezüglich einer Organspende auf einem Organspendeausweis dokumentieren.

In einem PadiconPiratenpad wird die Idee der Verteilung von Organspendeausweisen durch den Landesverband Hessen nun organisiert. Mitarbeit in jeder Form ist natürlich herzlich willkommen!

virtuelles Meinungsbild

In einem virtuellen Meinungsbild wurde gefragt, ob der Landesverband für die Verbreitung von Organspenderausweisen in der Bevölkerung einsetzen und diese durch Werbung und öffentliche Äußerungen in Presse und Medien bewerben soll. Mit JA stimmten 67.30% der 627 Teilnehmer (33.73% Wahlbeteiligung). Mit NEIN stimmten 23.29% der Teilnehmer.

Go-next.svg Siehe auch: virtuelles Meinungsbild zur Bewerbung von Organspendeausweisen

Maßnahmen für eine zeitgemäße Organspendepolitik

Liquid Feedback

Es gibt aktuell ein Thema zur Organspende, mit mehreren Initiativen. Eine dieser Initiativen fordert "Maßnahmen für eine zeitgemäße Organspendepolitik" zu ergreifen. Diese Maßnahmen laufen auf folgende Forderungen hinaus:

  • Internationale Zusammenarbeit stärken
  • Basis für Vertrauen in an der Organspende beteiligte Institutionen ausbauen
  • Koordination der Organspende/ Transplantationen in Deutschland neu regeln
  • Lebendspenden von Organen beibehalten
  • Bedürfnisse von Lebendspendern und Angehörigen von postmortalen Organspendern ernst nehmen

Die in der Initiative enthaltenen Maßnahmen zielen auf eine verbesserte Akzeptanz von Organspenden, vor allem durch mehr Vertrauen in die Prozesse im Rahmen des Spendeprozesses. Dazu soll insbesondere die Transparenz dieses Prozesses erhöht werden und dabei mehr Daten über Organspende verfügbar gemacht werden. Außerdem soll die Koordinierung aus den Händen der in die Kritik geratenen DSO (Deutsche Stifung Organspende) in öffentliche Hände übertragen werden und die Trennung zwischen Diagnostik und Durchführung der Transplantation strikter gehandhabt werden. Durch mehr internationale Zusammenarbeit sollen die Chancen von Spendern/ Empfängern mit seltenen Typisierungen erhöht werden, da das Gesamtangebot an Organspenden so steigen wird.

Diskussionen auf der PPH

Generell

  • Vorschläge zur Erhöhung der Akzeptanz in Verbindung sind sinnvoll. Unabhängig von einer konkreten Regelung bezüglich Widerspruch/ Zustimmung zur Organspende.

Pro

  • Zustimmung zu den genannten Maßnahmen, auch wenn sich bezüglich der Lebendspende von Organen durch diese Initiative nichts verändert.

Contra

Widerspruchsregelung bei postmortalen Organspenden ("Out-out")

Liquid Feedback in Hessen

Es gibt aktuell ein Thema zur Organspende, mit mehreren Initiativen. Eine dieser Initiativen fordert die "Widerspruchsregelung bei postmortalen Organspenden ("Out-out")" umzusetzen. Dies bedeutet folgende Veränderungen des Organpendegesetzes:

  • Hat ein hirntoter Mensch der Organspende zu Lebzeiten nicht widersprochen, ist die Entnahme seiner Organe im Sinne der bestehenden Regelungen des Transplantationsgesetzes zulässig.
  • Falls keine eindeutige Dokumentation des Wunsches des Verstorbenen besteht, haben zustäzlich die Hinterbliebenen die Möglichkeit, der Organspende zu widersprechen, sind dabei aber an den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebunden. Hierbei ist sicherzustellen, dass Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte von Personen, die einer Organspende widersprechen, wegen der besonderen Sensibilität dieser Daten, gewahrt bleiben.

Die Widerspruchsregelung sorgt hier für Abhilfe: es wird weitgehend sichergestellt, dass wirklich nur die Organe den Kranken verloren gehen, deren Besitzer die Organentnahme ablehnen. Das Recht, über den eigenen Körper auch nach dem Tod zu bestimmen, bleibt davon unberührt. Genauso bleibt auch das Recht, sich in diesem Punkt nicht entscheiden zu müssen, unberührt; es ändert sich lediglich die Konsequenz dieser Nichtentscheidung.

Andere wichtige Gründe sind, dass nur noch neun europäische Staaten eine Zustimmungsregelung haben. Denen gegenüber stehen 20 Staaten, die mittlerweile die Widerspruchs- oder die erweiterte Widerspruchsregelung eingeführt haben. Es wird daher Zeit, auch hierzulande die Rechtslage zu modernisieren, insbesondere weil in Deutschland mehr Organe transplantiert als gespendet werden. Wir importieren also Organe aus dem europäischen Ausland. Somit geht unser Transplantationsgesetz auch zulasten unserer Nachbarn.

Diskussionen auf der PPH

Generell

Pro

Contra

eine Opt-Out Regelung ist problematisch da entweder eine Widerspruchs Datenbank angelegt wird, oder falls der Widerspruch mit eine Karte (wie derzeit der Organspendeausweis) geschieht, so ist nicht sicher ob diese gefunden wird oder verloren geht.

virtuelles Meinungsbild

In einem virtuellen Meinungsbild wurde gefragt, ob sich der Landesverband für die Umsetzung einer Opt-Out Regelung (d.h. wer der Organspende nicht ausdrücklich widerspricht, wird Organspender) einsetzen soll. Mit JA stimmten 49.62% der 657 Teilnehmer (35,34% Wahlbeteiligung), mit NEIN stimmten 46.42 der Teilnehmer.

Go-next.svg Siehe auch: virtuelles Meinungsbild zur Opt-Out Regelung der Organspende

Zustimmungsregelung bei postmortalen Organspenden ("Out-in")

Diskussionen auf der PPH

Generell

Pro

Contra

Organisatorisches

Interessierte

Anknüpfungspunkte

Möglichkeiten für uns als Piratenpartei:

  • Verteilung von Organspendeausweisen
    • an die Parteimitglieder (postalisch), oder bei Parteitagen
    • an die BürgerInnen bei Infoständen

Ressourcen

Begriffserklärungen

  • postmortale Organspende
    • Die Spenderorgane stammen von einem hirntoten kürzlich Verstorbenen. Gegensatz zur Lebendspende.
  • (erweiterte) Zustimmungsregelung
    • Die Organentnahme ist nur mit Einwilligung des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen zulässig. Eine Zustimmungslösung bei der die Hinterbliebenen nicht nachträglich ihr Einverständnis aussprechen können findet in Europa keine Anwendung.
  • Widerspruchsregelung
    • Die Organentnahme bei Verstorbenen ist generell zulässig, es sei denn, der Verstorbene hat ihr zu Lebzeiten widersprochen.
  • erweiterte Widerspruchsregelung
    • Wie die Widerspruchsregelung. Zusätzlich können auch die Hinterbliebenen der Organentnahme widersprechen.
  • Informationsregelung
    • Die Einwohner werden zu ihrer Haltung befragt, die Möglichkeit nicht zu antworten kann eingeräumt werden.

Links