HB:SÄA 2011.1/Zusammensetzung Vorstand Alternativvorschlag
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Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Martina. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]]. |
- Titel = Zusammensetzung Vorstand
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA011
- Beantragt von
- Martina
- Betrifft
- HB:Satzung / Paragraph Nr. 12; Absatz Nr. 1
- Beantragte Änderungen
Ich beantrage, dass §12, Absatz 1 der Satzung in der Fassung vom 30.5.2010 wie folgt geändert wird.
Der Landesvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem Generalsekretär sowie mindestens einem bis zu vier Beisitzern.
- Begründung
Wie bei Mario's Antrag, aber ohne die Benennung eines politischen Geschäftsführers, da eine solche Position die Vorsitzenden und die basisdemokratische Verfassung der Piratenpartei Bremen schwächen könnte. Eine Zuweisung einzelner Kompetenzen eines politischen Geschäftsführers kann und sollte innerhalb des Vorstandes erfolgen. Außerdem sehe ich noch nicht den Bewerber, der nebenbei alleine die ganze Pressearbeit für uns übernehmen kann und will! Stattdessen soll es entgegen Mario's Antrag nicht nur bis zu drei, sondern bis zu vier Beisitzer geben und mindestens einen ohne konkrete Funktionszuordnung durch die Satzung.
- Achtung Kollisionen
Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „HB:SÄA_2011.1/Zusammensetzung_Vorstand]] und [[HB:SÄA 2011.1/Anzahl Beisitzer im Vorstand“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
ORIGINAL | Überarbeitung |
---|---|
Originale Fassung. § 12 Der Landesvorstand 1. Der Landesvorstand besteht aus:
Einer Doppelspitze mit zwei Vorsitzenden, einem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer, maximal acht Beisitzer sind möglich. |
Neue Fassung § 12 Der Landesvorstand 1. Der Landesvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem Generalsekretär sowie mindestens einem und bis zu vier Beisitzern. |
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
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