HB:SÄA 2011.1/Klarstellung Fristenregelung
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Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Martina. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Bremen]]. |
- Titel = Fristenregelung für Satzungsänderungsanträge
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA150
- Beantragt von
- Martina
- Betrifft
- HB:Satzung / Paragraph Nr. 11; Absatz Nr. 4
- Beantragte Änderungen
Ich beantrage, dass §11, Absatz 4 der Satzung in der Fassung vom 30.5.2010 wie folgt geändert wird:
Spätestens 14 Tage vor dem Landesparteitag sind die Satzungsänderungsanträge in einem vom Vorstand bekanntzugebenden Wiki-Bereich zu veröffentlichen. Innerhalb dieser Frist muss zusätzlich der Vorstand schriftlich (E-Mail) über die Einreichung informiert werden und der Antragsteller eine Mitteilung über die zentrale Mailingliste veröffentlichen. Redaktionelle Änderungen, die den Sinn nicht verändern (z.B. Rechtschreibung), sind bis zum Landesparteitag möglich.
- Begründung
In ihrer derzeitigen Form ist die Satzungsbestimmung missverständlich, da sich nicht eindeutig aus ihr entnehmen lässt, dass die Fristenregelung in Satz 1 auch für Satz 2 gilt. Nach Wortlaut und Systematik kann man diese auch so auslegen, dass die Versendung des Antrags per E-Mail erst spätestens bis zum LPT erfolgen muss. Das widerspricht aber dem Sinn und Zweck der Vorschrift, so dass ich diese Änderung zur Klarstellung anrege. Aufgrund der missverständlichen Formulierung merke ich bereits jetzt an, dass für den Fall, dass jemand zwar bis zum Ablauf der 14-Tage-Frist (Montag, den 23.05.2011 24:00 Uhr)seinen Antrag in die Antragsfabrik eingestellt hat, diesen aber erst später, aber noch vor dem LPT, formgerecht per E-Mail an Mailing-Liste und Vorstand versendet hat, dieser für zulässig erklärt werden und über ihn in der Sache entschieden werden sollte. Das würde sicherlich zum innerparteilichen Frieden beitragen!
ORIGINAL | Überarbeitung |
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Originale Fassung. § 11 Der Landesparteitag 4. Spätestens 14 Tage vor dem Landesparteitag sind die Satzungsänderungsanträge in einem vom Vorstand bekanntzugebenden Wiki-Bereich zu veröffentlichen. Zusätzlich muss der Vorstand schriftlich (E-Mail) über die Einreichung informiert werden und eine Mitteilung über die zentrale Mailingliste veröffentlicht werden. Redaktionelle Änderungen, die den Sinn nicht verändern (z.B. Rechtschreibung), sind bis zum Landesparteitag möglich. |
Neue Fassung § 11 Der Landesparteitag Spätestens 14 Tage vor dem Landesparteitag sind die Satzungsänderungsanträge in einem vom Vorstand bekanntzugebenden Wiki-Bereich zu veröffentlichen. Innerhalb dieser Frist muss zusätzlich der Vorstand schriftlich (E-Mail) über die Einreichung informiert werden und der Antragsteller eine Mitteilung über die zentrale Mailingliste veröffentlichen. Redaktionelle Änderungen, die den Sinn nicht verändern (z.B. Rechtschreibung), sind bis zum Landesparteitag möglich.
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
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